Depositar

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Januar 2014 um 07:50 Uhr durch Weissbier (Diskussion | Beiträge) (LA+). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen.

Falls du Autor des Artikels bist, lies dir bitte durch, was ein Löschantrag bedeutet, und entferne diesen Hinweis nicht.
Zur Löschdiskussion

Begründung:

Seit 2005 unbelegt und seit 1 1/2 Jahren deswegen angemeckert. Irgendwann ist auch mal genug zugewartet. --Fröhliche WeissbierTrinkerin Looking at things 07:50, 21. Jan. 2014 (CET)


Der Depositar (lat. depositum „Hinterlegtes“) eines multilateralen völkerrechtlichen Vertrages ist ein Staat, eine internationale Organisation oder der leitende Verwaltungsbeamte einer internationalen Organisation, dem/der in diesem Vertrag die treuhänderische Verantwortung für die mit der Verwaltung des Vertrages verbundenen Aufgaben übertragen ist. Zu diesen völkergewohnheitsrechtlichen Aufgaben gehören in der Regel die Verwahrung der Originaldokumente des Vertrags, die Annahme und Verwahrung von Ratifikations- und Beitrittserklärungen sowie von anderen Erklärungen der Vertragsparteien und die Bekanntgabe dieser Erklärungen an alle Vertragspartner. Diese grundsätzlichen Aufgaben des Depositars sind seit 1969 auch in Artikel 77 der Wiener Vertragsrechtskonvention kodifiziert, sie können jedoch für jeden Vertrag abweichend oder weitergehend festgelegt werden.

Die meisten multilateralen Verträge sehen heute die Vereinten Nationen (UN) oder eine ihrer Unterorganisationen als Depositar vor. In anderen Fällen wird die Depositareigenschaft oft dem Initiator eines Vertrages übertragen, der außerdem auch meist die Vertragskonferenz ausgerichtet hat. Existiert eine Führungsmacht unter den Vertragsparteien oder sieht ein Vertrag eine Garantiemacht mit besonderen Rechten oder Aufgaben vor, ist diese oft gleichzeitig auch Depositar. Aufgrund ihrer besonderen Verbindung mit dem Vertrag sehen sich die Depositare oft in einer Initiativrolle bei der Weiterentwicklung des Vertrages, bei der Vergrößerung des Kreises der Vertragsparteien oder auch bei der diplomatischen Beilegung von eventuellen Streitigkeiten über die Vertragsauslegung.

Beispiele