Schiffsname
Der Schiffsname ist der Name eines Schiffes oder Bootes.[1] Bei großen, auf Werften gebauten Schiffen wird er in der Schiffstaufe vergeben und ist am Schiff angebracht.
Geschichte
Wie alt der Brauch ist, Schiffen Namen zu geben, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Bereits in der Antike sind neben den mythologischen Schiffsnamen (Argos - Argonauten) auch bei Thukydides (III.77,3) in der realen Welt Schiffsnamen, Salaminia und Paralos, erwähnt. In der Wikingerzeit sind herausragende Schiffe mit ihren Namen überliefert. Auch aus dem 15. Jahrhundert sind etliche Schiffsnamen überliefert. Dazu zählen beispielsweise die Schiffe Niña und Pinta, mit denen Kolumbus Amerika entdeckte. Schiffsnamen werden bis heute für die Identifikation von Schiffen eingesetzt.
Deutung von Schiffsnamen
Schiffsnamen werden in der Regel so gewählt, dass für die Schiffseigner eine Bedeutung im Schiffsnamen enthalten ist. Diese Bedeutungen enthalten oft Wünsche für das Schiff (Fortuna, Felicitas etc.), Erinnerungen an Personen (Gorch Fock, Friedrich der Große, Blücher etc.), geografische Namen, Tiernamen, Namen aus der Mystik und aus vielen weiteren Bereichen.[2]
Schiffsnamen sind in Nordeuropa und Nordamerika meistens weiblich, insbesondere wenn es sich um Schiffe handelt, die nach Personen oder geographischen Begriffen benannt sind (die „Eisenhower“, die „Hamburg“). Schiffe, die nach einem Ausdruck mit Artikel (zum Beispiel Tiere, astronomische Begriffe) benannt sind, behalten dessen Genus normalerweise bei (der „Widder“, das „Frettchen“), es kann jedoch auch die weibliche Form verwandt werden (der/die „Pfeil“).[3] In romanischen und slawischen Sprachen wird das Genus des Namens beibehalten. Die österreichische Seemannssprache (bis 1918) lehnt(e) sich daran an – es gab also den „Szent Istvan“, die „Kaiserin Elisabeth“, den „Sankt Georg“ und die „Wien“ (von: die Stadt).
Im Rahmen von Eigentümerwechseln kommt es des Öfteren zu Schiffsnamen mit Zahlenergänzungen, die darauf hindeuten, das wievielte Schiff ein Eigner unter gleichem Namen führt.[4]
Rechtliches
Alle Schiffe, die länger als 15 Meter sind und unter deutscher Flagge auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen fahren, müssen in das Schiffsregister eingetragen sein, woraufhin ein Schiffszertifikat erteilt wird. Darin sind als eindeutiges Identifikationsmerkmal der Schiffsname und der Heimathafen des Schiffes eingetragen. Der Schiffsname, der im Schiffsregister und im Schiffszertifikat eingetragen ist, so wie der dort angegebene Heimathafen, müssen am Schiff angebracht sein.[5]
Handhabung von Schiffsnamen
Der Eigner eines Schiffes bestimmt üblicherweise den Schiffsnamen. Die Vergabe eines Schiffsnamens ist nicht an eine Mindestgröße gebunden – bei Modellschiffen wird in der Regel der Originalname des Schiffes übernommen. Bei kleinen Booten, Schiffen oder ähnlichen Kleinfahrzeugen konzentriert sich die Namensgebung meist auf die Schiffstaufe. Für größere Wasserfahrzeuge wird die Namensgebung normalerweise schon im Vorfeld geregelt. Erster Schritt ist hier der Antrag für die Ausfertigung der Schiffszertifikate. Ein besonderes Datum ist in diesem Rahmen die Kiellegung. Der wichtige Augenblick der Vergabe des Namens für die Öffentlichkeit geschieht bei der Schiffstaufe, die oft, aber nicht immer, im Rahmen des Stapellaufs erfolgt. Dem ersten Schiffsnamen können weitere Namen aufgrund von Umbenennungen (die häufig im Rahmen von Eigentümerwechseln vorgenommen werden) folgen.
Ergänzungen vor dem Schiffsnamen werden Präfixe genannt. Diese können auf die Antriebsart, die Verwendung oder die Marinezuordnung eines Schiffes hinweisen. Zusätzlich zum Schiffsnamen werden oft weitere Kennzeichen geführt, die beispielsweise auf Register der Fischerei, Schiffskennungen Marine oder anderer Registrierungsstellen zurückgehen. Teilweise werden in Veröffentlichungen (insbesondere bei Nachschlagewerken) zur Unterscheidung von Schiffen, die den gleichen Namen tragen, dem Schiffsnamen als Zusatz die Jahreszahl des Stapellaufs oder andere Namenszusätze beigefügt.[4][6]
Siehe auch
- Patenschaften und Schiffsnamen in der deutschen Marine
- Präfixe von Schiffsnamen
- Schiffsnummer
- Schiffskennzeichen
Literatur
- Gerhard Breuer Öffentliches Seerecht, Seite 160, 161 (online bei Googlebooks) „Name und sonstige Unterscheidungsmerkmale des Schiffes“, Gruyter, 1. Auflage, vom 1. Januar 1991 ISBN 978-3-11-009655-2
- Flaggenrechtsverordung (FlRV) (online beim Bundesjustizministerium) (PDF-Datei; 342 kB)
- Rolf Herber, Seehandelsrecht, Seite 94 (online bei Googlebooks) Absatz 3 (zur Führung des Schiffsnamens) ISBN 978-3-11-016311-7
- Johannes Hoops, Heinrich Beck, Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Band 27, Seite 75 bis 78 (online bei Googlebooks) R. Simek zu „Schiffsnamen“, Walter de Gruyter & Co; Auflage: „2nd Revised edition“ (10. Dezember 2004), ISBN 978-3-11-018116-6
- August Köster, Das antike Seewesen, Seite 134, 135 (online bei Googlebooks), de Gruyter, Auflage: (Nachdr. d. Ausg. 1923) (1969) ISBN 978-3-11-001356-6
Einzelnachweise
- ↑ Duden / Deutsches Universalwörterbuch 2. Auflage, 1989 Seite 1318, ISBN 3-411-02176-4
- ↑ Ralf Uka: Die Bootstaufe der Kalami Star und zur Bedeutung weiterer Schiffsnamen
- ↑ Duden, Die Grammatik, 7., völlig neu erarbeitete und erweiterte Auflage, Band 4, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2005; S.163, Regel 247
- ↑ a b Gorch Fock (I) / (II) Die doppelte „Gorch Fock“ (eingesehen am 14. September 2009)
- ↑ Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) §9. Abgerufen am 25. Januar 2011.
- ↑ Schiffsnamen mit Jahresergänzungen bei SchiffsSpotter.de (eingesehen am 17. September 2009)