Hubschrauberlandeplatz
Ein Hubschrauberlandeplatz (auch Heliport oder Helipad) ist ein behördlich genehmigter Landeplatz für Hubschrauber. Darüber hinaus bestehen nicht genehmigte Landestellen, die in der Regel eine geringe Anzahl von Flugbewegungen aufweisen. Im Gegensatz zu den genehmigten Hubschrauberlandeplätzen erfordern Starts und Landungen an Hubschrauberlandestellen eine Außenstart- und Landeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Hubschrauberlandeplätze lassen sich anhand ihrer Lage unterscheiden in Hubschrauberbodenlandeplätze, erhöhte Hubschrauberlandeplätze (z. B. auf einem Krankenhausdach), Hubschrauberlandedecks (z. B. auf Bohrinseln) und Hubschrauber-Bordflugplätze (auf Schiffen). Im Gebirge gibt es zur Rettung oder zu Bauzwecken meist improvisierte Landemöglichkeiten (Gebirgslandeplatz).
Um das Fluggerät in einen Hangar verbringen zu können, werden bewegliche Plattformen verwendet, auf denen der Hubschrauber landet.
Größe
Der Platzbedarf für einen Hubschrauberlandeplatz ist größer als der Durchmesser des Rotors, da der Hubschrauber dort im Schwebeflug manövrieren können muss und es zu starken Luftverwirbelungen durch den Abwind kommt. Typischerweise wird die Größe eines Hubschrauberlandeplatzes nach den Herstellerangaben im Flughandbuch des Hubschraubers festgelegt. Die Gesamtlänge des Hubschraubers über alles wird dabei in der Regel nicht unterschritten. Der Hubschrauberlandeplatz ist zudem von einer tragfähigen Sicherheitsfläche umgeben, die sich in Abhängigkeit von der größten Länge des Hubschraubers bemisst. Der An- und Abflugsektor muss hindernisfrei sein. Ein Hubschrauber startet und landet grundsätzlich gegen den Wind.
Kennzeichnung
Hubschrauberlandeplätze werden grundsätzlich mit einem weißen H gekennzeichnet. Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern werden abweichend mit einem roten H auf einem weißen Kreuz markiert. Das H steht für Hubschrauber (Helikopter), war jedoch zunächst eine Abbildung der Kufen der Drehflügler. Die Grenze der Start- und Landefläche wird meist durch eine weiße Markierung (Kreis) gekennzeichnet.
Hubschrauberlandeplätze, die für einen Betrieb in der Nacht genehmigt sind, besitzen eine Nachtkennzeichnung durch Befeuerung. Neben einer blendfreien Flutlichtbeleuchtung ist zumeist auch die Grenze der Start- und Landefläche durch grüne Randfeuer markiert. Wird eine Endanflug- und Startfläche ausgewiesen, ist deren Begrenzung weiß befeuert. Zur Anzeige einer bevorzugten Anflugrichtung können in einer Linie angeordnete weiße Anflugfeuer angebracht werden. Um dem Piloten Informationen über den Anflugwinkel zu geben, sind visuelle Hilfsmittel wie VASI oder PAPI möglich. Ist eine weitreichende optische Führung von Hubschraubern zum Hubschrauberlandeplatz notwendig, wird ein weißes Erkennungsfeuer, welches die Kennung H im Morsecode aussendet, am Landeplatz angebracht. Stellen Bauwerke in der Nähe von Hubschrauberlandeplätzen Hindernisse dar, müssen sie mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung (letztere nur im Falle von Nachtflugbetrieb) versehen werden. Als Nachtbefeuerung können Hindernisfeuer (rotes Dauerlicht geringer Intensität) und Gefahrenfeuer (rotes Blinklicht mit hoher Intensität) verwendet werden.
In der Nähe jedes Hubschrauberlandeplatzes ist ein Windsack angebracht, um dem Piloten die vorherrschende Windrichtung anzuzeigen. An manchen Hubschrauberlandeplätzen oder bei Außenlandungen (z. B. der Einsatz eines Rettungshubschraubers an einem Unfallort) werden die Piloten von Personal durch Handzeichen oder über Funk eingewiesen.
Hubschrauberträger
Hubschrauberträger sind Militärschiffe, deren Hauptverwendungszweck ein Hubschrauberlande-/Startplatz ist.