Bestattungswald

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Ein Bestattungswald (auch Urnen- oder Begräbniswald, fälschlich „Waldfriedhof“) ist eine rechtlich festgelegte Waldfläche außerhalb traditioneller Friedhöfe, in der eine Beisetzung von Totenasche möglich ist. Die Grabstelle ist örtlich fixiert, jedoch nicht als solche erkennbar, eine individuelle Pflege ist unzulässig oder unmöglich.[1][2]

Begräbniswald Remscheid

Ursprünge und Kommerzialisierung

Waldgrab Ferdinand von Raesfeld auf dem Darß

Ursprünglich waren Waldbestattungen unter Nomadenvölkern verbreitet und mit naturreligiösen Vorstellungen verbunden. In der Zeit der Romantik ließen sich Forstleute und Gutsbesitzer in ihren Wäldern beisetzen wie Johann Heinrich Cotta, Ferdinand von Raesfeld und Heinrich von Salisch. Die Kommerzialisierung und Fixierung auf Aschebeisetzungen im Wurzelbereich von Waldbäumen wurde erstmals 1993 unter dem Namen Friedwald (eigene Schreibweise: FriedWald) markenrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist der Schweizer Ingenieur Ueli Sauter.[3][4][5] Seiner Auffassung nach symbolisiere die Aufnahme von Aschenährstoffen durch den Baum die Rückkehr in den Kreislauf der Natur.[6] Der Wald solle so natürlich wie möglich erhalten bleiben, daher seien die Grabstätten meist anonym. Sauter hat 1999 einem Bankfachwirt und einer Juristin das Recht überlassen, unter dem gleichen Namen Wälder auch in Deutschland zu betreiben.[7] Seit 2006 führt die Juristin das Unternehmen allein.

Bestattungswälder sind im Wesentlichen auf den deutschsprachigen Raum beschränkt und unterliegen dem Wettbewerb. Mehrere Unternehmen sind gegründet worden, die sich ihre Namensrechte als Wort-Bild-Marke haben schützen lassen, sie betreiben ca. 160 Standorte in Deutschland, ca. 100 in der Schweiz, vereinzelte auch in Österreich.[8] Im Gegensatz zur Bestattungstradition der Förster werden ausschließlich Aschen beigesetzt. Vereinzelt ist bei getrennter Kremierung die gemeinsame Beisetzung der Urnen mit menschlicher Asche und derjenigen von Haustieren in einem gemeinsamen Grab möglich.[9]

Die Unternehmen bieten ihre Dienstleistung entweder selbst an oder vertreiben sie mittels Franchising, bei dem der Waldeigentümer das Konzept und die Marke gegen Entgelt nutzen darf.[10][11]

Außerhalb des deutschsprachigen Raumes sind Anlagen in den Niederlanden und Tschechien bekannt, nicht jedoch aus Frankreich, Polen und Skandinavien.

Nicht als Bestattungswälder aufzufassen sind die dem Gedenken gewidmeten Waldstandorte, wie z.B. der Wald der Erinnerung für im Auslandseinsatz verstorbene Soldaten der Bundeswehr oder das in Norddeutschland vertriebene Franchisemodell sog. Gedenkwälder.[12]

Betrieb

Leichenwagen mit Urne im Wald nahe der Burg Plesse
Urnengrab auf der Insel Usedom nach der Beisetzung
Erweiterung des Friedwaldes Möhnesee (Nordrhein-Westfalen) im April 2016

Die Betreiberfirma lässt sich zehn bis zwölf Aschevergrabungen im Wurzelbereich eines Baumes vertraglich sichern, so dass bei Zugrundelegung von 80 bis 100 Bäumen pro Hektar und drei Kilogramm Asche pro Urne mehr als zwei Tonnen Asche je Hektar im Wald vergraben werden können.[13][14] Mit erweiterten Angeboten wie "verkürzte Ruhezeiten", zusätzliche Nutzung von Schwachbäumen und anderen Naturmerkmalen können Urnenwaldbetreiber auf jeweilige Nachfragen reagieren und Nachverdichtungen vornehmen.[15]

Die Urne wird direkt im Baumwurzelbereich beigesetzt, der Waldboden bis in eine Tiefe von 80–100 cm aufgegraben. Je nach Schutzstatus der beanspruchten Waldfläche werden Urnen aus Holz, einem Bioplastik oder solche aus dauerhaftem Edelstahl verwendet. Bäume und Urnenpositionen werden eingemessen und in Karten eingezeichnet. Der Baum oder Platz für die Beisetzung kann zu Lebzeiten im Vorerwerb ausgewählt werden. Der für Urnenvergrabungen vorgesehene Wald wird üblicherweise für 99 Jahre an die Betreiberfirma verpachtet und die Nutzung als Grunddienstbarkeit gesichert. Eine sichere Betretbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird jedoch nur für die vereinbarte Ruhezeit garantiert. Bei Sturmschäden, Waldbränden oder Erkrankung der Bäume gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Rückvergütung, sondern einen Ersatzbaum oder eine Ersatzpflanzung.

Vor der Indienststellung eines Urnenwaldes sind umfangreiche waldbauliche Maßnahmen erforderlich, bei der vor allem die Naturverjüngung ausgedünnt und eine Durchforstung ausgeführt wird.[16] Danach beschränkt sich die Bewirtschaftung auf die Bruchholzbergung nach Sturmereignissen, Kronenlichtungen und Unterholzentfernung.[17][18]

Die Entscheidung für eine Bestattung in einem Wald ist üblicherweise irreversibel. Ein einzelner Betreiber ermöglicht jedoch Umbettungen, wenn ein Familiengrab vorhanden oder mobilitätseingeschränkten Angehörigen der Grabplatz im Wald nicht mehr zugänglich ist.[19]

Rechtliche Aspekte

Die für Bestattungswälder maßgeblichen Nutzungsbestimmungen wie die Pflege der Grabstätten oder Benutzungsregeln für Besucher ergeben sich aus der Nutzungsordnung der Trägerkommune[20] oder der kirchlichen Friedhofsordnung. Totenaschen unterliegen bis zum Ablauf der Ruhezeit der Pietätsbehaftung, die Totenruhe darf nicht gestört werden.

Im Unterschied zu Bestattungen und Nutzungsrechten kommunaler oder kirchlicher Träger unterliegen diese Leistungen bei privaten Leistungserbringern der Umsatzsteuer, weshalb in Urnenwäldern auch keine Gebühren, sondern Entgelte erhoben werden.[21]

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Friedhofswesen Bestandteil der Kulturhoheit der Bundesländer bzw. Kantone, somit unterliegt auch die Genehmigung von Bestattungswäldern deren jeweiliger Hoheit.

In Deutschland

Sollen Totenaschen im Wald beigesetzt werden, so setzt dies eine Darstellung als Friedhofsfläche im Flächennutzungsplan voraus. Im Planverfahren, an dem die Öffentlichkeit zu beteiligen ist, erfolgt eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Die Prüfung bezieht sich auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sowie den Bodenschutz (§ 1a BauGB). Flächennutzungspläne bedürfen der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (§ 6 Abs. 1 BauGB), die als Bestattungswälder dargestellten Flächen einer entsprechenden Widmung. Die voraussichtlichen Wirkungen von Totenaschen auf Wasser und Böden konnten bislang aufgrund fehlender Informationen über deren Schadstoffgehalte nur unzureichend bewertet werden.[22] Anforderungen zum Einbringen von Aschen sowie zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) können durch die Möglichkeiten des Bauplanungsrechts verdrängt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 9 BBodSchG). Daher konnten Bestattungswälder in Deutschland selbst dort entstehen, wo sie rechtlich nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) besonders geschützt sind.[23]

Die Genehmigungspraxis verläuft auch zwischen Bundesländern und sogar innerhalb desselben Bundeslandes unterschiedlich. In Hessen ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanverfahren verbindlich. Während für ein Vorhaben bei Amelinghausen/Niedersachsen der Rastplatz aus dem Landschaftsschutz entfernt werden sollte, ist dieser Eingriff anderenorts als verträglich mit den Schutzzielen eingestuft worden.[24]

Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer können Friedhofsträger in der Regel nur Gemeinden oder öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein. Die Friedhofsträger können jedoch private Dritte mit der Errichtung und dem Betrieb des Friedhofs beauftragen. Das Unternehmen schließt dazu mit dem Franchisegeber einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Der Träger bleibt jedoch für die Erfüllung der mit der Trägerschaft verbundenen Pflichten verantwortlich, trägt daher beispielsweise das Insolvenzrisiko des privaten Betreibers.[25] Die Träger verlangen meist finanzielle Sicherheiten wie eine Bürgschaft oder einen Insolvenzsicherungsfonds.[26]

In Österreich

Eine landesrechtliche Verankerung ist bislang nur aus Niederösterreich bekannt. Nach dem Bestattungsgesetz NÖ ist die Beisetzung von Urnen außerhalb von Friedhöfen erlaubt, allerdings muss für jede Bestattung eine Einzelgenehmigung von der Gemeinde eingeholt werden. Grabplätze sollen nicht namentlich kenntlich gemacht werden, Blumenschmuck ist nicht gestattet. Zulassungen im Einzelfall sind aus Wien und der Steiermark bekannt, wo die deutsche Friedwald GmbH eine erste österreichische Niederlassung eröffnet hat.[27] Der Wiener Bestattungswald ist der kommunal betriebene Wald der Ewigkeit, außer einer Nummerierung der Bäume ist die Funktion nicht kenntlich. [28]

In der Schweiz

Betreiber schweizerischer Bestattungswälder benötigten bis Ende 2013 bis zu einer Größe von 20 Bäumen lediglich die Erlaubnis des Waldbesitzers, diese Obergrenze war jedoch praxisfremd. Um Rechtssicherheit auch für größere Friedwälder zu ermöglichen, bestehen Spezifikationen auf Kantonsebene. So wurde im Kanton Thurgau das Gesundheitsgesetz geändert: Bestattungswälder gelten nunmehr grundsätzlich als eine nachteilige Nutzung des Waldes und sind baubewilligungspflichtig. Gemeinden müssen das Gebiet deshalb ausscheiden, wenn die Begräbnisstätten zugelassen werden sollen.[29] Es dürfen keine Parkplätze, Begehungswege, Treppen, Geländer, Sitzbänke, Zäune, Baracken oder sonstige waldfremde Bauten und Anlagen errichtet werden. Auch dürfen keine Hinweisschilder bei oder zur letzten Ruhestätte erstellt werden.[30]

Naturschutzaspekte

Wurzelverzweigungen einer Buche im Wald
Urne aus Bioplastik mit Deckel aus Weißblech
Ersatzmarkierung eines Grabes nach Windwurf im Ruheforst Glücksburg

Kenntnisstand über Schwermetall-Freisetzungen

Zur Toxikologie von Totenaschen ist die Kenntnislage aufgrund der Pietätsbehaftung noch lückenhaft. Erste belastbare Ascheanalysen haben die Berufsgenossenschaft Kassel[31] sowie niederländische Institute[32][33][34][35] vorgelegt. Totenaschen enthalten düngende Stoffe, sind stark alkalisch und mit Schwermetallen behaftet.

In Umweltberichten zu Urnenwaldprojekten konnten vorhandene Kenntnislücken festgestellt, aber nicht geschlossen werden. Zum Wissensaustausch, zur Identifizierung der offenen Fragen und zu möglichen Anforderungen an die künftige Genehmigungspraxis für Waldbestattungen fand im Januar 2016 ein interdisziplinäres Arbeitstreffen bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt statt.[36] Dabei wurden die hohen Chrom-/Chrom-VI- sowie Nickel-Gehalte aus vorliegenden Totenaschenanalysen erörtert und festgestellt, dass diese vermutlich aus Abrieb des hitzebeständigen Chrom-Nickel-Stahls im Ofen stammen und somit als Kontamination aufzufassen sind.[37][38]

Auswertung von Ascheanalysen

Die Analyse einer aus der Ofenseitentasche entnommenen Ascheprobe ergab, dass diese bei gelösten Feststoffen das 2,9-fache des Schwellenwerts für die Deponieklasse I erreichte (8900 mg/l zu 3000 mg/l).[39] Der hohe pH-Wert kann bei empfindlichen Organismen zu Verätzungen führen.[40] Wirkungen von Schwermetallen auf das Bodenleben wurden speziell bei Regenwürmern nachgewiesen.[41][42]

Eine im privaten Auftrag durchgeführte Studie der Universität Freiburg wies erhöhte Chromwerte unterhalb einzelner Urnen im Naturschutzgebiet „Steinbachtal bei Saarbrücken“ nach,[43] hielt dies aufgrund der an anderen Stellen unauffälligen Werte für vernachlässigbar.[44] Die Studie kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass bei den von privater Seite zugelieferten Proben „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Schwermetallverlagerungen aus der Kremationsasche festgestellt werden kann“. Analysiert wurden zunächst 133 Bohrkerne, die sowohl direkt unter Urnen als auch in deren Umgebungsbereich entnommen wurden. Die Analyse soll zu gegebener Zeit fortgesetzt werden.[45][46] In der filmischen Aufbereitung zur Studie wird zwar eingeräumt, dass der Mensch nach der Kremierung „mehr als nur Asche hinterlasse“, doch fördere der Bestattungswald den Naturschutz, da der Waldbestand auf 99 Jahre geschützt sei. Bei einzelnen Schwermetallen sei jedoch mit der Zeit ein Anstieg zu prognostizieren, der bei Chrom auf einen zusätzlichen Eintrag von über 80 % hinauslaufe.[47]

Kenntnisstand zu waldökologischen Wirkungen

Die Forstwissenschaft warnt bereits bei auf den Waldboden ausgebrachten Holzaschen vor Chrom-/Chrom-VI-Belastungen.[48][49]

Obwohl Totenaschen innerhalb des Baumwurzelbereichs und sogar unweit von Wasserläufen vergraben werden, sind eingetretene Beeinträchtigungen natürlicher Arten und Lebensgemeinschaften im Wald bisher nicht nachgewiesen worden. Messungen von pH-Werten unterhalb und neben der Urnen geben Anlass zu vermuten, dass die üblicherweise aus Bioplastik hergestellten Urnen[50] mit der Zeit Aschepartikel oder Aschenlauge freigeben. Der Abbau dieses Urnenmaterials verläuft unter Laborbedingungen rückstandsfrei gemäß DIN EN 14851, der Urnenkorpus – nicht der Deckel – darf daher als biologisch abbaubar bezeichnet werden. Eine Zertifizierung der Verrottbarkeit mit zeitlichen Angaben zum Abbau der Urnen steht jedoch aus, Angaben dazu divergieren bei Herstellern und Anwendern.[51][52][53]

Der Deckel besteht aus Weißblech und ist zur Verhinderung von Korrosion mit einer Zinn-Zink-Legierung überzogen. Dieser ermöglicht die lagegetreue Detektierung bis über das Ende der Nutzungszeit hinaus. Zudem sind, falls von Hinterbliebenen gewünscht, Überurnen im Angebot.[54] sowie auch Massivholzurnen ohne Metalldeckel, die zugleich Überurnen sind.

Würdigungen

Die Franchisegeber betonen, dass im Jahr 2006 die Friedwald-Bestattung vom Greenpeace-Magazin als einer von 57 Tipps für eine bessere Welt gewürdigt worden sei.[55] Diese Veröffentlichung wird kritischen Medien entgegen gehalten.[56] Ob die Auszeichnung bestimmten Zertifizierungsregeln folgte, ist nicht dokumentiert, interessensgeleitete Einflussnahme somit nicht auszuschließen.

Die „Deutsche Umweltstiftung[Anmerkung 1] bewirbt Bestattungswälder eines bestimmten Anbieters als „einmaliges Naturschutzkonzept“.[Anmerkung 2][57][58]

Kritik von Naturschutzverbänden

Jungbaum, in Nutzung aufgrund starker Nachfrage im Friedwald Berlin-Weißensee/St. Bartholomäus

Andere Naturschutzverbände thematisieren die erforderliche Feuerbestattung und die mit den Ascheeinträgen verbundene Erhöhung des pH-Wertes im Boden[59] sowie den Eintrag weiterer Inhaltsstoffe.[60] Vor der Ausweisung als Urnenwald werde der zuvor nachhaltig bewirtschaftete Wald zu einem Park umgestaltet, Naturverjüngung werde entfernt und Trampelpfade entstünden. Auch werden standortfremde Pflanzen wie Rhododendren oder Buchsbaum gepflanzt.

Besonders umstritten sind Bestattungswälder in Wäldern, die nach der FFH-Richtlinie geschützt sind.[61] Beanstandet wird explizit die Ausräumung des Totholzbestandes sowie dadurch ausgelöste Biotopverschlechterungen, unter anderem für Spechte und Waldpilze.[62]

Der BUND sieht bei einem Vorhaben im Rhein-Sieg-Kreis Widersprüche zwischen zu erwartenden Störungen einerseits und Naturschutzschutzanforderungen für Fledermäuse und Greifvögel andererseits und hat eine Verbandsklage als Träger öffentlicher Belange eingereicht.[63] Der Flächeneigentümer kündigte daraufhin an, Bäume zu fällen, wenn die Inbetriebnahme verhindert werde.[64]

Nach Auffassung des Naturschutzbundes ist auf Waldfriedhöfen mit gutem Bestand an alten Bäumen das Anlegen von Baumfeldern möglich. Der Vorteil dort besteht in der nahen Infrastruktur, wie Feierhalle oder Kapelle, Friedhofsgärtnerei oder Blumenhalle, die mögliche Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen und die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr.[65]

Zum Bedarf fossiler Energien für die in Urnenwäldern verbindliche Urnenbeisetzung wurde ein Erdgasverbrauch von 400 Kilowattstunden (kwh) pro Einäscherung ermittelt. Dies entspreche dem in Deutschland durchschnittlichen Monatsbedarf für eine kleine Wohnung.[66]

Gerichtsurteile, Auflagen

  • Ein Hamburger Landschaftsplaner musste in einem Vergleichsurteil vor dem Landgericht Frankfurt seine Äußerungen, Urnenbeisetzungen schädigten den Waldboden, zwar weder widerrufen noch berichtigen, darf sich aber nicht mehr auf veraltete Analysen berufen.[67]
  • Ein Jagdpächter gab als Ursache für den Rückgang des Wildaufkommens in Friedwaldnähe das deutlich gestiegene Verkehrsaufkommen, regelmäßig durchgeführte Werbeveranstaltungen und früher nicht vorhandene Geräuschentwicklungen an. Aufgrund der rückläufigen Abschüsse wollte er eine Pachtreduzierung erreichen, konnte sich vor dem Landgericht Bonn aber nicht durchsetzen.[68]
  • Einige Genehmigungsbehörden haben neben der verbindlichen Verwendung von Edelstahlurnen im Wald[69] Mengenlimitierungen und unabhängige Messungen der Wasserbelastung festgesetzt.[70]
  • Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagt ein Hotelbesitzer auf Zulassung der Revision. Er sieht durch trauerkulturelle Handlungen in einem geplanten Ruheforst der Hohenzollern die Aufenthaltsqualität für seine künftigen Hotelgäste beeinträchtigt.[71]

Sicherheitsaspekte

Information im Friedwald Möhnesee
Warnschild des Weißen Rings vor Autoaufbrüchen am Waldparkplatz
Rettungspunkt im Wald bei Goslar

Urnenwälder gelten abseits der Wege als nicht barrierefrei, mobilitätseingeschränkten Besuchern ist der Besuch einzelner Gräber oft nicht möglich. Mit zumindest jahreszeitlich bedingten Unwägbarkeiten und waldtypischen Gefahren muss stets gerechnet werden,[72] so besteht nur eingeschränkter Haftungsschutz, das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.[73][74] Während der Vegetationszeit sollte auf Zecken geachtet werden, in der Brut- und Setzzeit besonders auf Wildschweine.[75]

Nach Polizeiangaben sind Besucher auf den oft einsam gelegenen Parkplätzen einer gewissen Gefahr ausgesetzt, Opfer von Autoaufbrüchen zu werden. Ein besonderer Diebstahlsschwerpunkt ist demzufolge der Friedwald Schwaigern[76], aber auch anderenorts wurde von ähnlichen Vorfällen berichtet.[77][78][79][80][81]

Zur Verbesserung der Sicherheitslage haben die Franchisegeber begonnen, in ihren Wäldern Forstliche Rettungspunkte zu markieren.[82][83]

Kulturelle Aspekte

Die christlichen Kirchen bekennen sich zu ihrer Verantwortung als Träger traditioneller Friedhofskultur und haben zu Bestattungen außerhalb davon überwiegend eine distanzierte Auffassung.

Die ehemalige evangelische Ratspräsidentin Margot Käßmann betonte 2008 in einem Festvortrag in der Kreuzkirche Hannover, dass Friedhöfe Heimatorte seien, wo auf dem Grabstein zu lesen sei, wie kurz oder wie lang ein Leben war, an dem der Familie gedacht und Geschichten weitergeben werden. Dort blieben die Toten Teil unseres Lebens. In einer Zeit der Mobilität, in der feste familiäre Bindungen auseinanderzufallen drohen, benötige man Friedhöfe als Orte der Erinnerung.[84] Ein evangelischer Dekan aus Donauwörth ließ verlautbaren, dass Naturbestattungen zwar „natürlich“ erscheinen, jedoch zunächst viel technischer Aufwand betrieben werden müsse, um die Verstorbenen einzuäschern.[85] Eine Kirchengemeinde in Schleswig-Holstein sowie eine evangelische Stiftung in Bayern hingegen haben ihre eigenen Wälder für Naturbestattungen zur Verfügung gestellt.[86][87]

Die deutsche Bischofskonferenz hält Einsegnungen von Bestattungswäldern und dortige Messfeiern für ausgeschlossen.[88] Wenn Verstorbene keinen Ort im Lebensraum der Lebenden mehr haben, sei dies ein Zeichen dafür, dass sie aus dem kulturellen Gedächtnis entlassen werden. Hingegen stünden leicht erreichbare Friedhöfe, Grabpflege und geprägte Zeichen des Gedenkens für diese Verbundenheit.[89] Inzwischen wurden Bestattungswälder aber auch bereits durch katholische Pfarrer gesegnet[90].

Ein Forschungsprojekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschäftigt sich seit 2015 mit den Spannungen zwischen religiösen Selbstdeutungen einer zunehmenden Anzahl von Menschen einerseits und den professionellen theologischen Deutungsangeboten der evangelischen Kirche andererseits.[91] Berichtet wird von bestimmten Bestattungstagen am Ende der Woche, an denen komprimiert beigesetzt wird.[92]

Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände sieht das deutsche Friedhofswesen beeinträchtigt und strebt die Anerkennung der traditionellen Friedhofskultur als immaterielles Erbe der Menschheit unter dem Schutz der UNESCO an.[93]

Judentum und Islam sowie die christliche Orthodoxie kennen nur Erdbestattungen. Aus religiöser Tradition heraus sind Einäscherungen und damit Waldbestattungen ausgeschlossen.

Wirtschaftliche Aspekte

Protagonisten erwarten bis 2020 eine Verdopplung der Urnenwaldstandorte und für 2025 jede dritte Beisetzung in Deutschland im Wald.[94] Bis Juni 2012 wurden in 44 deutschlandweit bestehenden Urnenwäldern des Franchisegebers Friedwald GmbH 29.000 Urnen beisetzt[95], 85.000 Verträge wurden bis dahin abgeschlossen[96], der Jahresumsatz lag bei zehn Millionen Euro.[97]

Der Verband der Friedhofsverwalter (VFD) erwartet von Kommunen eine nachhaltige Bedarfsplanung, da das Friedhofswesen zu den kommunalen Pflichtaufgaben zählt. Zusätzliche Bestattungsinfrastruktur in Wäldern führe unweigerlich zu Bestattungsverlagerungen mit der Folge, dass im Wirkungsbereich eines Urnenwaldes Friedhöfe nur durch Gebührenerhöhungen und/oder Subventionen aufrecht erhalten werden können.[98]

In einer Vergleichsuntersuchung haben die GRÜNEN im westfälischen Arnsberg festgestellt, dass kommunale Beisetzungen günstiger sind als Waldbeisetzungen, da keine Lizenzgebühren für Franchisegeber anfallen. Zugleich wird kritisiert, dass bei fortschreitenden Bestattungsverlagerungen Friedhöfe geschlossen werden müssten.[99]

Bestatter plädieren dafür, Traditionsfriedhöfe und nicht Bestattungswälder zu entwickeln.[100] Das Ziel sollte der örtliche Friedhof sein. Wenn ein Bestatter es schaffe, diesen so oft wie möglich zu vermitteln, so unterstützt er die gesamte Gemeinde. Der Friedhof könne nachhaltig bewirtschaftet werden, müsse nicht subventioniert werden, kommunale Einnahmen könnten für andere dringliche Aufgaben verwendet werden.[101]

Betreiberseitig wird betont, dass Beisetzungen auf Wunsch anonym – sowie unkonventionell und zwanglos seien, Grabpflege „übernehme die Natur“.[102] Aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten wird jedoch von „wilden“ Ascheverstreuungen berichtet.[103][104]

Friedhofskulturell ausgerichtete Verbände betonen, dass auf Traditionsfriedhöfen einfache, pflegefreie und somit zwangsbefreite Grabstellen zu erhalten seien – ebenfalls unter Bäumen.[105]

Eine interne Wettbewerbsstudie aus dem Jahr 2007 kam zu dem Ergebnis, dass der wirtschaftliche Erfolg von Bestattungswäldern vor allem auf der Flächenakquise und nicht auf steigenden Umsätzen laufender Anlagen beruhe.[106] Mit fortschreitender Beanspruchung umfassten die erforderlichen Sicherungsarbeiten im Wald einen immer größer werdenden Flächen- und Kostenanteil, da nach der letzten Beisetzung noch Jahrzehnte lang die Baumkronen auszulichten und der Wald von störendem Unterholz frei zu halten sei.[107] In Bestattungswäldern werden neben den Einnahmen aus dem Beerdigungsgeschäft auch Holzverkäufe realisiert.[108] Diese umfassten bei der Einrichtung des Friedwaldes Möhnesee pro ha 20 m³ Stammholz, 30 m³ Industrieholz und 40 m³ Hackschnitzel[109]

Standortakquise

In der öffentlichen Wahrnehmung wird ein Urnenwald nicht vom Franchisegeber, sondern zunächst durch eine Ortspartei oder einen Bürgermeister vorgeschlagen. Nur durch die Zuordnung als „Ruheforst“ oder "Friedwald" ist ein Bezug zum jeweiligen Interessentenhintergrund erkennbar. Behauptet wird eine hohe Nachfrage nach Bestattungsalternativen sowie eine nicht näher umrissene Einnahmeperspektive für den Gemeindehaushalt. Besonders in Gebieten mit hohem Anteil konfessioneller Friedhöfe organisieren sich Unterstützer und Gegner,[110] wobei die Befürworter mitunter aus dem politisch linken Spektrum kommen.[111][112]

Kundenakquise und Kundenbindung

Ein wesentlicher Baustein des „Geschäftsmodells Bestattungswald“ ist der vertraglich geregelte Grabvorerwerb, der an einzelnen Standorten bis zu 2/3 des Umsatzes ausmacht.[113] Das Modell wird auf Waldführungen, Seniorenmessen[114] und durch Verschicken von Druckerzeugnissen beworben.[115]

Mit zeitlich befristeten Sonderangeboten[116] sowie im Voraus angekündigten Preiserhöhungen wird der Markt zusätzlich stimuliert.[117][118]

Die angeschlossenen Schlösser Wittgenstein, Schwaigern[119] und Burg Plesse öffnen für Friedwald-Sprechzeiten ihre Tore.[120] Mobilitätseingeschränkte Kunden werden direkt in Seniorenheimen[121] und in Tageseinrichtungen[122][123] kontaktiert.

Für Kunden, die einen Vertrag mit der Friedwald GmbH geschlossen haben, besteht die Möglichkeit, von der Geschäftsführung als Beiratsmitglied ausgewählt zu werden. Alle Mitglieder dieses Kreises sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, Kritik kann zum Ausschluss führen, eine Friedwald-unabhängige Kundenvertretung besteht somit nicht. [124]

Konkurrenzen und öffentliches Interesse

Die mit dem Friedhofsgewerbe verbundenen Handwerksinnungen sehen in Urnenwäldern eine Konkurrenz[125] und geben zu bedenken, dass Urnenwälder zwar einer auf 99 Jahre gesicherten Grunddienstbarkeit unterliegen, die Vertragslaufzeiten aber erheblich kürzer sind. Im Ausstiegsfall oder einer Insolvenz habe die öffentliche Hand die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung in den Bestattungsflächen bis zum Ablauf der Grunddienstbarkeit allein zu tragen.[126][127]

Über Vertragslaufzeiten und Provisionen für die Trägerkommunen liegen keine verlässlichen Informationen vor. Laut Bundesanzeiger wurde 2013 aus Barvermögen der Friedwald GmbH 1.100.000 € privat entnommen. Im Zusammenhang mit einem Projektantrag für ein 70 ha großes Waldgebiet der Gemeinde Rosengarten bei Hamburg wurde zugesagt, dass die Gemeinde mit jährlich 10.000 € Provision rechnen könne. Die Gemeinde lehnte den Antrag letztlich ab, weil sie Naturzerstörung, Einschränkungen der Aufenthaltsqualität, Konkurrenz für eigene Friedhöfe und Defizite der Solidarität gegenüber Nachbargemeinden befürchtete.[128]

Die im Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands zusammen geschlossenen Betreiber Südholsteins und die Arbeitsgemeinschaft der Kirchenkreisbeauftragten für das Friedhofswesen in der Nordkirche raten davon ab, innerhalb der Hamburger Metropolregion einen weiteren Bestattungswald auszuweisen. Sie sehen in dem Vorhaben ein rein privatwirtschaftliches Interesse, verbunden mit einem hohen Risiko für die Gemeinde.[129]

Im Rahmen einer Planung für den Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg wurde bekannt, dass der Anteil der Bestattungen dort seit 1995 um 22 % gesunken sei, mit ursächlich dafür seien Verlagerungen in Wälder.[130]

In Berlin, das von 150 ha Urnenwälder an 9 Standorten umgeben ist, sollen in einer vom Senat gebilligten Planung 290 ha Friedhofsflächen entwidmet werden,[131] was den Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zu fordern veranlasste: Finger weg von den Friedhöfen als Baulandreserve.[132]

Aus der Gemeinde Flörsbachtal wurde veröffentlicht, dass diese nach Ablauf der ersten zehn Jahre ihrem Franchisegeber kündigen will, nach Überzeugung des Gemeinderats flossen dem Franchisegeber Einnahmen zu, die die Gemeinde künftig selbst vereinnahmen möchte.[133] In Bad Berka wurde die Wertabschöpfung durch einen privaten Betreiber angesichts von bis zu sechsstelligen Jahresumsätzen gegen die der Stadt bleibenden Einnahmen verglichen.[134]

Der Swisttaler Naturschutzverein „Rettet Bäume und Biotope e.V.“ beantragte in einem Bauleitplanverfahren, dass der Antrag auf den Bestattungswald abgelehnt werden sollte, wenn sich für die Gemeindekasse keine Wirtschaftlichkeit ergäbe. Um die Gefahr möglicher Schadenersatzansprüche auszuschließen, wurde eine Rücknahme des Antrages nicht in Betracht gezogen.[135]

Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist in einem Friedwald verboten.[136]

Bezüge zum deutschen Land- und Hochadel

Familienfriedhof der Freiherren und Freifrauen von Knigge im Ruheforst Deister

Der über Waldbesitz verfügende deutsche Land- und Hochadel[137] tritt häufig als Franchisenehmer der Urnenwaldgesellschaften auf. Die traditionell üblichen Sargbestattungen auf eigenen Grabanlagen werden nicht aufgegeben, auch wenn diese an Urnenwälder angrenzen. Allein der Fürst zu Fürstenberg betreibt auf 256 ha sechs Urnenwälder.[138] Die schwäbischen Hohenzollern sind in einen Rechtsstreit mit einem Urnenwaldgegner verwickelt.[139] Weitere Urnenwälder befinden sich im Eigentum des Prinzen von Hessen[140], Fürsten von Bismarck[141], Grafen von Bernstorff[142], Grafen von Degenfeld[143], Freiherrn von Knigge[144], Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein[145], Fürsten zu Salm-Horstmar[146], Grafen zu Ortlenburg[147], Grafen von Westerholt[148], Fürst zu Waldeck und Pyrmont[149], von Saldern[150], Grafen von Beust[151]. Weitere Familien wollen ebenfalls diesen Geschäftszweig betreiben und ihre Besitztümer für Waldbestattungen öffnen, wie der Fürst von der Leyen[152] oder der Fürst Fugger[153]

Antrag der Wettinischen Forstverwaltung in Coswig

Die sächsische Stadt Coswig hat eine intensive Auseinandersetzung mit dem Urnenwaldantrag des Wettiner Prinzen von Sachsen, Herzog zu Sachsen[154][155] geführt und die Abwägung dokumentiert.[156][157] Im Ergebnis führten folgende Argumente zur einhelligen Antragsablehnung:

  • Die Anzahl bestehender Bestattungsplätze in Coswig ist mehr als ausreichend, ein öffentlicher Bedarf kann nicht begründet werden.
  • Nach Angaben der FriedWald GmbH entscheiden sich 97,5 % aller Menschen für eine herkömmliche Friedhofsbestattung und somit nur 2,5 % für Alternativen.
  • Kommune und Kirche müssen zwar wirtschaftlich arbeiten, verfolgen aber darüber hinaus einen sozial-kulturellen Auftrag. Private Unternehmen müssen nach Gewinn streben. Die Stadt muss im Interesse ihrer Bürger beachten, dass dem Friedhofsträger nicht Einnahmen wegbrechen und die teure Unterhaltung der Friedhöfe zudem ihm verbleibt.
  • Ein 99-jähriges Nutzungsrecht an einem Baum ist durch dessen Lebenszyklus oder aufgrund von Naturgewalten kaum zu garantieren.
  • Eine Grabstätte im Wald wäre nicht immer und nicht für alle Personen zugänglich. Das Auffinden von bestimmten Bäumen wird im Lauf der Zeit immer schwieriger.
  • Herkömmliche Trauerbräuche wie Blumengebinde sind nicht erwünscht oder sogar verboten, wie Kerzen im Wald. Für Hinterbliebene kann die Bewältigung ihrer Trauersituation dadurch schwerer werden. Dieser Aspekt fällt selbstverständlich nicht in den Aufgabenbereich der Kommune, sollte beim Nachdenken über alternative Bestattungsformen allerdings einbezogen werden.
  • Die Traditionen der christlichen Bestattung sind nicht für alle Menschen persönlich relevant, gehören aber seit vielen Jahrhunderten zu unserer Kultur und Identität und sind für die Stadt als Ganzes gebührend zu berücksichtigen.

Literatur

  • Oliver Roland (Hrsg.): Friedhof – Ade? Die Bestattungskultur des 21. Jahrhunderts (= Anthologie für Religion 5). Azur Verlag, Mannheim 2006, ISBN 3-934634-32-X.
  • Reiner Sörries: Alternative Bestattungen. Formen und Folgen. Ein Wegweiser (= Fachhochschulverlag. Bd. 190). Fachhochschulverlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-940087-18-8.
  • Haimo Schulz Meinen: Das Grab im eigenen Garten. Private Friedhöfe in Deutschland? (= Friedhofskultur heute 2 = Fachhochschulverlag. Bd. 191). Fachhochschul-Verlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-940087-47-8 (Zugleich: Hannover, Univ., Diss., 2009: Private Friedhöfe in Deutschland?).
  • Norbert Fischer: Vom Gottesacker zum Krematorium. Eine Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert. Köln/Weimar/Wien 1996 Onlinefassung

Anmerkungen

  1. Nicht zu verwechseln mit der bundeseigenen „Deutschen Bundesstiftung Umwelt
  2. Der Gründer dieses Bestattungswaldtyps nimmt zugleich steuernde Vorstandsfunktion in der Stiftung ein.

Einzelnachweise

  1. Norbert Fischer zit. in Veröffentlichung der Friedwald GmbH
  2. Norbert Fischer: Der Friedhof zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
  3. Bernd Bruns: In der Schweiz patentierte das Bundesamt für geistiges Eigentum die Beisetzung in Bäumen. Letzte Ruhe im Friedwald. postmortal.de, März 1999. Abgerufen am 25. Mai 2015.
  4. Auszug aus der elektronischen Schutzrechtsdatenbank.
  5. Ueli Sauter: Was ist ein FriedWald?/Die Bestattung.
  6. Wo die Asche der Toten gen Himmel wächst. Neue Zürcher Zeitung, 24. Juli 2014. Abgerufen am 18. September 2015.
  7. Geschäftsmodell und Eigentümerlage der Friedwald GmbH 2004
  8. Peter-Philipp Schmitt: Wald-Bestattungen: Zurück zur Natur. FAZ, 7. November 2013. Abgerufen am 25. Mai 2015.
  9. Erste Friedhöfe für Herrchen und Haustier. RP Online, 12. Mai 2015.
  10. Der Franchise-Grundvertrag der Friedwald GmbH
  11. Naturfriedhof-Franchising der Ruheforst GmbH
  12. Aschefreie Gedenkplätze in Wäldern
  13. Website der Friedwald GmbH
  14. Website der Ruheforst GmbH
  15. Nachverdichtung möglich
  16. Friedwald am Möhnesee eröffnet. Ruhrverband, 2013. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  17. Forstarbeiten im Friedwald
  18. Holzernte im Friedwald
  19. Umbettungen im Einzelfall möglich
  20. Beispiel: Friedwaldnutzungsordnung der Stadt Buxtehude vom 25. September 2006
  21. Vgl. OFD-Niedersachsen vom 16.02.2011 – S 7168 – 113 – Seite 173 = UR 2011, 479
  22. Fachzeitschrift Friedhofskultur März 2016: Schadstoffe in Urnenaschen
  23. Ruheforst im FFH-Gebiet Cappenberg
  24. Antrag auf Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet, weil ein möblierter Rastplatz und ein Holzkreuz dauerhaft installiert werden soll
  25. Anne Hähnig: Sachsens erster Ruheberg stößt auf Widerstand. Lausitzer Rundschau, 12. April 2010. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  26. Lutz Küppers: Pläne für die letzte Ruhe an Schloss Haag. RP online, 18. April 2015. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  27. Friedwald Deutschland in Österreich
  28. Bestattungsmöglichkeiten in österreichischen Wäldern
  29. Nur ein Friedwald ist legal, Tagblatt, 16. September 2015. Abgerufen am 17. September 2015.
  30. Richtlinie des Kantons Thurgau: Letzte Ruhestätten im Wald
  31. vgl. Zeitschrift Friedhofskultur 10/2006
  32. E.R.Smit: Massabalans en emissies van in Nederland toegepaste crematorieprocessen TNO-MEP rapport R96/059, Delft 1996.
  33. Wirkungen der Kremierung auf die Umwelt
  34. Erkenntnisse über Totenaschen
  35. Kremationsasche belastet arme Sandböden
  36. Belasten Totenaschen den Boden und das Grundwasser? welt.de
  37. Präsentation über Totenaschen aus Sicht des Bodenschutzes und der Kremationstechnik
  38. Hermann, Klemisch: Totenasche – ein Problemfall für den Bodenschutz? Bestattungskultur 5/2015, S. 38–43
  39. Robin Sircar. In: Handbuch des Feuerbestattungswesens. Richard-Boorberg-Verlag, Stuttgart 2014, S. 217, ISBN 978-3-415-05135-5
  40. M.C. Albrecht. In: Handbuch des Feuerbestattungswesens, Richard-Boorberg-Verlag, Stuttgart 2014, S. 184, ISBN 978-3-415-05135-5
  41. Corinna FIERLA: Ökotoxikologische Untersuchungen von Hausmüllverbrennungs-Aschen mit Regenwürmern und Raubmilben. Gießen 2009
  42. Steffen KRUMM: Der Regenwurm als Bioindikator. Dissertation am Institut für Tierphysiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen, Sept. 2005
  43. Verordnungstext des NSG „Steinbachtal/Netzbachtal“
  44. M. Graf, L. Schramm, F. Lang: Auswirkungen von Kremationsasche auf den Waldboden – Untersuchungsergebnisse von Bodenproben aus drei Friedwald-Standorten. Institut für Bodenökologie, Universität Freiburg i. Br. unveröff. Präsentation zum Symposium für Waldeigentümer, Griesheim, 7. Mai 2015.
  45. Bericht über Untersuchungen von Bodenproben aus verschiedenen Friedwaldstandorten, Langversion
  46. Pressemitteilung der Auftraggeberin: Beisetzungen im Friedwald ökologisch unbedenklich
  47. Video der Friedwald GmbH zur Studie
  48. Warnungen der Forstwissenschaft zu Schwermetallen in Holzaschen
  49. FVA Holzasche Abfallrecht
  50. Beschreibung: biologisch abbaubare Urnen
  51. Das Urnenmaterial baut sich innerhalb von fünf Jahren ab
  52. Das Urnenmaterial baut sich innerhalb von 10 Jahren ab
  53. Das Urnenmaterial baut sich in 2 bis 15 Jahren ab
  54. Urnensortiment
  55. Hinweis auf Greenpeace-Würdigung
  56. Rolf Obertreis: Tickt in Friedwäldern eine Ökozeitbombe? Badische Zeitung, 21. Juli 2014
  57. Vorstandsfunktion eines Bestattungswaldanbieters in der Umweltstiftung
  58. Website der Umweltstiftung mit werbendem Inhalt zu bestimmten Bestattungswäldern
  59. Pressemitteilung des Bundes Naturschutz: Krematorium mit unkalkulierbaren Risiken
  60. Bürgerinitiative UNRuheforst
  61. Kritik an Ruheforst wächst Landeszeitung, 15. Januar 2014
  62. Anne Dewitz: Naturschutz-Friedwald in Kummerfeld gefährdet Artenvielfalt, Hamburger Abendblatt, 5. Juni 2015. Abruf kostenpflichtig.
  63. BUND klagt gegen Friedwald Bonner Generalanzeiger, 16. Oktober 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015
  64. BUND mahnt vor Gefahr für Greifvögel, Bonner Generalanzeiger, 5. Februar 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015
  65. H. Netz: Der Friedhof als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. In: NABU-Magazin Naturschutz heute. Heft 2/2006
  66. Grüner unter die Erde. In: GEO-Magazin. Heft 11/2009
  67. Urnenwaldprozess ist zu Ende. Friedhofskultur, 9. November 2014. Abgerufen am 26. Mai 2015
  68. Landgericht Bonn, Az.: 7 O 233/08 Az.: 7 O 233/08
  69. Strenge Regeln im Wasserschutzgebiet
  70. Grundwassermonitoring im Friedwald Nuthetal, max. 25 Beisetzungen/Jahr im Ruheforst Weidenstetten, Untere Bodenschutzbehörden, mdl.
  71. Klage gegen Ruheforst der Hohenzollern
  72. Gräber sind nicht barrierefrei
  73. Verkehrssicherungspflicht in Bestattungswäldern
  74. Das Betreten des Friedwaldes geschieht auf eigene Gefahr
  75. Wildschweine im Ruheforst
  76. Autoaufbrüche auf dem Friedwald-Parkplatz
  77. Autoaufbruch im Ruheforst Pfälzerwald
  78. Handtasche entwendet im Ruheforst Bad Driburg
  79. Handtasche im Friedwald Weilrod gestohlen
  80. Zwei Autos im Friedwald Südheide Bispingen aufgebrochen
  81. Polizeibericht Ruheforst Vogelsberg Laubach
  82. Rettungspunkt im Friedwald Kalletal
  83. Rettungspunkt im Ruheforst Waldeigesheim
  84. Margot Käßmann: Welchen Stellenwert hat der Friedhof im Wertewandel unserer Gesellschaft? Festvortrag Kreuzkirche Hannover 2008
  85. Kritik aus der evangelischen Kirche
  86. Kirchengemeinde Ostenfeld Webseite
  87. Bericht über den Bestattungswald der Evang. Pfründestiftung
  88. Deutsche Bischofskonferenz: Katholische Bestattungskultur angesichts neuer Herausforderungen, Handreichung v. Nov. 2011, Nr. 97
  89. Kritik aus der katholischen Kirche
  90. Eröffnung des Friedwaldes in Elbenau
  91. Wie predigen Pfarrer im Friedwald? Oberhessische Presse, 4. Juni 2015
  92. Bis zu sieben Beisetzungen am Ende der Woche
  93. Antrag auf UNESCO-Kulturgutschutz
  94. Steinmetze und Gärtner gegen Bestattungswald in Überlingen. Südkurier, 11. April 2015. Abgerufen am 18. September 2015.
  95. Barbara Happe: Der Tod gehört mir, Berlin 2012, S. 142
  96. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Juli 2012
  97. Artikel: Sterben als Wirtschaftsfaktor
  98. [1]
  99. Untersuchung: Warum Friedwälder nicht günstig sind und Friedhöfe geschlossen werden
  100. Bestatter gegen Bestattungswälder und für Friedhöfe
  101. E. A. Baumeister: Bestattungswelt 04/15, S. 10
  102. Das Konzept ist frei von sozialen Zwängen.
  103. Bericht im ORF über „wilde“ Bestattungen im Pinzgau
  104. Bericht über ungenehmigte Ascheverstreuungen in der Schweiz
  105. Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e.V.: Ein guter Mensch gehört auf einen guten Ort.
  106. Ute Sachs: Friedwald. Die Bestattung in der Natur. Ein Geschäftsmodell mit Zukunft?, S. 273
  107. Förster Peter Wohlleben im BUND-Magazin
  108. Frankenhöhe-Ruheforst.de
  109. Friedwald am Möhnesee eröffnet. Ruhrverband, 2013. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  110. Unterstützergruppe in Morbach/Hunsrück
  111. Verflechtung einer Unterstützergruppe mit der sächsischen Linkspartei
  112. Unterstützung durch Linkspolitiker im Gemeinderat Morbach
  113. Bestattung in Oranienbaum MZ online, 14. Januar 2016. Abgerufen am 15. Januar 2016
  114. Friedwaldakquise auf einer Seniorenmesse
  115. Das Friedwald-Magazin
  116. Friedwald-Sonderangebot: 10% Preisnachlass im Mai 2014
  117. Preiserhöhung zum 1. Mai 2016
  118. Sterben wird auch im Ruheforst teurer
  119. Veranstaltungen im Schloss Schwaigern
  120. Sprechstunden für Friedwaldkunden im Schloss
  121. Friedwald-Vortrag im Seniorenwohnheim
  122. Friedwald-Vortrag im Altenclub
  123. Seniorenfrühstück in Jever
  124. Friedwald-Regeln zur Mitarbeit im Kundenbeirat
  125. Susanne Storath: Anwälte für den Friedhof. Natursteinonline.de, 18. September 2014. Abgerufen am 26. Mai 20215.
  126. Pläne für die letzte Ruhe an Schloss Haag, RP online, 18. April 2015. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  127. Lutz Küppers: Schloss Haag: Steinmetze gegen Baumgräber. RP online, 5. Mai 2015. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  128. [2]
  129. Politiker streiten über Waldbestattung. Hamburger Abendblatt, 14. Januar 2016. Abgerufen am 15. Januar 2016.
  130. Bestattungsverlagerungen in Hamburg
  131. Friedhof zu Bauland
  132. Stellungnahme zur Baulandausweisung nicht benötigter Friedhofsflächen
  133. Waldfriedhof in Eigenregie. In: Gelnhäuser Tageblatt, 30. Juli 2015. Abgerufen am 3. August 2015.
  134. Bestattungswald in Eigenregie. MeinAnzeiger online, 21. August 2015. Abgerufen am 25. August 2015.
  135. Letzte Ruhe in Swisttal: Ein Friedwald für Heimerzheim, Bonner Generalanzeiger vom 24. April 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015
  136. Sammeln von Beeren und Pilzen verboten
  137. Die Geschäfte der Prinzen und Grafen. In: Die Zeit vom 5.Januar 1973, abgerufen am 27. Januar 2016
  138. Friedwälder des Forstbetriebes Fürst zu Fürstenberg
  139. Streit um den Ruheforst-Streit Zollerblick
  140. Ruheforst Werraland
  141. Ewigforst des Fürsten von Bismarck
  142. Ruheforst Ebtalaue
  143. Gräflicher Friedwald Wangen
  144. Verwalter des Frh. von Knigge: Wir pflegen eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Bestattern
  145. Fürstlicher Friedwald Bad Laasphe
  146. Fürstlicher Ruheforst im Münsterland
  147. Gräflicher Ruheforst im Coburger Land
  148. Gräflicher Bestattungswald in Herten
  149. Fürstlicher Ruheforst bei Bad Arolsen
  150. Bestattungswald Plattenburg
  151. Bis zu 12 Urnen um einen Baum. In: Haßfurter Tagblatt vom 1. April 2015, abgerufen am 27.Januar 2016
  152. Neuer Anlauf für Friedwald Meerbusch. In: Rheinische Post vom 2. Januar 2014, abgerufen am 27. Januar 2016
  153. Das Haus Fugger plant einen Ruheforst. Augsburger Allgemeine Zeitung vom 4. Dezember 2015, abgerufen am 27. Januar 2016
  154. Homepage des Hauses Wettin
  155. Homepage der Wettinischen Forstverwaltung
  156. Dokumentation der Abwägung in Coswig
  157. Stefanie Rüter: Friedwald – Waldbewusstsein und Bestattungskultur. Münster 2011, S. 82, ISBN 978-3-8309-2356-5