Diskussion:St. Georgs-Orden (Habsburg-Lothringen)
Kirchliche Anerkennung
"Der Orden gehört nicht zu den von der katholischen Kirche anerkannten Orden." Ich denke, das ist hier irreführend. Das verlinkte Dokument bezieht sich ja auf nicht-dynastische Ritterorden, die ein kirchliches Auftreten haben, aber eben nicht von den entsprechenden kirchlichen Behörden anerkannt sind. Der St. Georgs-Orden ist gar kein kirchlicher, sondern ein dynastischer Ritterorden. Und die Kirche anerkennt ja keine nicht-kirchlichen, dynastischen Orden. Der Satz ist also überflüssig. --Friedrich Schipper (Diskussion) 18:28, 13. Sep. 2023 (CEST)
Rang
Die Auflistung bezeichnet einige Ritter (z.B. Grosz) unkorrekterweise als Ehrenritter. RudolftheFree (Diskussion) 21:34, 1. Jun. 2019 (CEST)
Mitglied & Ehrenmitglied
In Bezug auf die letzte Edition möchte ich nocheinmal darauf hinweisen, dass es im Vereinsrecht einen Unterschied zwischen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern gibt, die im Kontext dieses Vereins als Ritter/Damen und Ehrenritter/Ehrendamen bezeichnet werden. Ein bekanntes Mitglied ist nicht automatisch Ehrenmitglied ("Ehrenritter"/"Ehrendame"). Die Liste in diesem Artikel führt auch einfache prominente Mitglieder, die keinen Ehrenstatus inne haben, darum sollten sie nicht als solche ausgewiesen werden. RudolftheFree (Diskussion) 15:49, 29. Okt. 2019 (CET)
Um noch auf die Frage einzugehen, ob jene Personen Mitglieder seien, möchte ich auf die jeweiligen Einzelnachweise (Medienberichte und vor allem die Website) verweisen.
RudolftheFree (Diskussion) 22:58, 29. Okt. 2019 (CET)
"Verein"
Der Orden ist definitv kein Verein nach österreichischem oder anderem Vereinrecht. Wohl gibt es auch die „Gesellschaft der Ritter des St. Georgs-Ordens“, die die finanziellen Agenden des Ordens führt und die ein Verein nach österreichischem Vereinrecht ist. Das könnte man hier in einem Absatz ausführen, aber nicht vermischen. (nicht signierter Beitrag von Friedrich Schipper (Diskussion | Beiträge) 17:54, 24. Apr. 2022 (CEST))
- Natürlich ist das ein Verein. Einen Orden kann der private Habsburg mit seinen Fans nicht begründen, dem steht § 5 Adelsaufhebungsgesetz entgegen: »Die in Österreich bestehenden weltlichen Ritter- und Damenorden werden aufgehoben.« Was mit dem AdelsaufhG aufgehoben wurde, kann nicht neu begründet werden, selbstverständlich unterliegt diese Privatgeschichte dem österreichischen Vereinsrecht. --194.166.192.214 11:00, 5. Sep. 2022 (CEST)
- Der Orden ist trotzdem kein Verein. Er ist nicht als Verein registriert, sonst wäre er ja im ZVR erfasst. Ist er aber nicht. Und somit ist er kein Verein nach VerG. Was immer der Orden rechtlich gesehen ist: Verein ist er keiner. --2001:871:226:67E0:C416:A46:96DE:A081 09:23, 21. Mär. 2023 (CET)
NPOV
Artikel liest sich wie eine Werbeveranstaltung eines gemeinnützen Vereins, der eigentlich kein Verein ist.
Jegliche kontrastreiche Kritik fehlt im Artikel vollständig - unter anderem der Umstand, dass es eher politischer Steigbügelverein aus den Reihen der ÖVP und FPÖ zu sein scheint
- https://www.welt.de/wams_print/article1627052/Elitaer-konservativ-europaeisch.html
- https://www.derstandard.at/story/2000120800748/fpoe-und-strache-streiten-ueber-ehrenritter-ex-ritter-und-anti
- https://www.diepresse.com/5408182/die-fpoe-und-der-einfluss-der-ritter-des-st-georgs-ordens
- https://www.profil.at/oesterreich/zu-blaues-blut-die-fpoe-und-der-st-georgs-orden/400895441
--suit 11:21, 1. Sep. 2023 (CEST)
- Steigbügel wofür? Die verlinkten Artikel scheinen woll eher ein bashing aus "der anderen Reichshälfte" zu sein, was journaistisch durchaus legitim ist, aber kein Beleg wofür auch immer.