Galgenleite

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Galgenleiten ist eine Flurbezeichnung.

Der Begriff Leite (Hang) beschreibt die Seite eines Hügels oder Berges, Berghang, Abhang [1]. "Leite" ist eine Rückverhochdeutschung, die bei der Uraufnahme der Karten Anfang des 19. Jahrhunderts in Bayern gebildet wurde. Der Galgen, der sich z.B. auf einer Galgenleiten befand, war Teil einer Richtstätte des Mittelalters und der frühen Neuzeit und bedeutete das Privileg der Hochgerichtsbarkeit für den betreffenden Ort. In der Regel befanden sich die Richtstätten außerhalb der Ortschaft.

  1. Schmeller, Johann Andreas, Bayerisches Wörterbuch, München 1996,Bd. 1/2, S. 1534, ISBN 3-486-52602-2