Bestattungswald

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Ein Bestattungswald (auch Urnen-, Begräbnis-, Friedwald oder Naturbegräbnisstätte, fälschlich „Waldfriedhof“) ist eine rechtlich festgelegte Waldfläche außerhalb traditioneller Friedhöfe, in der eine Beisetzung von Totenasche möglich ist. Die Grabstelle ist örtlich fixiert, jedoch nicht als solche erkennbar, eine individuelle Pflege ist unzulässig oder unmöglich. Die betriebsbedingten Wirkungen auf Waldbiotope sind umstritten, weitgehend ungeklärt und daher Gegenstand staatlich geförderter Forschungsvorhaben.[1][2][3][4][5]

Begräbniswald Remscheid

Ursprünge und Kommerzialisierung

Waldgrab Ferdinand von Raesfeld auf dem Darß

Ursprünglich waren Waldbestattungen unter Nomadenvölkern verbreitet und mit naturreligiösen Vorstellungen verbunden. In der Zeit der Romantik ließen sich Forstleute und Gutsbesitzer in ihren Wäldern beisetzen wie Johann Heinrich Cotta, Ferdinand von Raesfeld und Heinrich von Salisch. Im Gegensatz zu deren traditioneller Sargbeisetzung kennzeichnet einen Bestattungswald, dass ausschließlich Urnen beigesetzt werden, Grabsteine und Grabschmuck unzulässig sind und eine namentliche Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist.[6] Aschebeisetzungen im Wurzelbereich von Waldbäumen wurden erstmals 1993 unter dem Namen Friedwald (eigene Schreibweise: FriedWald) markenrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist der Schweizer Ingenieur Ueli Sauter.[7][8][9] Seiner Auffassung nach symbolisiere die Aufnahme von Aschenährstoffen durch den Baum die Rückkehr in den Kreislauf der Natur.[10] Der Waldcharakter solle erhalten bleiben, daher seien die Grabstätten meist anonym.

Sauter hat 1999 einem Bankfachwirt und einer Juristin das Recht überlassen, unter dem gleichen Namen Wälder in Deutschland zu betreiben.[11] Seit 2007 führt die Juristin das Unternehmen allein.[12]

Zwar folgt die Beisetzung im Wald tradierten Ritualen, doch sind wesentliche Abläufe der Kundenbetreuung auf die Möglichkeiten des Internets und des Dialogmarketings hin ausgerichtet. Die Zweckbindung als Bestattungswald wird über eine eingetragene Grunddienstbarkeit gesichert, diese beträgt üblicherweise 99 Jahre ab Eröffnung. Der Baum oder Grabplatz für die zukünftige Beisetzung kann zu Lebzeiten im Vorerwerb ausgewählt werden, anders als bei Sterbegeldversicherungen unterliegt eine Friedwald-Vorauszahlung aber weder staatlicher Versicherungsaufsicht noch unabhängiger Sicherung durch eine Treuhandstelle.[13]

Bestattungswälder sind im Wesentlichen auf den deutschsprachigen Raum beschränkt und unterliegen dem Wettbewerb. Mehrere Unternehmen sind gegründet worden, die sich ihre Namensrechte als Wort-Bild-Marke haben schützen lassen, sie betreiben ca. 160 Standorte in Deutschland, mehr als hundert in der Schweiz, vereinzelte in Österreich.[14] Vereinzelt ist bei getrennter Kremierung die gemeinsame Beisetzung der Urnen mit menschlicher Asche und derjenigen von Haustieren in einem gemeinsamen Grab möglich.[15]

Die Unternehmen bieten ihre Dienstleistung entweder selbst an oder vertreiben sie mittels Franchising, bei dem der Waldeigentümer das Konzept und die Marke gegen Entgelt nutzen darf.[16][17]

Außerhalb des deutschsprachigen Raumes sind Anlagen in den Niederlanden und Tschechien bekannt, nicht jedoch aus Frankreich, Polen und Skandinavien.

Nicht als Bestattungswälder zählen die ausschließlich dem Gedenken gewidmeten und beisetzungsfreien Waldstandorte, wie der Wald der Erinnerung für im Auslandseinsatz verstorbene Soldaten der Bundeswehr oder das in Norddeutschland vertriebene Franchisemodell „Gedenkwälder“.[18]

Einrichtung und Betrieb

Leichenwagen mit Urne im Wald nahe der Burg Plesse
Urnengrab im Bestattungswald Usedom nach der Beisetzung
Urnengrab im Wald bei Bönningstedt
Erweiterung des Friedwaldes Möhnesee (Nordrhein-Westfalen) im April 2016

Der Waldboden wird bis in eine Tiefe von mindestens 80 cm aufgegraben, um die Urne direkt im Baumwurzelbereich beizusetzen. Je nach Schutzstatus der beanspruchten Waldfläche werden Urnen aus Holz, einem Bioplastik oder solche aus dauerhaftem Edelstahl verwendet. Ein hermetischer Geruchsverschluss verhindert Wühltätigkeit durch Wildschweine. Die ursprünglich verwendeten Maisstärke-Urnen haben sich als ungeeignet erwiesen.[19] Bäume und Urnenpositionen werden eingemessen und in Karten eingezeichnet, Bestattungsbäume für den Zeitraum der 99-jährigen Grunddienstbarkeit ab Eröffnung vertraglich gesichert.[20] Die sichere Betretbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird hingegen nur bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, mindestens aber über die ortsübliche Ruhezeit hinweg (z. B. 20 Jahre) garantiert.[21] Bei Sturmschäden, Waldbränden oder Erkrankung der Bäume gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Rückvergütung, sondern einen Ersatzbaum oder eine Ersatzpflanzung.[22]

In den Betriebsbeschreibungen wird zwischen Familien-/Freundschaftsbäumen und Gemeinschafts-/Basisbäumen unterschieden, vergleichbar sind diese mit Wahlgräbern und Standardreihengräbern auf Traditionsfriedhöfen. Die Grabstätten werden durch mit einer Edelstahlschraube am Baum befestigte Biotop-nummern gekennzeichnet, zusätzlich einer Kennzeichnungstafel. Für bis zu sechs Verstorbene kann je eine Gedenktafel angebracht werden. Bei Eichen und Linden wird in die Borke geschraubt, bei borkenfreien Baumarten wie Rot- und Weißbuchen direkt in die Rinde. Für die Handschachtung der Urnengruft ist ein Abstand zum Baum von 2,0 m (Innenkreis) und 2,5 m (Außenkreis) vorgesehen, Starkwurzeln soll ausgewichen werden.[23][24] Betreiber lassen sich zehn bis zwanzig Aschevergrabungen im Wurzelbereich eines Baumes vertraglich sichern, so dass bei Zugrundelegung von 80 bis 100 Bäumen pro Hektar und drei Kilogramm Asche pro Urne mehrere Tonnen Asche je Hektar im Wald vergraben werden können.[25][26]

Die Entscheidung für eine Bestattung in einem Wald ist üblicherweise irreversibel. Ein einzelner Betreiber ermöglicht jedoch Umbettungen, wenn ein Familiengrab vorhanden oder mobilitätseingeschränkten Angehörigen der Grabplatz im Wald nicht mehr zugänglich ist.[27]

Vor der Indienststellung eines Urnenwaldes sind umfangreiche waldbauliche Maßnahmen erforderlich, bei der vor allem die Naturverjüngung ausgedünnt und eine Durchforstung ausgeführt,[28] für den Verkehrswegebau bis zu einhundert Tonnen Schotter pro Hektar aufgebracht wird.[29] Danach verlagert sich die Bewirtschaftung auf die Bruchholzbergung nach Sturmereignissen, Kronenlichtungen und Unterholzentfernung.[30]

Die noch 2014 erwartete weitere Expansion des Geschäftsmodells konnte nicht realisiert werden: So eröffneten seither deutlich weniger Friedwälder als geplant.[31] 2016 wurde ein Friedwald ohne abschließende Genehmigung eröffnet und zum Schutz des Grundwassers nur zur Hälfte freigegeben.[32]

Der erschwerten Standortakquise stehen immer größere Bestattungsareale im Bestand gegenüber, die zu unterhalten sind.[33][34][35][36][37][38] Nicht nur neue, sondern auch bereits belegte Flächen müssen verkehrssicher gehalten werden. Da die haftungsbeschränkten Betreiber einer treuhänderischen Rücklagenbildung und -verwaltung für die wachsenden Kosten ablehnend gegenüber stehen, wurden in einzelnen Kommunen unabsehbare Risiken befürchtet, die letztlich zur Antragsablehnung führten.[39][40][41][42]

Nutzungskonflikte, öffentliches Interesse

Betreiber traditioneller Friedhöfe beklagen wirtschaftliche Einbußen durch Bestattungsverlagerungen nach Eröffnung eines nahe gelegenen Bestattungswaldes. Der Bauamtsleiter von Gelnhausen beziffert den Verlust auf über zwanzig Prozent. Vor der Eröffnung des Urnenwaldes habe die Stadt jährlich 220 Beisetzungen auf ihren Friedhöfen durchgeführt, seither seien es nur noch 170.[43] Vergleichbare Zahlen wurden aus Frankfurt am Main veröffentlicht[44]

Im Rahmen einer Planung für den Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg wurde bekannt, dass der Anteil der Bestattungen dort seit 1995 um 22 % gesunken sei, mit ursächlich dafür seien ebenfalls Verlagerungen in Wälder.[45]

In Berlin, das von 150 ha Bestattungswälder an neun Standorten umgeben ist, sollen in einer vom Senat gebilligten Planung 290 ha Friedhofsflächen entwidmet werden,[46] was den Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) zu fordern veranlasste: Finger weg von den Friedhöfen als Baulandreserve.[47]

Auch die mit dem Friedhofsgewerbe verbundenen Handwerksinnungen sehen in Bestattungswäldern eine Konkurrenz[48] und geben zu bedenken, dass Urnenwälder zwar einer auf 99 Jahre gesicherten Grunddienstbarkeit unterliegen, die Vertragslaufzeiten aber erheblich kürzer sind. Im Ausstiegsfall oder einer Insolvenz habe die öffentliche Hand die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung in den Bestattungsflächen bis zum Ablauf der Grunddienstbarkeit allein zu tragen.[49][50]

Die im Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands zusammen geschlossenen Betreiber Südholsteins und die Arbeitsgemeinschaft der Kirchenkreisbeauftragten für das Friedhofswesen in der evangelischen Nordkirche raten davon ab, innerhalb der Hamburger Metropolregion einen weiteren Bestattungswald auszuweisen. Sie sehen in dem Vorhaben ein rein privatwirtschaftliches Interesse, verbunden mit einem hohen Risiko für die Gemeinde.[51] Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands erwartet von Kommunen vor diesem Hintergrund eine nachhaltige Bedarfsplanung, da das Friedhofswesen zu den kommunalen Pflichtaufgaben zählt. Durch eine zusätzliche Bestattungsinfrastruktur in Wäldern werde die Gefahr heraufbeschworen, dass im Wirkungsbereich eines Urnenwaldes Friedhöfe nur durch Gebührenerhöhungen und/oder Subventionen aufrechterhalten werden können.[52] Der Verband zur Förderung der Friedhofskultur betont, dass auf Traditionsfriedhöfen einfache, pflegefreie und somit zwangsbefreite Grabstellen zu erhalten seien – ebenfalls unter Bäumen.[53]

Bestatter plädieren dafür, Traditionsfriedhöfe und nicht Bestattungswälder zu entwickeln.[54] Das Ziel sollte der örtliche Friedhof sein. Wenn ein Bestatter es schaffe, diesen so oft wie möglich zu vermitteln, so unterstützt er die gesamte Gemeinde. Der Friedhof könne nachhaltig bewirtschaftet werden, müsse nicht subventioniert werden, kommunale Einnahmen könnten für andere dringliche Aufgaben verwendet werden.[55]

In einer Vergleichsuntersuchung haben Bündnis 90/Die Grünen im westfälischen Arnsberg festgestellt, dass kommunale Beisetzungen günstiger sind als Waldbeisetzungen, da keine Lizenzgebühren für Franchisegeber anfallen. Zugleich wird kritisiert, dass bei fortschreitenden Bestattungsverlagerungen Friedhöfe geschlossen werden müssten oder unter Bebauungsdruck geraten.[56]

Gemeinden befürchten vor diesem Hintergrund wirtschaftliche Risiken für sich und die Nachbargemeinden und lehnen entsprechende Anträge ab.[57][58] Nach Angaben des Verbandes für Gedenkkultur (VfG) sind seit 2015 über fünfzig Urnenwaldanträge gescheitert.[59]

Bestattungswaldbetreiber reagieren darauf mit folgenden Hinweisen:

  • Beisetzungen sind unkonventionell, zwanglos und auf Wunsch anonym, Grabpflege „übernehme die Natur“.[60] Aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten wird jedoch von „wilden“ Ascheverstreuungen berichtet.[61][62]
  • Wenn die in einem Bauleitplanverfahren definierten Regeln und Auflagen beachtet werden, sind keine Probleme zu erwarten.[63]
  • Mit Blick auf die benachbarten Traditionsfriedhöfe gab die Friedwald GmbH bekannt, dass sich nur zwei Prozent der Bevölkerung für ihr Bestattungsmodell interessieren.[64]
  • Anderen Angaben zufolge hingegen erwartete die Friedwald GmbH eine Verdopplung der Urnenwaldstandorte zwischen 2015 und 2020 sowie für 2025 jede dritte Beisetzung in Deutschland im Wald.[65]
  • Die konkurrierende Ruheforst GmbH sah 2017 acht Prozent aller Bestattungen im Wald.[66]

Aus Wirtschaftlichkeitsgründen versucht die Friedwald GmbH seit September 2017, die Zahl der Urnen pro Baum von 10 auf 20 zu verdoppeln, die Ruhezeit erheblich zu reduzieren, um die Beisetzungsaufträge in der zur Verfügung stehenden Fläche zu deutlich erhöhen,[67][68] stößt dabei mitunter aber auf Widerstand.[69] Bei besonderer Nachfrage wird auch unter Schwachbäumen beigesetzt.[70] Im behördlichen Verfahren nicht behandelte Nachverdichtungen kollidieren mit der Friedhofsordnung, die zu ändern ist:[71] In Gutachten wurden die beabsichtigten Nachverdichtungen bislang nicht betrachtet, sondern auf bis zu 10 Urnen pro Baum, 100 Bäume pro Hektar, 3.000 kg Asche limitiert.[72]

Der Vertrag zwischen Waldbesitzer und Kommune wird auf 99 Jahre geschlossen, der Vertrag mit dem Urnenwaldunternehmen (Franchisegeber) hingegen auf zehn oder zwanzig Jahre.[73] Diese Diskrepanz wird ebenfalls als Ursache für die hohe Zahl der gescheiterten Anträge angeführt, die Risiken für die öffentliche Hand seien letztlich nicht kalkulierbar, da die Vertragskommunen bei Ausstieg der privaten Franchisegeber allein weiter betreiben müssten.[74]

Am Beginn der Urnenwald-Expansion stand ein Disput der Friedwald GmbH mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Diözese unter ihrem Bischof Gebhard Fürst nahm Anstoß an dem als naturreligiös-esoterisch empfundenen Internetauftritt des Unternehmens, besondere an der Aussage, der Baum nehme die Asche als Nährstoff, sie werde so zu einem Sinnbild für das Fortbestehen des Lebens. Der Bischof kritisierte, hinter der Friedwald GmbH stehe eine Hinwendung zur Natur als quasi-göttlicher Instanz.[75] Die Friedwald GmbH hat daraufhin ihren Webauftritt dauerhaft geändert, konnte aber den beantragten Standort bei Isny nicht durchsetzen.

Die konkurrierende Ruheforst GmbH hingegen beansprucht eine christlich-jüdische Grundausrichtung: Waldbestattungen gehen auf christlich-jüdische Traditionen zurück, denn Christus ist der Baum des Lebens.[76]

Rechtliche Aspekte

Die für Bestattungswälder maßgeblichen Nutzungsbestimmungen wie die Pflege der Grabstätten oder Benutzungsregeln für Besucher ergeben sich aus der Nutzungsordnung der Trägerkommune[77] oder der kirchlichen Friedhofsordnung. Totenaschen unterliegen bis zum Ablauf der Ruhezeit der Pietätsbehaftung, die Totenruhe darf nicht gestört werden. Umbettungen erfolgen im Regelfall nur dann, wenn Urnen nach Sturmereignissen in hochgeklappten Wurzeltellern stecken.

Im Unterschied zu Bestattungen und Nutzungsrechten kommunaler oder kirchlicher Träger unterliegen die Leistungen privater Leistungserbringer der Regelsteuerpflicht, u. a. der vollen Umsatzsteuer, weshalb in Urnenwäldern keine Gebühren, sondern Entgelte erhoben werden.[78]

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Friedhofswesen Bestandteil der Kulturhoheit der Bundesländer bzw. Kantone, somit unterliegt die Gesetzgebung und Genehmigung von Bestattungswäldern deren jeweiliger Zuständigkeit.

Um das Verbot privater Friedhöfe zu umgehen, wird in Schweizer Friedwäldern die Asche eines Verstorbenen im Baumwurzelbereich verstreut und nicht in einer Urne beigesetzt.[79]

In Deutschland

In Deutschland besteht keine einheitliche Genehmigungspraxis, sogar innerhalb desselben Bundeslandes genehmigen die zuständigen Behörden unterschiedlich:

In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen ist regelmäßig ohne Bauleitplanverfahren genehmigt worden, während in Hessen ein zweistufiges qualifiziertes Bebauungsplanverfahren verbindlich ist. Dort wird die vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan vorbereitend dargestellt und über einen verbindlichen Bebauungsplan detailliert beschrieben. Im Verfahren, an dem die Öffentlichkeit zu beteiligen ist, erfolgt eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), in der Umwelt- und Naturschutzbelange zu erörtern sind (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), auch Boden- und Wasserschutzaspekte (§ 1a BauGB). Bauleitpläne bedürfen der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (§ 6 Abs. 1 BauGB), die als Urnenwälder dargestellten Flächen einer entsprechenden Widmung.

Anforderungen zum Einbringen von Aschen sowie zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen § 6, § 7 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) können durch die Möglichkeiten des Bauplanungsrechts verdrängt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 9 BBodSchG). Daher konnten Bestattungswälder in Deutschland selbst dort entstehen, wo sie rechtlich nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) besonders geschützt sind.[80]

Während für ein Vorhaben bei Amelinghausen/Niedersachsen der Rastplatz aus dem Landschaftsschutz entfernt werden sollte, ist dieser Eingriff anderenorts als verträglich mit den Schutzzielen eingestuft worden.[81]

Die voraussichtlichen Wirkungen von Totenaschen auf Wasser und Böden konnten bislang aufgrund fehlender Informationen über deren Schadstoffgehalte nur unzureichend bewertet werden.[82]

Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer können Friedhofsträger in der Regel nur Gemeinden oder öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein. Die Friedhofsträger können jedoch private Dritte mit der Errichtung und dem Betrieb des Friedhofs beauftragen. Der öffentliche Träger schließt dazu mit dem Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, bleibt jedoch für die Erfüllung der mit der Trägerschaft verbundenen Pflichten verantwortlich, trägt daher beispielsweise das Insolvenzrisiko des privaten Betreibers.[83] Dem Wunsch nach finanzieller Sicherheiten wie eine Bürgschaft oder einen Insolvenzsicherungsfonds kommen die marktbeherrschenden Franchiseunternehmen bisher nicht nach, nur von einem einzigen neuen Anbieter ist dies bekannt geworden.[84]

In Österreich

Eine landesrechtliche Verankerung ist bislang nur aus Niederösterreich bekannt. Nach dem Bestattungsgesetz NÖ ist die Beisetzung von Urnen außerhalb von Friedhöfen erlaubt, allerdings muss für jede Bestattung eine Einzelgenehmigung von der Gemeinde eingeholt werden. Grabplätze sollen nicht namentlich kenntlich gemacht werden, Blumenschmuck ist nicht gestattet.

Zulassungen im Einzelfall sind aus Wien und der Steiermark bekannt, wo die deutsche Friedwald GmbH eine erste österreichische Niederlassung eröffnet hat.[85] Der Wiener Bestattungswald ist der kommunal betriebene Wald der Ewigkeit, außer einer Nummerierung der Bäume ist die Funktion nicht kenntlich.[86]

In der Schweiz

Betreiber benötigten bis Ende 2013 bis zu einer Größe von 20 Bäumen landesweit lediglich die Erlaubnis des Waldbesitzers. Diese Obergrenze war jedoch praxisfremd, obwohl schweizerische Bestattungswälder bis heute erheblich kleiner sind als im übrigen deutschen Sprachraum – der Anbieter Waldesruh hat beispielsweise nur ein bis zwei ha große Waldgebiete unter Vertrag.[87]

Die Zuständigkeit liegt seit 2014 bei den Kantonen, die unter Berücksichtigung eines von der Kantonsoberförsterkonferenz erarbeiteten Leitfadens die Behandlung von Gesuchen für Waldbestattungen rechtlich neu einordnen.[88] In der Folge wurde beispielsweise im Kanton Thurgau das Gesundheitsgesetz geändert: Bestattungswälder gelten dort nunmehr grundsätzlich als eine nachteilige Nutzung des Waldes und sind baubewilligungspflichtig. Gemeinden müssen das Gebiet deshalb ausscheiden, wenn die Begräbnisstätten zugelassen werden sollen.[89]

Es dürfen keine Parkplätze, Begehungswege, Treppen, Geländer, Sitzbänke, Zäune, Baracken oder sonstige waldfremde Bauten und Anlagen errichtet werden. Es dürfen keine Hinweisschilder bei oder zur letzten Ruhestätte erstellt werden.[90]

Im Kanton Wallis ist das Einbringen von Totenasche gemäß Art. 129 des kantonalen Gesundheitsgesetzes ausserhalb der Friedhöfe und der dafür von der Gemeindebehörde vorgesehenen Orte verboten. Trotz dieses Verbots kann jedoch der Forstdienst eine entsprechende Bewilligung in Form eines Servitutes (bei Kleinanlagen) oder einer Rodung (grössere Anlagen) erlassen.

Kantonsübergreifend sind Ascheverstreuungen am Baum und nicht Urnenbeisetzungen üblich, auch keine Markierungsbänder sowie Namensschilder am Baum, sondern Schilder mit Zahlen/-Buchstabenkombinationen.[91]

Gerichtsentscheide, Auflagen, Hinweise

  • Der Zürcher Regierungsrat verabschiedete am 20. Mai 2015 eine neue Bestattungsverordnung. Das gewerbsmässige Beisetzen von Urnen oder Ausbringen von Kremationsasche ausserhalb von Friedhöfen ist seither verboten, was durch ein Urteil des obersten Bundesgerichts bekräftigt wurde.[92]
  • Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde die Zulassung der Revision eines Hotelbesitzers abgelehnt. Er sah durch den Betrieb eines angrenzenden Bestattungswaldes, durch Windwurf freigelegte Urnen und andere Belastungen die Aufenthaltsqualität für seine künftigen Hotelgäste beeinträchtigt.[93]
  • Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam konnte ein Wasserwerk geltend machen, dass es in ihren Rechten verletzt sein könnte, wenn bei einer Urnenwaldausweisung nicht dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen wurde. Auf Anraten des Gerichts, um den von der Klägerseite befürchteten psychohygienischen Bedenken bei einer Trinkwassergewinnung Rechnung zu tragen, wurde die Friedhofsatzung dahingehend geändert, dass ausschließlich witterungsbeständige Urnen verwendet werden dürfen.[94]
  • Ein Hamburger Landschaftsplaner musste in einem Vergleichsurteil vor dem Landgericht Frankfurt seine Äußerungen, Urnenbeisetzungen schädigten den Waldboden, zwar weder widerrufen noch berichtigen, sich jedoch verpflichten, nicht mehr auf veraltete Analysen zurückzugreifen.[95] Er hat daraufhin Nachuntersuchungen veröffentlicht und dabei besonders die Belastung mit Chrom-(VI) herausgestellt.[96][97][98]
  • Der BUND sah bei einem Vorhaben im Rhein-Sieg-Kreis Widersprüche zwischen zu erwartenden Störungen einerseits und Naturschutzschutzanforderungen für Fledermäuse und Greifvögel andererseits, hatte eine Verbandsklage als Träger öffentlicher Belange angestrengt und diese gewonnen.[99][100][101] Der Flächeneigentümer kündigte daraufhin an, Bäume zu fällen, wenn die Inbetriebnahme verhindert werde.[102]
  • Der Landkreis Wesel hat auf Basis seiner rechtlichen Beurteilung die Genehmigung eines Friedwaldantrages im Landschaftsschutzgebiet der Gemeinde Hünxe verweigert, die rechtliche Überprüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.[103]
  • Ein Jagdpächter gab als Ursache für den Rückgang des Wildaufkommens in Friedwaldnähe das deutlich gestiegene Verkehrsaufkommen, regelmäßig durchgeführte Werbeveranstaltungen und früher nicht vorhandene Geräuschentwicklungen an. Aufgrund der rückläufigen Abschüsse wollte er eine Pachtreduzierung erreichen, konnte sich vor dem Landgericht Bonn aber nicht durchsetzen.[104]
  • Kommunalaufsichten beanstanden, wenn sich Kommunen zum Nachteil anderer wirtschaftlich betätigen und damit das Örtlichkeitsprinzip verletzen. Die Grenze zur unzulässigen wirtschaftlichen Betätigung sieht das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt bereits überschritten, wenn kommunal erzeugter Strom in ein überörtliches Netz eingespeist wird.[105]
  • Andere Genehmigungsbehörden haben neben der verbindlichen Verwendung von Edelstahlurnen im Wald.[106] Mengenlimitierungen und unabhängige Messungen der Wasserbelastung festgesetzt.[107]
  • Zum Schutz des Grundwassers wurde die Fläche des 2016 eröffneten Friedwaldes bei Cuxhaven nachträglich um die Hälfte reduziert.[108]
  • Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands betont, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, Optionsgeschäfte sowie ähnlich Risiko behaftete Verträge mit Privaten einzugehen.[109] und bezieht sich damit auf Fragen zur Rücklagensicherung von Vorsorgeverträgen, Beseitigung möglicher Sturmschäden, steigende Kosten für die stetig wachsenden Verkehrssicherungsflächen sowie auf mögliche Sanierungsverpflichtungen nach Ablauf der Nutzungszeit. Geschäftsberichte der Friedwald GmbH enthalten demnach keine sicheren Antworten zu den verbandlichen Hinweisen.[110]

Naturschutzaspekte

Wurzelverzweigungen einer Buche im Wald
Urne aus Bioplastik mit Deckel aus Weißblech
Windwurf im Bestattungswald Glücksburg
Ersatzmarkierung eines Grabes nach Windwurf im Bestattungswald Glücksburg

Kenntnisstand über Schwermetall-Freisetzungen

Zur Toxikologie von Totenaschen ist die Kenntnislage aufgrund der Pietätsbehaftung noch lückenhaft. Erste belastbare Ascheanalysen haben die Berufsgenossenschaft Kassel[111] sowie niederländische Institute[112][113][114][115] vorgelegt. Totenaschen enthalten düngende Stoffe, sind stark alkalisch und mit Schwermetallen behaftet.

Bei Einäscherungen ist von hitzeresistenten, teilweise scharfkantigen Metall- und Keramikbestandteilen aus Implantaten auszugehen. Diese können unter den Bedingungen im Wald durch Windwurf, Frostdruck und Wühltätigkeit an die Bodenoberfläche gedrückt werden und Verletzungen bei Waldlebewesen auslösen.[116] Der Deutsche Städtetag hat die Metall- und Keramikreste in den Aschen problematisiert und empfiehlt, mit Einverständnis der Hinterbliebenen, die Herauslösung von Metallen aus der Totenasche.[117]

In Umweltberichten zu Urnenwaldprojekten konnten vorhandene Kenntnislücken festgestellt, aber nicht geschlossen werden. Daher konnte bislang der mögliche Ascheeintrag nicht naturschutzfachlich limitiert werden. Zum Wissensaustausch, zur Identifizierung der offenen Fragen und zu möglichen Anforderungen an die künftige Genehmigungspraxis für Waldbestattungen fanden 2016 interdisziplinäre Arbeitstreffen bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt statt.[118] Dabei wurden die hohen Chrom-/Chrom-VI- sowie Nickel-Gehalte aus vorliegenden Totenaschenanalysen erörtert und festgestellt, dass diese vermutlich aus Abrieb des hitzebeständigen Chrom-Nickel-Stahls im Ofen stammen und somit als Kontamination aufzufassen sind.[119]

Auswertung von Ascheanalysen

Die Analyse einer aus der Ofenseitentasche entnommenen Ascheprobe ergab, dass diese bei gelösten Feststoffen das 2,9-fache des Schwellenwerts für die Deponieklasse I erreichte (8900 mg/l zu 3000 mg/l).[120] Der hohe pH-Wert kann bei empfindlichen Organismen zu Verätzungen führen.[121] Wirkungen von Schwermetallen auf das Bodenleben wurden speziell bei Regenwürmern nachgewiesen.[122][123]

Eine im Auftrag der Friedwald GmbH durchgeführte Studie der Universität Freiburg gilt als wenig belastbar, da die eingereichten Proben Friedwald-seitig zugeliefert wurden. Die Untersuchung ergab dennoch erhöhte Chromwerte unterhalb einzelner Urnen im Naturschutzgebiet „Steinbachtal bei Saarbrücken“,[124] hielt dies aufgrund der an anderen Stellen unauffälligen Werte für vernachlässigbar.[125] Die Studie kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass bei den zugelieferten Proben „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Schwermetallverlagerungen aus der Kremationsasche festgestellt werden kann“.[126][127] In der Videofassung zur Studie wird zwar eingeräumt, dass der Mensch nach der Kremierung „mehr als nur Asche hinterlasse“, doch fördere der Bestattungswald den Naturschutz, da der Waldbestand auf 99 Jahre geschützt sei. Bei einzelnen Schwermetallen sei jedoch mit der Zeit ein Anstieg zu prognostizieren, der bei Chrom auf einen zusätzlichen Eintrag von über 80 % hinauslaufe.[128]

Kenntnisstand zu waldökologischen Wirkungen

Die Forstwissenschaft warnt bereits bei auf den Waldboden ausgebrachten Holzaschen vor Chrom-/Chrom-VI-Belastungen.[129][130]

Die mögliche Wirkung holzzerstörender Pilze bei Wurzelraumbestattungen wurde aus Burgsolms veröffentlicht.[131]

Nach Sturmereignissen wird nicht vollständig wieder aufgeforstet, sondern ein parkartiger Charakter angestrebt, mögliche negative Wirkungen einer Waldvergreisung werden betreiberseitig ausgeschlossen.[132]

Obwohl Totenaschen innerhalb des Baumwurzelbereichs und sogar unweit von Wasserläufen vergraben werden, sind eingetretene Beeinträchtigungen natürlicher Arten und Lebensgemeinschaften im Wald bisher nicht nachgewiesen worden. Messungen von pH-Werten unterhalb und neben der Urnen geben Anlass zu vermuten, dass die üblicherweise aus Bioplastik hergestellten Urnen[133] mit der Zeit Aschepartikel oder Aschenlauge freigeben. Der Abbau dieses Urnenmaterials verläuft unter Laborbedingungen rückstandsfrei gemäß DIN EN 14851, der Urnenkorpus – nicht der Deckel – darf daher als biologisch abbaubar bezeichnet werden. Eine Zertifizierung der Verrottbarkeit mit zeitlichen Angaben zum Abbau der Urnen steht jedoch aus, Angaben dazu divergieren bei Herstellern und Anwendern.[134][135][136]

Der Deckel besteht aus Weißblech und ist zur Verhinderung von Korrosion mit einer Zinn-Zink-Legierung überzogen. Dieser ermöglicht die lagegetreue Detektierung bis über das Ende der Nutzungszeit hinaus. Zudem sind, falls von Hinterbliebenen gewünscht, Überurnen im Angebot.[137] sowie Massivholzurnen ohne Metalldeckel.

Werbung und Marketing-Kooperationen

Die Urnenwaldunternehmen setzen auf eine sehr emotionale Ansprache, die in ein Marketingkonzept eingebettet ist:[138] „Das Zwitschern der Vögel, der Duft von Laub, das Rauschen der Blätter […] bietet Menschen einen Bestattungsort, an dem sie sich schon zu Lebzeiten wohlfühlen: den Wald.“[139] Idealisierende Aufnahmen mit frischem Laubaustrieb bedienen Sehnsucht nach unverfälschter Natur: „Der Ruheforst bringt dem Wald Frieden, er darf sich ungestört entwickeln. Durch die Bestattung in biologisch abbaubaren Urnen bleibt die Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft gewahrt, der Ruheforst ist ein Garten Gottes in einem ganz ursprünglichen Sinne.“[140]

Eine Forsteinrichtung fasst ihre Einschätzung in die Worte: „Das Friedwald-Konzept übt auf jeden forstwirtschaftlich Interessierten eine große Faszination aus.“[141]

Betont wird, dass im Jahr 2006 die Friedwald-Bestattung vom Greenpeace-Magazin als einer von 57 Tipps für eine bessere Welt gewürdigt worden sei.[142] Diese Veröffentlichung wird kritischen Medien entgegen gehalten.[143] Ob die Auszeichnung bestimmten Zertifizierungsregeln folgte, ist nicht dokumentiert, interessensgeleitete Einflussnahme somit nicht auszuschließen.

Die „Deutsche Umweltstiftung[Anmerkung 1] bewirbt Bestattungswälder eines bestimmten Anbieters als „einmaliges Naturschutzkonzept“.[Anmerkung 2][144][145]

Friedwald und der World Wide Fund For Nature haben sich durch eine Marketingkooperation verbunden.[146][147]

Weitere Marketingkooperationen bestehen mit dem Seniorenportal Feierabend[148] sowie mit der Waldhotelkette Wipfelglück, die eine 100%ige Tochter der Friedwald GmbH ist.[149]

Das Online-Sales-Team der Friedwald GmbH wurde 2016 als Top-Vertriebler ausgezeichnet.[150]

Naturschutzkritik und Erwiderung

Jungbaum, in Nutzung aufgrund starker Nachfrage im Friedwald Berlin-Weißensee/St. Bartholomäus

Naturschutzverbände thematisieren bereits den Bedarf fossiler Energien für die in Urnenwäldern verbindliche Einäscherung und kritisieren den Erdgasverbrauch von jeweils 400 Kilowattstunden (kWh), dies entspreche dem in Deutschland durchschnittlichen Monatsbedarf für eine kleine Wohnung.[151]

Das im Rauchgas eines Krematoriums enthaltene Quecksilber findet kritische Erwähnung[152] sowie der Eintrag von belasteten Aschepartikeln in den Waldboden.[153] Mit den Ascheeinträgen sei zudem eine Erhöhung des pH-Wertes im Boden zu erwarten.[154] Vor der Ausweisung als Urnenwald werde der zuvor nachhaltig bewirtschaftete Wald zu einem Park umgestaltet, Naturverjüngung werde entfernt und Trampelpfade entstünden. Es sei der Eintrag standortfremder Pflanzen wie Rhododendren, Buchsbaum, Krokussen zu beobachten.

Bestattungswälder sind mit fortwährenden Eingriffen verbunden.[155] Besonders umstritten sind diese Eingriffe in Wäldern, die nach der FFH-Richtlinie geschützt sind.[156] Beanstandet wird explizit die Ausräumung des Totholzbestandes sowie dadurch ausgelöste Biotopverschlechterungen, unter anderem für Spechte und Waldpilze.[157]

Die zur Erschließung und Verkehrssicherung erforderlichen Fäll- und Auslichtungsarbeiten stoßen auf Irritationen der Bevölkerung.[158]

Eine ehemalige Berliner Stadträtin kritisiert Verschleierung und Irreführung: Zuerst werde die Waldbestattung als schillernde Idee präsentiert, die allgemeine Zustimmung finde. Erst später – im Kleingedruckten – werde die Gewinnabschöpfungsabsicht durch Private offenkundig.[159]

Nach Auffassung des Naturschutzbundes ist auf traditionellen Waldfriedhöfen mit gutem Bestand an alten Bäumen das Anlegen von Baumfeldern möglich. Der Vorteil besteht in der nahen Infrastruktur, wie Feierhalle oder Kapelle, Friedhofsgärtnerei oder Blumenhalle, die mögliche Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen und die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr.[160]

Sicherheits- und Verkehrsaspekte

Information im Friedwald Möhnesee
Warnschild des Weißen Rings vor Autoaufbrüchen am Waldparkplatz
Rettungspunkt im Wald bei Goslar

Urnenwälder gelten abseits der Wege als nicht barrierefrei, mobilitätseingeschränkten Besuchern ist der Besuch einzelner Gräber oft nicht möglich. Mit zumindest jahreszeitlich bedingten Unwägbarkeiten und waldtypischen Gefahren muss stets gerechnet werden,[161] so besteht nur eingeschränkter Haftungsschutz, das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.[162][163] Während der Vegetationszeit sollte auf Zecken geachtet werden, in der Brut- und Setzzeit besonders auf Wildschweine.[164] Im Verbreitungsgebiet des Allergie auslösenden Eichen-Prozessionsspinners werden Friedwälder direkt oder aus der Luft mit einem von Naturschützern kritisierten Insektizid besprüht.[165][166]

Nach Polizeiangaben sind Besucher in den oft einsam gelegenen Wäldern einer signifikanten Gefahr ausgesetzt, Opfer einer Straftat[167] besonders von Diebstählen zu werden. Ein Schwerpunkt ist demzufolge der Friedwald Schwaigern[168], aber auch anderenorts wurde von ähnlichen Vorfällen berichtet.[169][170][171][172][173]

Zur Verbesserung der Sicherheitslage haben die Franchisegeber begonnen, in ihren Wäldern Rettungspunkte zu markieren.[174][175]

Während sich bei Führungen Besucherzahlen steuern lassen, ist dies bei Trauerfeiern nicht möglich. Eine Bürgerinitiative aus Wennigsen erwartet von ihrer Gemeinde eine Eindämmung der mit dem Betrieb des Ruheforstes Deister verbundenen Verkehrsbelastung.[176] Der Schutzgebietsbeauftragte für das FFH-Gebiet Ostenfelder Geest beklagt starken PKW-Verkehr im dortigen Ruheforst, der den Gebietscharakter gefährde.[177] Der Gemeinderat in Wangen lehnt eine weitere Beisetzungsintensivierung mit Blick auf die dadurch zusätzliche Verkehrsbelastung im Ort ab.[178]

Kulturelle Aspekte

Die christlichen Kirchen bekennen sich zu ihrer Verantwortung als Trägerinnen traditioneller Friedhofskultur und haben zu Bestattungen außerhalb davon überwiegend eine distanzierte Auffassung.

Die ehemalige evangelische Ratspräsidentin Margot Käßmann betonte 2008 in einem Festvortrag in der Kreuzkirche Hannover, dass Friedhöfe Heimatorte seien, wo auf dem Grabstein zu lesen sei, wie kurz oder wie lang ein Leben war, an dem der Familie gedacht und Geschichten weitergeben werden. Dort blieben die Toten Teil unseres Lebens. In einer Zeit der Mobilität, in der feste familiäre Bindungen auseinanderzufallen drohen, werden Friedhöfe als Orte der Erinnerung benötigt.[179] Ein evangelischer Dekan aus Donauwörth ließ verlautbaren, dass Naturbestattungen zwar „natürlich“ erscheinen, jedoch zunächst viel technischer Aufwand betrieben werden müsse, um die Verstorbenen einzuäschern.[180] Eine Kirchengemeinde in Schleswig-Holstein sowie eine evangelische Stiftung in Bayern hingegen haben ihre eigenen Wälder für Naturbestattungen zur Verfügung gestellt.[181][182]

Die deutsche Bischofskonferenz hält Einsegnungen von Bestattungswäldern und dortige Messfeiern für ausgeschlossen.[183] Wenn Verstorbene keinen Ort im Lebensraum der Lebenden mehr haben, sei dies ein Zeichen dafür, dass sie aus dem kulturellen Gedächtnis entlassen werden. Hingegen stünden leicht erreichbare Friedhöfe, Grabpflege und geprägte Zeichen des Gedenkens für diese Verbundenheit.[184] Inzwischen wurden Bestattungswälder bereits durch katholische Pfarrer gesegnet.[185]

Ein Forschungsprojekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft beschäftigt sich seit 2015 mit den Spannungen zwischen religiösen Selbstdeutungen einer zunehmenden Anzahl von Menschen einerseits und den professionellen theologischen Deutungsangeboten der evangelischen Kirche andererseits.[186] Berichtet wird von bestimmten Bestattungstagen am Ende der Woche, an denen komprimiert beigesetzt wird.[187]

Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände sieht das deutsche Friedhofswesen beeinträchtigt und strebt die Anerkennung der traditionellen Friedhofskultur als immaterielles Erbe der Menschheit unter dem Schutz der UNESCO an.[188]

Der Verband der Friedhofsverwalter befürchtet schwere Einbußen der sächsischen Friedhofskultur durch die im Raum Dresden beabsichtigte Urnenwaldkonzentration mehrerer Mitbewerber.[189]

Judentum und Islam sowie die christliche Orthodoxie kennen nur Erdbestattungen. Aus religiöser Tradition heraus sind Einäscherungen und damit Waldbestattungen ausgeschlossen.

Wirtschaftliche Aspekte

Bis Juni 2012 wurden in 44 deutschlandweit bestehenden Urnenwäldern des Franchisegebers Friedwald GmbH 29.000 Urnen beisetzt[190], 85.000 Verträge wurden bis dahin abgeschlossen[191], der Jahresumsatz lag bei zehn Millionen Euro.[192]

Für einen profitablen Urnenwaldbetrieb sind nach einer Anlaufphase jährlich mindestens 200 Beerdigungen und 325 Verträge zum Kauf einer Grabstelle nötig.[193]

Aufgrund der nicht abschließend geklärten Schwermetallproblematik der Aschen bleiben bis zum Abschluss laufender Forschungsvorhaben Antragsverfahren unerledigt.[194]

In der Anfangsphase der Urnenwaldbetreiber wurden die Einnahmen gleichmäßig aufgeteilt, Franchisegeber, Waldeigentümer und Friedhofsträger – jeder erhielt ein Drittel. Dieser Modus gilt bis heute nur noch für den 2002 eröffneten Friedwald Odenwald.[195] Die RuheForst GmbH behält bei deutlich reduziertem Aufwand im Vergleich zur Friedwald GmbH 40 % vom Umsatz ein, der Waldeigentümer erhält zusammen mit der Kommune 55 %, 5 % werden für Verkehrssicherung und Unterholzräumung verwendet.[196]

Seit 2017 fallen die Angebote insbesondere für Kommunen deutlich geringer aus: So wurde zum Friedwald-Projekt Burg Heimerzheim bekannt, dass die Gemeinde drei Prozent der Netto-Umsätze erhalten solle, der Gemeinde Goch am Niederrhein wurde drei Prozent der Entgelte angeboten.[197][198]

Aufgrund der vergleichsweise hohen Säkularisierung, hoher Einäscherungsquoten sowie vermeintlichem Nachholbedarf sind Standorte in Sachsen und Thüringen besonders umworben.[199][200][201] [202][203][204][205] In beiden Ländern haben sich dazu Bürgerinitiativen gebildet, die Eigenangaben zufolge keine Mitgliedsbeiträge erheben, sondern von Franchisegebern finanziell unterstützt werden.[206][207][208]

Eine interne Wettbewerbsstudie aus dem Jahr 2007 kam zu dem Ergebnis, dass der wirtschaftliche Erfolg von Bestattungswäldern vor allem auf der Flächenakquise und nicht auf steigenden Umsätzen laufender Anlagen beruhe.[209] Mit fortschreitender Beanspruchung umfassten die erforderlichen Sicherungsarbeiten im Wald einen immer größer werdenden Flächen- und Kostenanteil, da nach der letzten Beisetzung noch Jahrzehnte lang die Baumkronen auszulichten und der Wald von störendem Unterholz frei zu halten sei.[210] In Bestattungswäldern werden neben den Einnahmen aus dem Beerdigungsgeschäft auch Holzverkäufe realisiert.[211] Diese umfassten bei der Einrichtung des Friedwaldes Möhnesee pro ha 20 m³ Stammholz, 30 m³ Industrieholz und 40 m³ Hackschnitzel.[212]

Aus den Gemeinden Flörsbachtal und Weitramsdorf wurde veröffentlicht, dass diese nach Ablauf der ersten zehn Jahre ihrem Franchisegeber gekündigt haben. Nach Überzeugung der Gemeinderäte und Eigentümer flossen dem Franchisegeber Einnahmen zu, die sie künftig selbst vereinnahmen möchten.[213][214]

Standortakquise

In der öffentlichen Wahrnehmung wird ein Urnenwald nicht vom Franchisegeber, sondern zunächst durch eine Ortspartei oder einen Bürgermeister vorgeschlagen. Nur durch die Zuordnung als „Ruheforst“ oder „Friedwald“ ist ein Bezug zum jeweiligen Interessentenhintergrund erkennbar. Behauptet wird eine hohe Nachfrage nach Bestattungsalternativen sowie eine nicht näher umrissene Einnahmeperspektive für den Gemeindehaushalt. Besonders in Gebieten mit hohem Anteil konfessioneller Friedhöfe organisieren sich Unterstützer und Gegner,[215] wobei die Befürworter mitunter aus dem politisch linken Spektrum kommen.[216][217]

Kundenakquise und Kundenbindung

Ein wesentlicher Baustein des Konzepts ist der vertraglich geregelte Grabvorerwerb, der an einzelnen Standorten bis zu 2/3 des Umsatzes ausmacht.[218] Das Modell wird auf Waldführungen, Seniorenmessen[219] und durch Verschicken von Druckerzeugnissen beworben.[220]

Die Friedwald GmbH verschickt durchschnittlich 40 Direktmailings im Umkreis von 30 bis 50 km um einen Standort pro Jahr, in denen sie zum Beispiel zu einem kostenlosen Waldinformationstag einlädt. Zudem werden auf Anfrage Broschüren verschickt und Interessenten mit Newslettern versorgt. Soziale Netzwerke, Videos und eine Internet-Präsenz werden von einer Marketing-Abteilung betrieben.[221]

Mit zeitlich befristeten Sonderangeboten[222] sowie im Voraus angekündigten Preiserhöhungen wird der Markt zusätzlich stimuliert.[223][224]

Laut Bundesanzeiger wurde 2013 aus Barvermögen der Friedwald GmbH 1.100.000 Euro privat entnommen, über Provisionen wurde aber bislang nichts veröffentlicht. Bestattern werden aber Großhandelskonditionen eingeräumt.[225][226]

Die mittels Franchise-Verträgen gebundenen Schlösser Wittgenstein, Schwaigern[227] und Burg Plesse öffnen für Friedwald-Sprechzeiten ihre Tore.[228] Mobilitätseingeschränkte Kunden werden direkt in Seniorenheimen[229] und in Tageseinrichtungen[230][231] kontaktiert.

Für Kunden, die einen Vertrag mit der Friedwald GmbH geschlossen haben, besteht die Möglichkeit, von der Geschäftsführung als Beiratsmitglied ausgewählt zu werden. Alle Mitglieder dieses Kreises sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, Kritik kann zum Ausschluss führen, eine Friedwald-unabhängige Kundenvertretung besteht somit nicht.[232] Das Unternehmen hat einen Twitter- und Facebook-account.

Bezüge zum deutschen Land- und Hochadel

Familienfriedhof der Freiherren und Freifrauen von Knigge im Ruheforst Deister

Der über Waldbesitz verfügende deutsche Land- und Hochadel[233] tritt häufig als Franchisenehmer der Urnenwaldgesellschaften auf. Die traditionell üblichen Sargbestattungen auf eigenen Grabanlagen werden nicht aufgegeben, auch wenn diese an Urnenwälder angrenzen. Allein der Fürst zu Fürstenberg betreibt auf 256 ha sechs Urnenwälder.[234] Die schwäbischen Hohenzollern sind in einen Rechtsstreit mit einem Urnenwaldgegner verwickelt.[235] Weitere Urnenwälder befinden sich im Eigentum des Prinzen von Hessen[236], Fürsten von Bismarck[237], Grafen von Bernstorff[238], Grafen von Degenfeld[239], Freiherrn von Knigge[240], Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein[241], Fürsten zu Salm-Horstmar[242], Grafen zu Ortlenburg[243], Grafen von Westerholt[244], Fürst zu Waldeck und Pyrmont[245], von Saldern[246], Grafen von Beust[247]. Weitere Familien wollen ebenfalls diesen Geschäftszweig betreiben und ihre Besitztümer für Waldbestattungen öffnen, wie der Fürst von der Leyen[248] oder der Fürst Fugger.[249]

Antrag der Wettinischen Forstverwaltung in Coswig

Die sächsische Stadt Coswig hat eine intensive Auseinandersetzung mit dem Urnenwaldantrag des Wettiner Prinzen von Sachsen, Herzog zu Sachsen[250][251] geführt und die Abwägung dokumentiert.[252][253]

Im Ergebnis führten folgende Argumente zur einhelligen Antragsablehnung:

  • Die Anzahl bestehender Bestattungsplätze in Coswig ist mehr als ausreichend, ein öffentlicher Bedarf kann nicht begründet werden.
  • Nach Angaben der FriedWald GmbH entscheiden sich 97,5 % aller Menschen für eine herkömmliche Friedhofsbestattung und somit nur 2,5 % für Alternativen.
  • Kommune und Kirche müssen zwar wirtschaftlich arbeiten, verfolgen aber darüber hinaus einen sozial-kulturellen Auftrag. Private Unternehmen müssen nach Gewinn streben. Die Stadt muss im Interesse ihrer Bürger beachten, dass dem Friedhofsträger nicht Einnahmen wegbrechen und die teure Unterhaltung der Friedhöfe zudem ihm verbleibt.
  • Ein 99-jähriges Nutzungsrecht an einem Baum ist durch dessen Lebenszyklus oder aufgrund von Naturgewalten kaum zu garantieren.
  • Eine Grabstätte im Wald wäre nicht immer und nicht für alle Personen zugänglich. Das Auffinden von bestimmten Bäumen wird im Lauf der Zeit immer schwieriger.
  • Herkömmliche Trauerbräuche wie Blumengebinde sind nicht erwünscht oder sogar verboten, wie Kerzen im Wald. Für Hinterbliebene kann die Bewältigung ihrer Trauersituation dadurch schwerer werden. Dieser Aspekt fällt selbstverständlich nicht in den Aufgabenbereich der Kommune, sollte beim Nachdenken über alternative Bestattungsformen allerdings einbezogen werden.
  • Die Traditionen der christlichen Bestattung sind nicht für alle Menschen persönlich relevant, gehören aber seit vielen Jahrhunderten zu unserer Kultur und Identität und sind für die Stadt als Ganzes gebührend zu berücksichtigen.

Literatur

  • Oliver Roland (Hrsg.): Friedhof – Ade? Die Bestattungskultur des 21. Jahrhunderts (= Anthologie für Religion 5). Azur Verlag, Mannheim 2006, ISBN 3-934634-32-X.
  • Reiner Sörries: Alternative Bestattungen. Formen und Folgen. Ein Wegweiser (= Fachhochschulverlag. Bd. 190). Fachhochschulverlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-940087-18-8.
  • Haimo Schulz Meinen: Das Grab im eigenen Garten. Private Friedhöfe in Deutschland? (= Friedhofskultur heute 2 = Fachhochschulverlag. Bd. 191). Fachhochschul-Verlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-940087-47-8 (Zugleich: Hannover, Univ., Diss., 2009: Private Friedhöfe in Deutschland?).
  • Norbert Fischer: Vom Gottesacker zum Krematorium. Eine Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert. Köln/Weimar/Wien 1996 Onlinefassung
  • Britta Bauer: Baumbestattungen in Deutschland. Sozialwissenschaftliche Untersuchung einer alternativen Bestattungsform. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2015. ISBN 978-3-8300-8766-3

Anmerkungen

  1. Nicht zu verwechseln mit der bundeseigenen „Deutschen Bundesstiftung Umwelt
  2. Der Gründer dieses Bestattungswaldtyps nimmt zugleich steuernde Vorstandsfunktion in der Stiftung ein.
Commons: Natural burial grounds – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Rainer Horn: Urnenasche – Gefahr für Boden und Grundwasser? Auftaktveranstaltung vom 11. Januar 2016. Abgerufen am 25. September 2017. (PDF)
  2. Gebhard Schetter: Quecksilber und Chrom in Ascheproben. Impulsvortrag vom 11. Januar 2016. Abgerufen am 25. September 2017. (PDF)
  3. Forschungsauftrag des Umweltbundesamtes. Abgerufen am 25. September 2017.
  4. Hinweise auf Forschungen, Sonderaspekt Überschwemmung. Abgerufen am 8. Juni 2018.
  5. Augsburg: Ruheforst in Bergheim verzögert sich In: augsburger-allgemeine.de, abgerufen am 22. Juni 2018.
  6. Namentliche Kennzeichnung der Grabstelle ist nicht vorgeschrieben. Abgerufen am 25. September 2017.
  7. Bernd Bruns: In der Schweiz patentierte das Bundesamt für geistiges Eigentum die Beisetzung an Bäumen. Letzte Ruhe im Friedwald. postmortal.de, März 1999. Abgerufen am 25. Mai 2015.
  8. Auszug aus der elektronischen Schutzrechtsdatenbank.
  9. Ueli Sauter: Was ist ein FriedWald?/Die Bestattung Abgerufen am 25. Mai 2015.
  10. Wo die Asche der Toten gen Himmel wächst. Neue Zürcher Zeitung, 24. Juli 2014. Abgerufen am 18. September 2015.
  11. Geschäftsmodell und Eigentümerlage der Friedwald GmbH. 2004
  12. Kerstin Gernig: Werde, was du kannst. Wie der Exbanker Axel Baudach den Friedwald erfunden hat. Kindle Edition 2014, Abgerufen am 4. Januar 2017.
  13. Treuhandstelle zur Grabpflegevorsorge
  14. Peter-Philipp Schmitt: Wald-Bestattungen: Zurück zur Natur. FAZ, 7. November 2013. Abgerufen am 25. Mai 2015.
  15. Erste Friedhöfe für Herrchen und Haustier. RP Online, 12. Mai 2015.
  16. Der Franchise-Grundvertrag der Friedwald GmbH (Memento vom 25. Juni 2015 im Internet Archive)
  17. Naturfriedhof-Franchising der Ruheforst GmbH. Abgerufen am 20. September 2015
  18. Aschefreie Gedenkplätze in Wäldern Abgerufen am 20. Februar 2016
  19. Grabstein mit Wurzeln – Erster Friedwald in NRW. Kölner Stadtanzeiger vom 17. März 2004. Abgerufen am 20. September 2015 (Maisstärke-Urnen im Friedwald Bad Laasphe)
  20. Führung im Friedwald Taunusstein lockt Menschen aus weitem Umkreis. Wiesbadener Tagblatt vom 10. Juli 2017. Abgerufen am 21. Juni 2018 (99-jährige Sicherung als Bestattungswald)
  21. FAQ Umbettung Infoseite der Ruheforst GmbH. Abgerufen am 21. Juni 2018
  22. Sturmholz wird zu Parkett Märkische Oderzeitung vom 16. Oktober 2017. Abgerufen am 21. Juni 2017. (Ersatzbäume nach Sturm Xavier im Friedwald Fürstenwalde)
  23. Betriebsbeschreibung der Forstverwaltung für den Ruheforst Kummerfeld als Teil der Abwägungsvorschläge zur Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Kummerfeld am 12. Mai 2016@1@2Vorlage:Toter Link/www.amt-pinnau.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.. Abgerufen am 26. Mai 2015
  24. Website der Friedwald GmbH: Fragen und Antworten. Abgerufen am 7. Januar 2017
  25. Website der Friedwald GmbH. Abgerufen am 20. September 2015
  26. Website der Ruheforst GmbH
  27. Umbettungen im Einzelfall möglich. Abgerufen am 20. September 2015
  28. Friedwald am Möhnesee eröffnet. Ruhrverband, 2013. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  29. Erfolgsmodell Ruheforst: Wilgartswiesen feierte Einweihung des Abschiedspavillons. Pfalzexpress vom 26. September 2017. Abgerufen am 2. Oktober 2017. (450 to. Gesteinsschotter für Wegebau erforderlich)
  30. Forstarbeiten im Friedwald. Abgerufen am 26. Mai 2015
  31. vergleiche dazu [Bundesanzeiger.de Suchbegriff: Friedwald Geschäftsbericht 2014]
  32. Ärger um den Friedwald in Kührstedt. Abgerufen am 4. Januar 2017
  33. Friedwald Weilrod: Im Oktober 16 waren 15 von 75 ha belegt. Abgerufen am 4. Januar 2017
  34. Erste Fläche in Brundorf ist belegt. Friedwald Bremer Schweiz wird erweitert. (Im Juli 16 waren 10 von 40 ha belegt.) Abgerufen am 4. Januar 2017
  35. Bestattung unter Bäumen: Friedwälder im Kreis Kassel stark nachgefragt (Im Juli 16 waren 60 von 116 ha belegt). Abgerufen am 4. Januar 2017
  36. Förster betreut Friedwald zwischen Achmer und Ueffeln. (Im März 2015 waren 13 von 50 ha belegt.) Abgerufen am 4. Januar 2017
  37. Friedwald Möhnesee auf zwölf Hektar erweitert. (Im Juni 16 waren von 66 12 ha belegt.) Abgerufen am 4. Januar 2017
  38. Entwicklung des Wangener Friedwalds stimmt zufrieden. (Im Mai 16 waren 7,5 von 15 ha belegt.) Abgerufen am 4. Januar 2017
  39. Rosengartens Politiker streiten über Waldbestattung. Abgerufen am 4. Januar 2017
  40. Ruheforst in Diersbüttel gescheitert. Abgerufen am 4. Januar 2017
  41. Friedwald Kamp-Lintfort aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Abgerufen am 2. Oktober 2017
  42. Marksuhl: Fakten zum Bestattungswald hinter verschlossenen Türen. Thüringer Allgemeine Zeitung vom 1. März 2018, kostenpflichtiger Abruf. Abgerufen am 21. Juni 2018
  43. Beerdigt zu Füßen eines Baums. Frankfurter Rundschau vom 5. Februar 2016. Abgerufen am 4. Januar 2017.
  44. Bestattungen werden deutlich teurer. Frankfurter Neue Presse vom 17. April 2018. Abgerufen am 4. Januar 2017. (über 600 Beisetzungen weniger auf den Frankfurter Friedhöfen in 10 Jahren, 2,5 Mio. € Verlust, Friedwälder im Umkreis gewinnen an Bedeutung)
  45. Was wird aus dem Friedhof Ohlsdorf? Abgerufen am 12. März 2016
  46. Friedhof zu Bauland@1@2Vorlage:Toter Link/www.rbb-online.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Beitrag des Hörfunksenders rbb. Abgerufen am 5. Januar 2015
  47. Stellungnahme zur Baulandausweisung nicht benötigter Friedhofsflächen Abgerufen am 12. Februar 2016
  48. Susanne Storath: Anwälte für den Friedhof. (Memento des Originals vom 3. Oktober 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.natursteinonline.de Natursteinonline.de, 18. September 2014. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  49. Pläne für die letzte Ruhe an Schloss Haag, RP online, 18. April 2015. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  50. Lutz Küppers: Schloss Haag: Steinmetze gegen Baumgräber. RP online, 5. Mai 2015. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  51. Rosengartens Politiker streiten über Waldbestattung. Hamburger Abendblatt, 14. Januar 2016. Abgerufen am 15. Januar 2016.
  52. Stellungnahme des VFD zu Bestattungswäldern. Abgerufen am 26. April 2016 (PDF)
  53. Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e.V.: Ein guter Mensch gehört auf einen guten Ort. (Memento vom 25. April 2015 im Internet Archive)
  54. Bürgermeister und Bestatter begraben ihren Streit Abgerufen am 12. Dezember 2015
  55. E. A. Baumeister: Bestattungswelt 04/15, S. 10 Abgerufen am 12. Dezember 2015
  56. Untersuchung: Warum Friedwälder nicht günstig sind und Friedhöfe geschlossen werden Abgerufen am 26. April 2016
  57. Friedwald Rosengarten ist gestorben Abgerufen am 12. April 2016
  58. Beschluss: Kein Friedwald in der Leucht. NRZ vom 29. September 2017. Abgerufen am 2. Oktober 2017
  59. [Kurz, Oswald, 1. Vorsitzender des VfG, mündliche Auskunft zur Urnenwald-Entwicklung]. Angefragt am 2. Oktober 2017
  60. Das Konzept ist frei von sozialen Zwängen. Abgerufen am 12. Dezember 2015
  61. Bericht im ORF über „wilde“ Bestattungen im Pinzgau Abgerufen am 12. Dezember 2015
  62. Bestatter verstreut illegal die Asche Verstorbener Abgerufen am 12. Dezember 2015
  63. Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Kummerfeld vom 12. Mai 2016, Erwiderung zum Ruheforstprojekt Kummerfeld Abgerufen am 18. Mai 2016
  64. SZ-Online: Letzte Handgriffe für neuen Friedwald Sächsische Zeitung vom 5. September 2017. Abgerufen am 2. Oktober 2017.
  65. Steinmetze und Gärtner gegen Bestattungswald in Überlingen. Südkurier, 11. April 2015. Abgerufen am 18. September 2015.
  66. Erfolgsmodell Ruheforst: Wilgartswiesen feierte Einweihung des Abschiedspavillons. Pfalz-Express vom 26. September 2017. Abgerufen am 2. Oktober 2017. (2017 sind 8 % aller Bestattungen im Wald)
  67. Künftig 20 Bestattungsplätze pro Baum. Märkische Oderzeitung vom 12. Juni 2018. Abgerufen am 21. Juni 2018
  68. Friedwald: Betreiber strebt effizientere Belegung an. Abgerufen am 25. September 2017
  69. Die Friedwald-Euphorie ist verflogen. Abgerufen am 21. Juni 2018
  70. verdichtete Belegung im Friedwald St. Bartholomäus. Abgerufen am 20. September 2015
  71. [Anfrage der Gemeinde Möhnesee vom 14. September 2017]
  72. Hermann, Klemisch: Totenasche – ein Problemfall für den Bodenschutz? Bestattungskultur 5/2015, S. 38–43. Abgerufen am 25. September 2017
  73. Zweite Chance für Bestattungswald. Abgerufen am 2. Oktober 2017
  74. [Kurz, Oswald, 1. Vorsitzender des VfG, mündliche Auskunft zu Ursachen bei den Urnenwald-Eröffnungen]. Angefragt am 2. Oktober 2017
  75. Rottenburger Bischof gegen Einrichtung eines Friedwaldes. Katholische Nachrichtenagentur vom 28. Mai 2003. Abgerufen am 2. Oktober 2017
  76. Erfolgsmodell Ruheforst: Wilgartswiesen feierte Einweihung des Abschiedspavillons. Pfalz-Express vom 26. September 2017. Abgerufen am 2. Oktober 2017
  77. Beispiel: Friedwaldnutzungsordnung der Stadt Buxtehude vom 25. September 2006 (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) Abgerufen am 22. Januar 2008
  78. Vgl. OFD-Niedersachsen vom 16.02.2011 – S 7168 – 113 – Seite 173 = UR 2011, 479 Abgerufen am 20. September 2015.
  79. Letzte Ruhestätte in der freien Natur. Abgerufen am 30. Oktober 2017 (Aschen außerhalb von Friedhöfen werden in der Schweiz verstreut und nicht beigesetzt)
  80. Ruheforst im FFH-Gebiet Cappenberg
  81. Der nächste Bestattungswald? Abgerufen am 28. Januar 2016. (Antrag auf Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet, weil ein möblierter Rastplatz und ein Holzkreuz dauerhaft installiert werden soll)
  82. Fachzeitschrift Friedhofskultur März 2016: Schadstoffe in Urnenaschen
  83. Anne Hähnig: Sachsens erster Ruheberg stößt auf Widerstand. (Memento vom 14. Oktober 2014 im Internet Archive) Lausitzer Rundschau, 12. April 2010. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  84. Lutz Küppers: Pläne für die letzte Ruhe an Schloss Haag. RP online, 18. April 2015. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  85. Friedwald Deutschland in Österreich Abgerufen am 28. Januar 2016
  86. Gesetz erlaubt Bestattung im Wald. Abgerufen am 28. Januar 2016
  87. Anbieterin Waldesruh hat nur 1–2 ha große Bestattungswälder unter Vertrag Abgerufen am 17. Januar 2015
  88. Konferenz der Kantonsförster, Mitteilungsblatt: Letzte Ruhestätten im Wald
  89. 17 Friedwälder: Nur einer ist legal. Tagblatt, 16. September 2015. Abgerufen am 17. September 2015.
  90. Richtlinie des Kantons Thurgau: Letzte Ruhestätten im Wald@1@2Vorlage:Toter Link/www.dbu.tg.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 17. September 2015
  91. Die Asche kommt zur Wurzel. Abgerufen am 10. Januar 2016
  92. Klage der Sterbehilfsorganisation Dignitas, Urteil des Schweizer Bundesgerichts, Az.: 2C_234/2016 vom 24.05.2017. Abgerufen am 30. Oktober 2017
  93. Klage gegen Ruheforst der Hohenzollern (Seiten nicht mehr verfügbar)@1@2Vorlage:Toter Link/www.swp.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 30. April 2016
  94. Az. 4 K 1535/11, Urteil vom 15. Mai 2013. Abgerufen am 10. Januar 2016
  95. Urnenwaldprozess ist zu Ende. Friedhofskultur, 9. November 2014. Abgerufen am 26. Mai 2015
  96. Chrom-(VI) ist das eigentliche Problem der Totenaschen. Friedhofskultur, Ausgabe März 2015. Abgerufen am 25. März 2015
  97. Beeinträchtigt der Ruheforstbetrieb die Rostocker Heide? Norddeutsche Neueste Nachrichten vom 18. April 2018. Abgerufen am 21. Juni 2018
  98. Waldsterben durch die Urne?. Abgerufen am 21. Juni 2018
  99. BUND klagt gegen Friedwald Bonner Generalanzeiger, 16. Oktober 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015
  100. Keine naturschutzrechtliche Befreiung für Friedwald. Abgerufen am 25. September 2017
  101. Kein Friedwald im Burgpark Heimerzheim. Verwaltungsgericht Köln AZ.: 2 K 6600/15. Abgerufen am 25. September 2017
  102. BUND mahnt vor Gefahr für Greifvögel, Bonner Generalanzeiger, 5. Februar 2015, abgerufen am 13. September 2017
  103. Gemeinde Hünxe will den Friedwald nun vor Gericht einklagen. Abgerufen am 25. September 2017.
  104. Landgericht Bonn, Az.: 7 O 233/08
  105. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts vom 7. Mai 2015, Az. 4 L 163/14
  106. Strenge Regeln im Wasserschutzgebiet (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive)
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