Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen
Kurztitel: Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung
Abkürzung: LuftEBV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a,
§ 27 Abs. 3 Satz 2 LuftVG
Rechtsmaterie: Luftverkehrsrecht,
Besonderes Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 96-1-48
Ursprüngliche Fassung vom: 1. März 1999
(BGBl. I S. 239)
Inkrafttreten am: 1. März 1999
Letzte Neufassung vom: 22. Februar 2008
(BGBl. I S. 266)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
7. März 2008
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV) regelt nach Maßgabe des Luftfahrtbundesamtes auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes den Betrieb von Mobiltelefonen und anderen nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in einem Luftfahrzeug.

Die dort festgelegten Regeln sollen Gefährdungen durch Strahlungen elektronischer Geräte auf die Bordelektronik von Luftfahrzeugen vermeiden. Während des Starts und der Landung dürfen nur medizinisch notwendige Geräte, ausschließlich mit Knopfzellen betriebene Geräte und tragbare satellitengestützte Navigations- und Aufzeichnungsgeräte genutzt werden.

Die Benutzung von Geräten mit Sendefunktion, zum Beispiel Mobiltelefonen, kann der Luftfahrzeughalter seit 2008 unter bestimmten Umständen zulassen, wenn die elektromagnetische Verträglichkeit mit der Bordelektronik nachgewiesen ist.