Karl Heinrich von Gros

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. Oktober 2018 um 07:22 Uhr durch Ditschie-wiki (Diskussion | Beiträge) (Leben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Baustelle befindet sich fälschlicherweise im Artikelnamensraum. Bitte verschiebe die Seite oder entferne den Baustein {{Baustelle}}.

Karl Heinrich von Gros (* 10. November 1765 in Sindelfingen; † 9. November 1840 in Stuttgart) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

Leben

Karl Heinrich von Gros war der Sohn des späteren Superintendenten von Urach.

Er wurde bereits in der Kindheit schulisch durch seinen Großvater mütterlicherseits, dem Stadtpfarrer Hummel in Sindelfingen vorbereitet. Nach einem Philosophie- und Theologie-Studium an der Universität Tübingen war er von 1788 für fünf Jahre als Erzieher der königlichen Prinzen von Württemberg Wilhelm I. und Paul von Württemberg angestellt. Durch die Verhältnisse am Hof sowie durch die Beeinflussung durch die kritische Philosophie wandte er sich der Rechtslehre zu und begann 1793 ein entsprechendes Studium an der Universität Jena, dort wurde er durch seine Kontakte zu Friedrich Schiller, Friedrich Immanuel Niethammer, Carl Leonhard Reinhold, Johann Jakob Griesbach, Christian Gottfried Schütz und Wilhelm von Humboldt geprägt. 1794 setzte er sein Studium an der Universität Göttingen fort; dort verkehrte er überwiegend mit dem Historiker Ludwig Timotheus Spittler.

Der damalige preußische Minister für die fränkischen Herzogtümer, Freidherr Karl August von Hardenberg besass einige Güter in der Nähe von Göttingen und wurde auf Karl Heinrich von Gros, der inzwischen habilitierte, aufmerksam und bewirkte 1796 dessen Ernennung zur Professur an der damals preußischen Universität Erlangen. Zum Eintritt in die juristische Fakultät verfasste er die Dissertation De notione poenarum forensium, in der er zur gleichen Zeit jedoch unabhängig von Paul Johann Anselm von Feuerbach zur Begründung des Strafrechts eine Theorie des psychologischen Zwanges aufstellte.

*******************

1800 wurde er an Stelle [741] E. F. Klein’s nach Halle berufen und war es vorzüglich des Ministers Massow Plan (gegen Hardenberg, der G. für Erlangen erhalten wollte), ihn für Halle zu gewinnen, der jedoch vereitelt wurde, indem G. 1802 einer Berufung als Consulent der würtembergischen Landschaft folgte – nicht ohne inneren Kampf, da er der ihm lieb gewordenen akademischen Thätigkeit entsagen mußte.

Die Liebe zu seinem engeren Vaterlande, die ihn die Consulentenstelle zu übernehmen hieß, wurde indessen schlecht gelohnt; es wurde seiner Wahl die herzogliche Bestätigung verweigert.

Nach längeren Verhandlungen, in denen die Landschaft dem Herzog das Recht bestritt, die Bestätigung ohne gerechte Gründe abzulehnen, wandte sich endlich der größere Ausschuß mit einer Beschwerde an den kaiserlichen Hofrath und sandte G. nach Wien, um die Angelegenheit persönlich zu betreiben (1803).

Hardenberg, der den Verlauf des Streits aufmerksam verfolgt hatte, glaubte die Zeit gekommen, um G. wieder für Erlangen zu gewinnen; und da der Herzog öffentlich erklärte, daß er die Bestätigung niemals ertheilen werde, so entschloß sich G., dem Frieden zu Liebe, Hardenberg’s Anerbietungen anzunehmen.

Inzwischen war die landständische Beschwerde in Wien zur Entscheidung gelangt: durch Mandat vom 16. August 1804 befahl der Reichshofrath dem Herzog die verweigerte Bestätigung sofort zu ertheilen.

Allein an demselben Tage, an welchem dies Mandat in Stuttgart eintraf (21. August), ward G. auf Befehl des Herzogs nach Versiegelung seiner Papiere auf den Hohen Asperg abgeführt.

Länger als fünf Wochen blieb er in Haft.

Endlich gelang es Hardenberg seine Freilassung am 28. September 1804 zu erwirken.

Sofort reiste er nach Erlangen, um, durch Verleihung des Titels eines königlich preußischen Hofraths ausgezeichnet, noch im Wintersemester seine Vorlesungen zu eröffnen. –

Während des Stuttgarter Aufenthalts erschien sein „Lehrbuch der philosophischen Rechtslehre oder des Naturrechts“ (1. Aufl. 1802, 2. Aufl. 1829), dem er vorzugsweise seinen schriftstellerischen Ruf verdankt.

Im Lehramte blieb G. bis zum J. 1817, nachdem er in der ungünstigen Zeit des J. 1806 im Vereine mit seinen Collegen wesentlich dazu beigetragen hatte, die Universität Erlangen vor gänzlichem Verfall zu bewahren.

In den zweiten Erlanger Aufenthalt fällt eine Reihe sehr ehrenvoller Berufungen an andere Universitäten, darunter zwei nach Breslau.

In das J. 1817 fällt seine definitive Rückkehr in seine Heimath; er wurde in die Stelle eines Präsidenten des königlich würtembergischen Criminaltribunals, dann des Obertribunals und bald darauf in den königlichen Geheimrath berufen.

In letzterer Stelle verblieb er bis zu seinem Tode.

1801 hatte er Christiane, die Tochter des Gymnasialdirectors Eyring in Göttingen, geheirathet. –

*******************

Gros(s), Karl Heinrich (1765–1840), geb.in Sindelfingen, Jurist, Theologe, Diplomat, Hofrath und Professor in Erlangen, Erzieher des württ. Erbprinzen Friedrich Wilhelm

**********************

Gros, Carl Heinrich von

Uni Erlangen: 1796-1802, 1804-1817

geb: 10.11.1765, Sindelfingen

gest: 9.11.1840, Stuttgart

Konf: ev.-luth.

Vater: Christoph Ferdinand Gros, Spezialsuperintendent in Urach

Fam: verh. seit 1801 mit Christiane Eyring, acht Kinder

Schule: Privatunterricht; 1779-1783 Klosterschulen Blaubeuren und Bebenhausen

Studium: WS 1783 Studium der Philosophie und der Theologie in Tübingen (Stipendiat); 1793 Studium der Rechtswissenschaften in Jena, SS 1794 Göttingen

Akad. Grade: 5.12.1783 Baccalaureus phil., Tübingen; 22.9.1785 Magister phil., Tübingen; 1795 Dr. jur., Göttingen Laufbahn: 1788 Hofmeister der Herzoglichen Prinzen Wilhelm und Paul

von Württemberg; 1795 Privatdozent für Rechte in Göttingen; 1.6.1796 o. sechster Professor der Rechte in Erlangen, 1797 o. vierter Professor und Aufnahme in den Senat, 26.10.1798 in die Fakultät; 27.1.1802 o. Professor und Direktor in Halle, jedoch kein Antritt; 14.1.1802 Wahl zum württembergischen Landschaftskonsulenten und in dieser Eigenschaft gegen den Willen des Herzogs durch Ksl. Mandat vom 16.8.1804 bestätigt, jedoch am 22.8.1804 auf dem Hohen Asperg arretiert, am 28.9.1804 Entlassung aus der Haft nach Ernennung zum o. Professor in Erlangen, WS 1804/05 Antritt als o. dritter Professor für Pandekten in Erlangen, 1.3.1805 Rücktritt als Landschaftskonsulent, Ablehnung mehrerer Rufe, WS 1798/99, SS 1805 - SS 1808 und 1810/11 Prorektor, Prokanzler; März 1817 Präsident des württembergischen Kriminaltribunals in Esslingen; Ende 1817 Präsident des Obertribunals in Stuttgart und a.o. Assessor des Kgl. Geheimen Rats; 1818 Mitglied der Kommission zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung; einer der vier Kgl. Kommissäre zur Beratung der Verfassung mit den Landständen am 13.7.1819 in Ludwigsburg; 1820 o. Mitglied des Geheimen Rats; 1820-1839 Mitarbeit an Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung Ehrungen: 1804 Kgl. Preußischer Hofrat; 1818 Ritter des Ordens der Württembergischen Krone, 1819 Komtur des Ordens; 1830 Ritter des Friedrichsordens Literatur: UAE T. II Pos. 1 Nr. 9 Lit. G; ebd. Ann. Jur. Fac. fol. 98, 99, 100, 103v, 106; HStAM MInn 23269 Personalakte* *Meusel. Bd. 2 (1796) S. 673, Bd. 9 (1801) S. 465, Bd. 11 (1805) S. 297, Bd. 13 (1808) S. 307, Bd. 17 (1820) S. 789 und Bd. 22. Teil 2 (1831) S. 460 (W); *Fikenscher. Teil 1 (1806) S. 280-282, 294 (W); *Neuer Nekrolog. Bd. 18. Teil 2 (1842) S.1053-1056 (W); Engelhardt (1843) S. 78, 93, 171-194, 120, 251; Schmidtlein, E. J.: Vita Caroli Henrici Grosii. Erlangae 1843 (W); ADB. Bd. 9 (1879) S. 740 f. und Bd. 12 (1880) S. 795 (W); Stintzing/Landsberg (1898) S. 518 f., 524 und Noten 321 f., Stintzing/ Landsberg (1910) S. 101, 386, 441 und Noten 9 (W); Kolde (1910) S. 36, 64-66, 514, 523; Liermann (1943) S. 201; ogel/Endriß (1943) S. 4 f., 24; Finzel, Hermann: Karl Heinrich v. Gros. Ein Erlanger Vertreter des Naturrechts im Sinne Kant’s. Insbesondere seine Strafrechtstheorie. Diss. jur. (masch.). Erlangen 1949; Schoeps, Hans-Joachim: Skizzen zur Erlanger Universitätsgeschichte. In: JFL. Nr. 25. Neustadt/Aisch 1965 S. 429-432; Frommer (1974) S. 62 f.; DBA 425, 412-424

Schriften (Auswahl)

********************

Die Produkte seiner litterarischen Thätigkeit sind theilweise in verschiedenen Zeitschriften, deren Mitarbeiter er war, niedergelegt: darunter in den von Schiller herausgegebenen Horen und in der allgemeinen Jenaer Litteraturzeitung. Selbständig erschien – außer der bereits genannten Dissertatio juridica de notione poenarum forensium, Erlangae 1798, und dem Lehrbuch des Naturrechts – seine „Geschichte der Verjährung nach römischem Recht“, Göttingen 1795.

Literatur

  • Emanuel Ullmann: Gros, Carl Heinrich von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 9, Duncker & Humblot, Leipzig 1879, S. 740 f.
  • Karl Heinrich Gros in Die Professoren und Dozenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, Teil 1: Theologische Fakultät, Juristische Fakultät 1743–1960. Erlanger Forschungen: Sonderreihe; Bd. 5. Erlangen 1993

Schau'n mer mal

Einzelnachweise