Bundesamt für Verkehr
Bundesamt für Verkehr BAV | |
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Hauptsitz | Ittigen |
Direktor | Christa Hostettler[1] |
Aufsicht | Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK |
Webpräsenz | www.bav.admin.ch |
Das Bundesamt für Verkehr BAV (französisch Office fédéral des transports OFT, italienisch Ufficio federale dei trasporti UFT, rätoromanisch Uffizi federal da traffic UFT) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es befasst sich mit dem öffentlichen Verkehr in der Schweiz, d. h. Eisenbahnen, Seilbahnen, Trolleybusse, Autobusse und Schiffe. Zudem ist es zuständig für verschiedene Aspekte des Güterverkehrs. Es setzt die Politik der Regierung (Bundesrat), des Parlaments und der Schweizer Stimmberechtigten (Souverän) in diesen Bereichen um. Das BAV ist dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK unterstellt. Im Amt arbeiten 350 (Stand: 2023) Beschäftigte in den fünf Abteilungen Betriebswirtschaft und Organisation, Infrastruktur, Finanzen, Sicherheit sowie Politik. Als Direktor amtierte von Juni 2010 bis Ende Juli 2024 Peter Füglistaler, der zuvor Mitglied der Geschäftsleitung der SBB Infrastruktur war.[2][1] Ihm folgte zum 1. August 2024 Chrisa Hostettler nach.[1]
Das BAV engagiert sich für einen leistungsfähigen, umweltfreundlichen, sicheren und attraktiven öffentlichen Verkehr und Güterverkehr. Daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (konzessionierte Transportunternehmen KTU) und des Güterverkehrs sowie der Politik.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1935 wurde die bisherige Eisenbahnabteilung des Post- und Eisenbahndepartements in Eidgenössisches Amt für Verkehr EAV umbenannt. Neu war das Amt auch zuständig für Gesamtverkehrsfragen, insbesondere das Verhältnis zwischen Bahn- und Strassenverkehr sowie die Tourismusförderung. 1979 erfolgte die Umbenennung des Amtes in Bundesamt für Verkehr.[3]
Aufsichtsbehörde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Bundesamt für Verkehr ist die Aufsichtsbehörde im öffentlichen Verkehr. Es kontrolliert stichproben- und risikoorientiert, ob die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs ihre gesetzlichen Verantwortlichkeiten wahrnehmen. Das BAV übt seine Aufsichtstätigkeit dort aus, wo ein gesetzlicher Auftrag besteht. Die Aufsicht ist also nicht generell, sondern betrifft diejenigen Aspekte, die Gesetze, Verordnungen oder völkerrechtliche Verträge explizit vorsehen. Dies ist namentlich der Fall bei verschiedenen Vorgaben in den Spezialgesetzen für ÖV und Güterverkehr (Personenbeförderungsgesetz, Eisenbahngesetz, Seilbahngesetz, Gütertransportgesetz etc.). Zudem überwacht das BAV auch die Einhaltung weiterer, nicht verkehrsspezifischer Gesetze (z. B. Umweltschutzgesetz, Subventionsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz). Die konkreten Aufsichtsaufgaben des BAV können von Gesetz zu Gesetz unterschiedlich definiert sein. Die wichtigste Aufsichtsfunktion fokussiert auf die Sicherheit. Dort übt das BAV seine Aufsicht mit Betriebskontrollen, Audits und Inspektionen aus. Zudem kommt diese Aufsichtsrolle auch bei der Behandlung von Plangenehmigungen, Konzessionen und der Erteilung von Betriebsbewilligungen zum Tragen sowie mit dem Erlass bzw. Aktualisierung von Vorschriften bspw. im Bereich der Cybersicherheit.
Finanzierung, Planung und Gestaltung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Finanzierung des ÖV. Das BAV teilt pro Jahr rund 1 Milliarde Franken aus dem Bundesbudget für Leistungen des nicht rentablen regionalen Personenverkehrs (S-Bahnen, Überland-Busse etc.) zu sowie 4 bis 5 Milliarden Franken aus dem Bahninfrastrukturfonds für den Substanzerhalt, Betrieb und Ausbau des Eisenbahnnetzes (Stand 2023). Weiter führt es den Planungsprozess für den weiteren Ausbau des Bahnnetzes, dies unter Einbezug der Kantone und der Verkehrsunternehmen. Im Zentrum stehen für die nächsten Jahrzehnte verschiedene Grossprojekte aus den Ausbauschritten 2025, 2035 sowie dem Programm ZEB. Zudem setzt das Amt die Verlagerungspolitik, d. h. die Verlagerung des Gütertransports durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene, um und entwickelt diese fortlaufend weiter. Das BAV trägt somit Wesentliches zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs und des Güterverkehrs in der Schweiz bei.
Weitere Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Amt ist zuständig für die Koordination der schweizerischen Verkehrspolitik mit der EU und den Nachbarländern. Es steuert die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich der Bahn. Es ist auch zuständig für Schaffung von rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen für ein unterirdisches Gütertransportsystem sowie für zahlreiche weitere Aufgaben.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Wechsel an der Spitze des BAV. In: bav.admin.ch. 5. August 2024, abgerufen am 7. August 2024.
- ↑ Von den SBB zum BAV. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. Dezember 2009 (nzz.ch [abgerufen am 21. September 2023]).
- ↑ Claudia Porchet: 150 Jahre Amt für Verkehr: Eine bewegte Geschichte. In: baublatt. 4. August 2023, abgerufen am 21. September 2023 (PDF-Version).
Koordinaten: 46° 58′ 34″ N, 7° 28′ 22,8″ O; CH1903: 602616 / 202784