Wikipedia:Kandidaten für lesenswerte Artikel

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Abkürzung: WP:KLA


Lesenswerte Artikel sind Artikel, die die strengen Kriterien für die exzellenten (noch) nicht schaffen. Auf dieser Seite wird per Wahl bzw. Abwahl entschieden, ob ein Artikel lesenswert ist oder nicht. Artikel, die gleichzeitig für Exzellenz kandidieren, werden auf Wikipedia:Kandidaturen von Artikeln, Listen und Portalen vorgeschlagen.

Bevor du einen Artikel zur Wahl stellst:

  • Prüfe, ob der Artikel den Kriterien für lesenswerte Artikel entspricht.
  • Informiere die Hauptautoren, die du durch dieses oder dieses Werkzeug identifizieren kannst, ehe du einen Artikel vorschlägst. Möglicherweise möchten die Autoren vor der Kandidatur noch Mängel beseitigen.

So trägst du einen neuen Kandidaten ein:

  • Im Artikel: Füge den Baustein {{Lesenswert-Kandidat}} unten ein.
  • Auf dieser Seite: Liste den Artikel mit einer kurzen Beschreibung unten beim aktuellen Tagesdatum auf (Unterschreiben nicht vergessen).

Vorgehen

Alle Benutzer, auch unangemeldete (IPs), sind stimmberechtigt und dürfen pro Artikel ein Votum abgeben. Man stimmt ab, indem man seinen Diskussionsbeitrag auf dieser Seite mit einer der Bewertungen „keine Auszeichnung“ oder „lesenswert“ kennzeichnet. Die Kennzeichnungen „abwartend“ und „neutral“ sind auch möglich. Die Begründung des Votums ist dringend erwünscht, damit der Auswerter die Entscheidungen nachvollziehen und der Autor die Kritikpunkte aufgreifen kann. Es existieren folgende unverbindliche Vorlagen zur Stimmabgabe:

Lesenswert
{{BE|l}}
keine Auszeichnung
{{BE|k}}
Neutral
{{BE|n}}
Abwartend
{{BE|a}}

Auswertung

Die Kandidatur wird frühestens am 10. Tag nach dem Einstellungsdatum ab 0:00 Uhr ausgewertet (d. h. bei einer Nominierung am 15. kann ab dem 25. ausgewertet werden). Abgegebene Stimmen zählen bis zum Zeitpunkt der Auswertung. Hat ein Artikel am Ende der Kandidatur mindestens drei Pro-Stimmen mehr als Kontra-Stimmen, wird er als lesenswert ausgezeichnet. Enthält ein Artikel einen gravierenden Fehler, ist er unabhängig vom Abstimmungsergebnis nicht lesenswert.

Offensichtliche Unsinnskandidaten können sofort entfernt werden. Weist eine Kandidatur ab 24 Stunden nach Beginn fünf Voten „ohne Auszeichnung“ mehr als Auszeichnungsstimmen auf oder nach mehr als 72 Stunden drei Voten „ohne Auszeichnung“, ohne zugleich mindestens eine Lesenswert- oder eine Abwartend-Stimme bekommen zu haben, ist sie vorzeitig gescheitert. Wahlen mit geringer Beteiligung oder uneindeutigem Votum werden als „ergebnislos“ gewertet, so dass der Status vor der Kandidatur bestehen bleibt.

Bei einer geringen Beteiligung an der Kandidatur und einem sich für eine Prämierung abzeichnenden Stimmungsbild kann die Kandidatur nach dem Ermessen der Auswerter verlängert werden.

Das konkrete Vorgehen für die Auswertung ist hier beschrieben.

Ab- oder Wiederwahl

Einen ausgezeichneten Artikel, der deiner Meinung nach nicht (mehr) lesenswert ist, kannst du zur erneuten Wahl stellen. Die Voraussetzungen für einen solchen Antrag richten sich nach dem auf WP:KALP gültigen Verfahren.

Zur Ab- oder Wiederwahl füge bitte unten im Artikel den Baustein {{Lesenswert-Abwahl}} oder {{Lesenswert-Wiederwahl}} ein. Der Wahlmodus ist derselbe wie bei einer Neukandidatur.

Review des Tages

Kandidaturen sind erfolgreicher, wenn die Artikel vorher ein Review durchlaufen. Dieses bedarf aber der Mitarbeit von Wikipedianern, die sich Zeit dafür nehmen. Beteilige dich zum Beispiel am Review des Tages:


Sony Alpha NEX-5 mit E-Bajonett

Das E-Bajonett ist ein von Sony entwickelter Objektiv­anschluss für spiegel­lose System­kameras, der sowohl APS-C- als auch Voll­format­sensoren unter­stützt. Es wurde 2010 mit den Kameras Sony Alpha NEX-3 und NEX-5 einge­führt und markierte Sonys Einstieg in den Markt der spiegel­losen System­kameras. Das E-Bajonett zeichnet sich durch ein kurzes Auflagemaß von 18 Milli­metern aus, was kompaktere Kamera­designs ermög­licht. Im Vergleich zum älteren A-Bajonett nutzt es eine voll­ständig elektro­nische Steuerung für Blende und Fokus. Sony bietet eine breite Palette von Objektiven für das E-Bajonett an, darunter Fest­brenn­weiten und Zooms für APS-C- und Voll­format­kameras. Die Objektive sind in verschie­dene Quali­täts­stufen unter­teilt, wie die hoch­wertige G-Master-Serie. Neben Sony produ­zieren auch Dritt­hersteller wie Carl Zeiss Objektive für das E-Bajonett. Durch Adapter können auch Objektive anderer Systeme, ein­schließ­lich des A-Bajonetts, an E-Bajonett-Kameras verwendet werden. Das E-Bajonett hat sich zu einem wichtigen Standard für spiegel­lose Kameras entwickelt und wird in einer Vielzahl von Sony-Kamera­modellen einge­setzt, von Einsteiger­modellen bis hin zu professio­nellen Kameras.

4. November

Diese Kandidaturen laufen mindestens bis zum 14. November.

Das Schloss Courances (französisch Château de Courances) in der gleichnamigen französischen Gemeinde (etwa 50 km südlich von Paris) ist eine Schlossanlage aus dem 17. Jahrhundert, die vor allem für ihren Park mit Wasserspielen, Rasen- und Waldflächen bekannt ist. Er wurde im 16. Jahrhundert unter Cosme Clausse angelegt und von nachfolgenden Schlossherren mehrfach erweitert sowie umgestaltet. Nach einer schriftlichen Aufzeichnung aus dem 18. Jahrhundert soll der Name des Anwesens von den zahlreichen Quellen und kleinen Wasserläufen (französisch eaux courantes) auf seinem Grundstück herrühren.

Hiermit schlage ich den von mir verfassten Artikel zu dem französischen Schloss Courances für einen blauen Stern vor. Der Artikel hat mich in der Entstehung etwas überrascht, denn das vorliegende Material war wesentlich ergiebiger als von mir erwartet. Insgesamt halte ich ihn für lesenswert und hoffe, dass dies auch andere so sehen. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 10:15, 4. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ja, werde ich nachtragen. --  Sir Gawain Disk. 08:02, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
  • pro Das einzige, was man sich noch wünscht, wäre ein Plan von Schloß und Gartenanlage, allerdings dürfte es schwer sein, sowas zu bekommen. -- .Tobnu 22:14, 6. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Einen Lageplan habe ich vorgesehen, ich bin allerdings bisher noch nicht dazu gekommen, ihn anzufertigen. Ich versuche, ihn noch innerhalb der Kandidatur zu ergänzen. --  Sir Gawain Disk. 08:02, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
  • Abwartend Der Artikel ist solide strukturiert, gut lesbar und es wurden vernünftige Quellen herangezogen. Aber nicht alle Aussagen sind mit Einzelnachweisen versehen und wirken daher wie Theoriefindung. Insbesondere bei den vorgenommenen Wertungen ist es wichtig, dass sie mit Einzelnachweisen versehen sind, das Angeben der Literatur am Ende des Artikels reicht da m.E. nicht mehr aus. Beispiele:
  • „Es [das Wasserbecken Grand Canal] war der zweite jemals in Frankreich gebaute Gartenkanal überhaupt. Nur in Fleury gab es zu jener Zeit schon einen älteren.“
  • „Dort [in der Schweiz] starb er [Sohn de Novions] 1871, ohne jemals in sein Heimatland zurückgekehrt zu sein.“
  • „Im Gartenbereich entschied sich Haber zwar dafür, die große Sichtachse im Stil des 18. Jahrhunderts wiederherzustellen, jedoch erhielt der Rest eine landschaftliche Gestaltung im damaligen Geschmack der Zeit.“
  • „Zuvor hatte Schloss Courances während des gesamten Ersten Weltkriegs als Lazarett gedient.“
  • „Diese [de Noailles] reaktivierte einen alten (...) Nutzgarten des Schlosses und führte somit die Tradition, dass jede Eigentümergeneration etwas zur Gestaltung des Schlossparks beiträgt, weiter fort.“
  • „Der japanische Garten ist damit der einzige Ort auf dem Schlossareal, an dem Blumen gepflanzt sind.“
  • „Das Corps de Logis ist exemplarisch für den Baustil des nüchternen Louis-treize:“
  • „Blickfang des Raums ist über dem Kamin ein großes Medaillon aus weißem Marmor, welches das Konterfei Ludwigs XIV. zeigt.“

Darüber hinaus wäre es lobenswert, wenn auch weitere Sätze Belege erhalten würden, der Artikel hat sogar gänzlich unbelegte Abschnitte (bei denen es zugegeben um Triviales (Bsp. die Beschreibung der Arichtektur) geht, aber dafür sollte es aber mit Sicherheit in der Fachliteratur Informationen geben. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 11:21, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Nachtrag: Wie oben beschrieben, fehlen mir die Belge für die Wertungen; da untenstehend angekündigt wurde, keine Belege für wertende Sätze einfügen zu wollen, muss ich mehrere Sätze, u.a. die hier genannten, als originäre Forschung werten. Daher keine Auszeichnung. Schade, der Artikel ist von den fehlenden Belegen abgesehen nicht schlecht. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 11:16, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo! Du hast Recht, es sind nicht alle Aussagen mit Einzelnachweise belegt, denn entweder handelt es sich dabei imn Trivialitäten oder um Fakten, die sich in jeder (oder fast allen) unter "LIteratur" angegebenen Publikationen finden. Dort muss der Literaturabschnitt imho ausreichen. In den von dir oben angegebenen Beispielen finden ich keine einzige Wertung oder Aussagen, die umstritten sein könnten, und entsprechend sehe ich keine Veranlassung, dafür Einzelnachwesie anzugeben. Ich werde aber noch zwei EN für die beiden Superlative in deinen Beispielen (Punkt 1 und 6) angeben. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 18:39, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Hallo, ob es strittig sein könnte oder nicht, spielt an dieser Stelle gar keine Rolle, da alles ausnahmslos belegt sein muss. Wenn im Artikel z.B. behauptet wird, dass die Gartenanlage im Geschmack der damaligen Zeit entspricht, ist das sehr wohl eine Wertung, die belegt werden muss. Keinesfalls würde ich das als Trivialaussage abtun. Dadurch, dass hinreichend Fachliteratur angegeben ist, gilt es nicht als unbelegt, allerdings frage ich mich, was gegen das Belegen dieser Aussagen mit Einzelnachweisen spricht. Da dir zufolge die angegebene Fachliteratur einstimmig diese Aussagen stützt. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 22:18, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Es geht vorrangig nicht um strittige Dinge, sondern um Trvialitäten (wie dein Beispiel des Gartens im Geschmack der Zeit). Gegen weitere Einzelnachweise spricht, dass der Text jetzt schon für seine Länge übermäßig viele davon hat, und ich keine weiteren unnötigen einfügen möchte. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 22:48, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Generell sehe ich das auch so: Es existiert durchaus das unschöne Phänomen Überreferenzierung, und es muss nicht unbedingt jeder Satz im Fließtext mit mindestens einer Fußnote geschmückt sein, gerade bei einem Architekturartikel. Speziell hinsichtlich der zwei Stellen, wo vom "Geschmack der Zeit" die Rede ist, könntest du der Kritik aber etwas entgegenkommen:
  • Zwischen 1775 und 1777[14] ließ das Paar Courances im Geschmack der damaligen Zeit modernisieren und neobarock verändern, obwohl es sich nur selten dort aufhielt: Um den "wertenden" Aspekt rauszunehmen, könntest du schreiben: ließ das Paar Courances neobarock modernisieren, obwohl ... Wer den Link auf neobarock anklickt, erfährt übrigens dort: Der Neobarock wird der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zugeordnet und war vor allem nach 1880 verbreitet. Da wird der Leser dann etwas über die neobarocke Veränderung 1775/1777 staunen.
  • jedoch erhielt der Rest eine landschaftliche Gestaltung im damaligen Geschmack der Zeit. Hier würde ich als Leser lieber erfahren, was für konkrete Konsequenzen dieses Geschmacks gemeint sind, also was man sich darunter vorzustellen hat. Dann wäre auch ein Beleg nützlich. Falls das aber unbekannt oder nicht enzyklopädisch relevant ist, lieber ganz weglassen. Nwabueze 01:42, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe die Redewendung an beiden Stellen gestrichen. Und danke für den Hinweis auf das falsche "neobarock". Das kommt davon, wenn man bei der Übersetzung nicht daran denkt, dass klassizistischer Barock ≠ Barock ist. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 19:21, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
  • Lesenswert Schöner Artikel. Den Satz Von April bis einschließlich Oktober können sie an Wochenenden und Feiertagen besichtigt werden. würde ich allerdings aus der Einleitung raus nehmen. Ob das so wirklich die Zeit überdauert, wird sich erst noch zeigen. Ich denke, dass diese Info nicht unbedingt in einen Enzyklopädie-Artikel muss.--Viele Grüße S. F. B. Morseditditdadaditdit 20:45, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Die Information würde ich nicht löschen, sondern mindestens im Geschichtsabschnitt lassen. Ob es in der Einleitung sein muss, weiß ich nicht. Mich stört an dem Satz der Plural: Im vorherigen Satz heißt es: Der Schlosspark ist […] ausgezeichnet. und dann Von April bis einschließlich Oktober können sie […] besichtigt werden. Das bringt mich vom grammatikalischen Bezug her durcheinander. Ansonsten ohne Bewertung von mir, weil ich den Artikel noch nicht ganz durcharbeiten konnte (und befürchte, dass das auch nichts mehr wird bei mir). --stuby (?!?) 21:15, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten

1. Das sehe ich auch so wie S. F. B. Morse (raus aus der Einleitung), und den Satz Von April bis einschließlich Oktober können sie an Wochenenden und Feiertagen besichtigt werden. würde ich zu können Schloss und Park ändern, für sie finde ich keinen Bezugspunkt. (wie mein Vorgänger auch bereits bemerkte) 2. [ließ] um 1560 durch den Baumeister Gilles Le Breton (mort en 1553) vollständig umbauen. - könnte nicht um 1550 sein? - 3. Fontainebleau sollte wenigstens 1mal zuvor verlinkt sein, nicht erst bei Schlosspark und -garten 4. Fast senkrecht auf ihn zu laufen die einzigen Wasserbecken des Parks - wirklich senkrecht, nicht geradlinig? 5. Schlossgebäude - Architektur: Eine Steinbrücke führt über den Graben zum Ehrenhof, an dessen Nord- und Ostecke zwei anderthalbgeschossige Pavillonbauten mit Walmdach stehen. - Das Corps de Logis ist von zwei gleichhohen Pavillons mit Walmdächern flankiert, von denen der nördliche die Verbindung zu einem Seitenflügel aus dem späten 19. Jahrhundert herstellt. - könnte man eleganter formulieren, statt zu wiederholen, zumal flankiert auch noch falsch ist 6. Innenräume: Verlinkungen von Bildhauer u. Antike würde ich entfernen u. dafür des Marschalls Montgomery verlinken, ich denke jeder Leser des Artikels weiß was B. u. A. sind, ob jeder M. kennt? 7. Gefällt mir ansonsten und finde 8. Lesenswert Adelfrank (Diskussion) 22:29, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ich habe den Besichtigungssatz jetzt umformuliert und in den Geschichtsabschnitt verschoben. Auch die Verlinkungen sind wie vorgeschlagen gesetzt und die Jahreszahl korrigiert. Zu den Pavillons und dem "senkrecht" komme ich erst morgen. -- Gruß  Sir Gawain Disk. 22:05, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

keine Auszeichnung Okay, ich lasse mich überzeugen, also Neutral. Für meinen Geschmack ist da sehr viel irrelevante genealogische Information drin, die den Artikel, der ja vom Schloss und nicht vom Schicksal der Eigentümerfamilien handelt, unübersichtlich macht. Hinzu kommen sprachliche Umständlichkeiten ("Fast senkrecht auf ihn zu laufen die einzigen Wasserbecken des Parks, die nicht vollkommen plan (?die Wasseroberfläche kann ja mit "plan" nicht gemeint sein?) sind: die Nappes, drei kaskadierende, langrechteckige Bassins") und etliche unbelegte Wertungen. Die Regelung der Besichtigungszeiten (mit obligatorischer Führung) ist wesentlich komplizierter als angegeben: En 2017, le château est ouvert à la visite uniquement les weekends et jours fériés de 14h à 18h du 1er avril au 25 juin, puis du 9 septembre au 1er novembre (l’intérieur du château est fermé au public en juillet et août). Les visites guidées du château, obligatoires, ont lieu toutes les heures, de 14h30 à 17h30 (dernière visite). La visite dure environ 50 minutes. Lors des weekends et jours fériés, nous ne prenons pas de réservation à l’avance : vous êtes inscrits pour la visite guidée lors de votre arrivée sur le site.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 12:31, 10. Nov. 2017 (CET) Noch ein Beispiel für Umständlichkeit: Die unter von Haber neu errichteten Wirtschaftsgebäude des 19. Jahrhunderts können jedoch nicht besichtigt werden, denn nach einem Feuer im Jahr 1976 mussten sie 1978 abgerissen werden. Statt: Die unter von Haber errichteten Wirtschaftsgebäude des 19. Jahrhunderts brannten 1976 aus und mussten abgerissen werden.--Hnsjrgnweis (Diskussion) 12:37, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Dass man im geschichtlichen Abriss eines Schlosses auch die darin lebenden Personen/Schlossherren, die Eigentumsverhältnisse und auch Begleitumstände schildert ist völlig in Ordnung. Die architektonischen Aspekte werden immerhin im entsprechenden Abschnitt hinreichend ausführlich geschildert.
Umständliche Formulierungen können geschliffen werden. Ich sehe die sprachlichen Stilfragen nicht als derart gravierend an, dass man das nicht binnen vernünftiger Frist beheben könnte und es der Auszeichnungswürdig entgegen steht.
Die genauen Besuchtszeitenregelungen haben in diesem Artikel ohnehin nichts zu suchen, das sind Reiseführerinformationen, die ohnehin ändern können und wenn sie im enzyklopädischen Artikel überhaupt erwähnt werden dann nur sehr oberflächlich. Insofern gibt es hier nichts zu kritisieren.
--Alabasterstein (Diskussion) 14:25, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Lesenswert Die vorgebrachten Kritikpunkte kann ich teilweise nachvollziehen, aber beispielsweise eine stellenweise "Umständlichkeit" spricht sicher nicht gegen "lesenswert" - vielmehr gehört dies gerade zu den Unterschieden zur Auszeichnung als "exzellent", für die hier nicht kandidiert wird. Zitat aus den Kriterien für lesenswerte Artikel: "Sprache: Kleinere Holprigkeiten und Schwächen werden toleriert, solange dies nicht das Verständnis erschwert." Und ich finde den Artikel ganz gut verständlich. Gestumblindi 22:35, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Lesenswert und in diesem Zustand m.E. schon jetzt auszeichnungswürdig. Auch sprachlich finde ich am Text wenig auszusetzen, im Gegenteil, meist folgt der Duktus der Parataxe, ist prägnant und kommt ohne Füllwörter aus. Die Informationsdichte ist eben sehr hoch, weshalb man das nicht im Warp-Modus durchlesen kann. Zu den fehlenden Belegen bei einigen Baubeschreibungen, oft sind das triviale Informationen, die sich anhand der Fotos verifizieren lassen. --Arabsalam (Diskussion) 20:26, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

7. November

Diese Kandidaturen laufen mindestens bis zum 17. November.

Die Urkundenfälschung stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 23. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 267 geregelt ist. Der Tatbestand verbietet das Täuschen über die Echtheit einer Urkunde: Als strafbare Handlungen benennt er das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde sowie das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde.

Die Urkundendelikte machen etwa 1 % aller polizeilich registrierten Straftaten aus. Die Aufklärungsquote dieser Taten liegt mit 80–90 % im Vergleich zu anderen Deliktsgruppen auf überdurchschnittlich hohem Niveau.

Dieser Artikel wurde im Rahmen des 27. Schreibwettbewerbs überarbeitet. Viele Grüße Chewbacca2205 (D) 23:22, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

"Der Tatbestand verbietet das Täuschen" Verbietet? Der Tatbestand IST das Täuschen, oder habe ich da grundsätzlich was falsch verstanden? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 12:43, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Da hast du Recht. Ich habe die Einleitung korrigiert. VG Chewbacca2205 (D) 20:39, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke! Auch nach ein paar Stunden werde ich aus "Die Norm bezweckt den Schutz des Rechtsverkehrs" nicht schlau. Welche Norm? Eine Festlegung im Strafgesetzbuch? Was ist "Schutz des Rechtsverkehrs"? Kannst du den Satz bitte auch für Laien verständlich formulieren? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 21:24, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe die Formulierung klarer gefasst. VG Chewbacca2205 (D) 19:12, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Hier noch einige Stolpersteine:
1) "beweiserheblichen" ?
erledigtErledigt Ich habe den Begriff umschrieben. VG Chewbacca2205 (D) 09:31, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten
2) "Während die alte Fassung das Gebrauchen der manipulierten Urkunde für eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung voraussetzte, wurde diese Handlung durch die Neufassung zu einer dritten Handlungsalternative." Zweiter Teil des Satzes für mich unklar.
erledigtErledigt Ich habe den Satz neu formuliert und in mehrere Sätze aufgespalten. VG Chewbacca2205 (D) 09:31, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten
3) "auf die abstrakte Gefährlichkeit" Nirgendwo vorher erklärt.
erledigtErledigt Ich habe den Begriff durch eine Erklärung ersetzt. VG Chewbacca2205 (D) 09:31, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 14:36, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke! Ich finde den Artikel als solchen lesenswert, zur fachlichen Richtigkeit kann ich leider nicht viel sagen. Lesenswert Schnurrikowski (Diskussion) 11:17, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Lesenswert Sehr klar und übersichtlich. Der Begriff des Augenscheinsobjekts kommt schon einmal an anderer Stelle in der Wikipedia vor, wird aber nirgends erläutert. Vielleicht kann das hier geschehen? --Hnsjrgnweis (Diskussion) 12:50, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

erledigtErledigt Ich habe den Begriff des Augenscheinsobjekts erklärt. VG Chewbacca2205 (D) 09:31, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Lesenswert Für mich als Laien verständlich, auch wenn ich manches zweimal lesen musste. Was ich etwas vermisst habe, waren anschauliche Beispiele, also prominente Fälle von Urkundenfälschung in der Rechtsgeschichte. Mir ist aber nicht bekannt, ob das bei Artikeln zu juristischen Themen überhaupt vorgesehen und evt zu boulevardesk ist. --Arabsalam (Diskussion) 18:48, 10. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ich recherchiere nach prominenten Fällen von Urkundenfälschung. VG Chewbacca2205 (D) 09:57, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Der Artikel hat sich im Schreibwettbewerb in der Gesamtsiegerliste inmitteln von Artikel platziert, die ich als exzellent einordnen würde. Also aus meiner Sicht jederzeit Lesenswert wenn nicht mehr. Positiv habe ich die breite Literaturbasis und die vielfältig behandelten Aspekte vermerkt, sowie dass der Artikel auf mich als Laien fachlich sehr kompetent wirkt. Mein einziger Einwand war, dass der Artikel stilistisch stark der Verwaltungssprache verhaftet bleibt. Das ist aber natürlich dem Thema geschuldet und eine lebendigere Sprache wäre möglicherweise aus Sicht der Juristen unangemessen. Ein umfassenderes und kompetenteres Review könnte der Sektionsjuror Luha abgeben. --Magiers (Diskussion) 12:09, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Lesenswert – Interessant, gut geschrieben … trotz häufig gebrauchtem ‚demgegenüber‘ und vor allem ‚beispielsweise‘ ;) … und – zumindest für mich – verständlich. Gruß, --HГq 16:53, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Nachdem Magiers mich hier angesprochen hat im Folgenden meine Notizen aus dem Schreibwettbewerb ohne Berücksichtigung nachfolgender Änderungen:
Das Lemma ist relevant. Die Abgrenzung gegen andere Länder ist gut, weil die Rechtspraxis doch immer zu zumindest kleineren Abweichungen führt. Einleitung: Die Einleitung ist mir etwas knapp geraten. Als jemand der sich nur kurz informieren möchte, würde ich gerne lesen, was im Sinne des § 267 eine Urkunde ist, z.B. als zweiter Satz: „Eine Urkunde ist jede verkörperte, allgemein oder für Eingeweihte verständliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt“. Zum zweiten kann man auch in der Einleitung einen kurzen Hinweis auf den Strafrahmen geben. Bei den Tathandlungen würde ich in der Einleitung statt nur vom Gebrauch vom „bewussten Gebrauch reden.“ Sprache: Der Artikel ist durchgehend klar und verständlich geschrieben. Manchmal sind die Formulierungen – wohl auch durch das Thema begründet – ein wenig steif und umständlich. Beispiele:

  • 1 Rechtslage, letzter Absatz: „ … erscheint, diese auch mit dem angegebenen Inhalt abgegeben hat.“ Vorschlag: „… erscheint, die enthaltenen Rechtserklärungen auch tatsächlich abgegeben hat.
  • 2. Entstehungsgeschichte, dritter Absatz: Zwei „Hierdurch“ nacheinander als Satzanfang.
  • 2. Entstehungsgeschichte, vorletzter Absatz: „---Urkundenfälschung konkretisiert den Verbrechenstatbestand erfüllt hiernach, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande begeht.“ Vorschlag: „… Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande konkretisiert“.
  • 3.3.1 Garantiefunktion, erster Absatz: „…Person für den Inhalt der Erklärung rechtlich einstehen will. Diese wird als Aussteller bezeichnet.“ Vorschlag: „…Person, der Aussteller, für den Inhalt …“
  • 8.2. Der Nebensatz „stellen die Daten eine Urkunde dar“ klingt schief.

Gliederung: Die Gliederung ist klar und folgt einer gedanklich eingängigen Struktur. Die Untergliederung ist nicht zu kleinschrittig. Statt der Überschrift „Tatobjekt“ hätte ich mir einen nicht so abstrakten Titel gewünscht. Vorschlag: „Merkmale einer Urkunde“. Der Begriff Tatobjekt kann dann im Text vorkommen. Inhalt: Der Sachverhalt wird breit dargestellt. Man bekommt nicht den Eindruck von Lücken. Das Gewicht der Abschnitte zueinander ist ausgewogen. Es gibt kleiner Ergänzungswünsche:

  • 2. Entstehungsgeschichte: Was war im Mittelalter? Gibt es Unterschiede zwischen römischem und kanonischem Recht? Beispiele für die Verselbständigung von Delikten.

3.1.3 Beweisfunktion, letzter Absatz: Im letzten Satz wird nicht klar, welche Bedeutung die von der Rechtsprechung abweichende Meinung der zahlreichen Rechtswissenschaftler hat.
3.2.2 Verfälschung einer echten Urkunde, letzter Absatz: hier wäre ein Beispiel hübsch, vielleicht: nachträgliche Änderung eines Datums?
5. Prozessuales: Hier könnte ich mir einen Abschnitt 5.3 „historische Beispiele vorstellen, in der auf spektakuläre Fälle verwiesen wird, z.B. Hitlertagebücher, Jürgen Schneider, FlowTex.
7. Kriminalstatistik, zweiter Absatz: welche anderen Urkundsdelikte sind hier angesprochen? 7. Kriminalstatistik, 3. Absatz: Gibt es Schätzungen für die Quote der Dunkelziffern? 7. Kriminalstatistik, 4. Absatz: Gibt es Aussagen, welcher Art die typischen Delikte der Personengruppe der nichtdeutschen Verdächtigen sind? Vermutung: Verschleierung der Illegalität. Mancher könnte sonst hier (vor dem Hintergrund der Flüchtlingsdebatte) auf krumme Gedanken kommen.
8. Verwandte Tatbestände: man könnte noch erwähnen die Urkundenunterdrückung (§274) und evtl. die Scheckfälschung als spezielleren Tatbestand (§ 252a)
9. Rechtslage in anderen Staaten: Schön wäre es, wenn noch ein Beispiel aus einem anderen Rechtsraum (USA, GB) gegeben werden könnte. Ist da der Tatbestand der gleiche?

  • Literatur: Die angegebene Literatur erscheint qualifiziert. Ob etwas Maßgebliches fehlt, kann ich nicht beurteilen. Den Beck‘schen online-Kommentar sollte man verlinken. Als Lehrbuch zur Einführung ist möglichweise geeignet: Georg Freund: Urkundenstraftaten. Zweite vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Springer, Heidelberg 2010 (siehe FN 10)
  • Einzelnachweise: Etwas üppig. Einfache Aussagen sind zum Teil mit mehreren Kommentaren belegt, obwohl der Text nicht den Eindruck macht, dass die getroffene Aussage problematisch oder strittig sein könnte. Bsp. FN 17,18, 19 oder 20,21,22. Wenn in der Literatur mehrere Kommentare und Einführungen stehen und dort keine Hinweise auf Deutungsprobleme zu finden sind, braucht es keine Fußnoten. Der Leser sucht und findet materiell nichts. Wer den Kommentar zur Hand hat, kann die Aussage leicht nachvollziehen.
  • Bebilderung: Hervorragend. Sehr zurückhaltend. Die ausgewählten Beispiele unterstützen den Artikel. Keines der Bilder wirkt gezwungen.
  • Interne Links: Beim Lesen des Textes habe ich keine vermisst. Andererseits habe ich nicht den Eindruck, dass zu viele gesetzt sind. Möglich noch zu verlinken: Strafschärfung.
  • Formale Fehler, Kleinkram: Da ist nur ganz wenig.
    • 3.1.2 Perpetuus heißt dauerhaft und nicht ewig
    • 3.2.1 Herstellen einer unechten Urkunde: Reicht wirklich der Eindruck, dass die Urkunde von einem anderen Aussteller stammt oder muss sie auch tatsächlich nicht von dem Aussteller stammen, den man aufgrund des Inhalts annehmen muss? (m.E. nur eine sprachliche Verwirrung)
  • Gesamteindruck: Ein schöner, runder und umfassender Artikel, der mit ein paar Verfeinerungen durchaus als exzellent bewertet werden darf. Klarer Sieger in der Rubrik Gesellschaftswissenschaften.

Lutz Hartmann (Diskussion) 11:28, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Lesenswert, ganz sicher. Die Verhaftung im Juristendeutsch kann ich verschmerzen, ebenso das Fehlen prominenter Urkundenfälschungen. Ich habe einige Anmerkungen:

  • Garantiefunktion: welche Dokumente werden denn oft von anderen ausgestellt (ein, zwei Beispiele würden reichen).
  • Herstellen einer unechten Urkunde: was ist ein Blankett?
  • Subjektiver Tatbestand: der Absatz hat mich verwirrt, weil ja eigentlich die Nutzung der gefälschten Urkunde nicht notwendig zur Strafbarkeit ist - die Fälschung allein reicht ja. Jetzt wird aber doch nach der Absicht unterschieden. Heißt das: wenn ich mir eine Approbationsurkunde fälsche, habe ich mich doch schon strafbar gemacht, auch wenn sie nur ausgedruckt auf meinem Schreibtisch liegt. Wieso macht es jetzt einen Unterschied, bzw wie soll meine Absicht hinter der Fälschung beurteilt werden? Es kann doch niemand wissen, ob ich mich damit auf eine Stelle bewerben oder nur andere Leute beeindrucken, warum also wird meiner Absicht Bedeutung beigemessen, wenn die Herstellung an sich schon strafbar ist? Meine Verwirrung rührt sicher auch daher, dass mir die Bedeutung des "subjektiven Tatbestands" im Strafrecht unbekannt ist.
  • Regelbeispiele: durch eine große Anzahl unechter oder verfälschter Urkunden gefährdet. Eine große Anzahl nehmen viele Rechtswissenschaftler ab zwanzig Personen an. - ich habe das selbstständig in "Urkunden" geändert
  • Qualifikation: was ist gewerbsmäßig? Wenn der Täter einen Vermögensverlust herbeiführt? Ein Link zur juristischen Definition würde auch reichen :)
  • Gesetzeskonkurrenz: ich verstehe nicht, womit das Urkundenfälschungsdelikt konkurriert - mit Betrug?
  • Im ganzen Artikel wird der Begriff "Rechtsverkehr verwendet, aber nicht erklärt oder verlinkt.

Unterm Strich: ein interessanter Artikel, und obwohl Jura einen staubtrockenen Ruf hat, war er interessant zu lesen. Danke dafür! --Jaax (Diskussion) 12:49, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

9. November

Diese Kandidaturen laufen mindestens bis zum 19. November.

Nach einer über Monate, mitunter sehr leidenschaftlich geführten Diskussion über Neutralität und Objektivitiät dieses Lemmas scheint mir der Artikeltext doch zumindest eines geworden zu sein: lesenswert. Wann, wenn nicht an einem 9. November, sollte die Abstimmung hierüber beginnen.--Markus Wolter (Diskussion) 10:06, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Der baumbestandene Synagogenplatz mit Synagoge und jüdischem Gemeindehaus (linker Bildrand) vor der Peterhof-Kaserne und neben der Universität. Ansichtskarte, 1913.
Bevor ich mit dem Lesen überhaupt angefangen habe, bin ich über das Einführungs-Bild gestolpert. Also wo ist auf diesem Suchbild (links) die Synagoge versteckt, und warum hast Du aus den Commons nicht z.B. das ohne Lupe zu erkennende Bauwerk und die heutige Erinnerungsstätte an die Synagoge gewählt? Adelfrank (Diskussion) 03:30, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Sprachlich erscheint mir einiges eigenartig. Die erste Erwähnung ist 1349 während der Judenverfolgung in der Pestzeit überliefert. Die Synagoge befand sich in der Wasserstraße, denn die Juden wohnten dort oder in den benachbarten Straßen. Am 30. Januar 1349 wurden fast alle Juden in Freiburg ermordet. Nachdem ab 1360 wieder Juden in der Stadt lebten, wird 1385 eine Synagoge an der südwestlichen Ecke Weberstraße/Raustraße genannt.
Inhaltlich: Erst ab 1809 durften sie sich wieder in der Stadt niederlassen. Bei Geschichte der Juden in Freiburg im Breisgau: Die Situation der Juden änderte sich erst mit dem Toleranzpatent Kaiser Josephs II. im Jahr 1782. Formal hob das Patent die bestehenden "Judengesetze" auf, doch im Alltag der Juden bestanden weiterhin Einschränkungen. Zwar war Juden der Besuch höherer Schulen und der Universität erlaubt, jedoch war eine Niederlassung in Freiburg als Vollbürger zunächst nicht möglich. - Damit höre ich dann erstmal auf, dieser Widerspruch ist mir zu gravierend. Gab es vor der Kandidatur ein Review? Adelfrank (Diskussion) 04:02, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Die von dir monierten sprachlichen Ungelenkheiten wurden inzwischen verbessert; was du im Einleitungskapitel inhaltlich als "gravierender Widerspruch"" zum Artikel "Geschichte der Juden in Freiburg im Breisgau siehst, erschließt sich mir nicht: 1782 wurden durch das Toleranzpatent formal die bestehenden Judengesetze aufgehoben, faktisch war ein Zuzug und die Niederlassung von Juden als "Vollbürger" aber erst zu Beginn des 19. Jhdts. möglich.
Was du etwas despektierlich als "Suchbild" bezeichnest, die Fotografie des Synagogenplatzes von 1913, ist tatsächlich eine der wenigen, wenn nicht gar die einzige überlieferte, die neben der Synagoge auch das im weiteren Text thematisierte jüdische Gemeindehaus (mind the difference!) zeigt bzw. die in WP lizenzmäßig keine Probleme macht. Außerdem zeigt sie die Synagoge im Kontext des gesamten Platzes, dessen Baumbewuchs, die Nähe zum Universitätsgebäude, außerdem kann sie so in Hinsicht auf ihre Größe beurteilt werden. Unmittelbar nach der Platz-Fotografie werden dann die meiner Meinung nach hervorragenden Synagogen-Fotografien (vor und nach dem Portalsanbau von 1926) eingebunden (die von dir oben vorgeschlagene zeigt im Übrigen den Synagogenbau nach 1926).
Deinen Vorschlag, schon gleich zu Beginn die Rißler-Gedenktafel von 1962 abzubilden, kann ich nicht nachvollziehen, wenn ich ehrlich bin.

Ad "Review": die Textgenese und Verbesserungen der letzten Wochen war im Grunde ein einziger, langer Review dieses Artikels (vgl. Disku-Archiv). --Markus Wolter (Diskussion) 11:11, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Seitenzahlen, die fehlen und für den Leser mit einem Fragezeichen versehen worden. Und das in einer Auszeichnungskandidatur. Ist das ernstgemeint? Liegt die Literatur nicht vor? Warum gibt man sie dann als Beleg an? Dazu wurde Archivmaterial offenkundig herangezogen bzw. ausgewertet. keine Auszeichnung --Armin (Diskussion) 11:33, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Mea culpa. Die validen Referenzen wurden inzwischen nachgetragen und die - zwei - monierten Fragezeichen beseitigt. Daran sollte das "Lesenswert" nicht scheitern.--Markus Wolter (Diskussion) 12:17, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke. Aber was wurde dort mit dem Archivmaterial belegt? Darauf bist du nicht eingegangen. Wir belegen mit Literatur und werten kein Archivmaterial aus. Siehe WP:NOR Vgl. Stadtarchiv Freiburg, D.Ti. Nr. 437. Vgl. Stadtarchiv Freiburg, D.Ti. Nr. 437. Vgl. Der Stadtrat der Hauptstadt Freiburg im Breisgau. Bausachen, Kirchen. Synagoge, Stadtarchiv Freiburg, C4/I/16/10. Die Belege sind auch teilweise ungenau (Wolf Middendorff: Als die Synagogen im Breisgau brannten. In: Freiburger Almanach 30, 67, 1979. Seitenangabe?): Kann man das hier nicht geschickter machen: ob diese Nutzung die Würde einer Synagogen-Gedenkstätte wahre und in Zukunft erlaubt bleiben dürfe.[45][46][47][48][49] Warum wird für einen Sachverhalt nicht eine Fußnote mit allen Informationen generiert? So muss ich als Leser jede Fußnote einzeln anklicken. Wie dem auch sei: So lange die pot. WP:TF durch Archivmaterial besteht bzw. nicht geklärt ist, bleibt es bei keiner Auszeichnung. --Armin (Diskussion) 13:11, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Das Gymnasium Neue Oberschule (NO) wurde 1828 gegründet und ist damit das zweitälteste staatliche Gymnasium der niedersächsischen Stadt Braunschweig. Schwerpunkte werden in der offenen Ganztagsschule unter anderem auf den bilingualen Unterricht, Lernen mit digitalen Medien sowie Musik- und Theatergruppen gelegt, die in der Aula regelmäßig Auftritte veranstalten.

Hallo, ich bin noch relativ neu bei Wikipedia. Das war mein erster Artikel, an dem ich lange gearbeitet habe. Er war auch schon im Review und ich meine, dass er die Kriterien für lesenswerte Artikel erfüllt. Jetzt würde ich gerne eure Meinung dazu erfahren. Vielen Dank schonmal im Voraus! --NOSchool (Diskussion) 19:33, 9. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Die Belegung ist zu unsauber. Es fehlen fast überall die konkreten Seitenzahlen. Zeitschriften werden falsch zitiert. Verfasserangaben fehlen. Der Herausgeber (Beispiel; R. Bein u. a. (Hrsg.): Neue Oberschule 1828–1978. Braunschweig 1978, DNB 900058080) ist nicht der Verfasser des Beitrages. keine Auszeichnung --Armin (Diskussion) 11:27, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Vielen Dank, @Armin P.:, für deine Rückmeldung. Ich war mir da als Neuling unsicher wie ich zitieren sollte. Viele Schul-Artikel haben nur wenige Einzelnachweise oder fassen die genauso zusammen. Ich kann aber gerne zu jedem Einzelnachweis die Seitenzahl angeben, das werden dann aber alles einzelne Nachweise, oder? Bei dem angegebenen Buch hast du Recht, in der DNB steht kein Herausgeber. Im Buch und im Katalog der Stadtbibliothek steht aber der genannte Herausgeber. Wem soll ich da folgen? Und vielleicht kannst du mir noch sagen, welche Zeitschriften falsch zitiert werden bzw. welche Verfasser fehlen. Ich habe die meisten Einzelnachweise automatisch in der visuellen Bearbeitung erzeugen lassen, z. B. aus dem DNB-Eintrag. Daher bin ich davon ausgegangen, dass die Nachweise im richtigen Format sind. --NOSchool (Diskussion) 14:16, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten
G. Linne, H. Kaufmann, H. Lindemann (Hrsg.): Bilder und Berichte aus dem Leben einer Braunschweiger Oberschule. Staatliche Neue Oberschule für Jungen 1828–1953. Braunschweig 1953 Wer hat das denn geschrieben? Verfasser? Aufsatz, Seitenumfang und die konkret verwendete Seitenzahl (also bspw. S. 100–110, hier: S. 105.) angeben. Das ist doch ein Sammelband, der aus einzelnen Beiträgen besteht. Bei Zeitschriftenaufsätzen wird kein Herausgeber aufgeführt (Uwe Sandfuchs: Die Reseminarisierung der Lehrerausbildung im Dritten Reich – aufgezeigt am Beispiel des Landes Braunschweig. In: Braunschweigischer Geschichtsverein (Hrsg.): Braunschweigisches Jahrbuch. Band 62, 1981, S. 137–156). siehe ansonsten Wikipedia:Zitierregeln. --Armin (Diskussion) 14:22, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke, ändere ich im Lauf der nächsten Woche. Den genannten Band muss ich nochmal ausleihen, aber das ist kein Problem.--NOSchool (Diskussion) 14:33, 12. Nov. 2017 (CET)Beantworten

12. November

Diese Kandidaturen laufen mindestens bis zum 22. November.