Parteienfinanzierung

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Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaften umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.

Die Einnahmenseite der Parteien umfasst vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, öffentliche Zuschüsse (Staatliche Grundfinanzierung, früher: Wahlkampfkostenerstattung) sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. "Sonderbeiträge" von Abgeordneten und Ministern). Darüber hinaus sind teilweise Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen von Bedeutung.

Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen sowie der politischen Stiftungen mit einbezieht.

Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz festgehalten. Die Grundlage für die Tatsache, dass Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (...) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.

Ziel der deutschen Gesetzgebung ist es, den Parteien es auch wirtschaftlich zu ermöglichen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Hierfür soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden. Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden; Partei- und Staatsfinanzen sollen sauber getrennt bleiben. Als eine typische Optimierungsaufgabe gelingt beides stets nur teilweise, und es kommt immer wieder zu Finanzierungsskandalen wie der „Flick-Affäre“ und der „Schwarzgeldaffäre“ (siehe auch: Parteispende).

Zu beachten ist hierbei, dass die nicht zu vernachlässigenden „Sonderbeiträge“ (Parteisteuern) der Mandatsträger und Minister nicht explizit ausgewiesen sind, sondern teilweise als „Beiträge“ und teilweise als "Spenden" verbucht werden. Mit der Neufassung des Parteiengesetzes im Jahr 2002 wurde eine Pflicht zum gesonderten Ausweis von "Mandatsträgerbeiträgen" im Rechenschaftsbericht eingeführt.

Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen für Personal, für die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an.

Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen

Eine wichtige Einnahmequelle für Parteien bilden die regelmäßigen Beitragszahlungen der Parteimitglieder. Im Wahljahr 2005 trugen die Mitgliedsbeiträge bei den Bundestagsparteien zu über einem Viertel der Gesamteinnahmen bei.

Finanzierung aus Parteispenden

Hauptartikel: Parteispenden

In Deutschland finanzieren sich die Parteien zu mehr als 15 Prozent durch Parteispenden. Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt.

Finanzierung aus staatlichen Mitteln

Aufgrund des Parteiengesetzes (§18) erhalten die Parteien jährlich staatliche Mittel (ehemals Wahlkampfkostenerstattung). Maßgebend für deren Höhe ist ihre "Verwurzelung in der Gesellschaft", gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, der Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Höhe der durch sie eingeworbenen Spenden.

Die vom Staat gezahlte Summe an alle Parteien darf, als sogenannte "absolute Obergrenze" derzeit jährlich maximal 133 Millionen Euro betragen. Die staatlichen Mittel an eine Partei sind hierbei maximal so hoch, wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen wie z. B. Mitgliesbeiträge oder Parteispenden. Diese "relative Obergrenze" ist ist vor allem für Kleinparteien relevant.

Die Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt:

  • 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro.
  • 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

Um am System der staatlichen Parteienteilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben.

Finanzierung durch wirtschaftliche Betätigung

Durch Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen haben Parteien ebenso die Möglichkeit Gewinne zu erzielen. Rechnet man die Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und sonstigen Tätigkeiten hinzu so beträgt der Anteil dieser Einnahmen etwa 7 Prozent.

Statistiken

Einnahmen (2007) in Tausend €[1]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Einnahmen CDU SPD Grüne FDP Die Linke WASG CSU
aus Mitgliedsbeiträgen 41.924
(29,4 %)
47.582
(30,3 %)
5.587
(21,4 %)
6.953
(22,0 %)
9.195
(41,0 %)
376
(47,6 %)
9.684
(22,3 %)
aus Mandatsträgerbeiträgen und
sonstigen regelmäßigen Einnahmen
17.879
(12,6 %)
21.667
(13,8 %)
5.467
(20,9 %)
2.175
(6,9 %)
2.000
(8,9 %)
55
(7,0 %)
3.217
(7,4 %)
aus Spenden von natürlichen
Personen
12.418
(8,7 %)
8.473
(5,4 %)
2.828
(10,8 %)
5.194
(16,4 %)
1.524
(6,8 %)
768
(9,7 %)
7.353
(16,9 %)
aus Spenden von juristischen
Personen
6.660
(4,7 %)
2.095
(1,3 %)
383
(1,5 %)
1.878
(5,9 %)
19
(0,1 %)
0
(0 %)
3.317
(7,6 %)
aus Unternehmenstätigkeiten
und Beteiligungen
1
(0,01 %)
9.127
(5,8 %)
0
(0 %)
1.085
(3,4 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
aus Veranstaltungen, Vertrieb
und sonstigen Tätigkeiten
11.723
(8,2 %)
14.744
(9,4 %)
637
(2,4 %)
2.558
(8,1 %)
192
(0,9 %)
01
(0 %)
8.135
(18,7 %)
aus staatlichen Mitteln 44.790
(31,4 %)
43.475
(27,7 %)
10.079
(38,6 %)
9.989
(31,5 %)
8.814
(39,3 %)
271
(34,4 %)
10.711
(24,6 %)
aus sonstigem Vermögen 4.367
(3,1 %)
8.836
(5,6 %)
341
(1,3 %)
1.642
(5,2 %)
455
(2,0 %)
2
(0,3 %)
929
(2,1 %)
aus sonstigen Einnahmen 2.686
(1,9 %)
979
(0,6 %)
813
(3,1 %)
185
(0,6 %)
230
(1,0 %)
6
(0,8 %)
108
(0,3 %)
Gesamteinnahmen 142.451
(100 %)
156.981
(100 %)
26.138
(100 %)
31.664
(100 %)
22.433
(100 %)
789
(100 %)
43.459
(100 %)
Ausgaben (2007) in Tausend €[2]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Ausgaben CDU SPD Grüne FDP Die Linke WASG CSU
Personalausgaben 40.670
(34,4 %)
46.989
(36,1 %)
8.157
(38,0 %)
3.925
(15,8 %)
8.090
(40,5 %)
139
(16,7 %)
9.336
(25,5 %)
Laufender Geschäftsbetrieb 28.408
(24,0 %)
28.221
(21,7 %)
4.625
(21,5 %)
8,430
(34,0 %)
3.925
(19,7 %)
351
(42,0 %)
7.475
(20,4 %)
Allgemeine politische Arbeit 3.293
(27,9 %)
3.371
(25,9 %)
6.604
(30,8 %)
8.255
(33,3 %)
7.118
(35,6 %)
305
(36,6 %)
14.549
(39,7 %)
Wahlkämpfe 921
(7,8 %)
1.154
(8,9 %)
1.490
(6,9 %)
1.608
(6,5 %)
672
(3,4 %)
27
(3,3 %)
4.742
(12,9 %)
Ausgaben für die Vermögens-
verwaltung einschließlich
sich hieraus ergebender Zinsen
2.831
(2,4 %)
8.271
(6,4 %)
442
(2,1 %)
1.221
(4,9 %)
8
(0,1 %)
4
(0,5 %)
0
(0 %)
Sonstige Zinsen 752
(0,6 %)
654
(0,5 %)
9
(0,1 %)
1.333
(5,4 %)
2
(0,1 %)
5
(0,7 %)
379
(1,0 %)
Sonstige Ausgaben 3.376
(2,9 %)
609
(0,5 %)
137
(0,6 %)
17
(0,1 %)
150
(0,8 %)
2
(0,2 %)
150
(0,4 %)
Gesamtausgaben 118.192
(100 %)
130.015
(100 %)
21.467
(100 %)
24.791
(100 %)
19.969
(100 %)
835
(100 %)
36.634
(100 %)
Überschuss der Gesamtpartei (2007) in Tausend €[3]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Überschuss CDU SPD Grüne FDP Die Linke WASG CSU
Überschuss 24.259 26.966 4.670 6.873 2.464 minus 45 6.824
Besitzposten der Gesamtpartei (2007) in Tausend €[4]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Besitzposten CDU SPD Grüne FDP Die Linke WASG CSU
Haus- und Grundvermögen 51.045
(30,9 %)
119.604
(42,9 %)
10.654
(33,5 %)
2.864
(11,3 %)
4.847
(20,4 %)
0
(0 %)
10.053
(17,1 %)
Geschäftsstellenausstattung 2.268
(1,4 %)
9.167
(3,3 %)
1.109
(3,5 %)
1.430
(5,6 %)
248
(1,0 %)
0
(0 %)
422
(0,7 %)
Beteiligungen an Unternehmen 1.498
(0,9 %)
9.048
(3,2 %)
19
(0,1 %)
4.404
(17,3 %)
1.972
(8,3 %)
0
(0 %)
225
(0,4 %)
Sonstige Finanzanlagen 13.456
(8,1 %)
30.086
(10,8 %)
365
(1,1 %)
2.466
(9,7 %)
4.761
(20,0 %)
0
(0 %)
1.768
(3,0 %)
Forderungen an Gliederungen 0
(0 %)
19.325
(6,9 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
Forderungen aus der
staatlichen Teilfinanzierung
206
(0,1 %)
582
(0,2 %)
169
(0,5 %)
117
(0,5 %)
19
(0,1 %)
0
(0 %)
0
(0 %)
Geldbestände 93.532
(56,6 %)
83.392
(29,9 %)
18.309
(57,5 %)
10.756
(42,4 %)
10.496
(44,1 %)
369
(77,1 %)
45.179
(77,0 %)
Sonstige Vermögensgegenstände 3.263
(2,0 %)
7.400
(2,7 %)
1.202
(3,8 %)
3.350
(13,2%)
145
(6,1 %)
109
(22,9 %)
1.032
(1,8 %)
Gesamtbesitzposten 165.271
(100 %)
278.607
(100 %)
31.830
(100 %)
25.390
(100 %)
23.797
(100 %)
479
(100 %)
58.681
(100 %)
Schuldposten der Gesamtpartei (2007) in Tausend €[5]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Schuldposten CDU SPD Grüne FDP Die Linke WASG CSU
Pensionsverpflichtungen 957 1.725 0 0 0 0 9.598
Sonstige Rückstellungen 3.885 12.212 310 2.644 305 0 1.060
Verbindlichkeiten gegen-
über Gliederungen
0 18.959 0 0 0 0 0
Rückzahlungsverpflichtungen aus der
staatlichen Teilfinanzierung
7 11 0 0 15 0 69
Verbindlichkeiten gegenüber Banken 39.293 57.544 5.518 13.482 13 0
(0 %)
6.510
Verbindl. gegenüber sonstigen Darlehensgebern 705 7.756 49 3.222 111 109 301
Sonstige Verbindlichkeiten 5.768 5.624 902 1.455 347 24 1.262
Gesamtschuldposten 50.618 103.834 6.781 20.805 793 134 18.803


Reinvermögen der Gesamtpartei (2007) in Tausend €[6]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Reinvermögen CDU SPD Grüne FDP Die Linke WASG CSU
Vermögen 114.653 174.773 25.049 4.585 23.003 344 39.877


Festgesetzte Mittel (2005/2006/2007/2008)[7]
Partei Mittel 2008 in € Mittel 2007 in € Mittel 2006 in € Mittel 2005 in €
CDU 43.593.639,91 44.790.190,59 44.591.403,49 45.235.439,11
SPD 43.488.488,95 43.475.249,30 42.903.568,04 43.774.251,37
CSU 11.280.535,48 10.711.703,75 10.781.099,75 10.550.126,28
GRÜNE 10.209.852,21 10.079.693,14 9.910.264,48 9.552.641,91
FDP 10.138.015,16 9.989.233,49 9.872.067,82 9.584.877,36
Die Linkspartei.PDS 9.465.698,47 9.086.679,22 [8] 8.548.935,61 8.518.778,92
NPD 1.496.824,39 [9] 1.448.519,55 1.376.678,48 1.233.779,59
GRAUE 0,00 [10] 0,00 [11] 1.344.248,80 1.213.410,84
REP 1.391.017,93 1.394.576,23 1.283.921,02 1.300.666,02
ödp 589.886,38 565.493,29 621.226,24 614.868,01
WASG 0,00 0,00 [12] 543.584,82 126.859,89
DVU 226.819,35 225.763,75 231.971,94 243.444,85
FAMILIE 239.874,04 [13] 198.477,29 [14] 182.861,67 155.009,77
Die Tierschutzpartei 66.532,34 [15] 76.924,27 [16] 78.924,31 61.036,62
Offensive D -,-- 0,00 [17] 74.544,80 370.709,26
SSW 61.047,01 59.934,41 60.497,94 60.173,79
Ab jetzt… -,-- -,-- 34.172,45 23.895,11
Pro DM -,-- 24.005,88 33.368,09 41.580,99
DIE FRAUEN 22.993,90 [18] 20.827,68 [19] 28.249,33 32.485,55
Eltern 76.486,94 77.708,67 7.249,50 -
50+ 17.266,96 15.645,22 5.937,50 14.506,05

Für die Freien Wähler Thüringen, für die 2004 18.651,55 € festgesetzt wurden, konnten 2005 und 2006 gemäß § 19a Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes keine staatlichen Mittel festgesetzt werden, da sie ihre Rechenschaftsberichte für 2004 und 2005 nicht fristgerecht eingereicht hat.[20]

Wandel der Regelungen

Die Regelungen wurden auf Grund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Zuletzt klagten ödp und Die GRAUEN gemeinsam erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten wäre. Kernpunkt dieser Klage ist die Festlegung, dass Parteien bei mindestens drei Landtagswahlen ein Prozent der Stimmen haben müssen, um relevante Zuschüsse zu bekommen. Bisher und somit auch weiterhin gilt als Grenze ein Prozent in einem Bundesland.

USA

In den USA gibt es keine staatlich geregelte Finanzierung der dortigen Parteien. Stärker als in Deutschland geht daher dort der Wahlkampf mit der Suche nach finanzieller Unterstützung durch Privatpersonen einher. Dies führt zu einer größeren Abhängigkeit der Parteien von privaten Geldgebern, andererseits werden diese Verbindung auch eher offengelegt als das z. B. in Deutschland der Fall ist.

Siehe auch: Politisches System der USA, Modern election campaigns in the US, Canadian and American politics compared: Size of constituencies and campaign financing

Einzelnachweise

  1. | Rechenschaftsberichte 2007 der im Bundestag vertretenen Parteien, BT Drucksache 16/12550
  2. | Rechenschaftsberichte 2007 der im Bundestag vertretenen Parteien, BT Drucksache 16/12550
  3. | Rechenschaftsberichte 2007 der im Bundestag vertretenen Parteien, BT Drucksache 16/12550
  4. | Rechenschaftsberichte 2007 der im Bundestag vertretenen Parteien, BT Drucksache 16/12550
  5. | Rechenschaftsberichte 2007 der im Bundestag vertretenen Parteien, BT Drucksache 16/12550
  6. | Rechenschaftsberichte 2007 der im Bundestag vertretenen Parteien, BT Drucksache 16/12550
  7. www.bundestag.de/parlament/funktion/finanz/festsetz_staatl_mittel/index.html
  8. Die Parteien Die Linke. und WASG haben im Jahr 2007 fusioniert. Die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Wählerstimmen und die Zuwendungen beider Parteien wurden addiert.
  9. Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach § 23a Abs. 2 PartG eingeleitet. Die staatlichen Mittel für diese Partei werden daher gemäß § 19a Abs. 1 Satz 3 PartG nur vorläufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Höhe möglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei (§§ 31a bis 31c PartG) ausgezahlt.
  10. [http://www.bundestag.de/parlament/funktion/finanz/festsetz_staatl_mittel/finanz_08.pdf Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach § 23a Abs. 2 PartG eingeleitet. Die staatlichen Mittel für diese Partei werden daher gemäß § 19a Abs. 1 Satz 3 PartG nur vorläufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Höhe möglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei (§§ 31a bis 31c PartG) ausgezahlt. Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 eingereicht, so dass gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2009 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 gemäß § 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG bereits endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2008 verloren.]
  11. Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 eingereicht, so dass gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2008 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen.
  12. Die Parteien Die Linke. und WASG haben im Jahr 2007 fusioniert. Die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Wählerstimmen und die Zuwendungen beider Parteien wurden addiert.
  13. Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  14. [http://www.bundestag.de/parlament/funktion/finanz/festsetz_staatl_mittel/finanz_07.pdf Die Partei hat ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 erst nach dem 31. Dezember 2007 eingereicht, so dass sie gemäß § 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2007 verloren hat. Der Zuwendungsausweis wird daher auf "0,00 €" gesetzt. Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).]
  15. Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  16. Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  17. [http://www.bundestag.de/parlament/funktion/finanz/festsetz_staatl_mittel/finanz_07.pdf Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 eingereicht, so dass gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2008 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Die Partei hat sich am 29. Oktober 2007 aufgelöst. Gemäß § 18 Abs. 8 PartG scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus. Der allein zugrunde zu legende Wählerstimmenanteil in Höhe von 34.290,70 € beschränkt sich auf 299 von 361 zugrunde zu legenden Tagen (volle Monate à 30 Tage, angefangene Monate taggenau) und beträgt daher 28.401,44 €.]
  18. Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  19. Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  20. Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat PM 3 (Parteienfinanzierung), Mitteilung vom 26. Januar 2007.

Literatur

  • Hiltrud Naßmacher: Parteiensysteme und Parteifinanzen in West-Europa. In: ZfP. Band 51, Nr. 1, 2004, S. 29–51.
  • Hiltrud Naßmacher: Parteiensysteme und Parteienfinanzierung in Westeuropa. In: Die Parteiensysteme Westeuropas. 2006, S. 507–519, doi:10.1007/978-3-531-90061-2_21.