Benutzer:Hanns-Martin Hiller von Gaertringen/Informationsfreiheit (Informationstransparenz)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit, Informationstransparenz, englisch Freedom of Information (FOI) bezeichnet das Recht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.

Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 110 Staaten[1] durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) und Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene, garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.

Dabei können zwischen der Informationsfreiheit im Sinne eines Rechts auf Informationstransparenz und der Informationsfreiheit im Sinne eines Rechts, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, Verbindungen bestehen. Informationen, zu welchen den Bürgern aufgrund ersterer Zugang versichert wird, können auch als Informationen im zweiten Sinne Rechtswirkungen entfalten.

Erste Entwicklungen zur Informationsfreiheit gab es 1766 in Schweden mit Einführung der Öffentlichkeitsprinzipien. Damit sollte eine Kontrolle und Transparenz der Staatstätigkeiten gewährleistet werden. Der freie Zugang zu Informationen ist bis heute fest in Schweden verankert. Seit 1951 existieren in Finnland Zugangsrechte zu amtlichen Dokumenten.

Durch die Demokratiebewegung der 60er Jahre in den USA, wurde 1966 der Freedom of Information Act (FOIA) erlassen. Dieser ermöglicht jeder Person Zugang zu den Akten der Behörden.

Anfang der 70er Jahre wurden in immer mehr europäischen Ländern Informationsfreiheitsgesetze erlassen. Den Anfang machten Dänemark und Norwegen 1970. Es folgten Frankreich (1978) und Belgien (1994). Alle diese Staaten hatten sich am schwedischen Gesetz orientiert. Daraufhin folgten auch weitere Länder diesem Beispiel und erließen eigene Gesetze, die das Recht auf Informationsfreiheit gewähren (u. a. Kanada 1985 und Mexiko 2003).

Seit 1990 beschäftigt sich die EU mit der Thematik und hat dahingehend mehrere Regelungen und Richtlinien beschlossen. 2001 wurde die Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission[2] von der EU erlassen.

Die Schweiz erließ 2004[3] ein Gesetz zur Informationsfreiheit und in der Bundesrepublik Deutschland trat ein Informationsfreiheitsgesetz 2006 in Kraft.[4]

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden – unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit – ist in Deutschland in Form des Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 verwirklicht worden. Zudem gibt es in der Mehrheit der Bundesländer ähnliche Gesetze bezüglich der Landesbehörden (einschließlich der Kommunalbehörden). Darüber hinaus werden entsprechende Rechte teilweise auch durch kommunale Satzungen gewährt.

Das Umweltinformationsgesetz schuf erstmals 1994 für den Teilbereich der Umwelt weitergehende Transparenz.

Regelmäßig nicht erfasst vom Informationszugangsrecht werden Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten, bei denen ganz allgemein der Grundsatz gilt, dass das Informationszugangsrecht nicht das Informationelle Selbstbestimmungsrecht bricht.

In der Schweiz wird mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem nach dessen Regelungen nun jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen. Die Bundesverwaltung ist damit im Begriff, vom traditionellen Geheimhaltungsgrundsatz auf das Öffentlichkeitsprinzip umzustellen.

In Österreich wird die Verwaltungstransparenz auf Bundesebene durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes im Jahr 1986) geregelt. Für Länder und Gemeinden gelten das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz (Bundesgrundsatzgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung der Länder und Gemeinden) sowie Auskunftspflichtgesetze der Länder, wie zum Beispiel das Wiener Auskunftspflichtgesetz, das Niederösterreichische Auskunftsgesetz oder das Vorarlberger Gesetz über die Auskunftserteilung in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden.

Anders als in Deutschland ergibt sich aus dem Recht des Bürgers kein Anspruch auf Akteneinsicht, und EU-weit einzigartig steht die Amtsverschwiegenheit bzw. das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang (Art. 20 Bundes-Verfassungsgesetz 1920).[3]

Seit Anfang 2013 gibt es in Österreich erste Bestrebungen die Informationsfreiheit zu verbessern und mittels einer Verfassungsbestimmung das Amtsgeheimnis zu adaptieren.[5][6] Nach der Nationalratswahl kündigte die Regierung im neuen Arbeitsprogramm an, das Amtsgeheimnis unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz ersetzen zu wollen. Ein erster Begutachtungsentwurf für eine B-VG-Novellierung wurde für das erste Halbjahr 2014 in Aussicht gestellt.[7][8] Ende März 2014 wurde ein vielfach kritisierter Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz in Begutachtung geschickt.[9][10] Im Mai wandte sich auch das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte gegen den Entwurf der österreichischen Regierung.[11] Im Juni schlugen Karlheinz Kopf und Barbara Prammer eine neue verschärfte Geheimschutzordnung für das Parlament vor.[12][13] Der Entwurf sieht neue Geheimhaltungsstufen vor und wurde stark kritisiert.[14][15] Österreichische Journalistenvereinigungen, wie der Österreichische Presserat, Reporter ohne Grenzen, Presseclub Concordia und andere forderten ein modernes Informationsfreiheitsgesetz, nachdem Reformen für Untersuchungsausschüsse erneut verschoben wurden.[16][17] Auch bis Ende Juni 2015 war es den österreichischen Parlamentariern nicht möglich, ein Informationsfreiheitsgesetz zu verabschieden.[18] Im November 2015 ging ein Entwurf des geplanten Informationspflichtgesetzes in Begutachtung.[19] Transparency International kritisierte den Entwurf, der 2016 beschlossen und 2018 in Kraft treten soll. Bundesländer forderten Ausnahmen und zusätzliche Einschränkung der Auskunftspflichten.[20] Im Juni 2017 scheiterte die Abschaffung des Amtsgeheimnisses am Fehlen einer Zweidrittelmehrheit erneut.[21]

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat 1979 die Empfehlung Nr. 854 (1979) „betr. Den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit“ verabschiedet. Diese Grundsätze wurden vom Ministerrat durch Europaratsempfehlungen vom 25. November 1981[22] und vom 21. Februar 2002[23] umgesetzt, um Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu fördern. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in fast allen europäischen Ländern. Die meisten Länder in Europa sind diesen Empfehlungen gefolgt und haben entsprechende Gesetze verabschiedet. Der Europarat arbeitet an der Verabschiedung einer bindenden Konvention über den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.

Artikel 19 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten schützt die Informationsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist separat in Artikel 18 geschützt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Fünfte Sektion), Rechtssache Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006[24] enthält „eine ausdrückliche und unleugbare Anerkennung der Anwendung von Artikel 10 im Falle einer Verweigerung eines Antrags auf Zugang zu öffentlichen oder behördlichen Dokumenten“. Auch die Rechtssache Geraguyn Khorhurd Patgamavorakan Akumb v. Armenia, Antrag Nr. 11721/04 vom 11. April 2006 bestätigt diese Rechtsprechung.

Europäische Union

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten der EU-Verwaltung selbst regelt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.[25] Für diese wurde April 2008 ein Änderungsvorschlag vorgelegt, die auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Empfehlungen des Parlaments aus dem Jahr 2006 reagiert – diverse Details (Definition von Dokument, Einspruchsrechte) werden dabei aber kritisch gesehen.[26]

In Schweden wurde 1766 die Verwaltungstransparenz mit dem Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen) eingeführt und ist seit 1975 ein Teil der schwedischen Verfassung (Kapitel 1 § 3, Kapitel 2 § 1 Z 2, Kapitel 1 § 13 (1)). In schwedisch wird dies als Offentlighetsprincipen (Prinzip der Öffentlichkeit) bezeichnet und ist seither gültig. Es war der finnländische (Finnland stand zu der Zeit unter schwedischer Herrschaft) Geistliche und Parlamentsabgeordnete Anders Chydenius, der das Recht auf Zugang zu Dokumenten einführte. Dieses Recht war eine Reaktion auf die gewaltige Geheimhaltung als auch auf die Pressezensuren in der vergangenen Zeit.

Das Offentlighetsprincipen besagt, dass alle Informationen und Dokumente, die von einer Behörde hergestellt oder empfangen wurden, für jedermann zugänglich gemacht werden müssen. Ausnahmen gelten u. a. für Dokumente von Sicherheitsbehörden und Militär.

Vereinigtes Königreich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach einer fünfjährigen Übergangszeit trat der britische Freedom of Information Act am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Information Commissioner ist von staatlicher Seite für die Einhaltung dieses Gesetzes verantwortlich.

Das erste Informationsfreiheitsgesetz wurde 1980 in den Niederlanden eingeführt und 2005 reformiert.[27] Darüber hinaus wurde 1983 in die niederländische Verfassung der Art. 110 eingefügt, welcher die Informationsfreiheit als Grundrecht kodifiziert. Derzeit wird es mit 1000 Anträgen pro Jahr relativ selten genutzt.[28] Ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit des Gesetzes lieferte die Stiftung „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ („Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“). Sie erhielt im Februar 2007 mehrere Dokumente des niederländischen Wahlausschusses. Diese zeigen, dass der Wahlausschuss befürchtet, ohne die Unterstützung des Wahlcomputer-Herstellers Nedap keine Wahl mehr durchführen zu können. Außerdem legt Nedap in einer E-Mail der niederländischen Regierung nahe, die Firma zu kaufen, andernfalls werde die nächste Wahl nicht mehr unterstützt.[29]

Vereinigte Staaten von Amerika

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Vereinigten Staaten existiert mit dem Freedom of Information Act (FOIA) seit 1966 ein Informationsfreiheitsgesetz. In der jüngeren Vergangenheit kamen Diskussionen in den USA auf, vor allem bezüglich der Fragen, wie Informationsfreiheit und nationale Sicherheit miteinander vereinbart werden können, und wie Geschäftsgeheimnisse wirksam geschützt werden können.

Ein auch in der deutschen Diskussion immer wieder auftauchender Kritikpunkt ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand – allein auf Bundesebene sind in den USA über 5.000 Beamte mit der Bearbeitung von FOIA-Anträgen beschäftigt; die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US-Dollar.

Der kanadische Access to Information Act trat am 1. Juli 1983 in Kraft[30] und wurde zuletzt am 5. April 2016 geändert. Über die Informationsfreiheit wacht ein Information Commissioner, der dem Office of the Information Commissioner vorsteht.

Mexiko wurde von 1929 bis 2000 von ein und derselben Partei regiert: der Partido Revolucionario Institucional (PRI; „Partei der institutionalisierten Revolution“). Die Folgen waren ein sehr geringes Maß an Transparenz und damit einhergehend ein hohes Maß an Korruption.

Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2000 hat die Regierung Vicente Fox Quesada (PAN) daher das Transparenzgesetz geschaffen, das am 12. Juni 2003 in Kraft trat.

Dieses Gesetz gibt den Bürgern das Recht, alle (nicht als „vertraulich“ eingestuften) Informationen der Regierung, des Kongresses und aller Bundesbehörden einzusehen. Über die Einhaltung dieses Gesetzes wacht ein neu eingerichtetes Bundesinstitut für den Zugang zu öffentlichen Informationen (IFAI – Instituto Federal de Acceso a la Información Pública). Um den Zugang zu erleichtern, erfolgt die Anfrage über ein elektronisches System. 2004 wurden 39.000 Anfragen registriert, von denen ¾ beantwortet wurden.

Weltweit haben mehr als 65 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen und als Grundrecht in ihrer Verfassung verankert.[3]

Verfassungsrechtliche Regelungen finden sich beispielsweise in:

Einzelgesetzliche Regelungen bestehen zum Beispiel in:[3]

Dänemark

  • Gesetz Nr. 572 vom 19. Dezember 1985 über den Zugang zu Akten der öffentlichen Verwaltung.

Frankreich

  • Gesetz Nr. 78-753 vom 17. Juli 1978 über die Verbesserung der Beziehungen zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit (Transparenz im Verwaltungsbereich) idF Gesetz 2000-321 vom 12. April 2000

sowie außerdem

  • Gesetz 2002-303 vom 4. März 2002 über den Zugang zu Krankenakten
  • Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Akten und Freiheiten (betreffend den Zugang zu elektronisch gespeicherten Akten)
  • Gesetz Nr. 79-18 vom 3. Januar 1979 über die Einsichtnahme in Archive

Irland

Freedom of Information Act, Nr. 13/1997

Italien

Gesetz Nr. 241 von 7. August 1990 über den Zugang zu Verwaltungsdokumenten

  • Sven Berger, Jürgen Roth, Christopher Scheel: Informationsfreiheitsgesetz. Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Kommentar. Carl Heymanns, Köln / Berlin / München 2006, ISBN 3-452-26040-2.
  • Jürgen Fluck, Andreas Theuer (Hrsg.), Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht, IFG/UIG/VIG, Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, Kommentar, Stand: 24. Akt. 2008. C.F. Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 3-8114-9270-5
  • Hans-Ullrich Gallwas: Der allgemeine Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit. In: NJW. 1992, Verlag C. H. Beck, S. 2785–2848
  • Thomas Hart, Carolin Welzel, Hansjürgen Garstka: Informationsfreiheit: Die „gläserne Bürokratie“ als Bürgerrecht? Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2004, ISBN 3-89204-715-4
  • Semsrott, Arne: Informationsfreiheit – Mehr Transparenz für mehr Demokratie. Otto-Brenner-Stiftung, Berlin 2016
  • Serge-Daniel Jastrow, Arne Schlatmann: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Kommentar. R. v. Decker’s Verlag, Heidelberg / München / Landsberg / Berlin 2006, ISBN 978-3-7685-0545-1.
  • Dieter Kugelmann: Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Kommentar. 2007, ISBN 978-3-8293-0805-2. In: kommunalpraxis.de
  • David Lukaßen: Die Fallpraxis der Informationsbeauftragten und ihr Beitrag zur Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts. Duncker & Humblot, Berlin 2010, ISBN 3-428-13380-3.
  • Mecklenburg, Pöppelmann: Informationsfreiheitsgesetz. Kommentierungen/Erläuterungen. 2006, ISBN 978-3-935819-22-0
  • Matthias Rossi: Informationsfreiheitsgesetz. Handkommentar. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-1418-8.
  • Harald L. Weber: Historische und verfassungsrechtliche Grundlagen eines öffentlichen Informationszugangsrechts. In: Recht der Datenverarbeitung, 21, 2005, S. 243–251.
  • Bodo Zumpe: Öffentlichkeit staatlicher Informationen. Dargestellt am Beispiel der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder. Dresden 2007.

Gesetzestexte:

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Chronological and Alphabetical lists of countries with FOI regimes. In: freedominfo.org. Februar 2017, abgerufen am 18. Februar 2017 (englisch).
  2. Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. (PDF) Abgerufen am 6. Februar 2015.
  3. a b c d Rudolf Feik: Die Amtsverschwiegenheit. Österreich-Konvent, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht Universität Salzburg, abgerufen am 20. Februar 2017 (Analyse zum Österreich-Konvent, Übersicht über die Europäische Gesetzgebung).
  4. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Zur Geschichte der Informationsfreiheit (Memento des Originals vom 6. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.datenschutz.rlp.de Abgerufen am 6. Februar 2015
  5. Initiative Info-Pflicht statt Amtsgeheimnis orf.at
  6. Amtsgeheimnis: Schläfer unter Schläfern derstandard.at, abgerufen am 11. Juli 2013
  7. Netzpolitik: Was die neue Regierung vorhat futurezone.at
  8. Arbeitsprogramm 2013-2018. (PDF) wienerzeitung.at, Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis, S. 100; abgerufen am 16. Dezember 2013
  9. Viel Kritik am neuen Transparenzgesetz oe1.orf.at
  10. Neues Transparenzgesetz: "Viele Hintertüren eingebaut" derstandard.at, abgerufen am 27. März 2014
  11. Amtsgeheimnis: Weiter Warten auf Abschaffung oe1.orf.at, abgerufen am 17. Mai 2014
  12. Kopf will strengere Geheimhaltung im Parlament derstandard.at
  13. Verhandlungen: Mehr Geheimschutz im Parlament diepresse.com
  14. Geheimschutz im Parlament: Experten fürchten Vertuschung derstandard.at
  15. Amtsgeheimnis, verschlimmert durch Amtsschimmel salzburg.com, abgerufen am 13. Juni 2014
  16. U-Ausschüsse: Reform verzögert sich diepresse.com
  17. Amtsgeheimnis: Wie die Politik ihr Wissen gegen ihre Bürger verteidigt profil.at, abgerufen am 7. Juli 2014
  18. Abschaffung von Amtsgeheimnis verzögert sich oe1.orf.at, abgerufen am 23. Juni 2015
  19. Was Behörden auch in Zukunft geheim halten können, pdf, derstandard.at, abgerufen am 9. November 2015
  20. Monatelange Debatte über Reform orf.at, abgerufen am 21. Dezember 2015
  21. au, sefe, APA: Abschaffung des Amtsgeheimnisses gescheitert. In: derstandard.at. Oscar Bronner, Dr. Alexandra Föderl-Schmid, 27. Juni 2017, abgerufen am 2. Juli 2017.
  22. Europaratsempfehlung (81)19 vom 25. November 1981 (Memento des Originals vom 11. Februar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.coe.int
  23. Empfehlung 2000 (Memento des Originals vom 1. Mai 2005 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.privacyinternational.org
  24. European Court of Human Rights: Case of Sdruženi Jihočeské Matky v. Czech Republic
  25. Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (PDF), Amtsblatt Nr. L 145 vom 31/05/2001 S. 0043–0048
  26. Kommission mogelt bei Informationsfreiheit. In: futurezone. ORF online, 29. April 2008, abgerufen am 29. November 2008.
  27. Freedom of Information: Netherlands (englisch)
  28. The Dutch FOIA: a 25 year old toddler (MS Word; 54 kB; englisch)
  29. Voting systems company threatens Dutch state: “Buy my company now or you won’t have provincial elections” 28. Februar 2007, Stiftung „Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“ (englisch)
  30. Canada Border Services Agency: Access to Information and Privacy