Bestattungswald

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Ein Bestattungswald (auch Urnen-, Begräbnis-, Ruhe-, Friedwald oder Naturbegräbnisstätte, fälschlich „Waldfriedhof“) ist ein nicht umfriedeter Friedhof im Wald, in dem Totenaschen ohne erkennbare Gräber beigesetzt werden[1] Eine individuelle Grabpflege ist unzulässig oder unmöglich. Die Beisetzung im Bestattungswald ist eine von vielen Möglichkeiten, die der zunehmenden Nachfrage[2] nach Feuerbestattung Rechnung trägt.

Begräbniswald Remscheid
Waldfriedhof/Begräbniswald Bad Endbach-Wommelshausen

Ursprünge

Waldgrab Ferdinand von Raesfeld auf dem Darß

Ursprünglich waren Waldbestattungen verbreitet[3] und oft mit naturreligiösen Vorstellungen verbunden. In der Zeit der Romantik ließen sich Forstleute und Gutsbesitzer[4] in ihren Wäldern beisetzen wie Johann Heinrich Cotta, Ferdinand von Raesfeld und Heinrich von Salisch.

Erste Urnenbeisetzungen an Bäumen in Wald wurden in den 1990er Jahren in der Schweiz vorgenommen.[5] Nach Auffassung von Ueli Sauter, Ideengeber des Wort-Bildmarke FriedWald, symbolisiert die Aufnahme von Aschenährstoffen durch den Baum die Rückkehr in den Kreislauf der Natur.[6] Der Dachverband für traditionelle Naturreligion bewirbt die „Totenleite“ im Friedwald als einzige Möglichkeit, eine heidnische Bestattungsfeier unter freiem Himmel abzuhalten.[7] Ursprünglich vorhandene Vorbehalte auf Seiten der Kirchen treten mittlerweile in den Hintergrund.[8]

Kommerzialisierung

Die Zweckbindung als Bestattungswald wird über eine eingetragene Grunddienstbarkeit[9][10] gesichert. Diese beträgt üblicherweise 99 Jahre ab Eröffnung.

Das Konzept wird häufig als Franchising betrieben. Bekannte Franchisegeber sind die FriedWald GmbH[11] und RuheForst GmbH[12]. Beide Unternehmen haben sich Wort-Bild-Marken schützen lassen. Die Wörter „Friedwald“ und „Ruheforst“ sind im deutschsprachigen Raum nicht schützbar.[13]

Neben den genannten Franchisegebern gibt es auch kommunale Initiativen.[14][15][16][17]

Außerhalb des deutschsprachigen Raumes sind Anlagen in den Niederlanden und Tschechien oder den USA bekannt, dort aber in der Regel als "natural burials" unter Verzicht auf Einäscherungen.[18][19]

Nicht als Bestattungswälder gelten die ausschließlich dem Gedenken gewidmeten und beisetzungsfreien Waldstandorte, wie der Wald der Erinnerung für im Auslandseinsatz verstorbene Soldaten der Bundeswehr.

Einrichtung und Betrieb

Leichenwagen mit Urne im Wald nahe der Burg Plesse
Urnengrab im Bestattungswald Usedom nach der Beisetzung
Urnengrab im Wald bei Bönningstedt
Erweiterung des Friedwaldes Möhnesee (Nordrhein-Westfalen) im April 2016

Der Waldboden wird bis in eine Tiefe von mindestens 80 cm aufgegraben, die Urne direkt im Baumwurzelbereich beigesetzt. Je nach Schutzstatus der beanspruchten Waldfläche werden Urnen aus Holz, einem Bioplastik oder solche aus dauerhaftem Edelstahl verwendet. Zudem sind, falls von Hinterbliebenen gewünscht, Überurnen im Angebot.[20] sowie Massivholzurnen ohne Metalldeckel. Bäume und Urnenpositionen werden eingemessen und in Karten eingezeichnet.

In einem Bestattungswald werden meist verschiedene Beisetzungsvarianten angeboten.

  • Am Gemeinschaftsbaum[21] wird die Asche verschiedener Verstorbener beigesetzt, die nicht unbedingt in einem persönlichen Bezug standen. Einen Einfluss, wer später an diesem Baum beigesetzt wird, besteht nicht. Diese Form der Bestattung ist vergleichbar mit einem Gemeinschaftsgrab und funktioniert wie ein Reihengrab. Die vorherige Festlegung des genauen Beisetzungplatzes[22] ist somit nicht möglich.
  • Ein Familien- und Freundschaftsbaum ist vergleichbar mit einem Familiengrab. Hier ist der Baum für mehrere Urnen als Wahlgrab reserviert.
  • Am Einzel- oder Partnerbaum wird die Asche von einer bzw. zwei Personen beigesetzt. Weitere Beisetzungen finden um diesen Baum nicht statt.

Die Beisetzung der Urnen erfolgt mit einem Abstand von zwei bis drei Metern vom Baum.[23][24]

Vor der Indienststellung eines Urnenwaldes sind umfangreiche waldbauliche Maßnahmen erforderlich, bei der Wege und Parkplätze angelegt,[25] die Naturverjüngung ausgedünnt und eine Durchforstung ausgeführt wird.[26] Danach verlagert sich die Bewirtschaftung auf die Bruchholzbergung nach Sturmereignissen, Kronenlichtungen und Unterholzentfernung.[27]

Festsetzungen zur Würde des Ortes

Für den Bestattungswald wird eine Friedhofssatzung oder Friedhofsordnung erlassen, die zur Einhaltung der Würde des Bestattungsortes beitragen soll. Darin enthalten ist das Verbot des Grabschmuckes, was in der Praxis jedoch Akzeptanzprobleme verursacht.[28][29]

Wenn Wildschäden eskalieren, kann im Einzelfall kann die Jagd gestattet und sogar nötig sein, doch äußern Jagdgenossenschaften aus Gründen der Pietät Vorbehalte, in einem Bestattungswald Wildbestände zu regulieren.[30]

Wettbewerb

Auch die mit dem Friedhofsgewerbe verbundenen Handwerksinnungen sehen in Bestattungswäldern eine Konkurrenz.

Die im Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands zusammen geschlossenen Betreiber Südholsteins und die Arbeitsgemeinschaft der Kirchenkreisbeauftragten für das Friedhofswesen in der evangelischen Nordkirche raten davon ab, innerhalb der Hamburger Metropolregion einen weiteren Bestattungswald auszuweisen. Sie sehen in dem Vorhaben ein rein privatwirtschaftliches Interesse, verbunden mit einem hohen Risiko für die Gemeinde.[31] Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands erwartet von Kommunen vor diesem Hintergrund eine nachhaltige Bedarfsplanung, da das Friedhofswesen zu den kommunalen Pflichtaufgaben zählt. Durch eine zusätzliche Bestattungsinfrastruktur in Wäldern werde die Gefahr heraufbeschworen, dass im Wirkungsbereich eines Bestattungswaldes Friedhöfe nur durch Gebührenerhöhungen und/oder Subventionen aufrechterhalten werden können.[32] Der Verband zur Förderung der Friedhofskultur betont, dass auf Traditionsfriedhöfen einfache, pflegefreie und somit zwangsbefreite Grabstellen zu erhalten seien – ebenfalls unter Bäumen.[33]

In einer Vergleichsuntersuchung haben Bündnis 90/Die Grünen im westfälischen Arnsberg festgestellt, dass kommunale Beisetzungen günstiger sind als Waldbeisetzungen, da keine Lizenzgebühren für Franchisegeber anfallen. Zugleich wird kritisiert, dass bei fortschreitenden Bestattungsverlagerungen Friedhöfe geschlossen werden müssten oder unter Bebauungsdruck geraten.[34]

Nach Angaben des Verbandes für Gedenkkultur (VfG) wurden 2018 deutlich weniger Bestattungswälder genehmigt als in den Vorjahren.[35]

Bestattungswaldbetreiber reagieren darauf mit folgenden Hinweisen:

  • Beisetzungen sind unkonventionell, zwanglos und auf Wunsch anonym, Grabpflege übernimmt die Natur.[36]
  • Wenn die in einem Bauleitplanverfahren definierten Regeln und Auflagen beachtet werden, sind keine Probleme zu erwarten.[37]
  • Mit Blick auf die benachbarten Traditionsfriedhöfe gab die Friedwald GmbH bekannt, dass sich nur zwei Prozent der Bevölkerung für ihr Bestattungsmodell interessieren.[38]
  • Die konkurrierende Ruheforst GmbH sah 2017 acht Prozent aller Bestattungen im Wald.[39]

Der Vertrag zwischen Waldbesitzer und Kommune wird auf 99 Jahre geschlossen, der Vertrag mit dem Franchisegeber hingegen auf zehn oder zwanzig Jahre.[40]

Rechtliche Aspekte

Die für Bestattungswälder maßgeblichen Nutzungsbestimmungen wie die Pflege der Grabstätten oder Benutzungsregeln für Besucher ergeben sich aus der Nutzungsordnung der Trägerkommune[41] oder der kirchlichen Friedhofsordnung. Totenaschen unterliegen bis zum Ablauf der Ruhezeit der Pietätsbehaftung, die Totenruhe darf nicht gestört werden. Umbettungen erfolgen im Regelfall nur dann, wenn Urnen nach Sturmereignissen in hochgeklappten Wurzeltellern stecken.

Im Unterschied zu Bestattungen und Nutzungsrechten kommunaler oder kirchlicher Träger unterliegen die Leistungen privater Leistungserbringer der Regelsteuerpflicht, u. a. der vollen Umsatzsteuer, weshalb in Urnenwäldern keine Gebühren, sondern Entgelte erhoben werden.[42]

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Friedhofswesen Bestandteil der Kulturhoheit der Bundesländer bzw. Kantone, somit unterliegt die Gesetzgebung und Genehmigung von Bestattungswäldern deren jeweiliger Zuständigkeit.

Um das Verbot privater Friedhöfe zu umgehen, wird in Deutschland ein kommunaler Träger benötigt, in Schweizer Friedwäldern wird die Asche verstreut und nicht in einer Urne beigesetzt.[43]

In Deutschland

In Deutschland besteht keine einheitliche Genehmigungspraxis, sogar innerhalb desselben Bundeslandes genehmigen die zuständigen Behörden unterschiedlich:

In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen ist regelmäßig ohne Bauleitplanverfahren genehmigt worden, während in Hessen ein zweistufiges qualifiziertes Bebauungsplanverfahren üblich ist. Dort wird die vorgesehene Fläche im Flächennutzungsplan vorbereitend dargestellt und über einen verbindlichen Bebauungsplan detailliert beschrieben. Im Verfahren, an dem die Öffentlichkeit zu beteiligen ist, erfolgt eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), in der Umwelt- und Naturschutzbelange zu erörtern sind (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), auch Boden- und Wasserschutzaspekte (§ 1a BauGB). Bauleitpläne bedürfen der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (§ 6 Abs. 1 BauGB), die als Urnenwälder dargestellten Flächen einer entsprechenden Widmung.

Während für ein Vorhaben bei Amelinghausen/Niedersachsen der Rastplatz aus dem Landschaftsschutz entfernt werden sollte, ist dieser Eingriff anderenorts als verträglich mit den Schutzzielen eingestuft worden.[44]

Die voraussichtlichen Wirkungen von Totenaschen auf Wasser und Böden konnten bislang aufgrund divergierender Erkenntnisse zum Schadstoffgehalt sowie der nach dem deutschen Recht besonders geschützten Pietätsbehaftung nur unzureichend bewertet werden.[45] Damit waren auch Festsetzungen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen § 6, § 7 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) uneinheitlich und konnten durch das baurechtlich verdrängt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 9 BBodSchG). Bestattungswälder konnten in Deutschland selbst dort eröffnet werden, wo sie rechtlich nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) besonders geschützt sind.[46]

Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer können Friedhofsträger in der Regel nur Gemeinden oder öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein. Die Friedhofsträger können jedoch private Dritte mit der Errichtung und dem Betrieb des Friedhofs beauftragen. Der öffentliche Träger schließt dazu mit dem Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, bleibt jedoch für die Erfüllung der mit der Trägerschaft verbundenen Pflichten verantwortlich, trägt daher beispielsweise das Insolvenzrisiko des privaten Betreibers.[47]

Vorgaben des Bodenschutzes, Limitierungen

Die deutsche Bodenschutzverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999, zuletzt geändert am 31. August 2015, fordert in § 12 Abs. 8, dass Wälder von allen Einträgen ausgenommen werden sollen.[48] In einer Vollzugshilfe des Bodenschutzes werden die Anforderungen fachlich konkretisiert und die Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen erläutert. Die Regelung, dass Böden im Wald und anderen naturschutzrelevanten Arealen von einem Materialeintrag auszunehmen sind, beruht darauf, dass dort bestimmte Bodenfunktionen (Filterfunktion, Lebensraumfunktion) besonders schutzbedürftig sind. Abweichungen können von der zuständigen Behörde im Einzelfall nur dann zugelassen werden, wenn eine Auf- und Einbringung aus forst- oder naturschutzfachlicher Sicht oder zum Schutz des Grundwassers nachgewiesenermaßen erforderlich ist.[49] Der allgemeine Wunsch, im Wald bestattet zu werden, reicht demnach nicht aus, um Bestattungswälder zuzulassen.

Im Anhang 2 der Verordnung finden sich Vorsorgewerte, deren Überschreitung die Besorgnis bodenschädigender Verunreinigungen auslöst. Die Schwermetallgehalte der Aschen allein führen nicht zu einer Überschreitung der Vorsorgewerte. Jedoch lagen in bisher betrachteten Friedwaldstandorten, die geogen oder anthropogen verursachten Hintergrundwerte zumindest für Chrom in Sandböden über den Vorsorgewerten (30 mg/kg)[50]. Bei Seebestattungen besteht bereits ein Gesetz, wonach die Verbringungsorte jährlich neu zu beantragen sind.[51]

Die Umsetzung limitierender Maßnahmen ist uneinheitlich. 2016 wurde ein Friedwald ohne abschließende Genehmigung eröffnet und zum Schutz des Grundwassers nur zur Hälfte freigegeben.[52] Ebenfalls aus Wasserschutzgründen ist für den Bestattungswald Meerbusch vorgesehen, die Urnen nicht beizusetzen, sondern an Ort und Stelle zu leeren, so dass die Konzentration der Asche im Boden auf eine größere Fläche verteilt wird.[53] Aus Baden-Württemberg ist das Verbot vergänglicher Urnen bzw. die Festsetzung zur Verwendung von unvergänglichen Urnen aus Keramik oder Edelstahl bekannt geworden, in einem Einzelfall am Bodensee die Anordnung, die Urnen nach Ablauf der Ruhezeit zu bergen.[54][55]

Auch die Nachbarländer Schweiz und Niederlande haben für Bestattungswälder Limitierungen verfügt.[56][57]

In Österreich

Eine landesrechtliche Verankerung ist bislang nur aus Niederösterreich bekannt. Nach dem Bestattungsgesetz NÖ ist die Beisetzung von Urnen außerhalb von Friedhöfen erlaubt, allerdings muss für jede Bestattung eine Einzelgenehmigung von der Gemeinde eingeholt werden. Grabplätze sollen nicht namentlich kenntlich gemacht werden, Blumenschmuck ist nicht gestattet.

Zulassungen im Einzelfall sind aus Wien und der Steiermark bekannt, wo die deutsche Friedwald GmbH eine erste österreichische Niederlassung eröffnet hat.[58] Der Wiener Bestattungswald ist der kommunal betriebene Wald der Ewigkeit, außer einer Nummerierung der Bäume ist die Funktion nicht kenntlich.[59]

In der Schweiz

Betreiber benötigten bis Ende 2013 bis zu einer Größe von 20 Bäumen landesweit lediglich die Erlaubnis des Waldbesitzers. Diese Obergrenze war jedoch praxisfremd, obwohl schweizerische Bestattungswälder bis heute erheblich kleiner sind als im übrigen deutschen Sprachraum – der Anbieter Waldesruh hat beispielsweise nur ein bis zwei ha große Waldgebiete unter Vertrag.[60]

Die Zuständigkeit liegt seit 2014 bei den Kantonen, die unter Berücksichtigung eines von der Kantonsoberförsterkonferenz erarbeiteten Leitfadens die Behandlung von Gesuchen für Waldbestattungen rechtlich neu einordnen.[61] In der Folge wurde beispielsweise im Kanton Thurgau das Gesundheitsgesetz geändert: Bestattungswälder gelten dort nunmehr grundsätzlich als eine nachteilige Nutzung des Waldes und sind baubewilligungspflichtig. Gemeinden müssen das Gebiet deshalb ausscheiden, wenn die Begräbnisstätten zugelassen werden sollen.[62]

Es dürfen keine Parkplätze, Begehungswege, Treppen, Geländer, Sitzbänke, Zäune, Baracken oder sonstige waldfremde Bauten und Anlagen errichtet werden. Es dürfen keine Hinweisschilder bei oder zur letzten Ruhestätte erstellt werden.[63]

Im Kanton Wallis ist das Einbringen von Totenasche gemäß Art. 129 des kantonalen Gesundheitsgesetzes ausserhalb der Friedhöfe und der dafür von der Gemeindebehörde vorgesehenen Orte verboten. Trotz dieses Verbots kann jedoch der Forstdienst eine entsprechende Bewilligung in Form eines Servitutes (bei Kleinanlagen) oder einer Rodung (grössere Anlagen) erlassen.

Kantonsübergreifend sind Ascheverstreuungen am Baum und nicht Urnenbeisetzungen üblich, auch keine Markierungsbänder sowie Namensschilder am Baum, sondern Schilder mit Zahlen/-Buchstabenkombinationen.[64]

Gerichtsentscheide, Auflagen, Hinweise

  • Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde die Zulassung der Revision eines Hotelbesitzers abgelehnt. Er sah durch den Betrieb eines angrenzenden Bestattungswaldes, durch Windwurf freigelegte Urnen und andere Belastungen die Aufenthaltsqualität für seine künftigen Hotelgäste beeinträchtigt.[65]
  • Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam konnte ein Wasserwerk geltend machen, dass es in seinen Rechten verletzt sein könnte, wenn bei einer Urnenwaldausweisung nicht dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen wurde. Auf Anraten des Gerichts, um den von der Klägerseite befürchteten psychohygienischen Bedenken bei einer Trinkwassergewinnung Rechnung zu tragen, wurde die Friedhofsatzung dahingehend geändert, dass ausschließlich witterungsbeständige Urnen verwendet werden dürfen.[66]
  • Ein Hamburger Landschaftsplaner musste in einem Vergleichsurteil vor dem Landgericht Frankfurt seine Äußerungen, Urnenbeisetzungen schädigten den Waldboden, zwar weder widerrufen noch berichtigen, sich jedoch verpflichten, nicht mehr auf veraltete Analysen zurückzugreifen.[67] Er hat daraufhin Nachuntersuchungen veröffentlicht und dabei besonders die Belastung mit Chrom-(VI) herausgestellt.[68][69][70]
  • Der BUND sah bei einem Vorhaben im Rhein-Sieg-Kreis Widersprüche zwischen zu erwartenden Störungen einerseits und Naturschutzschutzanforderungen für Fledermäuse und Greifvögel andererseits, hatte eine Verbandsklage als Träger öffentlicher Belange angestrengt und diese gewonnen.[71][72][73] Der Flächeneigentümer kündigte daraufhin an, Bäume zu fällen, wenn die Inbetriebnahme verhindert werde.[74]
  • Der Landkreis Wesel hat den Friedwaldantrag im Landschaftsschutzgebiet der Gemeinde Hünxe einer umfangreichen rechtlichen Beurteilung unerzogen und daraufhin verweigert, eine Protagonisten seitig angekündigte Klage ist nicht eingereicht worden (Stand: Januar 2019).[75] Der Landkreis erhebt naturschutzrechtliche Bedenken und betont, dass es sich bei dem Friedwaldprojekt nicht um die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben gehe, sondern vorwiegend um die Erzielung von Einnahmen, sieht darin eine Beeinträchtigung öffentlicher Aufgaben[76] und einen Verstoß gegen § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.[77]
  • Kommunalaufsichten beanstanden, wenn sich Kommunen zum Nachteil anderer wirtschaftlich betätigen und damit das Örtlichkeitsprinzip verletzen. Die Grenze zur unzulässigen wirtschaftlichen Betätigung sieht das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt bereits überschritten, wenn kommunal erzeugter Strom in ein überörtliches Netz eingespeist wird.[78]
  • Andere Genehmigungsbehörden haben neben der verbindlichen Verwendung von Edelstahlurnen im Wald.[79] Mengenlimitierungen und unabhängige Messungen der Wasserbelastung festgesetzt.[80]
  • Zum Schutz des Grundwassers wurde die Fläche des 2016 eröffneten Friedwaldes bei Cuxhaven nachträglich um die Hälfte reduziert.[81]
  • Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands betont, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, Optionsgeschäfte sowie ähnlich Risiko behaftete Verträge mit Privaten einzugehen.[82] und bezieht sich damit auf Fragen zur Rücklagensicherung von Vorsorgeverträgen, Beseitigung möglicher Sturmschäden, steigende Kosten für die stetig wachsenden Verkehrssicherungsflächen sowie auf mögliche Sanierungsverpflichtungen nach Ablauf der Nutzungszeit. Geschäftsberichte der Friedwald GmbH enthalten demnach keine sicheren Antworten zu den verbandlichen Hinweisen.[83]
  • Ein Jagdpächter gab als Ursache für den Rückgang des Wildaufkommens in Friedwaldnähe das deutlich gestiegene Verkehrsaufkommen, regelmäßig durchgeführte Werbeveranstaltungen und früher nicht vorhandene Geräuschentwicklungen an. Aufgrund der rückläufigen Abschüsse wollte er eine Pachtreduzierung erreichen, konnte sich vor dem Landgericht Bonn aber nicht durchsetzen.[84]

Naturschutzaspekte

Urne aus Bioplastik mit Deckel aus Weißblech
Windwurf im Bestattungswald Glücksburg
Ersatzmarkierung eines Grabes nach Windwurf im Bestattungswald Glücksburg

Kenntnisstand über Schwermetall-Freisetzungen

Zur Toxikologie von Totenaschen ist die Kenntnislage aufgrund der Pietätsbehaftung noch lückenhaft. Erste belastbare Ascheanalysen haben die Berufsgenossenschaft Kassel[85] sowie niederländische Institute[86][87][88][89] vorgelegt. Totenaschen enthalten düngende Stoffe, sind stark alkalisch und mit Schwermetallen behaftet.

Eine Forschung aus Tschechien kommt zu dem Ergebnis, dass bereits die Kremierung als umweltbelastend einzustufen ist[90].

Bei Einäscherungen ist von hitzeresistenten, teilweise scharfkantigen Metall- und Keramikbestandteilen aus Implantaten auszugehen. Diese können unter den Bedingungen im Wald durch Windwurf, Frostdruck und Wühltätigkeit an die Bodenoberfläche gedrückt werden und Verletzungen bei Waldlebewesen auslösen.[91] Der Deutsche Städtetag hat die Metall- und Keramikreste in den Aschen problematisiert und empfiehlt, mit Einverständnis der Hinterbliebenen, die Herauslösung von Metallen aus der Totenasche.[92]

In Umweltberichten zu Urnenwaldprojekten konnten vorhandene Kenntnislücken festgestellt, aber nicht geschlossen werden. Zum Wissensaustausch, zur Identifizierung der offenen Fragen und zu möglichen Anforderungen an die künftige Genehmigungspraxis für Waldbestattungen fanden 2016 interdisziplinäre Arbeitstreffen bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt statt.[93] Dabei wurden die hohen Chrom-/Chrom-VI- sowie Nickel-Gehalte aus vorliegenden Totenaschenanalysen erörtert und festgestellt, dass diese vermutlich aus Abrieb des hitzebeständigen Chrom-Nickel-Stahls im Ofen stammen und somit als Kontamination aufzufassen sind.[94]

Auswertung von Ascheanalysen und Hinweise für die Planung

Die Analyse einer aus der Ofenseitentasche entnommenen Ascheprobe ergab, dass diese bei gelösten Feststoffen das 2,9fache des Schwellenwerts für die Deponieklasse I erreichte (8900 mg/l zu 3000 mg/l).[95] Der hohe pH-Wert kann bei empfindlichen Organismen zu Verätzungen führen.[96] Wirkungen von Schwermetallen auf das Bodenleben wurden speziell bei Regenwürmern nachgewiesen.[97][98]

Eine im Auftrag der Friedwald GmbH durchgeführte Studie der Universität Freiburg basierte auf eingereichten Proben des Friedwald-Betreibers. Obwohl im Ergebnisbericht bestritten, ergab die Untersuchung dennoch erhöhte Chromwerte, z. B. unterhalb einiger Urnen im Naturschutzgebiet „Steinbachtal bei Saarbrücken“,[99] sowie im Naturpark Odenwald, hielt dies aufgrund der an anderen Stellen unauffälligen Werte für vernachlässigbar.[100] Die Studie kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass bei den zugelieferten Proben „zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Schwermetallverlagerungen aus der Kremationsasche festgestellt werden kann“.[101][102] In der Videofassung zur Studie wird zwar eingeräumt, dass der Mensch nach der Kremierung „mehr als nur Asche hinterlasse“, doch fördere der Bestattungswald den Naturschutz, da der Waldbestand auf 99 Jahre geschützt sei. Bei einzelnen Schwermetallen sei jedoch mit der Zeit ein Anstieg zu prognostizieren, der bei Chrom auf einen zusätzlichen Eintrag von über 80 % hinauslaufe.[103]

Die Freiburger Forscher haben im weitergehenden Auftrag des Umweltbundesamtes auf dieser Basis Risikogebiete identifiziert[104] und empfehlen generell[105][106]:

  • Keine Bestattungswälder auf stark saurem sowie basischem Untergrund, um eine möglichen Auswaschung bestimmter Schwermetalle aus den Aschen auszuschließen,
  • einen Abstand zum Grundwasser, bei dem das Potenzial des Bodens ausreicht, um Schwermetalle zurückzuhalten,
  • die vorherige Bestimmung der Schwermetallgehalte am vorgesehenen Waldstandort.

Kenntnisstand zu waldökologischen Wirkungen

Von wissenschaftlichen Begleituntersuchungen zur Entwicklung des Artenspektrums in Bestattungswäldern ist bislang nichts bekannt. Als allgemeiner Grundsatz gilt aber, dass die Bestattungswald-typischen Lichtwuchshiebe und die Dezimierung der Strauchschicht die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Wälder schädigen[107] und zu einer Verringerung des Singvogelbestandes von 80 % und mehr führen kann.[108] Auch wird angenommen, dass zusätzliche Fahrlinien und Bodenverformungen in entsprechend beanspruchten Wäldern generell destabilisierend wirken, besonders im Hinblick auf neuartige Waldschäden.[109]

Die mögliche Wirkung holzzerstörender Pilze bei Wurzelraumbestattungen wurde aus Burgsolms veröffentlicht. Die dort vorgenommenen Beisetzungen im unmittelbaren Umkreis einer Rotbuche führten Gutachteraussagen zufolge zu Wurzelverletzungen, die eine Besiedelung des Schadpilzes Riesenporling begünstigten und den Bestattungsbaum zum Absterben brachten.[110]

Nach Sturmereignissen wird nicht vollständig wieder aufgeforstet, sondern ein parkartiger Charakter angestrebt, mögliche negative Wirkungen einer Waldvergreisung werden betreiberseitig ausgeschlossen.[111]

Eine Studie der Humboldt-Universität zu Berlin dokumentiert stark steigende Baummortalität in den letzten 30 Jahren, die jene des „Waldsterbens“ vor 30 Jahren deutlich übersteige.[112] Waldschadensberichte der Flächenländer Deutschlands nehmen vermehrt Bezug auf besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, eine besondere Betrachtung zusätzlicher Stressfaktoren für Bestattungswälder liegt aber bislang nicht vor. Vorliegende Veröffentlichungen örtlicher Betreiber lassen aber vermuten, dass extreme Wetterereignisse infolge des Klimawandels auch auf Bestattungswälder einwirken und auch dort größere Gefahren und Kosten nach sich ziehen.[113][114] Einschränkungen des Bestattungsbetriebes aufgrund der Waldbrandgefahr während des Dürresommers 2018 sind nicht bekannt geworden.

Obwohl Totenaschen innerhalb des Baumwurzelbereichs und sogar unweit von Wasserläufen vergraben werden, sind eingetretene Beeinträchtigungen natürlicher Arten und Lebensgemeinschaften im Wald bisher nicht dokumentiert worden. Messungen von pH-Werten unterhalb und neben der Urnen geben Anlass zu vermuten, dass die üblicherweise aus Bioplastik hergestellten Urnen[115] mit der Zeit Aschepartikel oder Aschenlauge freigeben. Der Abbau dieses Urnenmaterials verläuft unter Laborbedingungen rückstandsfrei gemäß DIN EN 14851, der Urnenkorpus – nicht der Deckel – darf zwar als biologisch abbaubar bezeichnet werden, Zeitraum und Ablauf bis zur Freisetzung der Asche wurde jedoch bislang nicht zertifiziert.

Aufgrund der nicht abschließend geklärten und umstrittenen Wirkungen auf Waldbiotope werden bis zum Abschluss laufender Forschungsvorhaben Antragsverfahren zurückgestellt.[116]

Werbung und Marketing-Kooperationen

Die Urnenwaldunternehmen setzen auf eine sehr emotionale Ansprache, die in ein Marketingkonzept eingebettet ist:[117] „Das Zwitschern der Vögel, der Duft von Laub, das Rauschen der Blätter […] bietet Menschen einen Bestattungsort, an dem sie sich schon zu Lebzeiten wohlfühlen: den Wald.“[118] Idealisierende Aufnahmen mit frischem Laubaustrieb bedienen Sehnsucht nach unverfälschter Natur: „Der Ruheforst bringt dem Wald Frieden, er darf sich ungestört entwickeln. Durch die Bestattung in biologisch abbaubaren Urnen bleibt die Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft gewahrt, der Ruheforst ist ein Garten Gottes in einem ganz ursprünglichen Sinne.“[119]

Eine Forsteinrichtung fasst ihre Einschätzung in die Worte: „Das Friedwald-Konzept übt auf jeden forstwirtschaftlich Interessierten eine große Faszination aus.“[120]

Betont wird, dass im Jahr 2006 die Friedwald-Bestattung vom Greenpeace-Magazin als einer von 57 Tipps für eine bessere Welt gewürdigt worden sei.[121] Diese Veröffentlichung wird kritischen Medien entgegen gehalten.[122] Ob die Auszeichnung bestimmten Zertifizierungsregeln folgte, ist nicht dokumentiert, interessensgeleitete Einflussnahme somit nicht auszuschließen.

Die „Deutsche Umweltstiftung[Anmerkung 1] bewirbt Bestattungswälder eines bestimmten Anbieters als „einmaliges Naturschutzkonzept“.[Anmerkung 2][123][124]

Friedwald und der World Wide Fund For Nature haben sich durch eine Marketingkooperation verbunden.[125][126]

Weitere Marketingkooperationen bestehen mit dem Seniorenportal Feierabend[127] sowie mit der Waldhotelkette Wipfelglück, die eine 100%ige Tochter der Friedwald GmbH ist.[128]

Naturschutzkritik und Erwiderung

Jungbaum, in Nutzung aufgrund starker Nachfrage im Friedwald Berlin-Weißensee/St. Bartholomäus

Naturschutzverbände thematisieren bereits den Bedarf fossiler Energien für die in Urnenwäldern verbindliche Einäscherung und kritisieren den Erdgasverbrauch von jeweils 400 Kilowattstunden (kWh), dies entspreche dem in Deutschland durchschnittlichen Monatsbedarf für eine kleine Wohnung.[129]

Das im Rauchgas eines Krematoriums enthaltene Quecksilber findet kritische Erwähnung[130] sowie der Eintrag von belasteten Aschepartikeln in den Waldboden.[131] Mit den Ascheeinträgen sei zudem eine Erhöhung des pH-Wertes im Boden zu erwarten.[132] Vor der Ausweisung als Urnenwald werde der zuvor nachhaltig bewirtschaftete Wald zu einem Park umgestaltet, Naturverjüngung werde entfernt und Trampelpfade entstünden. Es sei der Eintrag standortfremder Pflanzen wie Rhododendren, Buchsbaum, Krokussen zu beobachten.

Im Unterschied zur Praxis auf Friedhöfen, Beisetzungen möglichst außerhalb des Kronentraufbereichs durchzuführen, Bäume im Bedarfsfall auch zu wässern[133] wird in Bestattungswäldern direkt im durchwurzelten Bodenhorizont beigesetzt.[134] Besonders umstritten sind diese Eingriffe in Wäldern, die nach der FFH-Richtlinie geschützt sind.[135] Beanstandet wird zudem die Ausräumung des Totholzbestandes sowie dadurch ausgelöste Biotopverschlechterungen, unter anderem für Spechte und Waldpilze.[136]

Die zur Erschließung und Verkehrssicherung erforderlichen Fäll- und Auslichtungsarbeiten stoßen auf Irritationen der Bevölkerung.[137]

Nach Auffassung des Naturschutzbundes ist auf traditionellen Waldfriedhöfen mit gutem Bestand an alten Bäumen das Anlegen von Baumfeldern möglich. Der Vorteil besteht in der nahen Infrastruktur, wie Feierhalle oder Kapelle, Friedhofsgärtnerei oder Blumenhalle, die mögliche Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen und die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr.[138]

Sicherheits- und Verkehrsaspekte

Information im Friedwald Möhnesee

Urnenwälder gelten abseits der Wege als nicht barrierefrei. Mobilitätseingeschränkten Besuchern ist der Besuch einzelner Gräber oft nicht möglich. Witterungs bedingt können Gefahren z. B. durch Grün- oder Totastbruch, Schneebretter und sogar Waldbrand bestehen,[139] so besteht nur eingeschränkter Haftungsschutz, das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.[140] Während der Vegetationszeit sollte auf Zecken geachtet werden, in der Brut- und Setzzeit besonders auf Wildschweine.[141] Im Verbreitungsgebiet des Allergie auslösenden Eichen-Prozessionsspinners werden Friedwälder direkt oder aus der Luft mit einem von Naturschützern kritisierten Insektizid besprüht.[142][143]

Zur Verbesserung der Sicherheitslage sind auch in Bestattungswäldern Rettungspunkte ausgewiesen.[144][145]

Während sich bei Führungen Besucherzahlen steuern lassen, ist dies bei Trauerfeiern nicht möglich. Eine Bürgerinitiative aus Wennigsen erwartet von ihrer Gemeinde eine Eindämmung der mit dem Betrieb des Ruheforstes Deister verbundenen Verkehrsbelastung.[146] Dieselbe Problemlage wird aus dem EifelortIversheim bei Bad Münstereifel berichtet.[147]

Der Schutzgebietsbeauftragte für das FFH-Gebiet Ostenfelder Geest beklagt starken PKW-Verkehr im dortigen Ruheforst, der den Gebietscharakter gefährde.[148] Der Gemeinderat in Wangen lehnt eine weitere Beisetzungsintensivierung mit Blick auf die dadurch zusätzliche Verkehrsbelastung im Ort ab.[149]

Kulturelle und religiöse Aspekte

Die Friedwald GmbH bekennt sich zu seiner traditionell esoterischen Ausrichtung, Beisetzungen erfolgen ohne viel Aufhebens, ohne Pfarrersegen und Weihrauchschwank oder äußerliche Kennzeichnung.[150]

Die konkurrierende Ruheforst GmbH hingegen beansprucht eine christlich-jüdische Grundausrichtung: Waldbestattungen gehen auf christlich-jüdische Traditionen zurück, denn Christus ist der Baum des Lebens.[151]

Bewertungen aus kirchlicher Sicht

Die christlichen Kirchen bekennen sich zu ihrer Verantwortung als Trägerinnen traditioneller Friedhofskultur und haben zu Bestattungen außerhalb davon überwiegend eine distanzierte Auffassung, jedoch haben Pfarrer an Eröffnungen teilgenommen.[152]

Die deutsche Bischofskonferenz schließt die kirchliche Weihe von Bestattungswäldern und Messfeiern in diesen nicht sakralen Orten aus.[153] Wenn Verstorbene keinen Ort im Lebensraum der Lebenden mehr haben, sei dies ein Zeichen dafür, dass sie aus dem kulturellen Gedächtnis entlassen werden. Hingegen stünden leicht erreichbare Friedhöfe, Grabpflege und geprägte Zeichen des Gedenkens für diese Verbundenheit.[154]

Am Beginn der Urnenwald-Expansion stand ein Disput der Friedwald GmbH mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Diözese unter ihrem Bischof Gebhard Fürst nahm Anstoß an dem als naturreligiös-esoterisch empfundenen Internetauftritt des Unternehmens, besondere an der Aussage, der Baum nehme die Asche als Nährstoff, sie werde so zu einem Sinnbild für das Fortbestehen des Lebens. Der Bischof kritisierte, hinter der Friedwald GmbH stehe eine Hinwendung zur Natur als quasi-göttlicher Instanz.[155] Die Friedwald GmbH hat daraufhin ihren Webauftritt dauerhaft geändert, konnte aber den beantragten Standort bei Isny nicht durchsetzen.

Weiterhin nehmen katholische Seelsorger aus dem Bistum Rottenburg-Stuttgart Anstoß an der im Vergleich mit Grabanlagen größeren Anonymität und der erschwerten Erreichbarkeit. Sie wirken deshalb an Beisetzungen im Friedwald nicht mit. Jeder Mensch sei einmalig, deshalb solle jeder Mensch eine Grabstätte bekommen, die sichtbar gekennzeichnet ist.[156]

Ein katholischer Pfarrer und Ethikberater aus Hessen bewertet Friedwälder als „Mogelpackung“.[157]

Die ehemalige evangelische Ratspräsidentin Margot Käßmann betonte 2008 in einem Festvortrag in der Kreuzkirche Hannover, dass Friedhöfe Heimatorte seien, wo auf dem Grabstein zu lesen sei, wie kurz oder wie lang ein Leben war, an dem der Familie gedacht und Geschichten weitergeben werden. Dort blieben die Toten Teil unseres Lebens. In einer Zeit der Mobilität, in der feste familiäre Bindungen auseinanderzufallen drohen, werden Friedhöfe als Orte der Erinnerung benötigt.[158] Ein evangelischer Dekan aus Donauwörth ließ verlautbaren, dass Naturbestattungen zwar „natürlich“ erscheinen, jedoch zunächst viel technischer Aufwand betrieben werden müsse, um die Verstorbenen einzuäschern.[159] Eine Kirchengemeinde in Schleswig-Holstein sowie eine evangelische Stiftung in Bayern hingegen haben ihre eigenen Wälder für Urnenbeisetzungen zur Verfügung gestellt.[160][161]

Judentum und Islam sowie die christliche Orthodoxie kennen nur Erdbestattungen. Aus religiöser Tradition heraus sind Einäscherungen und damit Waldbestattungen ausgeschlossen.

Bewertungen friedhofskultureller Verbände

Der Theologe und langjährige Leiter der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, Reiner Sörries, beschrieb bereits in der Gründungsphase der Waldbestattungsunternehmen den Einfluss naturreligiöser, pantheistischer Vorstellungen und Bekenntnisse. Derartige Vorstellungen würden seiner Auffassung nach dazu neigen, sich mit völkisch-rassistischem Gedankengut zu verbrüdern[162]

Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände sieht das Friedhofswesen durch Waldbestattungen beeinträchtigt und strebt die Anerkennung der traditionellen Friedhofskultur als immaterielles Erbe der Menschheit unter dem Schutz der UNESCO an.[163]

Der Verband der Friedhofsverwalter befürchtet Einbußen der sächsischen Friedhofskultur durch die im Raum Dresden beabsichtigte Urnenwaldkonzentration mehrerer Mitbewerber.[164]

Weitere umstrittene Auffassungen

  • Aschebeisetzungen im Wald als Naturbestattung zu bezeichnen wird vom Verband für Gedenkkultur kritisiert., für den nur die Sargbestattung als Naturbestattung gelten kann. Die Natur schaffe die Mineralisation auch ohne klimaschädigende Verbrennung.[165][166]
  • Eine ehemalige Berliner Stadträtin kritisiert Verschleierung und Irreführung: Zuerst werde die Waldbestattung als schillernde Idee präsentiert, die allgemeine Zustimmung finde. Erst später – im Kleingedruckten – werde die Gewinnabschöpfungsabsicht durch Private offenkundig.[169]
  • Die Ruheforst GmbH verwendet für ihre Bestattungsbäume den forstwissenschaftlich definierten Begriff Biotopbaum und deutet ihn damit um.[170]
  • Zeitliche Angaben zum Abbau der Urnen und der dann einsetzenden Freisetzung der Aschen sind unterschiedlich, Angaben dazu divergieren je nach Hersteller und Anwender.[171][172][173]
  • Das Sammeln von Beeren und Pilzen kann im Einzelfall verboten sein,[174] anderenorts wird zum Pilze sammeln ermutigt[175][176]

Wirtschaftliche Aspekte

Verkehrssicherungspflicht

Meldungen über die Eröffnung neuer Waldparzellen[177][178][179] bedeuten nicht, dass bereits belegte Waldparzellen der natürlichen Entwicklung überlassen werden, denn auch dort müssen Besucher vor der Gefahr des Astbruchs – z. T. mit Hilfe von Baumkletterern – geschützt werden.[180] Damit steigt mit zunehmender Zahl belegter Parzellen der Kostendruck.[181][182][183][184][185] Nicht nur neue, sondern auch bereits belegte Flächen müssen verkehrssicher gehalten werden. Da die haftungsbeschränkten Betreiber einer treuhänderischen Rücklagenbildung und -verwaltung für die wachsenden Kosten ablehnend gegenüber stehen, wurden in einzelnen Kommunen unabsehbare Risiken befürchtet, die letztlich zur Antragsablehnung führten.[186][187][188][189]

Aufteilung der Einnahmen

In der Anfangsphase der Urnenwaldbetreiber wurden die Einnahmen gleichmäßig aufgeteilt, Franchisegeber, Waldeigentümer und Friedhofsträger – jeder erhielt ein Drittel. Dieser Modus gilt bis heute nur noch für den 2002 eröffneten Friedwald Odenwald.[190] Die RuheForst GmbH behält bei deutlich reduziertem Aufwand im Vergleich zur Friedwald GmbH 40 % vom Umsatz ein, der Waldeigentümer erhält zusammen mit der Kommune 55 %, 5 % werden für Verkehrssicherung und Unterholzräumung verwendet.[191]

Seit 2017 fallen die Angebote insbesondere für Kommunen deutlich geringer aus: So wurde zum Friedwald-Projekt Burg Heimerzheim bekannt, dass die Gemeinde drei Prozent der Netto-Umsätze erhalten solle, der Gemeinde Goch am Niederrhein wurde drei Prozent der Entgelte angeboten.[192][193] Auf Anfrage können die Gesellschaften aber auch Einmalzahlungen leisten.

Preiserhöhungen trotz Nutzungsintensivierung

2017 hat die Friedwald GmbH eine Ruhezeit von maximal 20 Jahre bei allen Grabangeboten außerhalb des Hochpreispreissegment eingeführt, Abstimmungen mit Genehmigungsbehörden aber nicht dokumentiert. Zugleich wurden die Bestattungskosten um 27 % erhöht. Muss die Urne nach Ablauf der Ruhezeit aus Naturschutzgründen geborgen werden, wird nochmals ein deutlich höherer Aufschlag berechnet.[194][195][196][197][198] Die Verdopplung möglicher Beisetzungen sowie die Kappung der Ruhezeit führen zu einer erheblichen Intensivierung und Erhöhung der Ascheeinträge, was auch auf Widerstand stößt.[199] Bei besonderer Nachfrage wird auch unter Schwachbäumen beigesetzt.[200] Im behördlichen Verfahren nicht behandelte Nachverdichtungen kollidieren mit der Friedhofsordnung, die zu ändern ist:[201] In Gutachten wurden die beabsichtigten Nachverdichtungen bislang nicht betrachtet, sondern auf bis zu 10 Urnen pro Baum, 100 Bäume pro Hektar, 3.000 kg Asche limitiert.[202]

Auch vom Franchisegeber Ruheforst sind Preissteigerungen und Nutzungsintensivierungen bekannt.[203][204][205][206] Im Unterschied zu Friedwald ermöglicht Ruheforst zusätzliche Urnenbeisetzungen an markanten „Naturelementen“ wie Felsen und Baumstümpfen.[207]

Trotz der Nutzungsintensivierungen können die Gesamtkosten für Beisetzungen und Nutzungsrechte in Friedwäldern regional höher liegen als auf Traditionsfriedhöfen, was auch den Wettbewerb beeinflusst[208]

Aufgrund der vergleichsweise hohen Säkularisierung, hoher Einäscherungsquoten sowie vermeintlichem Nachholbedarf sind Standorte in Sachsen und Thüringen besonders umworben.[209][210][211][212][213][214][215] In beiden Ländern haben sich dazu Bürgerinitiativen gebildet, die Eigenangaben zufolge keine Mitgliedsbeiträge erheben, sondern von Franchisegebern finanziell unterstützt werden.[216][217][218]

Eine interne Wettbewerbsstudie aus dem Jahr 2007 kam zu dem Ergebnis, dass der wirtschaftliche Erfolg von Bestattungswäldern vor allem auf der Flächenakquise und nicht auf steigenden Umsätzen laufender Anlagen beruhe.[219] Mit fortschreitender Beanspruchung umfassten die erforderlichen Sicherungsarbeiten im Wald einen immer größer werdenden Flächen- und Kostenanteil, da nach der letzten Beisetzung noch Jahrzehnte lang die Baumkronen auszulichten und der Wald von störendem Unterholz frei zu halten sei.[220] In Bestattungswäldern werden neben den Einnahmen aus dem Beerdigungsgeschäft auch Holzverkäufe realisiert.[221] Diese umfassten bei der Einrichtung des Friedwaldes Möhnesee pro ha 20 m³ Stammholz, 30 m³ Industrieholz und 40 m³ Hackschnitzel.[222]

Wechsel der Träger

Aus den Gemeinden Flörsbachtal und Weitramsdorf wurde veröffentlicht, dass diese nach Ablauf der ersten zehn Jahre ihrem Franchisegeber gekündigt haben. Nach Überzeugung der Gemeinderäte und Eigentümer flossen dem Franchisegeber Einnahmen zu, die sie künftig selbst vereinnahmen möchten.[223][224] Der Ruheforst Wildenburger Land ist seit 2018 ein Friedwald.[225]

Standortakquise

In der öffentlichen Wahrnehmung wird ein Urnenwald nicht vom Franchisegeber, sondern zunächst durch eine Ortspartei oder einen Bürgermeister vorgeschlagen. Nur durch die Zuordnung als „Ruheforst“ oder „Friedwald“ ist ein Bezug zum jeweiligen Interessentenhintergrund erkennbar. Behauptet wird eine hohe Nachfrage nach Bestattungsalternativen sowie eine nicht näher umrissene Einnahmeperspektive für den Gemeindehaushalt. Besonders in Gebieten mit hohem Anteil konfessioneller Friedhöfe organisieren sich Unterstützer und Gegner.[226]

Für einen profitablen Urnenwaldbetrieb sind nach einer Anlaufphase jährlich mindestens 200 Beerdigungen und 325 Verträge zum Kauf einer Grabstelle nötig.[227]

Kundenakquise und Kundenbindung

Ein wesentlicher Baustein des Konzepts ist der vertraglich geregelte Grabvorerwerb, der an einzelnen Standorten bis zu 2/3 des Umsatzes ausmacht.[228] Das Modell wird auf Waldführungen, Seniorenmessen[229] und durch Verschicken von Druckerzeugnissen beworben.[230]

Bezüge zum deutschen Land- und Hochadel

Familienfriedhof der Freiherren und Freifrauen von Knigge im Ruheforst Deister

Der über Waldbesitz verfügende deutsche Land- und Hochadel[231] tritt häufig als Franchisenehmer der Urnenwaldgesellschaften auf. Die traditionell üblichen Sargbestattungen auf eigenen Grabanlagen werden nicht aufgegeben, auch wenn diese an Urnenwälder angrenzen. Allein der Fürst zu Fürstenberg betreibt auf 256 ha sechs Urnenwälder.[232] Die schwäbischen Hohenzollern sind in einen Rechtsstreit mit einem Urnenwaldgegner verwickelt.[233] Weitere Urnenwälder befinden sich im Eigentum des Prinzen von Hessen[234], Fürsten von Bismarck[235], Grafen von Bernstorff[236], Grafen von Degenfeld[237], Freiherrn von Knigge[238], Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein[239], Fürsten zu Salm-Horstmar[240], Grafen zu Ortlenburg[241], Grafen von Westerholt[242], Fürst zu Waldeck und Pyrmont[243], von Saldern[244], Grafen von Beust[245]. Weitere Familien wollen ebenfalls diesen Geschäftszweig betreiben und ihre Besitztümer für Waldbestattungen öffnen, wie der Fürst von der Leyen[246] oder der Fürst Fugger.[247]

Antrag der Wettinischen Forstverwaltung in Coswig

Die sächsische Stadt Coswig hat eine intensive Auseinandersetzung mit dem Urnenwaldantrag des Wettiner Prinzen von Sachsen, Herzog zu Sachsen[248][249] geführt und die Abwägung dokumentiert.[250][251]

Siehe auch

  • heiliger Hain (geschützte Wäldchen, teils auch mit Grabstätten und Ahnenverehrung)

Literatur

  • Oliver Roland (Hrsg.): Friedhof – Ade? Die Bestattungskultur des 21. Jahrhunderts (= Anthologie für Religion 5). Azur Verlag, Mannheim 2006, ISBN 3-934634-32-X.
  • Reiner Sörries: Alternative Bestattungen. Formen und Folgen. Ein Wegweiser (= Fachhochschulverlag. Bd. 190). Fachhochschulverlag, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-940087-18-8.
  • Haimo Schulz Meinen: Das Grab im eigenen Garten. Private Friedhöfe in Deutschland? (= Friedhofskultur heute 2 = Fachhochschulverlag. Bd. 191). Fachhochschul-Verlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-940087-47-8 (Zugleich: Hannover, Univ., Diss., 2009: Private Friedhöfe in Deutschland?).
  • Norbert Fischer: Vom Gottesacker zum Krematorium. Eine Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert. Köln/Weimar/Wien 1996 Onlinefassung
  • Britta Bauer: Baumbestattungen in Deutschland. Sozialwissenschaftliche Untersuchung einer alternativen Bestattungsform. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2015. ISBN 978-3-8300-8766-3
Commons: Natural burial grounds – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Friedwalds in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Nicht zu verwechseln mit der bundeseigenen „Deutschen Bundesstiftung Umwelt
  2. Der Gründer dieses Bestattungswaldtyps nimmt zugleich steuernde Vorstandsfunktion in der Stiftung ein.

Einzelnachweise

  1. [1]. Abgerufen am 5. Februar 2019
  2. Feuerbestattung#Deutschland In Deutschland ist die Zahl der Feuerbestattungen stetig gestiegen
  3. Historische Waldkarten: Bedeutung historisch alter Wälder für den Naturschutz. In: Norddeutsche Naturschutzakademie Berichte, 7. Jahrgang, Heft 3, 1994. Abgerufen am 18. Juni 2019
  4. Durch den »Schweichelner Berg« in Hiddenhausen – 8. Waldgrab, Kreis Herford. Abgerufen am 18. Juni 2019.
  5. Beisetzung im Wurzelwerk auch in der Schweiz Zeitschrift "Schweizer Familie", Oktober 1999, zit. im Onlineportal "Postmortal". Abgerufen am 2. Juli 2019.
  6. Unter Bäumen die letzte Ruhe finden Neue Zürcher Zeitung, 24. Juli 2014. Abgerufen am 18. Juni 2019.
  7. Totenleite Abgerufen am 18. Juni 2019
  8. Weltanschauungsrecht Bestattungswesen Gesellschaftliche Bedeutung und neuere Entwicklungen Institut für Weltanschauungsrecht. Abgerufen am 18. Juni 2019.
  9. Reber Bestattungen: Naturbestattung – Was passiert mit meinem Baum und meinem Geld, wenn die Firma Pleite geht? Erläuterung auf Absicherung durch Grunddienstbarkeit
  10. Infodienst Waldwissen: Erster Friedwald in Bayern. Erläuterung Einsatz Absicherung durch Grunddienstbarkeit bei Areal Schwanberg
  11. http://www.friedwald.de/
  12. http://www.ruheforst-deutschland.de/
  13. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger Suche beim Deutschen Patent- und Markenamt: Marke Friedwald bzw. Marke Ruheforst
  14. Stadt Endingen am Kaiserstuhl: Bestattungswald Kaiserstuhl Impressum
  15. Märkische Allgemeine: Mittelmarks erster kommunaler Bestattungswald
  16. Stadt Rosbach vor der Höhe: Bestattungswald am Ketzerborn wurde aufgrund großer Nachfrage erweitert
  17. NDR: Sögel: Umstrittener Friedhofswald eröffnet
  18. [2]
  19. "Natural Burials"
  20. [3]
  21. Gesellschaft für Bestattungen und Vorsorge: Baumgrabarten
  22. Ruhewald Naturbestattungen: Der Gemeinschaftsbaum im Ruhewald Greußenheim
  23. Bestattungshaus Brüggemann: Beisetzung im Friedwald
  24. Frankfurter Neue Presse: Letzte Ruhe im Wald
  25. Bauarbeiten für Parkplatz. Offenbach-Post vom 9. Oktober 2015. Abgerufen am 2. Oktober 2017
  26. Friedwald am Möhnesee eröffnet. Ruhrverband, 2013. Abgerufen am 26. Mai 2015.
  27. Forstarbeiten im Friedwald. Abgerufen am 26. Mai 2015
  28. Engel hängen in den Bäumen Nordheide-Wochenblatt vom 18. November 2016. Abgerufen am 2. Juli 2019.
  29. Trauernde entsetzt: Grabschmuck im Friedwald entfernt Hamburger Abendblatt vom 15. April 2019. Abgerufen am 2. Juli 2019.
  30. Jäger gegen Friedwald. Thüringer Allgemeine vom 19. April 2018. Abgerufen am 15. Februar 2019
  31. Rosengartens Politiker streiten über Waldbestattung. Hamburger Abendblatt, 14. Januar 2016. Abgerufen am 15. Januar 2016.
  32. Stellungnahme des VFD zu Bestattungswäldern. Abgerufen am 26. April 2016 (PDF)
  33. Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e.V.: Ein guter Mensch gehört auf einen guten Ort. (Memento vom 25. April 2015 im Internet Archive)
  34. Untersuchung: Warum Friedwälder nicht günstig sind und Friedhöfe geschlossen werden Abgerufen am 26. April 2016
  35. Urnenwalderöffnungen erreichen neuen Tiefststand Abgerufen am 2. Juli 2019
  36. Das Konzept ist frei von sozialen Zwängen. Abgerufen am 12. Dezember 2015
  37. Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Kummerfeld vom 12. Mai 2016, Erwiderung zum Ruheforstprojekt Kummerfeld Abgerufen am 18. Mai 2016
  38. Sächsische.de: Letzte Handgriffe für neuen Friedwald Sächsische Zeitung vom 5. September 2017. Abgerufen am 23. November 2018.
  39. Erfolgsmodell Ruheforst: Wilgartswiesen feierte Einweihung des Abschiedspavillons. Pfalz-Express vom 26. September 2017. Abgerufen am 2. Oktober 2017. (2017 sind 8 % aller Bestattungen im Wald)
  40. Zweite Chance für Bestattungswald. Abgerufen am 23. November 2018
  41. Beispiel: Friedwaldnutzungsordnung der Stadt Buxtehude vom 25. September 2006 (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive) Abgerufen am 22. Januar 2008
  42. Vgl. OFD-Niedersachsen vom 16.02.2011 – S 7168 – 113 – Seite 173 = UR 2011, 479 Abgerufen am 20. September 2015.
  43. Letzte Ruhestätte in der freien Natur. Abgerufen am 30. Oktober 2017 (Aschen außerhalb von Friedhöfen werden in der Schweiz verstreut und nicht beigesetzt)
  44. Der nächste Bestattungswald? Abgerufen am 28. Januar 2016. (Antrag auf Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet, weil ein möblierter Rastplatz und ein Holzkreuz dauerhaft installiert werden soll)
  45. Fachzeitschrift Friedhofskultur März 2016: Schadstoffe in Urnenaschen
  46. Ruheforst im FFH-Gebiet Cappenberg
  47. Anne Hähnig: Sachsens erster Ruheberg stößt auf Widerstand. (Memento vom 14. Oktober 2014 im Internet Archive) Lausitzer Rundschau, 12. April 2010. Abgerufen am 24. Mai 2015.
  48. [4] Bundesbodenschutzverordnung. Abgerufen am 15. Januar 2019
  49. [5] Vgl. S. 21–22 der Vollzugshilfe zu § 12 Absatz 8 BBodSchV. Abgerufen am 15. Januar 2019
  50. [6] Ergebnisbericht der Uni Freiburg mit Darstellung der Hintergrundwerte in den Friedwäldern Saarbrücken, Odenwald, Reinhardswald. Abgerufen am 15. Januar 2019
  51. Vgl.:§ 5 des Hohesee-Einbringungsgesetzes mit Anforderungen an Seebestattungen: Zur Vermeidung von Aschekonzentration müssen die Verbringungsorte jährlich neu beantragt werden. Abgerufen am 15. Januar 2019
  52. Ärger um den Friedwald in Kührstedt. Abgerufen am 4. Januar 2017
  53. Ascheverstreuung in Meerbusch Rheinische Post vom 28. Januar 2019. Abgerufen am 20. Februar 2019
  54. Edelstahlurnen im Ruheforst Lenghege. (PDF) Abgerufen am 26. Februar 2019.
  55. Edelstahlurnen und Bergung nach Ablauf der Ruhezeit. Abgerufen am 15. Januar 2019
  56. Berner Zeitung vom 11. Juni 2015 Maximal 200 Urnen pro ha in 10 Jahren - nur bei Verstreuung. Abgerufen am 15. Januar 2019
  57. Vorschrift zur Begrenzung von Totenaschen in Wäldern Maximal 10 kg/ha/Jahr Phosphat - nur bei Verstreuung. Abgerufen am 15. Januar 2019
  58. Friedwald Deutschland in Österreich Abgerufen am 28. Januar 2016
  59. Gesetz erlaubt Bestattung im Wald. Abgerufen am 28. Januar 2016
  60. Anbieterin Waldesruh hat nur 1–2 ha große Bestattungswälder unter Vertrag Abgerufen am 17. Januar 2015
  61. Konferenz der Kantonsförster, Mitteilungsblatt: Letzte Ruhestätten im Wald
  62. 17 Friedwälder: Nur einer ist legal. Tagblatt, 16. September 2015. Abgerufen am 17. September 2015.
  63. Richtlinie des Kantons Thurgau: Letzte Ruhestätten im Wald (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dbu.tg.ch Abgerufen am 17. September 2015
  64. Die Asche kommt zur Wurzel. Abgerufen am 10. Januar 2016
  65. Klage gegen Ruheforst der Hohenzollern (Seiten nicht mehr verfügbar)@1@2Vorlage:Toter Link/www.swp.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Abgerufen am 30. April 2016
  66. Az. 4 K 1535/11, Urteil vom 15. Mai 2013. Abgerufen am 10. Januar 2016
  67. Urnenwaldprozess ist zu Ende. Friedhofskultur, 9. November 2014. Abgerufen am 26. Mai 2015
  68. Chrom-(VI) ist das eigentliche Problem der Totenaschen. Friedhofskultur, Ausgabe März 2015. Abgerufen am 25. März 2015
  69. Beeinträchtigt der Ruheforstbetrieb die Rostocker Heide? Norddeutsche Neueste Nachrichten vom 18. April 2018. Abgerufen am 21. Juni 2018
  70. Waldsterben durch die Urne?. Abgerufen am 21. Juni 2018
  71. BUND klagt gegen Friedwald Bonner Generalanzeiger, 16. Oktober 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015
  72. Keine naturschutzrechtliche Befreiung für Friedwald. Abgerufen am 25. September 2017
  73. Kein Friedwald im Burgpark Heimerzheim. Verwaltungsgericht Köln AZ.: 2 K 6600/15. Abgerufen am 25. September 2017
  74. BUND mahnt vor Gefahr für Greifvögel, Bonner Generalanzeiger, 5. Februar 2015, abgerufen am 13. September 2017
  75. Klage angekündigt, aber bis Januar 2019 nicht eingereicht. Abgerufen am 10. Januar 2019.
  76. Friedwald beeinträchtigt öffentliche Aufgaben Abgerufen am 25. September 2017
  77. [vgl. Ablehnungsbescheid des Kreises Wesel vom 16. August 2017]
  78. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts vom 7. Mai 2015, Az. 4 L 163/14
  79. Strenge Regeln im Wasserschutzgebiet (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive)
  80. Grundwassermonitoring im Friedwald Nuthetal, max. 25 Beisetzungen/Jahr im Ruheforst Weidenstetten, Untere Bodenschutzbehörden, mdl.
  81. Ärger um den Friedwald in Kührstedt Abgerufen am 3. Januar 2017
  82. Stellungnahme des Verbandes der Friedhofsverwalter Deutschlands. Abgerufen am 4. Januar 2017
  83. Suchbegriff: Friedwald
  84. Landgericht Bonn, Az.: 7 O 233/08
  85. vgl. Zeitschrift Friedhofskultur 10/2006
  86. E.R.Smit: Massabalans en emissies van in Nederland toegepaste crematorieprocessen TNO-MEP rapport R96/059, Delft 1996.
  87. Wirkungen der Kremierung auf die Umwelt Abgerufen am 17. September 2015
  88. Erkenntnisse über Totenaschen (Memento des Originals vom 18. Mai 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.journalistiekennieuwemedia.nl Abgerufen am 17. September 2015
  89. Kremationsasche belastet arme Sandböden Abgerufen am 17. September 2015
  90. Bereits das Einäschern kann besonders negative Auswirkungen auf die Natur haben Deutschlandfunk vom 23. Oktober 2017. Abgerufen am 2. Juli 2019
  91. Schwermetalle aus der Beschichtung: Kritik an Bestattungswäldern. Badische Zeitung vom 19. Dezember 2016. Abgerufen am 19. Dezember 2016.
  92. Empfehlungen zum Umgang mit metallischen Kremationsrückständen vom 19. August 2015. Abgerufen am 25. September 2017
  93. Belasten Totenaschen den Boden und das Grundwasser? welt.de Abgerufen am 20. Januar 2016
  94. Präsentation über Totenaschen aus Sicht des Bodenschutzes und der Kremationstechnik Abgerufen am 30. Januar 2016
  95. Robin Sircar. In: Handbuch des Feuerbestattungswesens. Richard-Boorberg-Verlag, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-415-05135-5, S. 217.
  96. M.C. Albrecht. In: Handbuch des Feuerbestattungswesens, Richard-Boorberg-Verlag, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-415-05135-5, S. 184.
  97. Corinna FIERLA: Ökotoxikologische Untersuchungen von Hausmüllverbrennungs-Aschen mit Regenwürmern und Raubmilben. Gießen 2009, Abgerufen am 17. Juni 2015
  98. Steffen KRUMM: Der Regenwurm als Bioindikator. Dissertation am Institut für Tierphysiologie der Justus-Liebig-Universität Gießen, Sept. 2005. Abgerufen am 17. Juni 2015
  99. Verordnungstext des NSG „Steinbachtal/Netzbachtal“ (Memento des Originals vom 25. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de
  100. M. Graf, L. Schramm, F. Lang: Auswirkungen von Kremationsasche auf den Waldboden – Untersuchungsergebnisse von Bodenproben aus drei Friedwald-Standorten. Institut für Bodenökologie, Universität Freiburg i. Br. unveröff. Präsentation zum Symposium für Waldeigentümer, Griesheim, 7. Mai 2015.
  101. Bericht über Untersuchungen von Bodenproben aus verschiedenen Friedwaldstandorten, Langversion (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.friedwald.de Abgerufen am 17. November 2015
  102. Pressemitteilung der Auftraggeberin: Beisetzungen im Friedwald ökologisch unbedenklich (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.friedwald.de Abgerufen am 17. November 2016
  103. Video der Friedwald GmbH zur Studie Abgerufen am 17. November 2015
  104. Risikogebiete sind Böden mit hohem Carbonatanteil sowie Überschwemmungsböden Audiofile des Deutschlandfunks. Abgerufen am 2. Juli 2019.
  105. Empfehlungen des Umweltbundesamtes Abgerufen am 2. Juli 2019.
  106. Nur bei passendem pH-Wert ist der Betrieb von Bestattungswäldern unbedenklich Abgerufen am 2. Juli 2019.
  107. Lutz Fähser: Grundsätze für die Bewirtschaftung von Buchen- und Buchenmischbeständen im Bayerischen Staatswald. München 2012. Abgerufen am 19. Dezember 2016
  108. BERNDT HEYDEMANN, Schriftenreihe des Rates für Landespflege, S. 926-945 Dezember 1982. Abgerufen am 19. Dezember 2016
  109. [HILDEBRAND, E. E., PULS, Ch., GAERTIG, Th., SCHACK-KIRCHNER, H. (2000): Flächige Bodenverformung durch Befahren - ein unterschätzter ökosystemarer Eingriff? AFZ/Der Wald 13, 683–686]. Abgerufen am 19. Dezember 2016
  110. Sorgenkind Rotbuche auf dem Burgsolmser Friedhof. In: Solmser Nachrichten, 7. Juni 2018, S. 4–5, Abgerufen am 21. Juni 2018
  111. Entwicklungsziel offener Wald Abgerufen am 13. Februar 2016
  112. Gibt es ein neues Baumsterben? Gabot-Fachverlag vom 28. November 2018. Abgerufen am 5. Februar 2019
  113. Höhere Kosten durch den Klimawandel Abgerufen am 10. Januar 2019
  114. Gesperrter Friedwald wegen Aufräumarbeiten Abgerufen am 10. Januar 2019
  115. Beschreibung: biologisch abbaubare Urnen
  116. Verzögerung wegen unklarer Kenntnislage. Abgerufen am 8. Juni 2018
  117. Konzept einer Dialogkampagne (Memento des Originals vom 11. Mai 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.direktplus.de Abgerufen am 4. Mai 2016
  118. Werbeaussage Abgerufen am 19. Mai 2016
  119. Pressemitteilung, veröffentlicht am 7. März 2013 Abgerufen am 4. Mai 2016
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