Bezirksgericht München rechts der Isar
Das Bezirksgericht München rechts der Isar war ein Bezirksgericht im Königreich Bayern und der Vorläufer des Landgerichts München I, das von 1857 bis 1879 existierte. Das Bezirksgericht hatte seinen Sitz in der Landeshauptstadt München.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Gesetz vom 1. Juli 1856[1] wurde das Justizwesen in Bayern neu geordnet. Die bisherigen Kreis- und Stadtgerichte wurden aufgehoben und 34 neue Bezirksgerichte traten an ihre Stelle. Sie waren für die Städte, in denen sie ihren Sitz hatten, sowie für die in ihrem Sprengel befindlichen Standesherren Gerichte erster Instanz. Für alle anderen Angelegenheiten waren sie Gerichte der zweiten Instanz in Kriminal- und Zivilrechtssachen.
Das Bezirksgericht München rechts der Isar umfasste[2]
- die Landeshauptstadt München rechts der Isar, insbesondere Au, Haidhausen und Giesing
- das Landgericht Dorfen
- das Landgericht Erding
- das Landgericht Freising
- das Landgericht Miesbach
- das Landgericht Moosburg
- das Landgericht Tegernsee
- das Landgericht Wolfratshausen sowie
- das Landgericht München rechts der Isar.
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[3] wurde 1879 das Bezirksgericht München rechts der Isar, wie alle anderen bayerischen Bezirksgerichte, aufgelöst. Sein Nachfolger in der Funktion als Gericht der zweiten Instanz war das Landgericht München I.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. 1983, ISBN 3406096697, S. 121–122, 606.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz vom 1. Juli 1856. RBl. 901.
- ↑ Ludwig Hauff: Die Verfassung der kgl. bayerischen Gerichte diesseits des Rheins in ihrer Gestaltung nach dem Gesetze vom 1. Juli 1856: ein Führer auf dem Gebiete der neuen Gerichts-Organisation sowohl für den Juristen als für jeden bayerischen Staatsbürger. Beck, 1857 (google.com [abgerufen am 12. April 2023]).
- ↑ Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 27. Januar 1877. (RGBl. S. 41)