Deutsch: Starnberg, Vordermühlstraße 3, ehem. Amtsgerichtsgefängnis. Der langgestreckte zweigeschossige Krüppelwalmdachbau unterhalb des Schlosses wird schon 1538 als Fronfeste genannt. Im Kataster von 1866 wird der Bau als Wohnhaus mit Gerichtsdienerwohnung und Arrestlokalitäten bezeichnet, der "seit unfürdenklicher Zeit" im Besitz des Staates ist. 1956 wurde das Gefängnis aufgelöst und die Räumlichkeiten in kleine Sozialwohnungen umgewandelt.
Dieses Bild zeigt ein Baudenkmal. Es ist Teil der Denkmalliste von Bayern, Nr. D-1-88-139-61.
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