Chemikalien-Klimaschutzverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase
Kurztitel: Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Abkürzung: ChemKlimaschutzV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: §§ 14, 17 ChemG,
§§ 24, 57 KrW-/AbfG
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht
Fundstellennachweis: 8053-6-33
Erlassen am: 2. Juli 2008
(BGBl. I S. 1139)
Inkrafttreten am: 1. August 2008
Letzte Änderung durch: 24. Februar 2012
(BGBl. I S. 212)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV), Langtitel: Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase, ist eine deutsche bundesrechtliche Verordnung zur Verminderung der Emission fluorierter Kältemittel aus Kälteanlagen.

Sie regelt Maßnahmen zur Kontrolle der Dichtheit an Kälteanlagen sowie beispielsweise bei der Wartung und Stilllegung einer Kälteanlage die Rückgewinnung des Kältemittels und dessen Rücknahme durch den Hersteller. Zudem trifft die Verordnung Regelungen für die Qualifizierung des Wartungspersonals. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung verweist in diesem Bereich auf die ergänzenden Regelungen der Chemikalien-Ozonschichtverordnung.