Kreis Offenbach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. September 2024 um 16:46 Uhr durch Derkoenig (Diskussion | Beiträge) (Derkoenig verschob die Seite Kreis Offenbach (Starkenburg) nach Kreis Offenbach: klammerfreies Lemma verfügbar).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hessen im Jahr 1930

Der Kreis Offenbach war bis 1. November 1938 ein Kreis in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums und nachfolgend im Volksstaat Hessen. Aus ihm gingen der Stadt- und der Landkreis Offenbach hervor.[1] Offenbach schied 1938 als kreisfreie Stadt aus dem Kreis aus, blieb aber Verwaltungssitz.

Kreisamt Offenbach, 1905

In der Gebietsreform von 1832 wurde der Kreis Offenbach aus den Landratsbezirken Offenbach und Seligenstadt sowie einem Teil des Landratsbezirks Langen gebildet.[2]

Im Zuge der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen wurden landesweit alle Kreise aufgelöst und deren Aufgaben von größeren Regierungsbezirken übernommen. Der Kreis Offenbach ging weitgehend im Regierungsbezirk Darmstadt auf, einige Gemeinden kamen in den Regierungsbezirk Dieburg. Diese Verwaltungsreform bestand jedoch nur knapp vier Jahre, als in der Reaktionsära 1852 der vorrevolutionäre Zustand – mit Änderungen im Detail – im Prinzip wieder hergestellt wurde.[3]

Durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 zwischen Preußen und dem Großherzogtum Hessen kam die Gemeinde Rumpenheim aus dem Kreis Hanau zum Kreis Offenbach.

Am 1. Juli 1874 wurde dem Kreis Offenbach im Rahmen der hessischen Kreisreform die westlich von Frankfurt am Main gelegene Gemeinde Steinbach aus dem aufgelösten Kreis Vilbel als Exklave zugeordnet.[4] Die bei der Kreisreform von 1874 geschaffene Gliederung hatte mehr als sechs Jahrzehnte Bestand.

Nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage im nunmehrigen Volksstaat Hessen (ab 1918) und der 1937 durchgeführten Aufhebung der drei Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen wurde am 1. November 1938 reichsweit eine Gebietsreform durchgeführt, in deren Rahmen die Stadt Offenbach als Stadtkreis verselbständigt wurde. Der verbleibende Teil des Kreises besteht seit dem 1. Januar 1939 unter der Bezeichnung Landkreis Offenbach.[5]

Leitende Beamte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kreisräte
Kreisdirektoren

Einwohnerzahlen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Offenbach:[6][7]

Datum Einwohnerzahl
1852 43.282
1900 120.813
1910 161.569
1925 175.480
1933 185.038

Dem Kreis Offenbach gehörten bis zum 1. November 1938 die folgenden Gemeinden an:[7][8]

Gemeinde Anmerkung
Bieber Am 1. April 1938 in die Stadt Offenbach eingemeindet
Buchschlag Am 15. April 1913 neugebildet
Bürgel Am 1. April 1908 in die Stadt Offenbach eingemeindet
Dietesheim
Dietzenbach
Dreieichenhain
Dudenhofen
Egelsbach
Froschhausen
Götzenhain
Groß-Steinheim, Stadt Am 1. April 1938 mit Klein-Steinheim zur Stadt Steinheim am Main zusammengeschlossen
Hainhausen
Hainstadt
Hausen
Heusenstamm
Jügesheim
Klein-Auheim
Klein-Krotzenburg
Klein-Steinheim Am 1. April 1938 mit Groß-Steinheim zur Stadt Steinheim am Main zusammengeschlossen
Klein-Welzheim
Lämmerspiel
Langen, Stadt
Mainflingen
Mühlheim
Neu-Isenburg, Stadt
Obertshausen
Offenbach, Stadt
Offenthal
Rembrücken
Rumpenheim Seit 1866 im Kreis Offenbach, vorher im Kreis Hanau
Seligenstadt, Stadt
Sprendlingen
Steinbach Seit dem 1. Juli 1874 im Kreis Offenbach, vorher im Kreis Vilbel
Steinheim am Main, Stadt Am 1. April 1938 neu gebildet
Weiskirchen
Zellhausen
Zeppelinheim Am 1. Januar 1938 neugebildet

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Land Hessen 1938 Verwaltungsstruktur (Memento des Originals vom 1. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verwaltungsgeschichte.de
  2. Verordnung, die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 561–563.
  3. Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 28. April 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 27 vom 3. Mai 1852, S. 201; Edikt, die Organisation der dem Ministerium des Inneren untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 221–223.
  4. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 11. Juni 1874. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 12. Juni 1874, S. 247–250.
  5. § 1 Abs. 3 Dritten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938 (RGBl. I S. 1675).
  6. Philipp A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. 1854, abgerufen am 2. März 2016.
  7. a b Michael Rademacher: Kreis Offenbach. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910: Kreis Offenbach. Abgerufen am 2. März 2016.