Niedergrafschaft Katzenelnbogen
Als Untergrafschaft Katzenelnbogen (auch Niedergrafschaft Katzenelnbogen) wird der Teil der Grafschaft Katzenelnbogen bezeichnet der, geografisch abgegrenzt von der Obergrafschaft Katzenelnbogen, nördlich des Mains um St. Goar am Rhein liegt.[1]
Geschichte
Die Herren von Katzenelnbogen, deren Stammsitz in dem Gebiet der Untergrafschaft lag, gewannen durch Lehen, Erbschaft, Heirat und Kauf immer mehr Einfluss südlich des Mains, in der später so genannten Obergrafschaft. 1138 wurde Heinrich II. von Katzenelnbogen von König Konrad III. zum Grafen erhoben und begründete das Grafengeschlecht.
1260 fand eine Teilung der Grafschaft zwischen den Brüdern Diether V. und Eberhard I. statt. Diether V. wurde Begründer der Älteren Linie und hatte seinen Besitz mehrheitlich in der Untergrafschaft; Eberhard I. wurde Begründer der Jüngeren Linie und hatte seinen Besitz in der Obergrafschaft.
1402 wurden durch den Tod von Eberhard V. aus der „Älteren Linie“ und der bereits 1385 erfolgten Heirat seiner Tochter Anna mit Johann IV. aus der „Jüngeren Linie“ die Ober- und Untergrafschaft wieder unter einem Grafen von Katzenelnbogen zusammengeführt.
1479 starb das Grafengeschlecht von Katzenelnbogen mit dem Sohn Johanns IV., Philipp I., in der männlichen Linie aus, und die Grafschaft fiel als Erbe an dessen Tochter Anna und ihren Gemahl, den Landgrafen Heinrich III. von Hessen.
Bei der Teilung von 1567 im Hause Hessen fiel die Niedere Grafschaft Katzenelnbogen Philipps „des Großmütigen“ Sohn Philipp (II.) zu. Dieser starb aber schon 1583 ohne Nachkommen und so nahm Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt dessen Erbteil in Besitz. Dabei blieb es bis zum Westfälischen Frieden von 1648, infolge dessen die Niedergrafschaft an Hessen-Kassel überging. Schon im Dezember 1648 einigte sich die regierende Linie Hessen-Kassel mit der Nebenlinie Hessen-Rotenburg darauf, dass unter anderem die Niedergrafschaft Katzenelnbogen als Anteil von Hessen-Rotenburg an den Erwerbungen Hessen-Kassels im Rahmen des Westfälischen Friedens übertragen wurde, unter Vorbehalt der Landeshoheit Hessen-Kassels. Gerne nannte sich die Linie Hessen-Rotenburg seither selbst „Hessen-Rheinfels“. Dabei blieb es bis zum Wiener Kongreß, bei welchem Victor Amadeus, der letzte Landgraf von Hessen-Rotenburg, seine Rechte auf die Niedere Grafschaft Katzenelnbogen gegen anderweitigen Mediatbesitz in Preußen (Fürstentum Corvey und Herzogtum Ratibor) vertauschte.
Die zur Niederen Grafschaft Katzenelnbogen gehörigen Territorien wurden nun zwischen dem Herzogtum Nassau (rechtsrheinische Gebiete) und dem Königreich Preußen (linksrheinische Ämter) verteilt und ohne weitere Rücksichtnahme auf die alten Grenzen entstanden völlig neue Verwaltungsstrukturen.
Territorium der Niederen Grafschaft Katzenelnbogen
- Amt Rheinfels - mit der bekannten Festung oberhalb St. Goar, der Stadt Sankt Goar, Sankt Goarshausen und der Burg Katz.
- Amt Reichenberg - mit dem Schloß Reichenberg und den Orten Talreichenberg und Nastätten.
- Amt Hohenstein - mit Langenschwalbach, Gronau, sowie dem „Geroldsteiner Lehn“ (Ober- und Nieder-Fischbach, etc.)
- Amt Pfalzfeld - mit Pfalzfeld und einigen benachbarten Dörfern auf dem Hunsrück.
- Hälftiger Anteil am „Vierherrischen“ auf dem Einrich, ein Kondominium über 9 Kirchspiele, das erst im Jahre 1774 durch proportionale Verteilung der Ortschaften nach Seelen und Steuerertrag aufgehoben wurde. Damals entfielen auf den katzenelnbogischen Anteil u. a. die Dörfer Kördorf, Herold, Ergeshausen, Ober- und Niederbachheim, Kehlbach, Winterwerb, Langschied, Mappershain, Lautert, Rettershain, Bettendorf, Grebenroth, Egenroth, Martenroth, Obertiefenbach und Buch.
Einzelnachweise
- ↑ WebSite Karte der Grafschaft Katzenelnbogen
Literatur
- Karl Wilfried Hamel: Auerbacher Schloß - Feste Urberg - die bedeutendste Burganlage der Obergrafschaft Katzenelnbogen. AAA-Verlag, Bensheim-Auerbach 1997, ISBN 3-9803139-0-5
- Nassaw-//catzenelnbogi-//sche Gerichts- vnd Land-//ordnung. Herborn, 1616 (Digitalisat)