Papstwahl
In einem Konklave wählen die dazu berechtigten Kardinäle der Römisch-Katholischen Kirche den Papst und Bischof von Rom. Eine Wahl wird notwendig, wenn das Oberhaupt der katholischen Kirche gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Der Rücktritt eines Papstes ist jedoch seit Gregor XII. 1415 nicht mehr erfolgt.
Das Wort „Konklave“ ist lateinischen Ursprungs (conclave) und bedeutet „verschließbarer Raum“ (v. lat.: clavis = Schlüssel). Es bezeichnet sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem die Papstwahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der wahlberechtigten Kardinäle selbst.
Das Wahlverfahren im Konklave wurde erstmals im Rahmen des Zweiten Konzils von Lyon im Jahre 1274 rechtlich festgelegt. Die Wähler werden so lange von der Außenwelt abgeschottet, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt haben. Heute dient die Sixtinische Kapelle im Vatikan als Sitzungsort des Konklaves.
Allgemeine Regeln
Das Verfahren der Papstwahl beruht auf jahrhundertealten Kirchengesetzen und Traditionen. Das aktive Wahlrecht ist seit 1059 auf die Kardinäle beschränkt. Zuvor nahmen römische Kirchenvertreter und – per Akklamation – auch das Volk von Rom an der Wahl teil. Nur die Päpste selbst sind berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu ändern. Durch die Ernennung neuer Kardinäle üben sie einen gewissen Einfluss auf die Wahl ihres Nachfolgers aus. Es ist ihnen jedoch nicht gestattet diesen selbst zu bestimmen.
Die derzeit gültige Regelung hat Papst Johannes Paul II. am 22. Februar 1996 in der Apostolischen Konstitution über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom (Universi Dominici Gregis) festgelegt.
Äußere Bedingungen für das Konklave
Bis zum Ende des Kirchenstaats im Jahr 1870 fand das Konklave im römischen Quirinalspalast statt, seitdem in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan. Bis zur Papstwahl 1978 blieben die Kardinäle während der gesamten Zeit des Konklaves dort eingeschlossen, so dass auch kleine Schlafzellen in der Kapelle und den angrenzenden Räumen eingerichtet werden mussten.
In seiner Neuregelung bestimmte Papst Johannes Paul II. das vor einigen Jahren neugebaute Gästehaus Domus Sanctae Marthae als den Ort, an dem die Kardinäle während des Konklaves wohnen. Die Jahrhunderte zuvor hatten die Versammelten immer am Wahlort selbst gewohnt. Dennoch bleiben die Kardinäle während des Konklaves von jedem Kontakt mit der Außenwelt abgeschlossen. Sämtliche anderen Gäste müssen das Domus Sanctae Marthae verlassen, weder Telefon noch Fernsehen, Radio, Post oder Zeitungen sind erlaubt.
Diese Regelung fand erstmals während der Papstwahl 2005 nach dem Tod von Papst Johannes Paul II. Anwendung.
Die strenge Abschließung – ursprünglich auch dazu gedacht, die Kardinäle zu einer möglichst raschen Entscheidung zu drängen – dient heute dazu, mögliche äußere Einflussnahmen auf das Konklave zu verhindern.
Ablauf
Das Konklave beginnt frühestens am 15. und spätestens am 20. Tag nach Eintritt der Sedisvakanz mit einer Messe im Petersdom und dem Einzug der wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle. Nach der Vereidigung der Kardinäle fordert der päpstliche Zeremonienmeister mit der Formel „Extra omnes“ („alle hinaus“) diejenigen auf, die nicht zum Konklave gehören, die Kapelle zu verlassen.
Daraufhin finden die Wahlgänge nach einem genau festgelegten Zeremoniell statt, am ersten Tag nur einer, danach gewöhnlich je zwei vormittags und zwei nachmittags. Kandidatenlisten gibt es dabei nicht. Jeder Kardinal ist angehalten, den Namen des von ihm favorisierten Kandidaten mit möglichst verstellter jedoch deutlich lesbarer Schrift auf einen Zettel zu schreiben. Doppelt gefaltet haben diese nur noch eine Größe von ca. 2 Zentimetern. Jeder Wahlzettel trägt die Aufschrift Eligo in Summum Pontificem (Ich wähle zum Höchsten Bischof / Papst). Jeder Kardinal tritt in der Reihenfolge seiner Rangordnung an den Altar, hält den Wahlzettel für alle deutlich sichtbar in die Höhe, kniet kurz zum Gebet nieder und schwört: "Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen an, dass ich gewählt habe, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte." Nachdem der Wahlzettel in die Urne gesteckt wurde (deren Größe der Öffnungen im übrigen die Abgabe zweier Zettel beinahe ausschließt), wird die Urne von einem von drei Wahlhelfern verschlossen und zur Mischung der Stimmzettel geschüttelt. Jeder der drei Wahlhelfer notiert den Namen des gewählten Kandidaten bei der Auszählung separat auf einem Zettel. Die Wahl ist nur gültig, wenn sowohl Anzahl der Stimmzettel mit der Zahl der an der Wahl beteiligten Kardinäle übereinstimmt, als auch die individuelle Auszählung der drei Wahlhelfer das selbe Resultat ergibt.
Theoretisch kann jeder Bischof und sogar jeder Katholik, der nach dem Kirchenrecht die Bischofsweihe empfangen könnte, d.h. mindestens 35 Jahre alt, männlich und unverheiratet ist, gewählt werden. Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Nach 30 erfolglosen Wahlgängen können die Kardinäle beschließen, dass ab sofort die einfache Mehrheit genügt; sie können sich auch für eine Stichwahl zwischen nur mehr zwei bis dahin führenden Kandidaten entscheiden. Im 20. Jahrhundert hat es jedoch, soweit bekannt, nie mehr als 15 Wahlgänge gegeben.
Die Wahlzettel eines ergebnislosen Wahlgangs werden alter Tradition folgend mit Stroh (unter Beigabe von Öl oder Pech) verbrannt, so dass der von außen sichtbare Rauch schwarz ist. War die Wahl erfolgreich, werden die Stimmzettel mit nassem Stroh verbrannt, so dass weißer Rauch aufsteigt und den Wartenden die Wahl eines neuen Papstes signalisiert. Da die Rauchzeichen nicht immer eindeutig erkennbar waren, werden den Wahlzetteln in jüngerer Zeit Chemikalien hinzugefügt, die für schwarzen bzw. weißen Rauch sorgen. Anschließend wird die Kapelle wieder geöffnet und die Glocken des Petersdoms geläutet. Mit der Formel „Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam!“ („Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst!“) wird der Gewählte anschließend durch den ranghöchsten Kardinaldiakon öffentlich bekanntgegeben. Jedoch werden auch im Nachhinein keinerlei Stimmzahlen oder die Namen unterlegener Kandidaten veröffentlicht.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind im Konklave alle Kardinäle der römisch-katholischen Kirche, die am Tag vor dem Eintritt der Sedisvakanz (dem Todestag des Papstes) ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihre Zahl sollte 120 nicht übersteigen. Jeder von ihnen ist dazu verpflichtet, am Konklave teilzunehmen, wenn er nicht durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe verhindert ist.
Wahlverfahren
Traditionell gab es drei Verfahren für die Papstwahl
- Die Wahl per scrutinium, die bis heute gültige geheime Wahl mit Zetteln.
- Die Wahl per compromissum konnte erfolgen, wenn das Kardinalskollegium sich nach zahlreichen Versuchen nicht auf einen Kandidaten einigen konnte und die letztgültige Abstimmung an eine kleine Gruppe von Kardinälen delegierte.
- Die Wahl quasi ex inspiratione/per acclamationem seu inspirationem erfolgte, wenn ein Kardinal den Namen eines Kandidaten vorschlug und die übrigen ihm spontan durch Akklamation zustimmten.
Die beiden letzteren wurden de facto schon 1179 im Dritten Laterankonzil abgeschafft, de jure aber erst durch die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis 1996, so dass die Wahl des Papstes nur noch in geheimer und schriftlicher Form stattfindet. Auch nach dem Konklave sind die Kardinäle zur absoluten Verschwiegenheit über die Vorgänge bei der Papstwahl verpflichtet.
Prinzipiell wird der neue Papst durch Zweidrittelmehrheit gewählt. Papst Johannes Paul II. schaffte die Regel ab, nach der ein Papst zwei Drittel plus eine Stimme erhalten musste. Sie war eingeführt worden, um die Überprüfung, ob ein Kandidat verbotenerweise für sich selbst gestimmt hatte, überflüssig zu machen.
Wenn jedoch nach insgesamt 30 Wahlgängen die sich über neun bis zwölf Tage erstrecken, noch kein Papst gewählt ist, können sich die Kardinäle mit absoluter Mehrheit für ein anderes Quorum entscheiden oder auch die Wahlprozedur ändern. Der Papst könnte dann auch mit einfacher absoluter Mehrheit bestimmt werden oder die Kardinäle könnten eine Stichwahl zwischen den beiden bis dahin führenden Kandidaten bestimmen. Die Anforderung zumindest einer absoluten Mehrheit der Stimmen darf jedoch nicht aufgegeben werden. Diese Regelung wurde von Johannes Paul II. neu eingeführt.
Wahlannahme und Proklamation
Nach Abschluss der Wahl ruft der Kardinaldekan den Sekretär des Kardinalskollegiums und den Zeremonienmeister zusammen. Der Kardinaldekan fragt dann den gewählten Papstnachfolger, ob er die Wahl annimmt (Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?). Bejaht der Gewählte, fragt der Kardinaldekan: Wie willst du dich nennen? (Quo nomine vis vocari?), denn seit dem 10. Jahrhundert nimmt der Papst mit seiner Wahl zumeist auch einen neuen Namen an. Danach wird ein Schriftstück erstellt, welches die Annahme der Wahl und den neuen Namen des Papstes festhält. Ist dieser bereits Bischof, übernimmt er sofort sein neues Amt. Ist er es noch nicht, wird er vom Kardinaldekan zum Bischof geweiht. Der Zeremonienmeister notiert in einem offiziellen Bericht die Wahlannahme und den Namen des neuen Papstes.
Anschließend begibt sich der neue Papst in den sogenannten „Raum der Tränen“ (camera lacrimatoria), einen kleinen roten Raum in der Nähe der Sixtinischen Kapelle. Die Herkunft der Bezeichnung ist unbekannt. In diesem Raum befinden sich weiße Papstsoutanen in drei unterschiedlichen Größen, sowie eine mit Goldbrokat bestickte Stola, die nur zu diesem Anlass getragen wird. Der Papst zieht sich alleine an, kehrt zum Konklave zurück, wo der Kardinalkämmerer ihm den Papstring überstreift und jeder Kardinal dem neuen Papst, der auf einem Schemel nahe des Altars sitzt, die Ehre erweist und Gehorsam verspricht.
Das Ende der Wahl wird markiert durch das Aufsteigen weißen Rauchs (Sfumata) aus einem Schornstein. Beim Konklave 1978, zur Wahl von Johannes Paul II., stiftete der Rauch allerdings auch Verwirrung: Ein grauer Rauch wurde von den auf dem Petersplatz wartenden als weiß interpretiert - und man brach fälschlicherweise in Jubel aus. Wenig später wurde der Rauch dann schwärzer - und die Fernseh-Programm-Unterbrechungen in aller Welt mussten wieder rückgängig gemacht werden. Deshalb werden ab dem Konklave von 2005 zusätzlich zum weißen Rauch auch die Glocken des Petersdomes geläutet. Der Ausruf des Kardinalprotodiakons auf der Benediktionsloggia des Petersdoms verkündet der Weltöffentlichkeit schließlich:
"Annuntio vobis gaudium magnum: Habemus Papam! |
("Ich verkünde euch große Freude: Wir haben einen Papst! |
Der neu gewählte Papst erteilt anschließend der versammelten Menge den Apostolischen Segen Urbi et Orbi. Früher folgte eine aufwändige Zeremonie, bei der der Papst mit der triregnum, der dreifachen Tiara gekrönt wurde. Erstmals verzichtete Papst Johannes Paul I. bei seiner Amtseinführung im September 1978 auf die Krönung, nachdem bereits sein Vorgänger Papst Paul VI. 1964 die Tiara abgelegt hatte. Auch Papst Johannes Paul II. und dessen Nachfolger Papst Benedikt XVI. verzichteten auf die feierliche Krönung. Sie traten ihren Dienst als Nachfolger Petri im Rahmen einer feierlichen Messfeier auf dem Petersplatz an.
Historische Entwicklung
Die Verfahren der Papstwahl haben sich über einen Zeitraum von knapp zweitausend Jahren entwickelt. Das heute praktizierte Verfahren wurde im wesentlichen im Jahre 1274 kodifiziert.
Die Wahl
Die ersten Bischöfe von Rom wurden wahrscheinlich von den Gründern der römischen Gemeinde bestimmt; nach Überlieferung waren dies Petrus und einige Mitarbeiter. Dieses Wahlverfahren wurde in Rom und anderswo sehr bald durch ein Verfahren abgelöst, bei dem die Kirchenvertreter und die Gläubigen eines Bistums sowie die Bischöfe der benachbarten Diözesen den jeweiligen Bischof bestimmten.
Etwa seit dem 3. Jahrhundert beanspruchten die Bischöfe von Rom zunächst einen Ehrenvorrang vor den übrigen Bischöfen und später die Funktion eines Oberhaupts der gesamten Christenheit. Damit gewann auch ihre Wahl zunehmend an Bedeutung. Wahlbestimmend waren die Kirchenvertreter, die unter Aufsicht der anwesenden Bischöfe ihr zukünftiges Oberhaupt gemeinsam festlegten. Ihr Wahlvorschlag wurde den römischen Gläubigen mitgeteilt. Die Römer signalisierten ihre Zustimmung (oder gegebenenfalls Ablehnung) durch Tumulte. Dieses wenig klare Vorgehen während der Wahl führte mehrfach zur Wahl von Gegenpäpsten.
Eine Lateransynode des Jahres 769 schaffte die Zustimmungspflicht der römischen Bevölkerung ab, eine in Rom im Jahre 862 stattfindende Synode räumte dieses Recht jedoch den römischen Adeligen wieder ein. Im Jahre 1059 legte Nikolaus II. fest, dass es allein die Kardinäle sein sollten, die einen Kandidaten festlegten, der nach Zustimmung der übrigen Kirchenvertreter und der Gemeinde sein Amt aufnahm. Dies war das erste Dekret, das für die Wahl feste Regeln aufstellte. Allerdings hielt man sich bereits 1073 nicht an diese Regelung. Der bedeutendste Papst des 11. Jahrhunderts, Gregor VII., wurde vom römischen Volk zum Papst ausgerufen. Er trug mit Heinrich IV. den Investiturstreit aus, der im Winter 1077 im Gang nach Canossa kulminierte. Eine Lateransynode des Jahres 1139 legte fest, dass weder die übrigen Kirchenvertreter noch die Gemeinde ihre Zustimmung zu geben haben.
1587 limitierte Papst Sixtus die Anzahl der wahlberechtigten Kardinale auf 70, aber die Päpste seit Johannes XXIII. haben sich an diese Richtlinie nicht gehalten. 1970 legte Paul VI. fest, dass Kardinäle, die älter als 80 sind, vom Wahlvorgang ausgeschlossen sind, und erhöhte gleichzeitig die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120. Durch Kardinalskreierungen von Johannes Paul II. wurde auch diese Grenze temporär überschritten.
Der zu Wählende
Ursprünglich war der Laienstand kein Hindernis, zum Bischof von Rom ernannt zu werden. Erst im Jahre 769 wurde festgelegt, dass es sich um einen geweihten Priester handeln musste. Im Laufe der darauf folgenden Jahrhunderte wurde diese Anforderungen noch weiter verschärft, und nur Kardinäle waren zur Wahl zugelassen. Das dritte Laterankonzil im Jahre 1179 dagegen lockerte diese Bestimmungen wieder und erlaubte erneut die Wahl von Laien. Urban VI. war im Jahre 1378 der letzte Papst, der bei seiner Wahl nicht bereits Kardinal war. Grundsätzlich wählbar ist nach diesen Wahlregeln jeder römisch-katholisch getaufte Mann, es sei denn, er ist ein Häretiker, ein Schismatiker oder ein Simonist. Frauen dagegen sind nicht wählbar; legendäre Berichte über eine angebliche Päpstin namens Johanna beruhen nicht auf Tatsachen. Sollte der Gewählte kein Bischof sein, so wird ihm noch im Konklave vom Kardinaldekan die Bischofsweihe gespendet.
Der Inhaber des Bischofamtes von Rom muss kein Italiener sein - Papst Johannes Paul II. war Pole, Benedikt XVI. ist Deutscher. Der letzte ihrer Vorgänger, der als Nicht-Italiener zum Papst wurde, war der im Jahre 1522 gewählte deutsche (HRR) Hadrian VI.. In der Frühzeit der Kirche waren öfter auch Griechen, Syrer und Nordafrikaner Päpste, im Mittelalter auch Franzosen, Spanier und Deutsche.
Wahlmehrheiten
Bis 1179 reichte eine einfache Mehrheit für die Wahl des Papstes. Erst 1179 wurde festgelegt, dass eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei:
- „Wenn unter den Kardinälen bei der Papstwahl keine Stimmenmehrheit zu erreichen ist, dann soll derjenige von der gesamten Kirche anerkannt werden, der von zwei Dritteln gewählt worden ist. Maßt sich der nur von einem Drittel benannte Kandidat die Papstwürde an, soll er mit seinen Anhängern der Exkommunikation unterliegen und sämtliche Weihegrade verlieren.“
Dieses Dekret basiert auf dem dramatischen Ablauf der Proklamation von Alexander III. im Jahre 1159, als der unterlegene Ottaviano de Monticello dem mit klarer Mehrheit gewählten Alexander III. den gerade angelegten päpstlichen Mantel wieder herunterriss und sich vom Volk zum Papst ausrufen ließ. Alexander III., dessen Pontifikat bis 1181 währte, musste in dieser Zeit gegen vier Gegenpäpste regieren.
Kardinäle durften nicht für sich selber stimmen, was durch umständliche Prozeduren rund um die Wahlzettel sichergestellt werden sollte. Pius XII. schaffte dies im Jahre 1945 ab, legte jedoch fest, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln plus einer Stimme notwendig sei. 1996 legte Johannes Paul II. dies wieder auf eine Zweidrittelmehrheit fest, ließ aber weiterhin zu, dass Kardinäle für sich selber stimmen können. Zudem führte er die Möglichkeit ein, per Mehrheitsentscheidung unter den Kardinälen nach 30 erfolglosen Wahlgängen die erforderliche Mehrheit auf die Hälfte der Stimmen abzusenken oder eine Stichwahl zwischen zwei bis dahin führenden Kandidaten durchzuführen.
Wahlmethoden
Die Wahl des neuen Amtsinhabers konnte durch Akklamation, durch einen Kompromiss oder durch einen Wahlvorgang erfolgen. Wenn der neue Papst durch Akklamation ausgewählt wurde, ernannten die Kardinäle den Papst quasi afflati Spiritu sancto (als ob vom Heiligen Geist inspiriert). Der letzte Papst, der auf diese Weise ausgewählt wurde, war Gregor XV. im Jahre 1621. Erfolgte die Wahl als Kompromiss, bestimmte das Kardinalskollegium ein Komitee, dessen Mitglieder den Papst untereinander festlegten. Johannes XXII. wurde im Jahre 1316 auf diese Weise gewählt. Johannes Paul II. schaffte diese lange nicht mehr gewählte Praxis gleichfalls 1996 ab. Der neue Papst wird heute nur noch über eine geheime Wahl festgelegt.
Säkularer Einfluss
Einfluss der römischen und byzantinischen Herrscher
Für den größten Teil der Kirchengeschichte war die Wahl des Papst nicht unbeeinflusst von weltlichen Herrschern oder Regierungen. Bereits die römischen Kaiser haben die Wahl einiger Päpste nachhaltig beeinflusst. Kaiser Honorius legte im Jahre 418 die Kontroverse über eine Papstwahl bei, indem er Bonifatius I. unterstützte, dessen rechtmäßige Wahl von Eulalius bestritten wurde. Honorius ordnete auch an, dass bei zukünftigen Kontroversen erneut gewählt werden sollte. Allerdings wurde seine Anordnung nie umgesetzt. Nach dem Fall des Römischen Reiches legte Johannes II. 532 formal fest, dass die ostgotischen Könige, die in Rom herrschten, der Wahl zuzustimmen hätten. Da das ostgotische Königsreich nur bis Ende der 530er Jahre bestand, ging dieses Recht auf die Herrscher des byzantinischen Reiches über. Kirchenoffizielle informierten den Exarchen von Ravenna über den Tod des Papstes, der diese Information an den Herrscher von Byzanz weiter gab. Stand fest, wer Papstnachfolger werden sollte, mussten sie eine Delegation nach Konstantinopel senden, um dort die Zustimmung einzuholen, bevor dieser sein Amt wahrnahm. Die Reise nach Konstantinopel und wieder zurück verursachte große zeitliche Verzögerungen, während derer der Papstsitz unbesetzt blieb. Als Benedikt II. sich bei Konstantin IV. über diese Verzögerung beschwerte, stimmte Konstantin zu, dass er nur noch über das Ergebnis informiert werde. Zacharias und seine Nachfolger haben auch diese Praxis beendet.
Einfluss des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation
Auch das Heilige Römische Reich übte ab dem 9. Jahrhundert Einfluss auf die Papstwahl aus. Während die ersten zwei Herrscher des Römischen Reiches, Karl der Große und Ludwig der Fromme sich nicht in die Papstwahl einmischten, erklärte Lothar, dass keine Papstwahl ohne Anwesenheit eines kaiserlichen Abgesandten durchgeführt werden dürfe.
898 musste Johannes IX. nach heftigen Auseinandersetzungen die Vorherrschaft des Kaisers des Heiligen Römischen Reichs anerkennen. Auch die säkularen regionalen Herrscher in Rom übten während einzelner Jahrhunderte einen starken Einfluss auf die Papstwahl aus. Besonders groß war ihr Einfluss während des 10. Jahrhunderts. Die Papstbulle, die 1059 das Kardinalskollegium als Wahlgremium festlegte, erkannte auch die Autorität von Heinrich IV., des damaligen Kaisers des Heiligen Römischen Reichs an. Es war allerdings nur eine „Konzession“ des Papstes, der damit auch festlegte, dass der Kaiser sich nur dann in die Wahl einmischen könne, wenn es zuvor eine entsprechende Übereinkunft mit dem Papst gäbe.
Gregor VII. war der letzte Papst, der eine solche Einmischung seitens des Herrschers des Heiligen Römischen Reiches erlaubte. Der Investiturstreit über die Rolle des Heiligen Römischen Reiches bei der Besetzung höherer kirchlicher Ämter endete damit, dass dem Kaiser keine Rolle mehr zugestanden wurde. 1122 stimmte der Kaiser dem Konkordat von Worms zu und akzeptierte damit diese Papstentscheidung.
Avignon
Zwischen 1309 und 1430 residierten die Päpste unter französischem Schutz in Avignon. Diese Zeit wird auch als die "Babylonische Gefangenschaft" der Päpste bezeichnet (in Anlehnung an das Babylonische Exil des jüdischen Volkes). Während dieser Zeit war die Kurie französisch dominiert und es wurden auch bevorzugt Franzosen als Päpste gewählt. 1378 fand wieder eine Papstwahl in Rom statt. Das römische Volk verlangte jedoch einen Italiener. So wurde zunächst Urban VI. gewählt, im September des gleichen Jahres von den französischen und einigen italienischen Kardinälen dann mit Klemens VII. ein zweiter Papst gewählt. Beide Papstlinien existierten weiter, da jeweils Nachfolger gewählt wurden. Diese Situation mit zwei konkurrierenden Päpsten verschlimmerte sich noch, als 1409 auf dem Konzil von Pisa beide Päpste für abgesetzt erklärt wurden und ein dritter Papst gewählt wurde. Jetzt gab es sogar drei Päpste, die sich für den einzig wahren Papst hielten und ihre jeweilen Gegenspieler exkommunizierten. Erst als 1417 im Konzil von Konstanz nochmals alle existierenden Päpste abgesetzt wurden und Martin V. gewählt wurde, wurde die Spaltung überwunden. Es gab zwar noch bis 1430 einen Gegenpapst, dieser hatte aber keine Bedeutung mehr.
Nationales Vetorecht
Ab dem 16. Jahrhundert erhielten einige katholische Nationen ein Vetorecht bei der Papstwahl. Konvention war, dass jede Nation jedoch nur einmal während der Papstwahl ein Vetorecht ausüben konnte. Es war der jeweilige Kardinal, der dieses Vetorecht ausübte. Dieser nutzte dieses Vetorecht erst dann, wenn es wahrscheinlich schien, dass ein Kandidat gewählt werden könnte. Nach der Wahl konnte dieses Vetorecht nicht mehr ausgeübt werden.
Österreich war das letzte Land, das dieses Recht ausübte. Kardinal Puzyna de Kosielsko informierte 1903 das Kardinalskollegium darüber, dass Österreich gegen eine Wahl des Mariano Cardinal Rampolla sein Veto einlege. Dieser hatte im Wahlvorgang zuvor 29 von 60 Stimmen erhalten. Das Kardinalskollegium wählte anschließend Giuseppe Kardinal Sarto, der den Papstnamen Pius X. annahm. Pius X. beendete diese Praxis und kündigte an, dass ein Kardinal, der ein Veto seiner Regierung verkünde, exkommuniziert werden könne.
Dauer der Konklaven
Besonders in den frühen Jahren zogen sich einige Papstwahlen sehr lange hin. Säkulare Regierende griffen oft zu radikalen Mitteln, um die Wahl zu beschleunigen. 1216 schloss die Stadt Perugia und 1241 die Stadt Rom das Wahlkollegium einfach ein. Besonders bei der Wahl im Jahre 1241 beklagten sich die Kardinäle über die unwürdige Behandlung, die ihnen die Römer angedeihen ließen.
Die längste Sedisvakanz der Kirchengeschichte währte zwei Jahre, neun Monate und zwei Tage. Nach dem Tod von Klemens IV. im Jahre 1268 konnten sich die wählenden Kardinäle nicht auf die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit einigen. Die Stadt Viterbo schloss die Kardinäle deshalb im Episcopalpalast ein. Als die Kardinäle sich immer noch nicht auf einen Papstnachfolger einigen konnten, ließ die Stadtregierung nur noch Wasser und Brot in den Palast bringen und das Dach des Palastes abdecken, bis sie endlich mit der Wahl von Gregor X. die fast drei Jahre währende papstlose Zeit beendeten. Während des Konklaves war es ihnen untersagt, irgendein Einkommen aus ihrer kirchlichen Tätigkeit zu beziehen. Hadrian V. ließ zwar diese strengen Regelungen Gregors X. aufheben, aber Coelestin V., der 1294 gewählt wurde, nachdem der Papststuhl 2 Jahre unbesetzt blieb, setzte diese Regelungen wieder in Kraft. Eine Papstbulle, die Pius IV. 1562 erließ, regelte das Wahlverfahren über geheime Stimmzettel. Gregor XV. erließ zwei Bullen, die weitere Details der Wahl regelten. Die erste, 1621, betraf die Wahlprozeduren. Die zweite Bulle von 1622 regelte die Zeremonien rund um die Wahl, die einzuhalten waren. 1904 erließ Pius X. eine Verordnung, welche die vorherigen Regelungen zusammenfasste. Weitere kleinere Reformen wurden durch Johannes Paul II. 1996 veranlasst. Das Konklave 2005 zur Wahl des Nachfolgers von Johannes Paul II. dauerte 26 Stunden ab dem Einzug des Kardinalskollegiums in die Sixtinische Kapelle. Eine halbe Stunde, nachdem weißer Rauch aufgestiegen war, die Glocken von St. Peter und dann ganz Roms läuteten und die lateinischen Sätze "Annuntio vobis Gaudium magnum: Habemus Papam!" gesprochen worden waren, trat Joseph Kardinal Ratzinger als Benedikt XVI. auf die Mittelloggia des Petersdomes.
In jüngerer Vergangenheit waren die Sedisvakanzen relativ kurz. Zwar wurde Gregor XVI. 1831 erst nach 54-tägigem Konklave gewählt, im 20. Jahrhundert hingegen benötigten die Kardinäle für eine Wahl nie länger als vier Tage. So gilt zum Beispiel die Wahl von Pius XII. 1939 als eine der kürzesten der Kirchengeschichte – sie dauerte nur 20 Stunden.
Die Wahl eines neuen Papstes kann Jahre dauern oder nur wenige Stunden
ausgewählte Päpste | Jahr | Dauer der Wahl (in Tagen) |
Gregor X. | 1271 | 1095 |
Nikolaus V. | 1288 | 365 |
Pius VII. | 1799 | 106 |
Gregor XVI. | 1831 | 54 |
Pius VIII. | 1829 | 30 |
Leo XII. | 1823 | 26 |
Pius X. | 1903 | 4 |
Pius XI. | 1922 | 4 |
Benedikt X. | 1914 | 3 |
Johannes XXIII. | 1958 | 3 |
Johannes Paul II. | 1978 | 3 |
Pius IX. | 1846 | 2 |
Paul VI. | 1963 | 2 |
Leo XIII. | 1878 | 1,5 |
Pius XII. | 1939 | 1 |
Johannes Paul I. | 1978 | 1 |
Julius II. | 1503 | wenige Stunden |
Der Ort des Konklaves
Bis ins 14. Jahrhundert war der Ort, an dem das Konklave stattfand, nicht festgelegt. Seit dem westlichen Schisma jedoch wurde die Wahl in Rom abgehalten. Lediglich als napoleonische Truppen Rom im Jahre 1800 besetzt hielten, wurde die Wahl in Venedig abgehalten. Die Wahl findet normalerweise in der Vatikanstadt statt, die seit den Lateranverträgen von 1929 von Italien unabhängig ist. Nachdem mehrfach der Palazzo del Quirinale als Tagungsort des Konklaves diente, ist es heute die Sixtinische Kapelle.
Fußnoten
- 1. Eine Audiodatei (WAV) der Proklamation Albino Lucianis zu Papst Johannes Paul I. kann unter folgendem Link abgerufen werden: [1]
Siehe auch
Literatur
- Frederick J. Baumgartner: Behind Locked Doors. A History of the Papal Elections. Palgrave Macmillan, New York 2003, ISBN 0-312-29463-8
- Heiner Boberski: Der nächste Papst. Die geheimnisvolle Welt des Konklave. Müller, Salzburg ²2001, ISBN 3-7013-1041-6
- Hans-Joachim Fischer: Die Nachfolge. Von der Zeit zwischen den Päpsten. Verlag Herder, Freiburg 1997, ISBN 3-451-26190-1
Weblinks
- Die Kardinäle und das Konklave - Detaillierte Informationen über Ablauf und Sonderheiten der Papstwahl
- http://www.vaticanhistory.de mit einer Liste der gegenwärtig wahlberechtigten Kardinäle
- http://www.kath.de/kurs/vatikan/papstwahl.php Papstwahl
- Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis
- Dirk Uwer: Das Recht der Papstwahl nach der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis
- Louis Carlen v/o Rhodan: Die Papstwahl im Kirchenrecht