Trampbus
Trampbusse sind Teil des normalen Linienverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie bieten zusätzlich die Möglichkeit, entlang des Linienweges auf Anforderung auch außerhalb von oder zwischen den Haltestellen Fahrgäste aussteigen zu lassen. Unter Umständen ist auch ein Einstieg nach Handzeichen vom Straßenrand aus möglich. Trampbusse sind insbesondere in dünnbesiedelten Bereichen oder zu Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage eine sinnvolle Ergänzung des Angebots. Diese Möglichkeiten können auch für Nachtbusse genutzt werden, da viele Fahrgäste (besonders junge Frauen) in der Dunkelheit keine langen Fußwege zurücklegen möchten. Ähnliche Angebote können Anruflinien, insbesondere AnrufSammelTaxen bieten, die ihre Fahrgäste bis vor die Haustür befördern.
Allerdings erfordern Linienverkehre nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) grundsätzlich feste Haltestellen – Trampbusse sind danach also nicht zulässig. Nach § 2 (7) PBefG ist aber eine zeitlich auf vier Jahre befristete Genehmigung zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsmittel möglich. Nach dieser Experimentierklausel wurden von 1990 bis 1994 in Pinneberg und von 1991 bis 1995 im Regionalverkehr in Schleswig-Holstein Trampbusse getestet. Gegenwärtig werden beim Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Trampbusse erprobt.
Die Möglichkeit, auch zwischen Haltestellen auszusteigen, bieten insbesondere abends und nachts viele Verkehrsbetriebe, unter anderem in Kassel, Dresden, Münster und Krefeld.
Der Nahverkehr Hameln-Pyrmont setzt im Spät- und Nachtbetrieb „Home-Busse“ ein. Die Busse fahren ab Hameln in die Nachbargemeinden und bieten eine Haustür-Bedienung wie bei AnrufSammelTaxen an.
In dünn besiedelteren Ländern wie in Skandinavien ist ein Halt auf Anforderung schon seit Jahren üblich.