Kollationsrecht

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Das Kollationsrecht (von Lat. collatio, Zusammentragung) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kirchenrecht. Es bezeichnet das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten bei der Neubesetzung eines geistlichen Amtes, meist bei niederen Pfründen. Diese Rechtsbeziehung konnte sich auf verschiedenen Ebenen abspielen. So konnte der Besitz eines bestimmten Rittergutes zur Kollation eines kleineren Priesteramtes einer Kapelle ermächtigen. Häufig besaßen Klöster oder Stifte das Kollationsrecht für Pfarrstellen in ihrem Seelsorgebereich.

Im Regelfall musste dieser Vorschlag von einer oder mehreren Instanzen bestätigt werden, meist vom jeweiligen Bischof und vom Landesherrn. Auch die endgültige Investitur lag nicht in den Händen des Kollators.

Das Kollationsrecht war an weitere Verbindungen zu der jeweiligen Pfarrstelle gebunden. So war der Kollator oft verpflichtet, für den baulichen Unterhalt der betreffenden Kirche zu sorgen.

Literatur

Exekutoren: die ausserordentliche Kollatur von Benefizien im Pontifikat, Seite 41 ff., Kerstin Hitzbleck, 2009 Mohr Siebeck Tübingen, ISBN 978-3-16150158-6