Remi-Haar

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Begriff aus dem Haarkosmetikbereich: Qualitätsmerkmal wonach Echthaarsträhnen bzw. Echthaarteile zur Haarverlängerung und Haarverdichtung sämtliche folgender Voraussetzungen erfüllen:

  1. gesundes, somit chemisch unbehandeltes Menschenhaar,
  2. die Schuppenschicht der verwendeten Haare ist gesund und intakt,
  3. die Schuppenschicht der einzelnen Haare ist zu 100% in die gleiche Wuchsrichtung (Haarwurzel - Haarspitze) ausgerichtet.

Der Begriff Remi ist abgeleitet vom französischen "remis" als Partizip des Verbes "remettre": "zurückstellen" im Sinn von "in den ursprünglichen Ausgangszustand zurückstellen".

Die umgangssprachlichen bzw. teilweise anglizistischen Abwandlungen "Remy-Haar", "Remi-Haar" werden vorrangig im Haarkosmetikbereich verwendet. Es werden damit Haare im "ursprünglichen Ausgangszustand" bezeichnet.

Ursprünglich stammt der Begriff "Remi-Haar" aus dem traditionellen französischen Perückenmacher-Handwerk des 17. Jahrhunderts. Seit Echthaar zu großen Teilen aus dem asiatischen Raum bezogen wird, wird der Ausdruck Remi-Haar oft missbräuchlich verwendet. Die oben genannten Qualitäts-Ansprüche werden nur mehr äußerst selten erfüllt.

Siehe auch