Knallzeuge

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Ein Knallzeuge wird in der Rechtssprache eine natürliche Person genannt, die angibt einen bestimmten Vorgang gesehen zu haben, jedoch erst nach dem eigentlichen Geschehnis (Unfall, Einbruch, etc.) reagiert und hingesehen hat, und somit nicht Zeuge wurde.

So dreht sich der Knallzeuge z. B. bei einem Verkehrsunfall erst nach dem Geräusch, welches beim Auffahren entsteht, um, ist aber dennoch fest davon überzeugt, den Unfallhergang gesehen zu haben.

Siehe auch: Ohrenzeuge, Zeuge (Verkehrsunfall)

Die inhaltliche Interpretation ("richterliche Würdigung") einer Zeugenaussage erfordert Erfahrung und Spezialwissen. Wichtige praktische Beispiele siehe [1].

Wiktionary: Knallzeuge – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellen

  1. B. Wielke: "Zeugenaussagen problematisch, aber unverzichtbar" in: "Sachverständige in Österreich", Festschrift 2012, S. 445 ff; Hrsg.: M. Rant; ISBN 978-3-7073-2188-3