Zeugensammelstelle

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Eine Zeugensammelstelle ist eine ad hoc eingerichtete Sammelstelle in einem Raum oder im Gelände in der Nähe einer Einsatzstelle (Tatort oder Ereignisort). Die Einrichtung gehört zur Taktik der Polizei. Zur Zeugensammelstelle haben sich Zeugen nach Aufforderung durch die Polizei einzufinden, da Zeugen grundsätzlich (nicht generell) eine Aussagepflicht haben.

Diese Stelle wird eingerichtet, um

  • einen Großeinsatz in geordnete Bahnen zu bringen („Gewusel“), unter anderem auch um Schaulustige wegzubringen
  • festzustellen, ob es Zeugen im Strafverfahren sind oder nur Geschädigte, die keinerlei Beobachtungen gemacht haben
  • Zeugen medizinisch und psychologisch zu betreuen (Aufregung, Trauma, Schock), vgl. Krisenintervention im Rettungsdienst.
  • Personalien festzustellen und gegebenenfalls
  • die Zeugen zu befragen und vernehmen, dies ist vor allem wichtig für eine Fahndung nach Personen und Sachen im Rahmen des Ersten Angriffes.

Beispiel Amoklauf an einer Schule: Es sind etwa 100 Zeugen vorhanden, die in die Turnhalle gebeten werden.

Siehe auch