Online-Ticket

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Ein Online-Ticket der Deutschen Bahn. Das Zertifikat befindet sich in der ersten Zeile rechts oben unterhalb des Aztec-Codes.
Online-Ticket der Vueling Airlines

Ein Online-Ticket ist eine Eintritts- oder Fahrkarte, die auf elektronischem Wege (meistens über das Internet) erworben und selbst ausgedruckt werden kann. Die Gültigkeit des Tickets kann beispielsweise anhand eines auf dem Ticket aufgedruckten digitalen Zertifikates und einer persönlichen Identifikation (z. B. Kreditkarte, Mitgliedsausweis oder Personalausweis) überprüft werden.[1]

Der Verkäufer benutzt Informationen über den Verwendungszweck und bei personalisierten Tickets auch die Identifizierung des Käufers, wie eine Kreditkartennummer, um ein digitales Zertifikat zu erstellen. Mit dem Zertifikat kann der Verkäufer bei der Kontrolle des Tickets überprüfen, ob es sich um ein gültiges Ticket handelt und ob der Benutzer berechtigt ist, das Ticket einzulösen.

Es bestehen theoretisch verschiedene Möglichkeiten, ein Online-Ticket zu fälschen. Neben der räumlichen und zeitlichen Einschränkung der Gültigkeit gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Tickets vor Missbrauch und Fälschung zu schützen.

Mehrfachnutzung

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Die einfachste Möglichkeit wäre die Mehrfachnutzung eines Tickets. Da das Ticket vom Kunden selbst ausgedruckt wird oder sogar nur in elektronischer Form bei ihm vorliegt, kann er beliebig viele Kopien davon anfertigen. Wenn er die identischen Tickets nacheinander nutzt, bemerkt dies der Verkäufer spätestens beim Abgleich der geprüften Tickets mit den verkauften Tickets. Das kann bei mobilen Kontrollgeräten, wie sie beispielsweise für Fahrkartenkontrollen in Zügen verwendet werden, erst am Abend oder am nächsten Tag sein, sobald das Gerät zum Datenabgleich mit der zentralen Datenbank verbunden wird.

Nutzung mit anderer Identität

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Eine weitere Möglichkeit ist der Diebstahl eines gültigen Zertifikats von einem regulären Käufer. Das fällt auf, sobald ein Ticket mehrfach in der Kontrolle auftaucht. Bei personalisierten Tickets genügt dieser Diebstahl nicht, sondern es muss auch noch die Identifizierung des regulären Käufers gestohlen werden. Dadurch gerät der reguläre Käufer in den Verdacht einer Mehrfachnutzung, den er nicht ohne Weiteres entkräften kann.

Diebstahl des Zertifizierungsverfahrens

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Gelingt es einem Betrüger, das Zertifizierungsverfahren und die zugehörigen geheimen Schlüssel unbemerkt zu entwenden, so ist er ebenso wie der Verkäufer des Tickets in der Lage, formell gültige Zertifikate und somit gültige Tickets zu erstellen. Gegen diese Form des Betrugs hilft allein eine Registrierung aller verkauften Tickets in einer Datenbank und der Abgleich der kontrollierten Tickets mit dieser Datenbank. Der Betrüger ist dann allerdings nur dingfest zu machen, wenn der Abgleich online erfolgt. Da jeder geheime Schlüssel der einzelnen Verkaufsautomaten in dem HSM gespeichert wird und diese Geräte überprüfen ob das Gerät physisch beschädigt ist, würde ein physischer Angriff den Schlüssel unbrauchbar machen.

Online-Ticket bei der Deutschen Bahn

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In Deutschland besonders gebräuchlich sind die Online-Tickets bei der Deutschen Bahn. Sie wurden zum 25. Oktober 1999 eingeführt und zunächst nur im Rahmen des mittlerweile eingestellten Sonderangebots Surf & Rail ausgegeben (davor gab es jedoch bereits die Möglichkeit, sich Platzreservierungen am heimischen Computer zu erstellen und zu bezahlen). Bei diesen Surf&Rail-Online-Tickets (die an die Benutzung bestimmter Züge gebunden waren) kam jedoch ein anderes Verfahren zur Anwendung als heute: als Legitimation reichte ein Personalausweis oder Reisepass, die Zugbegleiter führten Listen mit sich, auf denen alle Buchungen für den Zug verzeichnet waren (Surf&Rail wurde nur für Fernverkehrszüge angeboten).

Seit dem 1. April 2002 werden Online-Tickets auch flächendeckend für den Normaltarif angewendet (d. h. auch für Verbindungen, die Nahverkehrszüge enthalten). Außerdem wurde ein neues Legitimationsverfahren eingeführt: Seither muss die BahnCard oder eine Kreditkarte (das kann auch eine andere sein als die, mit der das Ticket bezahlt wurde) als Legitimation vorgelegt werden. Die neuen Online-Tickets wurden zunächst nur für Reisen ab 101 Kilometer Entfernung ausgegeben. Ein paar Jahre später sank diese Mindestentfernung auf 51 Kilometer. Unabhängig von dieser Mindestentfernung wurden die Online-Tickets zum Normaltarif aber bereits von Beginn an auch für reine Nahverkehrsverbindungen ausgegeben, also auch für Reisen, bei denen im gesamten Verlauf keine Fernverkehrszüge (IC oder ICE) benutzt werden. Als Besonderheit können bestimmte Sonderangebote wie das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Ländertickets seit dem 1. April 2010 als Online-Ticket zum Selbstausdrucken gebucht werden.

Bis Mitte Juni 2003 konnten nur BahnCard-Kunden Onlinetickets buchen. Die Zahl der Buchungen lag bis dahin bei bis zu 6000 pro Tag.[2] Insgesamt verkaufte das Unternehmen 2006 nach eigenen Angaben 7,7 Millionen Reisen als Online-Ticket, dies entspricht 17 % der Fahrscheinverkäufe im Fernverkehr.[3] Ende 2014 wurden monatlich schon mehr als 2,8 Millionen Handy- und Onlinetickets verkauft – laut Angaben der Deutschen Bahn mehr als jede zweite Fernverkehrsfahrkarte. Die durchschnittliche Reiseweite habe bei 340 Kilometern gelegen. Onlinetickets würden durchschnittlich 14 Tage vor Fahrtantritt gekauft.[4] Anfangs konnten Online-Tickets der Deutschen Bahn nur per Kreditkarte erworben werden.[5] Derzeit ist eine Bezahlung mit Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung und PayPal möglich.[6]

Im Aztec-Code (Matrixcode) des Tickets sind Informationen zu Abfahrtsbahnhof, Zielbahnhof, Strecke, Züge, Anzahl der reisenden Personen, Tarif, Reisedatum und Wagenklasse gespeichert.[7] Die Identifizierung des Reisenden erfolgte durch eine BahnCard, EC- (heute Maestro-), Kreditkarte oder (seit 2010) Bundespersonalausweis und wird nur zur Überprüfung der Berechtigung verwendet, muss dafür aber nicht dauerhaft gespeichert werden. In den mobilen Kontrollgeräten der Bahn ist ein Kontrolldatensatz mit Informationen zum Zug, in dem das Online-Ticket kontrolliert wurde, gespeichert. Dieser enthält aber keine personenbezogenen Daten.

Zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2010 entfiel die 50-km-Begrenzung bei der Buchung von Ländertickets als Onlinetickets.[8] Seit Anfang 2012 können Online-Tickets zusätzlich per PayPal bezahlt werden.[9] Im Jahr 2013 soll der Online-Vertrieb von Fahrkarten mit einem Umsatzanteil von 29 Prozent erstmals der größte Vertriebskanal für Fahrkarten der Deutschen Bahn werden.[10] Mitte 2015 wurden rund die Hälfte der Fahrkarten im Fernverkehr der Deutschen Bahn online verkauft, rund 25 Millionen Fahrkarten pro Monat.[11] Seit Mitte 2016 sind Onlinetickets zu allen Zielen zwischen Deutschland und Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz buchbar. Zuvor war dies nur für bestimmte Start- bzw. Zielorte möglich.[12]

Im Oktober 2016 entfiel die erforderliche vorher festzulegende Identifizierungskarte. Es genügt nunmehr, den Vor- und Nachnamen sowie die Anrede anzugeben. Das Ticket enthält auch keine weiteren personenbezogenen Daten. Somit bleibt der Fahrschein allerdings weiterhin personengebunden. Bei der Kontrolle im Zug müssen sich Reisende mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder mit der BahnCard (ggf. zusätzlich mit dem Lichtbildausweis) identifizieren. Dieser Schritt ermöglichte, Tickets für Dritte zu buchen, ohne vorab von diesen Informationen über eine ID-Karte einzuholen. Ein Schülerausweis, Führerschein oder Truppenausweis reicht nicht aus, um sich zu identifizieren.[13]

Mit einem Anteil von rund 40 Prozent sind Online- und Handytickets inzwischen der wichtigste Vertriebskanal der Deutschen Bahn. 2002 wurde damit ein Umsatz von 41 Millionen Euro erzielt, 2008 eine Milliarde und 2016 knapp 2,5 Milliarden Euro. Im März 2017 wurden knapp 3,5 Millionen Onlinetickets verkauft.[14]

Durch Betrug mit Onlinetickets entstand der Deutschen Bahn im Jahr 2013 ein Schaden von sieben Millionen Euro.[11]

Online-Ticket in anderen Bereichen

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Daneben kommt das Online-Ticket vermehrt auch in anderen Bereichen zum Einsatz. Zu nennen wäre vor allem die Nutzung im Luftverkehr[15] wie z. B. bei der Lufthansa, die Nutzung im Nahverkehrsbereich wie z. B. beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und im Konzert und Messebereich auf der Ticketplattform Eventim.

Wiktionary: Onlineticket – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Alexander Nouak: Online Ticket. (Memento vom 11. Juli 2015 im Internet Archive) Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD, Februar 2003
  2. Online-Tickets für alle. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 8–9/2003, ISSN 1421-2811, S. 342.
  3. Online-Tickets bei der Deutschen Bahn immer beliebter. In: heise online, 16. Januar 2007.
  4. Deutsche Bahn AG (Hrsg.): So reisen Online-Kunden der Deutschen Bahn (Memento vom 11. April 2015 im Internet Archive). Presseinformation vom 29. Dezember 2014.
  5. Ohne Quelle
  6. https://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/zahlungsverfahren/zahlung.shtml
  7. Datenschutz bei Online-Tickets der Deutschen Bahn. In: Daten-Speicherung.de
  8. DB mit neuer Preislogik beim Rheinland-Pfalz- und Saarland-Ticket. Deutsche Bahn AG (Hrsg.) . Presseinformation vom 1. Dezember 2010.
  9. Bahn: PayPal-Zahlung für Online-Tickets eingeführt. In: onlinekosten.de, 20. Februar 2012, Zugriff am 3. März 2012
  10. Peter Kirnich: Besser im als auf dem Netz. In: Frankfurter Rundschau. 26. August 2013, S. 16.
  11. a b Holger Bajohra: Online-Betrügern auf der Spur. In: Deine Bahn. Band 43, Nr. 7, 2015, ISSN 0172-4479, S. 46–47.
  12. Online-tickets für das Ausland. In: mobil. Juli 2016, ISSN 0949-586X, ZDB-ID 1221702-5, S. 85.
  13. Deutsche Bahn: Buchung von Online-Tickets ab heute ohne Identifizierungskarte möglich. In: mobiFlip.de. 1. Oktober 2016, abgerufen am 6. Oktober 2016.
  14. Vorreiter beim digitalen Fahrkartenverkauf: Die Deutsche Bahn feiert 15 Jahre Online-Ticket. Online-Vertrieb wichtigster Vertriebskanal der DB • Bahnfahrer buchen knapp 3,5 Millionen Online-Tickets pro Monat • Video-Wettbewerb zum Jubiläum. In: deutschebahn.com. Deutsche Bahn, 4. Mai 2017, archiviert vom Original am 10. Mai 2017; abgerufen am 6. Mai 2017.
  15. Papiertickets im Flugverkehr sterben nicht ganz aus. In: heise.de