Chamaver

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Die Chamaver (auch Chamaven, lateinisch: Chamavi, griechisch: οι Καμαυοί) waren ein westgermanischer Stamm, der schließlich in den Franken aufging.

Ursprünglich scheinen sie nördlich der Lippe im rechtsrheinischen Raum gesiedelt zu haben, doch verlagerte sich ihr Stammsitz im 1. Jahrhundert v. Chr. offenbar. Ihr neues Siedlungsgebiet am Niederrhein, das einst den Brukterern gehört hatte, grenzte Tacitus zufolge im 1. Jahrhundert n. Chr. an die germanischen Stämme der Angrivarier und Dulgubnier.[1] In spätantiken Quellen tauchen die Chamaver dann wieder auf. Die römischen Kaiser Constantius I. und Konstantin schlugen die Chamaver, die Mitte des 4. Jahrhunderts nach Westen auf römisches Territorium vorstießen. Sie wurden von Julian geschlagen und schlossen Frieden. Ende des 4. Jahrhunderts flammten die Kämpfe aber wieder auf, nachdem fränkische Stämme die Römer überfallen hatten. Darüber berichtet der Geschichtsschreiber Sulpicius Alexander in einem heute verlorenen Geschichtswerk, dessen Schilderungen aber von Gregor von Tours im 6. Jahrhundert verarbeitet wurden. 392 kam es demnach zu einer römischen Strafexpedition unter dem Kommando Arbogasts, der selbst Franke war, aber als römischer magister militum fungierte. Die Römer verwüsteten dabei das Gebiet der Chamaver.

In den spätantiken Quellen wurden die Chamaver neben ihrer Eigenbezeichnung auch als Franken bezeichnet. Sie scheinen aber eine gewisse Eigenidentität bewahrt zu haben, bevor sie in späteren Quellen, so bei Gregor von Tours, nur noch als Franken bezeichnet wurden. Im frühen Mittelalter lebte ihr Name in der Bezeichnung Hamaland in der Region um Deventer fort.[2]

Eine auf das Recht eines fränkischen Stammes bezogene Rechtsaufzeichnung aus der Karolingerzeit steht seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als Lex Francorum Chamavorum bekannt.[3] Der Name "Chamaver" wird in dem Text selber aber nicht erwähnt. Der Text steht auch bekannt als Ewa (oder Euua) ad Amorem.

Literatur

  • Ulrich Nonn: Die Franken. Kohlhammer, Stuttgart 2010, S. 19f.

Anmerkungen

  1. Tacitus, Germania, cap. 33f.
  2. Ulrich Nonn: Die Franken. Stuttgart 2010, S. 20.
  3. Ausgabe im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica, übersetzt in Karl August Eckhardt: Gesetze des Karolingerreiches 714-911 Germanenrechte 2,VII Recht der chamavischen Franken. Weimar 1934.