Diskussion:Abgasskandal

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Quellensammlung

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Kreatives Finanzierungsmodell

"... bei einem vom Abgasskandal finanzierten Fahrzeug ...". Wie sind denn da die Konditionen so? --77.10.108.175 15:50, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten

VW gerät durch neuen (Hinweis-)Beschluss weiter unter Druck

Ein Senat des OLG Karlsruhe hat auf einen unveröffentlichten Hinweisbeschluss hingewiesen, der das eigentliche Urteil in rund fünf Wochen vorwegnimmt. Auf 27 Seiten bekräftigen die Zivilrichter ihre vorläufige Rechtsauffassung, wonach das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der illegalen Umschaltlogik eine konkludente Täuschung darstellt. Der Senat lässt „nach derzeitigem Sach- und Streitstand“ keinen Zweifel daran, dass er in dem der Automobilhersteller seinen Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat (Az.: 13 U 142/18).

Jetzt im Artikel erwähnen ? Im Abschnitt Abgasskandal#Klagen_in_Deutschland oder woanders ? (Ich hab leider keine Zeit, mich da 'reinzuknien') --Neun-x (Diskussion) 18:59, 6. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Hardwarenachrüstung unproblematisch seit Langem möglich! Beispiel BMW

Der SCR-Katalysator zur Senkung der NOx-Emissionen war in den USA ausgelieferten Fahrzeugen mit Dieselmotor serienmäßig verbaut.[1] Marcus Schwollket

  1. Hans Koberstein und Markus Steinhausen: Der saubere Diesel – Wie Nachrüstung doch funktioniert, ZDF – „Frontal21“ vom 11. Dezember 2018 (YouTube)

Wiki sollte sauber informieren

Es schmerzt mir in der Seele, Mitsubishi verteidigen zu müssen: Es handelte sich um falsche Verbrauchsangaben an Ottomotoren (Kei-Cars). Weder ging es um überhöhte Abgaswerte, Abschaltvorrichtungen, Dieselmotoren oder Benzin-Direkteinspritzer (die ebenfalls hohe NOx-Werte und Feinstaub produzieren). Der Hinweis ist schlicht falsch/deplaziert hier (manch Anderes auch).

Diese Kritik an der 1 Zeile beschreibt die Mängel, die sich durch den ganzen Artikel ziehen. Es gibt keine saubere Unterscheidung unterschiedlicher Sachverhalte. Ein defeat device verwendet von VW ist etwas grundlegend anderes als das "normale" Überschreiten der Abgasgrenzwerte, bei dem die Abgasreinigung auf den Prüfzyklus optimiert wurde und unter anderen Bedingungen dann relativ schlechter funktioniert, das (mindestens aus heutiger Sicht) zu großzügige Nutzen von (notwendigen) Thermofenstern etc. Wie bei der NEFZ-Verbrauchsmessung mit ausgeschalteter Klimaanlage, erhöhtem Reifendruck (etc.) war das ein Ausnutzen legaler Möglichkeiten, Lücken usw. und geschah in aller Öffentlichkeit. Mit dem defeat device hat VW vorsätzlich das Regelwerk umgangen und dies geschah heimlich.

In Deutschland und Europa wurden/werden die Dieselfahrzeuge als verbrauchsarm beworben und deshalb gekauft. In den USA wurden die Diesel explizit als umweltschonend beworben (https://www.youtube.com/watch?v=pDI0jFZRnLU), gleichzeitig wurden aufgrund niedrigerer Grenzwerte in den USA diese deutlicher überschritten.

Die Vorgeschichte (wie es zu hohen NOx-Werrten kam) ist dramatisch verkürzt und lückenhaft. Die Darstellung der Aufdeckung des VW-Abgasskandals ist nicht immer chronologisch und es fehlen manchmal die Jahresangaben. Im Eifer und der Erregung wurden Quellen nicht kritisch geprüft und falsch wiedergegeben. Jüngstes Beispiel ist die Pressemitteilung der DUH: Der Text verrät, es geht um Propaganda und weniger um Information (zumindest gibt es nichts Neues darin). 241 g CO2/km, selbst für einen Porsche Cayenne, sind sicher ein Wert, bei dem ein verantwortungsvoller Autor vorsichtig werden sollte. Selbst die DUH hat nicht behauptet, dass sich die Abgaswerte im Sportmodus "um das Zweifache potenzieren". Das hiesse wohl, die Grenzwerte würden 13- bis 18-fach überschritten. Und wenn die DUH etwas weniger Propaganda macht und rechnen lernt, dann überschreitet der Wagen nach dem Softwareupdate die Grenzwerte noch um das 1,4-fache (statt des 2,4-fachen), immer noch schlimm genug. Ein Jeder übernimmt ungeprüft die Fehler vermeintlicher Quellen und ergänzt sie um seine eigenen, das erhöht nicht die Glaubwürdigkeit.

Und schließlich: Geiz ist geil, auch das gehört in diesen Artikel. Jeder einzelne Käufer hätte sich (und den Verkäufer) fragen können, wie VW mit geringerem technischen Aufwand angeblich bessere technische Werte erzielen konnte. Aber dazwischen stand der günstigere Preis, der eine fragte lieber nicht und der andere war froh, nicht gefragt zu werden. --Wolle1303 (Diskussion) 04:32, 3. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

eigene Seite für die forensische Praxis in Deutschland?

Der Artikel hat mittlerweile einen ziemlichen Umfang erreicht . Bevor ich die Idee von einer eigenen Seite für die rechtliche Situation in Deutschland umsetze, möchte ich diese zunächst zur Diskussion stellen. Wie wird das gesehen? Besten Gruß HJunghans, 04.07.2019 (nicht signierter Beitrag von HJunghans (Diskussion | Beiträge) 07:48, 4. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

Leg' sie doch erst mal in deinem BNR an.
Ich nehme an, das wird so eine Art "Zusammenfassung von Gerichtsurteilen"?
--arilou (Diskussion) 12:17, 4. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
„Der Artikel hat einen ziemlichen Umfang erreicht ... und hat teilweise Aufbauschwächen,“ schreibt HJunghans. Das halte ich für ein sehr mildes Urteil über diesen Artikel, den ich heute erstmals las (in großen Teilen). Ich halte das Produkt der vielen Mitschreiber für völlig missraten und ein markantes Beispiel, wie schlecht ein gemeinsam erstellter Text im Ergebnis ausfallen kann. --KaPe (Diskussion) 16:44, 10. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht
Diese deutsche Sprichwort charakterisisert m.E. treffend die Schwäche des Artikels. Zu jeder Info, die irgendwie zum "Abgasskandal" paast, wurde hier ein Bäumchen gepflanzt. Immerhin sind sie unter passenden Überschriften geordnet; die Gliederung (also der Aufbau) erscheint mir durchaus sinnvoll. Doch nun ist alles zum dichten Gestrüpp verwachsen. Um in der realen Welt einen solchen Wald zu durchqueren, nimmt man die Machete in die Hand. --KaPe (Diskussion) 16:44, 10. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Vorzeitige Todesfälle

...wird wohl dort "zentral" diskutiert: Diskussion:Luftverschmutzung ; siehe [1].

@Benutzer:JonskiC: Bitte in Zukunft einen Link hinterlassen, wohin ein Beitrag umgezogen wurde! --arilou (Diskussion) 11:40, 8. Aug. 2019 (CEST)Beantworten


Beispiel eines Vergleichs mit Volkswagen

Beispiel eines Vergleichs mit Volkswagen. -- 2001:4DD5:D1EF:0:D84:C603:AF83:DFBE 13:16, 30. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Vergleich in den USA

https://www.bernerzeitung.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/vw-schliesst-vergleich-in-den-usa-und-zahlt-96-5-millionen/story/13000730 --Fonero (Diskussion) 11:04, 31. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Weitere Rückrufe

Es gibt inzwischen weitere Rückrufe:
Zwischen 2003 und 2009 zugelassene Audi-Modelle A4, A6 und A8 und VW-Touareg, in denen jeweils ein 3.0 Liter Diesel-Motor der Abgasnorm Euro 4 verbaut ist.
Quelle: Dieselskandal: Rückruf von weiteren 65.000 Autos bei Audi und VW. In: BR. 28. November 2019, abgerufen am 29. November 2019.

--Carolin 12:11, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

6 weitere Manager angeklagt

FAZ.net 16.1.2020:

Den damaligen Führungskräften unterhalb des Vorstands wird Betrug in einem besonders schweren Fall, mittelbare Falschbeurkundung sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie seien maßgeblich dafür verantwortlich, dass Behörden und Kunden in Europa und den Vereinigten Staaten zwischen November 2006 und September 2015 durch eine illegale Software über die Abgaswerte von Dieselautos getäuscht wurden.

--Neun-x (Diskussion) 18:56, 16. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Rückrufe bei Daimler

https://www.spiegel.de/auto/mercedes-benz-daimler-muss-weitere-170-000-diesel-zurueckrufen-a-c2d4290d-ddbf-4d09-bb6e-91e5386afbfa - da ich insgesamt den Eindruck habe es hätte nur VW betroffen, obwohl in der Einleitung steht, es geht um mehrere Hersteller, habe ich Kosten und Mühe gescheut, den passenden Ort zu finden. Sorry. --- 62.216.200.214 22:46, 16. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Da es sich bei den Daimlerfällen um ganz andere Sachverhalte als bei den VW-Fällen handelt und die bisherigen rechtlichen Beurteilungen in eine andere Richtung tendieren, wäre es sinnvoll, die bisherige Seite auf die VW-Fälle zu beschränken, die Seite entsprechend umzubenennen und für die Daimler-Fälle eine eigene Seite anzulegen. Schöne Feiertage! HJunghans, 18.12.2020 (nicht signierter Beitrag von HJunghans (Diskussion | Beiträge) 09:06, 18. Dez. 2020 (CET))Beantworten

Daimler vs VW

Auch in Fortführung des vorstehenden Themas: Der BGH hat Daimler vom Vorwurf der arglistigen Täuschung freigesprochen, siehe FAZ vom 26.01.2021. Arglistige Täuschung ist das Fundament der Klagen gegen VW und Co. Die Kläger dürfen ihr Glück noch einmal mit neuer Argumentation versuchen, man wird sehen. --Wolle1303 (Diskussion) 18:58, 6. Feb. 2021 (CET)Beantworten

BGH Entscheidungen zum Dieselskandal in den AUDI Prozessen mit Motor VW EA 189

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Dieselskandal in den AUDI Prozessen

Am 27. November 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof BGH vier Urteile des OLG München und verurteilte die Audi AG erstmals zu Schadensersatz.[1]

Die Kläger mit den Modelle A3, A4, A5 Sportback und Q5 hatten die Audi AG wegen der Verwendung des Motors VW EA189 auf Schadensersatz verklagt (VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21). Der BGH sah die Voraussetzungen für Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB als gegeben. Die Urteile des OLG München sind damit rechtskräftig.


Eine Erweiterung unter 6.8.2.5 bietet sich an. Die Relevanz zu VW und Quellen sind gegeben. --Redakteur-Jan (Diskussion) 12:40, 3. Dez. 2021 (CET)Beantworten

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/audi-schadenersatz-dieselskandal-101.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/abgasskandal-audi-unterliegt-vor-bgh-1.5472872
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/unzulaessige-abschalteinrichtung-bgh-verurteilt-audi-erstmals-zu-schadenersatz-in-dieselaffaere/27833694.html

  1. Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatzansprüche gegen die AUDI AG im Zusammenhang mit der sogenannten "Umschaltlogik" beim Motortyp EA 189. Pressemitteilung Nr. 216/2021 zu BGH, Urteile vom 25. November 2021 - VII ZR 238/20, VII ZR 243/20, VII ZR 257/20 und VII ZR 38/21. Pressestelle des Bundesgerichtshofs, 25. November 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021.