Diskussion:Bundesamt für Verfassungsschutz

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Vorlage:Keine Auskunft


Was ist die Verfassung?

Warum taucht in diesem Artikel nicht einmal das alleinstehende Wort „Verfassung” auf? Da die Bundesrepublik Deutschland nur ein Grundgesetz (das auch nicht genannt wird?) hat, aber keine Verfassung, ist doch die Frage, was genau da geschützt wird, bzw. zumindest wie der Name der Behörde zustande kommt. -- 80.134.4.125 17:57, 23. Jul 2005 (CEST)

-- Absoluter Unsinn. Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands.

Die Behörde kam auf interalliierte Vereinbarung zustande. Als Strohmann wurder der bekannte deutsche Spitzel und Agent Otto John des britischen Geheimdienstes inthronisiert. Wie zuverlässig solche Typen sind, sieht man an dessen Absetzbewegung in den realen Sozialismus, wo er für Ost-Block-Geld über DDR-Radios Propaganda gegen den Westen zu machen müssen glaubte. Später zog es ihn doch wieder in den Westen zurück, wo dann Richard von Weizsäcker als Bundespräsident dafür sorgte, daß der Lümmel seine fette Alterspension doch noch bekam. Widerlich! Weitere Hanseln im Amt waren ähnliches Gelichter, wie die öffentlich bekannt gewordenen Fälle auch dem schlichtesten Gemüt aufscheinen lassen.

Es ging, wie beim US-Ziehkind BND, die den NAZI-General Gehlen in ihrer Besatzungs-Zone inthronisierten, einer von ihnen nämlich, nicht um Deutschland oder eine wie auch immer geartete Papier-Verfassung, es geht um Kontrolle und Überwachung eines furchtbar emsigen und fleißigen WIRTSCHAFTSFEINDES. Den man ein für alle Male ruhig zu stellen versucht, was aber immer noch nicht recht zu gelingen scheint.

Eine Verfassung hat die BRD heute noch nicht, einen Friedensvertrag auch nicht, man lese mal nach, was Grundgesetz eigentlich nur bedeutet. Im Klartext: die Besatzung der Westalliierten geht verdeckt heimlich weiter, eine wie auch immer geartete Souveränität ist und bleibt eine gezielte Desinformation und Presse-Ente. Der Deutsche aber glaubt seiner Yellow-Press. Deswegen ist er auch als Zipfelmützenträger und „Onkel Fritz”, wie bei den Gebrüdern Grimm und Max und Moritz treffend charakterisiert. So und nicht anders ist der Deutsche, und das - schon immer so gewesen. Und wird sich nimmer nicht ändern. Dafür sorgen schon unsere „Freunde”. Schalom. 84.44.137.34 11:55, 7. Okt 2005 (CEST)

...und wiederliche Rassisten sind natürlich immer nur die Rechten, Gell? --84.167.149.126 11:04, 15. Dez 2005 (CET)

Sonstiges

Folgender Zusatz wird vorgeschlagen: (da auch bei „MfS” die observierten Leute drinstehen):

„Personen die vom Verfassungsschutz und angeschlossenen Organisationen befragt oder observiert wurden:

  • Regimegegner vorwiegend aus KPD, DKP, MLDP, FDJ, RAF, Grüne (früher) und aus rechtsgerichteten Vereinigungen
  • per Ausreiseantrag aus der DDR ausgwanderte Personen
  • Flüchtlinge aus dem Ostblock (da jeder von östlichen Geheimdiensten hätte sein können)
  • Erich Honecker u.a. Politiker der DDR (Abhöraktionen)”

Thomasx1 23:25, 2. Mär 2004 (CET)

Regimegegner? :)) -- Presroi 23:26, 2. Mär 2004 (CET)
mitgrins Aljoscha 23:28, 2. Mär 2004 (CET)


OK, sagen wir Oppositionelle oder Kritiker. Vielleicht sollte man auch bekannte Mitarbeiter des Ver.-Schutzes anfügen.
Und wieso hatte ich gerade bei der Bearbeitung dieses Artikels mehrmalige Verbindungsunterbrechungen mit Wikipeda? Andere Websites gingen.Thomasx1 23:35, 2. Mär 2004 (CET)

Schlechte Anpassungssoftware. Der VS hat die ollen Klamotten von der Stasi erstmal aufzutragen, bevor es neue US-Software dafür auch für deutsche „Dienste” und Hiwis gibt. Im nächsten Jahr knackt es nicht mehr in der Leitung, versprochen! Eh, die Abhörgeräte früher beim Bundesamt hießen, ohne Scheiss, echt: „Schwarze Neger” und waren in den OVSt's, also den Ortsvermittlungsstellen der Stadtteile mit Krokodilklemmen an den Klemmen angewanzt, wo die Zielperson zu telefonüberwachen war. Heute hat man elektronische Schaltungen in allen OVSt's, man merkt nichts mehr. 84.44.137.34 12:04, 7. Okt 2005 (CEST)


Historischer Determinismus. Oder war's Vorsehung? -- Presroi 23:36, 2. Mär 2004 (CET)
da schlägt der militärisch-industrielle Komplex gnadenlos zu! Aljoscha 00:01, 3. Mär 2004 (CET)

Der schlägt nicht zu, der war von Anfang an involviert. Keiner von den Bonzen oben residiert ohne Vitaminspritze vom MIK, keiner. Bush auch nicht, Schröder und der notleidende Kohl mit seinem „Versprechen” sowieso. 84.44.137.34 12:04, 7. Okt 2005 (CEST)


Mir fehlen noch Ausführungen zu den Skandalen, außerdem aktuelle Infos zum gescheiterten NPD-Verbotsverfahren 195.243.220.195 12:26, 14. Apr 2004 (CEST)

Zu den Skandalen bitte die Primärliteratur im Anhang darunter lesen. Ich empfehle, mein Buchtipp: „4713”. Da geht es richtig knallhart zur Sache. 84.44.137.34 12:04, 7. Okt 2005 (CEST)

Bei der Menge an Personen könnte man mE eine Navigationsleiste gebrauchen. Was haltet ihr davon? -- FWHS 19:30, 29. Sep 2005 (CEST)

NaDIS?

Über Informationen zum „Nachrichtendienstlichen Informationssystem” (NaDIS) würde ich mich freuen. --Maikel 11:23, 6. Okt 2005 (CEST)

Sorry, ist in der BRD-Bananenrepublik geheim. Aber frag doch mal bei den „befreundeten” Diensten, Mossad, CIA, MI-6 nach, die haben da auch Terminals im Netzwerk und vollen Zugriff auf dieses „Anti-Terror”-Netz, wie man sowas heutzutage neuhochdeutsch entschärfend zu nennen pflegt. 84.44.137.34 12:04, 7. Okt 2005 (CEST)

Das würde mich auch 'mal erheblich interessieren. Einen kleinen Artikel dazu gibt es ja bei ,,www.wikipedia.de" hier: http://de.wikipedia.org/wiki/NADIS. Vielleicht hilft dir ja auch das, auch wenn es eine unseriöse Klatsch-Zeitung ist: http://www.super-illu.de/aktuell/superstory_87840.html. Zitat: ,,Wenn jemand beobachtet wird, wird er in Ihrer NADIS-Datei gespeichert - was bedeutet eine solche Speicherung? Immerhin haben Sie wohl rund 440000 Extremisten im Computer... [Antwort:] Das sind nicht nur Extremisten, in NADIS sind auch Agenten ausländischer Nachrichtendienste gespeichert. NADIS selbst ist eine reine Indexdatei, in der neben dem Namen und dem Geburtsdatum nur die Extremismus-Kategorie, also beispielsweise „Linksextremist“ oder „Rechtsextremist“ sowie das Aktenzeichen der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde, die den Eintrag veranlasst hat, enthalten sind. Diese Daten bleiben im Verfassungsschutz-Verbund und dürfen grundsätzlich nicht an andere Stellen weitergegeben werden, schon gar nicht an Private, etwa den Arbeitgeber." 84.191.148.60 21:03, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Vernehmungen durch Bundesbehörden in Foltercamps

Der Artikel hätte es verdient, dass dieser Aspekt besser beschrieben wird. Mitteleuropäer

Kommunisten lügen ist eine These, sollte aber nicht hier verwendet werden, außer im Zusammenhang mit Tatsachen. Wertende Aussagen ok. zurück zum Thema ++Scooterman 07:34, 6. Mär 2006 (CET)

Camp X-Ray

Quellen zu: „In dem berüchtigten Foltercamp Guantánamo befragten im September 2002 zwei Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und ein Beamter des Bundesnachrichtendienstes (BND) den „Bremer Türken” Murat Kurnaz als auch einen anderen Verdächtigen, der Kontakt zu den „Todespiloten” vom 11. September 2001 hatte.”??? 80.144.210.184 21:59, 12. Mär 2006 (CET)

Hier ist Platz zum Diskutieren Drosophila

Da Drosophila ein halbes Dutzend einzeln dokumentierte Veränderungen als „Manipulationen” kritisierte, bitten wir sie, zu konkretisieren [1], was sie zu kritisieren hat. Mitteleuropäer 10:11, 26. Mär 2006 (CEST)

Texttilgung statt neutraler Version

Drosophila tilgte gemeinsam mit dem Juristen tausende von Anschlägen gemeinsam in den letzten Monaten erarbeiteten Textes [2] Das ist ein bedauerlicher Informationsverlust und sollte überprüft werden. Es ist ziemlich tendenziös, ausgerechnet eine Skandalbehörde wie den Verfassungsschutz durch Tilgen belegter kritischer Passagen schön schreiben zu wollen. Da ich einen Edit-War vermeiden möchte, sollten andere mal drübergucken. Danke vorab. 1.13 09:48, 29. Mär 2006 (CEST)

Tausende von Anschlagen getilgt? Das ist doch Unsinn. Schau dir den Diff, den du hier postest, mal genauer an. --AndreasPraefcke ¿! 11:07, 29. Mär 2006 (CEST)

oki, hätte Hunderte von Anschlägen schreiben sollen. Ändert aber nichts an dem Problem, dass Drossophila und Jurist sich weigern, die getilgten Inhalte, die aus gutem Grund in montatelanger Arbeit recherchiert und erarbeitet wurden, vor dem ersatzlosen Streichen zu diskutieren. Gruß 1.13 11:17, 29. Mär 2006 (CEST)
Erstens ist das BfV IMHO keine „Skandalbehörde”, sondern in einer wehrhaften Demokratie leider notwendig. Zweitens kann ich in dem geposteten Diff. nicht wirklich einen substantiellen Unterschied erkennen, sondern ausschließlich Formulierungsunterschiede. --Mogelzahn 16:45, 29. Mär 2006 (CEST) Drosophilas Version, die von Berlin-Jurist wiederhergestellt wurde, ist sogar minimal schärfer.
Sperrt die Sockenpuppe 1.13 es scheint ein unverbesserlicher Nazi zu sein--Martin S. !? 19:16, 29. Mär 2006 (CEST)
ah, wie schön: Godwins Law! Überall Nazis? Mitteleuropäer 20:54, 29. Mär 2006 (CEST)

Politbeleidigungen von Emes sind in der Tat ausgesprochen widerlich. Pfui!// Mogelzahns Beitrag dagegen ist in seiner politischen Naivität geradezu rührend.

  • das BfV ist die Skandalbehörde schlechthin. Kein bundesdeutsches Amt hat mehr Skandale produziert, mehr Präsidenten durch Skandale verschlissen oder mehr Politiker und Unschuldige in den Abgrund gezogen. Im Lemma ist das ganz gut und angemessen beschrieben, ebenso wie die jüngsten Kriegsvorbereitungs- und Folterskandale.
  • eine „wehrhafte Demokratie” ist eine schöne Sache - nur kommt sie auch ohne ein Bundesamt für Grundgesetzschutz aus, wie wehrhafte europäische Demokratien (z.B. Frankreich) beweisen, die sich allesamt kein Exotikum wie die BfV leisten

---> naja die franzosen haben immerhin den Direction de la Surveillance du Territoire (DST) (nicht signierter Beitrag von 82.83.110.99 (Diskussion) )

Schlimmer noch: in Frankreich sind Geheimdienst und Poizei nichtmal wie (noch) in Deutschand getrennt. --C.Löser Diskussion
  • die Grünen haben zu Recht die Abschaffung des BfV gefordert, da sie Irrsinnssummen verschlingt, ohne das geringste zu leisten - abgesehen davon, dass sie der Demokratie schadet, indem sie Extremisten (wie im Lemma beschrieben) finanziell über V-Männer fördert.

Das BfV ist nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren. In einem Rechtsstaat darf keine Behörde eingreifen, solange ein Gesetz nicht verletzt wird. Könnte man sich z.B. eine Behörde zum Schutz der Verkehrsregeln vorstellen; eine Behörde, die z.B. geheim recherchiert, ob ein Individuum eventuell die Verkehrsregeln verletzen könnte? Genau so problematisch ist die Tatsache, dass das BfV sich eine Definitionsmacht anmasst, die demokratisch nicht legitimiert ist. Mit der Durchsetzung einer höheren Form der Demokratie, die nur eine Basisdemokratie sein kann, wird der gegenwärtige Unsinn von der Bildfläche verschwinden.

---> Leider gibt es personen, die sich nicht für die demokratie interessieren. irgendwer sollte sich doch darum kümmern oder? die polizei? lol. wenn es dann kein LfV mehr gibt und etwas passiert schreien doch alle auf wieso niemand was dagegen unternommen hat....

Gruß HomeBoy 21:01, 29. Mär 2006 (CEST)

Politbeleidigungen von Emes Politbeleidigungen? Nazis sind Politiker? Wow ;-) Zum anderen: Es ist in Deutschland nun mal so, dass man Angst vorm eigenen Volk hat. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 21:33, 29. Mär 2006 (CEST)
Wie wohl auch das bravste Herz weiß, bedeutet Politbeleidigung nicht Beleidigung von Politikern, sondern politisch motivierte persönliche Angriffe, die ein infiniter Sperrgrund sein können. Bitte Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe gründlich durchlesen lieber Brav. Mitteleuropäer 08:58, 1. Apr 2006 (CEST)
Wolltest du nicht schon wieder gehen? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 10:23, 1. Apr 2006 (CEST)

Roewer offizieller Mitarbeiter ???

Frage: Welches ist die Quelle dafür, daß der ehemalige Thüringer Verfassungsschutzchef Helmut Roewer heute offizieller Mitarbeiter des Bundesamtes für VS ist?

Falls keine Quelle kommt, sollte der Eintrag gelöscht werden.

Aprpo Röwer. ich kann mir eigentl. nicht vorstellen, dass selbst bei einem sog. Verf.schutz jemand die Chuzpe hat, eine so undurchschaubare Person wie diesen Röwer, mit einem noch anhängigen Verfahren, u.a.wg. Veruntreuung und Geheimnisverrats, als o.M. oder auch i.M. zu führen. Mich täte mal die Biografie dieses Röwers so vor 1980 interessiern, oder welche tatsächl. oder behaupt. Fakten z.b. eine Bewerbung, ein Lebenslauf enthalten muß, ob man irgendwelche beamteten Leitern bloß raufmuß, ob man berufen wird um dieses freih. land zu schützen u.ä. weiß da jemand was drüber? gibts da einen Standart?


Nochmal zu Roewer im Besonderen und Verfassungsschutz im Allgemeinen

Angesichts des gerade wieder aktuellen Prozesses gegen Roewer gibt es ein paar bedenkenswerte Zusammenhänge: - Wenn dieser Mann eine bestimmte Politik des Verfassungsschutzes, nämlch ausführlich gegen Links und nicht ganz so doll gegen Rechtsextrem zu ermitteln, weiterführt und kraft seines Amtes forciert, weiterhin durch Denunziationen und V-Mann-Praktiken eine Szenerie schafft, in der Nazis schalten und walten können, wie sie wollen, Linke in Grundrechten behindert und verfolgt werden bis hin zum Mord, - kann es uns an dieser Stelle offensichtlich nicht mehr egal sein, wo Helmut Roewer herkommt, bzw. welche Sichtweise dieser laut ehemaligen Lehrern und Mitschülern von der deutschen Geschichte im 3. Reich, von der Rolle der SS und der Wehrmacht hatte, und dass dessen Vater mindestens in den sechzigern und siebzigern ein bekannter und bekennender Faschist war, - muss die Frage erlaubt sein, was das für Leute sind, die angeblich die Verfassung schützen, wie sie in bestimmte Ämter kommen, wieweit es hier schon immer eine Kontinuität zur Organisation Gehlen gab, - muss ebenso hinsichtlich der betreffenden und weiterer V-Mann-Geschichten gefragt werden, wer hier wen führt, bzw. wer hier wen unterwandert, bzw. ob ein Verfassungsschutz mit solchen Mitarbeitern überhaupt noch von ganz rechts unterwandert werden muss.

Eine Parteizugehörigkeit sagt erstmal nicht so doll viel über das Denken und die Motive eines Menschen. U-Boot-Strategien gehören geradezu zum Handwerkszeug von Staatsschützern und Co. bzw. von denen, die glauben machen wollen, sie seien solche. Nebel werfen, Blendgranaten zünden, Lügen, Betrügen, Geheimschutz mit allem Drum und Dran, all dies gehört dazu.

Die Frage muss sein, wie weit wir in diesem Land schon wieder sind, dass bestimmte Ostlandritter sich schon wieder so sicher fühlen, dass sie sich dreist solche "Entgleisungen", wie die Relativierung der Naziherrschaft öffentlich und in genau diesem Amt erlauben. -- Rudi Ratte 19:09, 29. Jun 2006 (CEST)

Diese Frage muss vielleicht woanders erörtert werden, Wikipedia ist aber nicht der richtige Ort dafür. -- sebmol ? ! 19:14, 29. Jun 2006 (CEST)

Betrifft Literaturverzeichnis

Jemand hatte aus politischen Gründen das Buch von Nordbruch über den Verfassungsschutz entfernt. Ich habe es der Literaturliste wieder hinzugefügt. Auch wenn der Autor aus einer bestimmten politischen Ecke kommt - die ich nicht teile - und sein Buch deshalb eine ebenso bestimmte Intention verfolgt, so enhält es nicht desto trotz ein paar interessante Details und Quellenangaben zum BfV. Deshalb - und nur deshalb - sollte es im Literaturverzeichnis verbleiben.

Erläutere, wieso Du meinst, dass jemand aus "politischen Gründen" diesen Literaturbeitrag gelöscht habe
Erläutere, aus welcher "bestimmten politischen Ecke" der Autor kommt und belege dies
Erläutere, welche "bestimmte Intention" dieses Buch verfolge und belege dies
Erläutere, welche "interessenaten Details und Quellenangaben zum BfV" das Buch enthalte und belege es
Beste Grüße und willkommen in der Wikipedia,--schreibvieh muuuhhhh 22:24, 3. Sep 2006 (CEST)
Extrem rechter Autor (http://www.lexikon.idgr.de/n/n_o/nordbruch-claus/nordbruch-claus.php), Buch im extrem rechten Grabert-Verlag erschienen. Wir können dies am besten in einem (gerade neu erstellten) Personenartikel zu Claus Nordbruch und der dortigen Diskussionsseite klären. Aufklärer 09:02, 4. Sep 2006 (CEST)

Wer legt Aufgabengebiet fest?

Ich vermisse im Artikel einen Hinweis, wie genau festgelegt wird, wer beobachtet werden soll und wer nicht. So sind ja aus den Reihen der Union vermehrt Stimmen zu hören, die sich durchaus gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten (Bundeswehreinsatz im Inneren, verdachtsunabhängige Generalbespitzelung...). Trotzdem wäre mir nicht bekannt, dass Teile der CDU im Verfassungsschutzbericht auftauchen. Wer zieht da wie den Trennstrich? --Mudd1 07:37, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Abgesehen davon, dass folgende Aussage extrem verkürzt ist und man da lange Ausführungen zu machen könnte: beim Verfassungsschutz handelt es sich eher um Staatsschutz. --C.Löser Diskussion 23:46, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Forderung nach Abschaffung, Kritik, Fragen nach der Daseinsberechtigung

Besonders Abschnitte, die mit Kritik zu haben, sollten mit Quellen belegt sein. Nebulös "Kritiker" einzubringen (könnte ja auch die NPD sein, die hier kritisiert) hilft der Kritik nicht unbedingt, Glaubwürdigkeit aufzubauen. Sollte in der Richtung nichts geschehen, wird der Abschnitt auf jene Sätze reduziert, die nachweisbar sind (zB die Meldung der dpa). --Braveheart Welcome to Project Mayhem 09:54, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Habe den Abschnitt überarbeitet und alles nicht nachvollziehbare entfernt. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 22:08, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Recht auf Einsicht?

http://www.super-illu.de/aktuell/superstory_87840.html, Zitat: ,,Im Übrigen hat jeder Bürger das Recht, in Fällen, in denen er sich von der Tätigkeit des Verfassungsschutzes betroffen fühlt, einen Auskunftsantrag zu stellen. Und man kann - falls die Auskunft verweigert wird - vor Gericht klagen. Das heißt: Alles, was die Verfassungsschutzbehörden tun, kann vor Gericht überprüft werden." Was bedeutet jetzt ,,jeder Bürger", der ,,sich von der Tätigkeit des Verfassungsschutzes betroffen fühlt" ? Lese ich das richtig dass das jeder ,,dahergelaufene Otto Normalverbraucher" machen kann? Und mit welchen Aufwänden und Konsequenzen ist es verbunden? Bzw.: Wenn man den ersten Antrag stellt, braucht man den zweiten wahrscheinlich nicht mehr zu stellen, weil das Ergebnis dann sowieso vorhersehbar ist... 84.191.148.60 21:09, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Also, einen Antrag auf Auskunft kannst du stellen, beim BfV bedarf das auch noch der Darlegung eines besonderen Interesses (§ 15 BVerfSchG). Klagen kannst du ggf. auch (die Anforderungen zähle ich jetzt nicht im einzelnen auf), ggf. kommt es zu einem in-camera-Verfahren. Man kann aber auch beim BfDI anfragen. --C.Löser Diskussion 23:39, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Dienstaufsichtsbeschwerden als Mittel der Kontrolle

Ich habe die Dienstaufsichtsbeschwerde als Mittel der Kontrolle aus dem Artikel entfernt. Da es eine Nachfrage deswegen gab, hier nun nocheinmal die Erklärung (zu alldem siehe auch den Artikel parlamentarische Kontrolle):

  • die Kontrolle der Exekutive und damit auch des BfV obliegt dem Bundestag sowie dessen Hilfsorganen sowie einigen besonderen Organen. Dienstaufsichtsbeschwerden dagegen werden vom Bürger eingereicht.
  • die Nennung der Dienstaufsichtsbeschwerde war willkürlich. Daneben hätten genausogut auch Fachaufsichtsbeschwerde und Petition genannt werden können, viel eher aber noch weitere Instrumente und Institutionen des Bundestags als dem eigentlichen Kontrolleur: Kleine Anfragen, Große Anfragen, Untersuchungsausschüsse, Vertrauensgremium...
  • die oben genannten Instrumente und Institutionen gelten für die gesamte Exekutive. Einzig das PKG ist BfV-spezifisch (bzw. neben BND und MAD spezifisch genug) und verdient es daher, im Artikel explizit erwähnt zu werden. Für die nicht-BfV-spezifische Kontrolle genügt der von mit eingefügte Link auf den Artikel zur parlamentarischen Kontrolle - andernfalls müsste ja in jedem Artikel zu einer Institution der Exekutive das gesamte Programm zur parlamentarischen Kontrolle runtergerappelt werden, was wenig Sinn machen würde und der Artikel-Modularisierung der Wikipedia widerspräche.
  • schließlich arbeitet das BfV teilweise verdeckt; eine Dienstaufsichtsbeschwerde setzt aber voraus, dass der Betroffene a) weiß, dass er betroffen ist, b) von wem er "betroffen ist", an wen also die Beschwerde gehen muss, und c) über wen er sich beschweren muss. --C.Löser Diskussion 19:36, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Begründung "Dienstaufsichtsbeschwerde raus, das macht hier nicht wirklich Sinn" ist schon ein bischen schwach, oder? Schließlich ist es ein Mittel zur Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wenn auch möglicherweise nur um einzelne Mitarbeiter des Amtes in Ihre Schranken zu weisen. Das ist aber nach wie vor ein Mittel zur Kontrolle. --HAH 17:24, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist wie die Fachaufsichtsbeschwerde und die Petition ein Instrument, das auf jede Behörde zutrifft. Sie ist nicht BfV-spezifisch und hat schon deshalb nichts im Artikel zu suchen. Sogesehen müssten sonst auch Untersuchungsausschuss, Kleine Anfrage, Große Anfrage..... etc. pp. in den Artikel aufgenommen werden (siehe auch parlamentarische Kontrolle). Zudem arbeitet gerade das BfV auch verdeckt, so dass es schon faktisch oft garnicht zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommen könnte. Oder hat sich bei dir schonmal ein verdeckter Ermittler vorgestellt und dir gesagt, dass eventuelle Beschwerden, die im Rahmen deiner konspirativen Überwachung auftreten könnten, bei seiner Anstellungsbehörde einzureichen seien? ;-) --C.Löser Diskussion 18:43, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
P.S.: und weiterhin mal ganz abgesehen davon, dass sie ein indirektes Instrument ist; die Kontrolle der Exekutive obliegt ja nunmal dem parlament bzw. besonderen Organen und Hilfsorganen.
Ich persönlich habe schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt. Mit Erfolg wie ich anmerken möchte. Da die Wikipedia auch von möglich Opfern des Bundesamtes für Verfassungsschutz gelesen wird, ist das eine wichtige Informationsquelle um sich gegen deren Übergriffe wehren zu können. Und was für das Opfer direkt oder indirekt ist, steht sowieso auf einem anderen Blatt. --HAH 17:51, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Der Abschnitt handelt über die Kontrolle des BfV. Die Kontrolle ist wie dargelegt nicht Aufgabe einzelner Bürger. Wenn, dann würde der Hinweis auf die Möglichkeit von Dienstaufsichtsbeschwerden in den Artikel zu Beamten passen, wo er womöglich schon steht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist nicht BfV-spezifisch, sondern beamtenspezifisch und gehört nicht in den Artikel zum BfV (außer man würde die Wikipedia für eine "wie wehre ich mich gegen den BfV"-Anleitung halten, was sie nicht ist). --C.Löser Diskussion 18:14, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
1.) Nunja, ich weiß zwar nicht was Du (als Student der Rechtswissenschaften) in einer Demokratie als Aufgabe des einzelnen Bürgers siehst. Aber vielleicht hilft ja folgendes Zitat?

„Das Volk ist der beste Behüter seines eigenen Rechts.“

William Henry Harrison
2.) Wie andere Enzyklopädien verfolgt auch Wikipedia das Ziel, die Gesamtheit des Wissens unserer Zeit in lexikalischer Form anzubieten. Nunja, das Wissen über "wie wehre ich mich gegen den BfV" ist halt jetzt nicht mehr in der Wikipedia. Dieses Wissen kann man jetzt kostenpflichtig bei einem Anwalt erhalten (meistens ehemalige Studenten der Rechtswissenschaften). Mann will euch ja nicht eure Einnahmequellen wegnehmen.
--HAH 17:10, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Demokratische Absichten sind ja immer schön, nur leider (und das gilt auch für mich) ist die Wikipedia der möglichst neutralen und gleichmäßigen Faktenwiedergabe verpflichtet. Wenn jetzt auf einmal im BfV-Artikel sich 20% dem Thema "wie wehre ich mich gegen den BfV" widmen würde wäre das zumindest komisch und in den meisten Fällen auch unverhältnismäßig. Und einfach den Hinweis auf die Dienstaufsichtsbeschwerde reinzunehmen wäre insofern komisch, als die Kontrolle der Exekutive dem Parlament obliegt und die Instrumente der Kontrolle ja ganz andere sind. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist zum einen ein formloser Rechtsbehelf, zum anderen soll man sich damit gegen das Verhalten des Personals aller Behörden und nicht nur der des BfV wehren können. Dementsprechend müsste man auch in den Artikel zum BKA, zur BPol, Bundesinnenministerium, BMJ, AA, BMF, ..., sowie allen Landesbehörden den entsprechenden Hinweis setzen, sowie dann gleich auch noch den Hiweis auf Fachaufsichtsbeschwerde, Petition, Demonstration, zivilen Ungehorsam und das Widerstandsrecht (denn warum sollte die Information zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber den anderen privilegiert werden?). Stell dir mal vor was passiert, wenn alles zu allem in allen Artikeln drinnensteht. Irgendwie muss man den Inhalt eines Artikels schon begrenzen, und ich wage zu bezweifeln, dass im Brockhaus zum BfV etwas zur Dienstaufsichtsbeschwerde steht oder auch nur ein Verweis darauf zu finden ist. --C.Löser Diskussion 17:49, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Evtl. wäre ein extra Artikel (Name?) angebracht auf den die von dir genannten Artikel verweisen? --HAH 17:52, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Meinst du jetzt einen eigenen Artikel speziell für das Thema "wie wehre ich mich gegen den BfV"? Solche Artikel sind eher verpönt. Wie man sich bspw. gegen einen Beamten des BfV zur Wehr setzt würde sich mMn daraus ergeben, dass derjenige, der danach sucht sich überlegt: wie kann ich gegen einen Beamten vorgehen und dann im Artikel Beamter nachguckt, wo hoffentlich ein Hinweis auf Dienstaufsichtsberschwerden verlinkt ist (da werd ich güleich mal nachgucken) --C.Löser Diskussion 17:57, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Okay, den Hinweis gab es bis eben tatsächlich nicht. Ich war mal faul und hab's unter "siehe auch" reingeklatscht. Kann aber gut sein, dass Benutzer:Siehe-auch-Löscher vorbeikommt und das wieder wegmäht ;-) --C.Löser Diskussion 18:00, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Vielleicht ein Artikel "Rechtsmittel gegen deutsche Geheimdienste". Würde dieser Titel auch Untersuchungsausschuss, Kleine Anfrage, und Große Anfrage usw. beinhalten?
Eventuell sollten wir diese Diskussion zur Diskussion:Bundesamt für Verfassungsschutz verschieben, damit auch andere Leute was dazu beitragen können? --HAH 16:39, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Aber das wäre ja dann tatsächlich ein aufsatzartiger Artikel, der eher nicht in eine Enzyklopädie gehört. Ich bin momentan außerhalb der Wikipedia gefordert, aber ich denke auf der Diskussionsseite zum BfV werden noch andere mitdiskutieren, weshalb es sich anbietet, deine Idee dort aufzuwerfen. Gruß --C.Löser Diskussion 11:30, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Wenn niemand was dagegen hat werde ich einen neuen Absatz mit der Überschrift "Rechte des Betroffenen" einfügen. Schließlich wird im Bundesverfassungsschutzgesetz auch vom "Betroffenen" gesprochen; z.B. im § 15 BVerfSchG. Und die Rechte des Betroffenen gehören auf jeden Fall in den Artikel Bundesamt für Verfassungsschutz; auch wenn C.Löser meint, Informationen über demokratische Vorgehensweisen sind nicht neutral genug für die Wikipedia. Möglicherweise denkt er, andere Staatsformen wären neutraler? --HAH 16:27, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Meine Änderungen

  • Ich habe in ein paar Edits eine Reihe von Wikilinks korrigiert bzw. aus der Abteilung "Siehe auch" gelöscht, da sie oben im Text bereits verlinkt waren
  • Die Schutzstaffel habe ich aus dem "Siehe auch" ebenso gelöscht, da ein Zusammenhang zum BfV nicht ersichtlich ist
  • Die Stasi habe ich (noch) dringelassen, frage mich aber schon, was die da soll. Mir ist schon klar, dass es sowas wie das Gegenstück zum BfV war, dies sollte aber im Text erklärt werden und nicht mit einem einfach "Siehe auch"? Oder sieht das jemand anders?
  • Die Links habe ich ausgemistet, jeweils mit Buchungskommentar. Gesetzestexte taugen m.M.n. nicht als Weblink und die Studie des DISS ist hier am falschen Ort und gehört, wenn überhaupt, in den Artikel NPD-Verbotsverfahren.

Ansonsten tut es mir leid, dass ich so viele Edits gebraucht habe, aber ich wollte ursprünglich wirklich nur einen einzigen, kleinen Fehler korrigieren :-))--schreibvieh muuuhhhh 16:53, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Abkürzung OM

Wir die eigentlich vom Amt selbst so verwendet? Oder findet sie sich in der Wissenschaft?--schreibvieh muuuhhhh 12:42, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Urteile gegen den VS

1) Republikaner Urteil

Rundfunk Berlin-Brandenburg: Rechtsstreit um Republikaner beigelegt Die Republikaner wurden nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg 1997 zu Unrecht in den Berliner Verfassungsschutzbericht aufgenommen. Quelle: http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/politik/beitrag_jsp/key=news4059657.html

Dazu das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg. Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 31. August 1998 (NJW 1999, 806) in den Hauptanträgen stattgegeben. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel bei der Beobachtung des Klägers sei nicht zulässig. Aus den vom Beklagten vorgelegten Unterlagen ergäben sich keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen des Klägers.

Man beachte die politische Motivation des VS, der dem Innenminister unterstellt ist: "Noch im Dezember 1992 entschied der Berliner Innensenator mit sofortiger Wirkung, den Kläger beobachten zu lassen; hierbei wurden in der Folgezeit bis zum Jahre 1998 auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt."

Quelle: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2006 (OVG 3 B 3.99) "Die Republikaner" - OVG 3 B 3.99 - VG 26 A 623.97 Berlin http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/3b03_99.html

2) Junge Freiheit Urteil

Das Bundesverfassungsgericht stellte im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, dass die Erwähnung eines Presseorgans als rechtsextreme Publikation im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstellt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Junge-Freiheit-Urteil

3) Kommentar dazu von Prof. Murswiek

"Wenn also, wie dies gegenwärtig praktiziert wird, in Verfassungsschutzberichten auf der Basis eines bloßen Verdachts Beobachtungsobjekte als extremistisch eingeordnet, dann ist es möglich, dass der Verfassungsschutz manche Organisationen als angeblich extremistisch bekämpft, die in Wahrheit verfassungsmäßige Ziele verfolgen. Tritt dies tatsächlich ein, dann bekämpft der Verfassungsschutzbericht nicht Verfassungsfeinde, sondern dann bekämpft er die Demokratie. Dann verletzt er nicht nur die Grundrechte der Betroffenen, sondern zugleich ein zentrales Prinzip der freiheitlich demokratischen Grundordnung."

"In Verdachtsfällen ist es jedoch immer auch denkbar, daß der Verdacht sich später als unbegründet erweist. Wenn also, wie dies gegenwärtig praktiziert wird, in Verfassungsschutzberichten auf der Basis eines bloßen Verdachts Beobachtungsobjekte als extremistisch eingeordnet werden, dann ist es möglich, daß der Verfassungsschutz manche Organisationen als angeblich extremistisch bekämpft, die in Wahrheit verfassungsmäßige Ziele verfolgen. Wenn dies geschieht, wird auf verfassungsrechtlich nicht rechtfertigungsfähige Weise hoheitlich in den demokratischen Willensbildungsprozeß eingegriffen"

"Wird das Verhalten einer Person im Verfassungsschutzbericht als Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Bestrebung dargestellt, so liegt darin ein Eingriff in Freiheitsrechte der betroffenen Person. Je nachdem, an welches Verhalten angeknüpft wird, kann das ein Eingriff in die Meinungsfreiheit oder z.B. die Religions-, die Presse-, die allgemeine Handlungsfreiheit oder bei politischen Parteien in die Parteienfreiheit sein."

Quellen:

http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/staff/murswiek.php

http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/papers/murswiek/IOER_VSB-Funktionen_Preprint.pdf

http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/papers/murswiek/IOER_VS-Obliegenheit_Preprint.pdf

-- Neue Freiheit 08:56, 2. Mär. 2007 (CET)Beantworten

„wichtiger Kritiker der Verfassungsschutzpraxis“

@GS. Ich habe noch Deine Statements im Kopf, dass der Verfassungsschutz von Links- und Rechtsextremisten gleichermaßen bekämpft wird, dass versucht wird ihn öffentlich zu diskreditieren (z.B. hier [3]). Dann verwundert mich Dein letzter Eintrag in diesem Artikel doch sehr. Weiß Du warum? Weil dieser Dietrich Murswiek bisher als „wichtiger“ Kritiker und Kronzeuge gegen den Verfassungsschutz bisher überwiegend nur in rechtskonservativen bis rechtsextremistischen Websites zelebriert wird: [4], [5], [6], [7] oder durch[8] (oder Benutzer Neue Freiheit im Artikel Bund freier Bürger und im Thread zuvor hier siehe oben auf dieser Seite). Nun also auch in Wikipedia. Zwar muß man natürlich berücksichtigen, dass so mancher wider Willen zitiert, bzw. als Kronzeuge aufgerufen wird. Was mich stutzig macht ist zufällig die Vergangenheit des Dietrich Murswiek. Ich habe Unterlagen, aus denen hervorhgeht, dass Murswiek ein militanter Neonazi gewesen ist. Kannst Du jetzt mein Unbehagen in dieser Angelegenheit verstehen?--KarlV 12:44, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Lieber Karl, wenn es so ist, wie Du sagst (ich kenne diese Quellen nicht, es gibt aber Andeutungen auf linksextremistischen Webseiten), kann ich es sogar nachvollziehen. Aber "rechtskonservative bis rechtsextremistische Websites" sind nicht unsere Referenz. Murswiek ist in der Tat einer der zentralen Kritiker. Mir gefällt seine Position nicht, aber sie darzustellen verpflichtet der NPOV. Ich habe die Quelle nicht gebracht. Sie stand vorher im Text. Und zwar mit verfälschend herausgepickten Zitaten. Zu einer vollständigen Zusammenfassung war der Einsteller offensichtlich nicht in der Lage. Ich halte den Einsteller für einen rechtsextremen POV-Pusher, das ändert aber nichts an der Qualität von Quellen. Was macht Murswiek zu einem zentralen Kritiker? Zunächst, dass er in einschlägigen Urteilen und Kommentaren zitiert wird. Auch das Bundesverfassungsgericht zitiert ihn: "Ungeachtet der in der Literatur an diesem Normenverständnis insbesondere aus systematischen Gründen geäußerten Kritik (vgl. Murswiek, NVwZ 2004, S. 769 <775>) hat das Bundesverfassungsgericht bei der verfassungsrechtlichen Bewertung der angegriffenen Maßnahmen von der Auslegung durch die Fachgerichte auszugehen, weil gegen sie verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erheben sind." (JF-Entscheidung). Murswiek publiziert in renommierten Fachzeitschriften (Deutsches Verwaltungsblatt, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)) und nicht in rechtsextremen Webseiten. Um das festzustellen, reicht auch ein Blick auf Google Scholar). --GS 18:14, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Nun bezüglich der Quellen, lieber GS, werde ich noch im Artikel Dietrich Murswiek Lemmabezogen zurückkommen. Ich werde die Quellen dann dort zunächst einmal in der Diskussion vorstellen. Das vorneweg und vielleicht noch das hier: Du müsstes eigentlich schon wissen, dass ich auf linksextreme Seiten nie referenziere, schon gar nicht nötig habe mich beispielsweise auf Indymedia zu beziehen. Ich habe selbst genügend Material (Primär- und Sekundärquellen) und bin in dieser Hinsicht autark. Zum Lemma. Es gibt genügend wichtige Kritiker aus den verschiedensten Parteien, auch von linksextremer und rechtsextremer Seite, von Leuten wie z.B. Claus Norderbruch. Jetzt haben wir also im Artikel einen "wichtigen Kritiker", der von bestimmten politischen Kreisen - ich sage es mal ganz vorsichtig - instrumentalisiert wird. Ich habe jetzt den Eindruck, ich hoffe ich täusche mich, dass sich Wikipedia gerade mit solchen Aussagen, (wichtiger Kritiker, z.B.) zum Steigbügelhalter bestimmter Bestrebungen macht. Zumindest empfinde ich das hier als eine reale Gefahr für dieses Projekt. Aber vielleicht bin ich da zu sensibilisiert und es wollen sich vielleicht ja auch andere User dazu äußern?--KarlV 20:00, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Mursiwiek ist mir bekannt als Autor in juristischen Fachzeitschriften. Wie auch aus dem Schriftenverzeichnis hervorgeht, publiziert Murswiek regelmäßig in den führenden rechtswissenschaftlichen Zeitschriften in Deutschland. Er ist deshalb eindeutig als reputabel anzusehen (eindeutiger geht es kaum noch). Auch zum Thema Verfassungsschtzbericht hat er mehrmals in Fachzeitschriften publiziert. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 20:14, 6. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Stimmt, Du verwendest nie linksextremistische Zeitschriften. Ich hatte nicht gesehen, dass Du das in den Artikel geschrieben hattest. Daher ziehe ich die Frage zurück. Wenn es reputable Sekundärquellen zu Murswieks Vergangenheit gibt, gehört das in den Artikel. Es ändert aber nichts an seiner Stellung in der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Das mit der Steigbügelhalterschaft kann ich dagegen überhaupt nicht nachvollziehen. Wir haben eindeutige Kriterien für Quellen. Die Behandlung dieser Quellen auf extremistischen Webseiten taucht in keinem dieser Kriterien als Beurteilungsfaktor auf. Es wäre aus meiner Sicht auch ein besonders unsinniger Faktor, weil uns dann irgendwelche abseitigen Publikationen, für die sich zurecht ausser dem Verfassungsschutz niemand interessiert, die Themen diktieren würden. Îch z.B. würde mich auch weigern, nach einer Bibliotheksrecherche noch eine Schmuddelwebseiten-Recherche zu machen, um zu sehen, wie die Themen dort behandelt werden. In unserem Fall würde das zu der abwegigen Situation führen, dass wir Murswiek nicht behandeln, obgleich das Bundesverfassungsgericht ihn als zentralen systematischen Kritiker aufführt. Auch das OVG Berlin-Brandenburg hat sich bei seinem Verbot der Verdachtsberichtserstattung auf Murswiek berufen. Murswiek argumentiert auch ausschließlich auf Basis gesetzlicher Bestimmungen. Vermutlich legt er diese sogar richtig aus. Man müsste also die Gesetze ändern, wenn man eine andere Verfassungsschutzpraxis wollte. Ich wäre für eine solche Änderung, aber das spielt keine Rolle. Es hat auch noch niemand gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu zitieren, obgleich es in rechtsextremen Publikationen unisono begeistert gefeiert wurde. --GS 09:03, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten

"OM"? Wat is dat denn?

"Offizielle Mitarbeiter" (OM) - sowas gibt es nicht beim Verfassungsschutz. Die haben Beamte und Angestellte sowie V-Leute, wobei letztere keine Mitarbeiter des VS sind (was auch gern mal durcheinander gebracht wird). Die Phantasie-Bezeichnung "OM" hat wohl jemand erfunden, der gern Verfassungsschutz und Stasi in einen Topf werfen würde, deshalb bin ich auch dafür, den Link zum MfS hier wegzunehmen. Überhaupt finde ich diese Namensliste, egal unter welcher Überschrift, nicht so toll, weil sie 1. nicht exakt 2. nicht aktuell und 3. willkürlich ist, d.h. es stehen die Präsidenten von Landesämtern drin (obwohl im Artikel ganz richtig steht, dass diese den Innenministern der Länder unterstehen und nicht dem BfV), es stehen völlig unsystematisch Personen drin, wo halt mal einer irgendwo irgendwann den Namen aufgeschnappt hat und der inzwischen möglicherweise was ganz anderes macht. Vielleicht also lieber weglassen. Gruß Moni

Das sehe ich auch so. Z.B. steht dort: "Dr. Armin Pfahl-Traughber, Autor der Zeitschriften MUT und Blick nach Rechts sowie im Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Mitglied im Veldensteiner Kreis, seit 1994 offizieller Mitarbeiter des Bundesamt für Verfassungsschutz, Abt. Rechtsextremismus, zunächst als Referent, später zum Referatsleiter befördert. Heute Professor an der Fachhochschule des Bundes, Außenstelle BMi-Schule I"
Bei Pfahl-Traughber wenige Publikationsorgane auszusuchen, ist eher verfälschend. PT schreibt in sehr vielen Zeitschriften. Warum also nur diese drei? Wenn es die Zeitschriften wären, in denen er hauptsächlich publiziert, wäre deren Angabe noch vertretbar. Hier ist es wohl eher eine Skandalisierungsabsicht, die der Nennung zugrunde liegt. Außerdem kommt hier der nichtexistente "offizielle Mitarbeiter" vor. -- W.R./Weiße_Rose Diskussion 11:10, 7. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Organisierte Kriminalität der Polizeidirektion 6 in Berlin

Mit verwunderung habe ich in den letzten Jahren die Verwandlung der kriminellen Polizeidirektion in ein offensichtlich " demokratisches" Feld verfolgt Der Herr Professor wurde offensichtlich vom Berliner Senat eingesetzt. um die verfassungsfe indlichkeit der Berliner Polizei zu vertuschen. Leider ist die Öffntlichkeit nicht ganz genau über den Werdegang dieses Polizeidirektors informiert. Ansonsten würde Sie sich fragen, wer ist daran intereesiert, vorsätzlich in der Öffentlichkeit ein falsches Feindbild zu instalieren. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.144.6.171 (DiskussionBeiträge) 20:01, 19. Apr. 2007) --217.232.151.106 20:23, 19. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Online-Durchsuchungen

Gegenüber der Leipziger Volkszeitung sollen sich Behördenvertreter zur Praxis der online-Druchsuchungen positiv geäußert haben. Kennt jemand genauere Quellen und Aussagen? -- andrax 19:45, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


V-Personen

Weshalb wurde der folgende Eintrag entfernt?

  • Markus Hirsch (27. März 1985 in Wien geboren) (RAF Mühlheim/Main)

91.123.202.133 01:17, 17. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

unverständliche Aussage "omni modo facturus"

Ich verstehe die Aussage "tätig als omni modo facturus" (bei den Mitarbeitern) überhaupt nicht. Kann mir das jemand erklären, sonst lösche ich das raus. Und ja, ich weiß, was omnimodo facturus ist, aber in diesem Zusammenhang passt das hinten und vorne nicht, selbst wenn man mal hinnimmt, dass es hier als Substantiv verwendet wird. --RealS 22:40, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten