Deklaratorisch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. August 2021 um 22:06 Uhr durch H-stt (Diskussion | Beiträge) (doppelte definition raus, beleg bleibt drin).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Deklaratorisch (rechtsbekundend, klar- oder feststellend; lateinisch declarare, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.[1]

Der Gegensatz der deklaratorischen Wirkung ist die konstitutive Wirkung, die das Recht oder Rechtsverhältnis selbst begründet, aufhebt oder gestaltet.

Wiktionary: deklaratorisch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 302