Diskussion:Patent

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Februar 2020 um 18:24 Uhr durch Pfeiffer3f (Diskussion | Beiträge) ("... Nutzung untersagen ..."). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Pfeiffer3f in Abschnitt "... Nutzung untersagen ..."
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Patent“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 30 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.

Gehts spezifischer?

Abgesehen von eher exotischen, geheimzuhaltenden Gebieten ist ...

Soll das eine Einladung an Verschwörungstheoretiker sein? :-D --129.13.137.119 12:49, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten

"... Nutzung untersagen ..."

Schon der zweite Satz ist ungenau: "Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen."

Im Patentgesetz § 9 steht:

Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, ...

Das Verbot der Benutzung der Erfindung besteht also durch das Gesetz, ohne dass es notwendig wäre, irgendetwas zu "untersagen". Der potentielle Benutzer der Erfindung muss von sich aus aktiv werden. Er muss recherchieren, ob sein wirtschaftliches Handeln eine patentierte Erfindung benutzen könnte. Damit er das kann, veröffentlicht des Patentamt, in Ausführung des Patentgesetzes, Patentschriften, die jeder beachten muss. Wer bei seiner Recherche fündig wird, muss unaufgefordert den Patentinhaber um Erlaubnis fragen (und ihm dann entsprechende Lizenzgebühr anbieten), wenn er die patentierte Erfindung benutzen will, sonst handelt er gesetzwidrig. Die weitgehenden Rechte des Patentinhabers, der irgendwann von einer gesetzwidrigen Benutzung der Erfindung erfährt, betreffen nicht nur die Zukunft (Stop von Produktion bzw. Import; bei vorsätzlichen (Weiter-)Benutzung ohne Genehmigung auf Antrag des Patentinhabers: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, § 142 PatG) sondern auch die Vergangenheit (Vernichtung der noch vorrätigen Erzeugnisse, Rechnungslegung, Schadenersatz), obwohl für diese Zeit nichts "untersagt" wurde. --Hans35 (Diskussion) 01:30, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Wie wäre es den 1. Absatz in der Einleitung durch den folgenden kursiv gesetzten Text zu ersetzten:
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Es ist eine vom Staat dem Inhaber erteilte ausschließliche aber zeitlich begrenzte Befugnis eine Erfindung zu nutzen. In Deutschland dauert ein Patent § 16 Patentgesetz 20 Jahre.
Übrigens auch in der Schweiz, Österreich und auch für das Europäische Patent gilt eine Patentdauer von 20 Jahren. ArchibaldWagner (Diskussion) 14:05, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Nicht die Befugnis ist zeitlich begrenzt, sondern deren Ausschließlichkeit, das Verbot für die anderen ist zeitlich begrenzt. MfG --Pfeiffer3f (Diskussion) 18:45, 4. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Nun ja in meinem Creifelds Rechtswörterbuch (5. Auflage 1978) steht: "Patent ist die einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vom Staat erteilte ausschließliche, aber zeitlich begrenzte Befugnis eine Erfindung zu benutzen." - mag sein, dass das missverständlich formuliert ist. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass nach Ablauf des Patentes er weiter die Erfindung nutzen kann.
Wie wäre es denn damit: a) Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Es ist ein vom Staat dem Inhaber erteiltes zeitlich begrenztes Recht, dass der Inhaber allein zu gewerbsmäßiger Herstellung, Gebrauch und Veräußerung der Erfindung befugt ist. In Deutschland dauert ein Patent § 16 Patentgesetz 20 Jahre. (nach Creifeld Staatsbürger Taschenbuch)
oder hiermit: b) Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Es ist eine vom Staat dem Inhaber erteiltes zeitlich begrenztes Recht andere von der gewerblichen Nutzung einer Erfindung auszuschließen. In Deutschland dauert ein Patent § 16 Patentgesetz 20 Jahre.
ArchibaldWagner (Diskussion) 22:14, 4. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Die ganz große Betonung muss man beim Creifelds auf die Ausschließlichkeit lesen. PatG § 10 ist klarer: Das Patent „... hat die Wirkung, dass es jedem Dritten verboten ist ...“. Es hat nicht die Wirkung, dass es dem Patentinhaber erlaubt ist. Eine Erlaubnis braucht er nicht, denn a priori ist es ja nicht verboten, etwas herzustellen, z. B. einen tollen Flaschenöffner. Überlege Dir, was nach Zeitablauf des Patents ist. Wenn das Patent eine positive Befugnis geben würde, die man ohne Patent nicht hat, würde die Befugnis ja zusammen mit dem ablaufenden Patent erlöschen. Das ist natürlich falsch. Nach Ablauf des Patents dürfen alle den Flaschenöffner herstellen, nicht mehr nur der Patentinhaber. Genauso ist es, wenn gar kein Patent kommt. Auch dann dürfen alle den Flaschenöffner herstellen und brauchen nicht irgendeine Befugnis. Es ist ein häufiges Missverständnis, dass ein Patent als Erlaubnis für irgendetwas gesehen wird.
Man – auch der Creifelds - kommt immer in Teufels Küche, wenn man geltende Paragraphen in Alltagssprache einigermaßen richtig beschreiben will. Im vorliegenden Fall muss man halt aufpassen, dass nicht eine Erlaubnis als zeitlich begrenzt dargestellt wird (denn die gibt es nicht, weil sie nicht gebraucht wird), sondern die Ausschließlichkeit, das Verbot gegen Dritte gem § 10 PatG.
Mit freundlichen Grüßen --Pfeiffer3f (Diskussion) 18:24, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten