Hamidiye (Kavallerie)

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Hamidiye-Kämpfer im Dorf Gumgum

Die Hamidiye oder Hamidije war eine Kavallerietruppe des Osmanischen Reiches, die 1891 von Sultan Abdülhamid II. aus kurdischen Nomaden und Halbnomaden sowie aus ostanatolischen Turkvölkern[AP 1][MvB 1] wie Turkmenen[SeS 1] bzw. Yörüken[1][2] aufgestellt wurde, eine bedeutende Ergänzung der Armee darstellte und insbesondere Einsatz zur Bekämpfung von Aufständen in Ostanatolien fand.[SeS 1][AP 1]

Die Aufstellung der Hamidiye kann vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Loyalität der Kurden gegenüber dem Sultan gefördert werden sollte, um unter der Bedrohung der östlichen Provinzen insbesondere durch Russland und angesichts des Engagements und der Ambitionen Großbritanniens in der „Armenierfrage“ die polizeiliche Kontrolle in Ostanatolien effektiv zu gewährleisten:[MvB 2] In den Russisch-Osmanischen Kriegen von 1828/1829 und von 1877/1878 waren jeweils Teile der osmanischen Ostprovinzen von russischen Truppen besetzt worden.[MvB 2] Der armenische Sezessionismus im Osten des osmanischen Reiches wurde von Russland – entsprechend dem slawischen Vorbild im Westen – geschürt, so dass schon die russische Invasion 1877/1878 unter armenischem Beistand gestanden hatte.[MvB 2] Nachdem Großbritannien 1878 auf dem Berliner Kongress sein Interesse an der „Armenierfrage“ bekundet hatte, in den 1880er Jahren Gruppierungen armenischer „Terroristen“ in Konstantinopel und im Osten aktiv waren und sich 1880 Scheich Ubeydallah von Nehrî an der Spitze einer Rebellion für die Errichtung eines kurdischen Staates um die Unterstützung durch Großbritannien bemühte, galt es die mittlerweile ebenfalls fragwürdige Loyalität der Kurden gegenüber dem Sultans-Kalifen zu stärken.[MvB 2]

Entstehung und Auflösung

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Während die Sultane für die überfällige Reform des osmanischen Militärs sonst auf die Modernisierung durch ausländische Berater setzten, schuf der um Islamisierung westlicher Elemente bemühte Abdülhamid diese neue Kavallerie nach einem veralteten Vorbild.[AP 2] Nach Darstellung des Historikers van Bruinessen waren die Kosaken Vorbild für die nach dem Sultan benannte Hamidiye gewesen.[MvB 2] Die Hamidiye erinnerte aber auch an die Akıncı-Reiterei des 17. Jahrhunderts oder an die Başı Bozuk, welche in westlichen Darstellungen für die Gräueltaten in Bulgarien bekannt waren.[AP 2] Wenn Abdülhamit auch im Allgemeinen eine Fortführung der Reformen seiner Vorgänger zur Ansiedlung der Nomaden und zur Detribalisierung betrieb, so schien doch die Gründung der Hamidiye diesen Bestrebungen diametral entgegenzulaufen.[MvB 2] Die Gründung dieser Stammes-Miliz oder Gendarmerie sollte unter dem Kommando der Stammesführer die polizeiliche Kontrolle in den östlichen Provinzen des Osmanischen Reiches gewährleisten.[MvB 2] Ursprünglich wurde sie eingerichtet, um einerseits den russischen Kosaken-Streitkräften auf der Krim entgegenzuwirken[SeS 2] und andererseits die betreffenden Stämme selbst unter Kontrolle zu halten, indem sie in die Verantwortlichkeit der neuen Organisation fielen.[SeS 1] Die Kavallerie wurde erstmals in den nomadischen Gebieten formiert, die an die russische Grenze in den Vilâyets Van, Bitlis und Erzurum stießen.[SeS 3] Trotz des raschen Anwachsens der Hamidiye und ihres Einsatzes zur Bekämpfung des angeblichen „Terrorismus“ in Ostanatolien wurden Vorschläge, ähnliche Methoden in anderen Teilen des Reiches anzuwenden, nie umgesetzt.[SeS 1] Nach der Absetzung von Abdülhamid II. durch die Jungtürken kam auch das System der Hamidiye – also der loyalen Gefolgsleute des Sultans – schließlich außer Gebrauch[SeS 1][MvB 3] und wurde von den Jungtürken abgeschafft,[3][MvB 3] die die Söhne kurdischer Stammesfürsten degradierten, die in der regulären Armee zu Offizieren ernannt worden waren.[MvB 3] Da jedoch auf kurdische Stammeseinheiten als Ergänzung der regulären Armee – insbesondere an der Ostgrenze – nicht verzichtet werden konnte,[MvB 4] fühlten sich die Jungtürken angesichts sicherheitspolitischer Probleme bald – namentlich im Ersten Balkankrieg von 1912/13 – gezwungen, die Einheiten wieder unter der Bezeichnung „Miliz“ aufleben zu lassen[3][MvB 5] und integrierten sie stärker in die Armee, so dass sich ihr neuer Status kaum mehr von dem der Hamidiye unterschied.[MvB 4] Regimenter dieser Miliz kämpften daraufhin unter schweren Verlusten in den Balkankriegen, an der „Ostfront“ im Ersten Weltkrieg[3][MvB 6] und im Türkischen Befreiungskrieg.[MvB 6] Aus den Reihen ihrer Kommandeure rekrutierte die 1923 in der Türkei gegründete nationalistische kurdische Organisation Azadi („Freiheit“) ihre Mitglieder, die nach der Abschaffung des Kalifats durch Mustafa Kemal im großen Kurdenaufstand von 1925 noch eine bedeutende Rolle spielen sollten.[MvB 7]

Organisation, Charakter und Umfang

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Die erste Formierung in den Grenzgebieten zu Russland wies bereits eine Anzahl Einberufener von etwa 50.000 Mann auf, die in Regimentern von jeweils 768 bis 1.152 Mann aufgeteilt waren.[SeS 3][MvB 2] Anfangs in 30 Regimenter zu je 600 Mann gestaffelt, wuchs die Hamidiye sehr schnell (1892: auf 40 Regimenter, 1893: auf 56 Regimenter) und erreichte Ende des 19. Jahrhunderts eine Anzahl von über 60 Regimentern zu je 800 bis 1.500 Mann.[AP 2][SeS 1][MvB 8] Jeder Stamm stellte ein oder mehrere Regimenter bereit, kleinere Stämme statteten zusammengesetzte Regimenter aus.[SeS 1][MvB 2] Die Jünglinge traten üblicherweise im Alter von 17 Jahren in die Hamidiye ein, dienten als Auszubildende für drei Jahre, blieben dann bis in das Alter von 30 Jahren im Dienst der regulären Verbände (nizam), worauf sie bis in das Alter von 40 Jahren den Reserve-Einheiten angeschlossen wurden.[SeS 1] Die Hamidiye-Einheiten waren nicht jederzeit einsatzbereit.[MvB 2] Besoldung erhielten einberufene Männer nur, wenn sie in aktivem Dienst standen, doch waren sie mitsamt ihren Familien von allen Steuern mit Ausnahme des Zehnten und der Viehsteuer befreit.[SeS 1][MvB 9] Waffen, so wurde angenommen, wurden ihnen nur zur Verfügung gestellt, wenn sie für den Kampf eingesetzt wurden, doch gelang es den meisten in der Praxis, ihre traditionellen Waffen zu behalten.[SeS 4] Die neuen Bataillone[AP 2] bzw. Regimenter[SeS 1] wurden durch Stammeshäuptlinge angeführt, denen jedoch zur Ausbildung und Überwachung reguläre osmanische Inspekteure zur Seite gestellt wurden.[AP 2][SeS 1][MvB 2] Zur Ausbildung heimischer turkmenischer und kurdischer Offiziere wurde eine Stammesschule (Aşiret Mektebi) eingerichtet, welche aber jährlich nicht mehr als 15 Mann absolvierten.[SeS 1] Einige Nomadenoffiziere ohne Offizierspatent wurden zur Ausbildung auch in die reguläre Kavallerie und an die Militärschulen geschickt und stellten – zurückgekehrt in ihre heimischen Einheiten – dort die meisten Befehlshaber.[SeS 1] Die militärische Rangordnung glich der in der regulären Armee üblichen und kannte den onbaşı (dt. etwa „Anführer von Zehn“), sowie den yüzbaşı (dt. etwa „Anführer von Hundert“, „Hauptmann“).[MvB 5] Im Gegensatz zu den äußerlich ähnlichen Kosakentruppen des Zaren hatten die kurdischen und türkischen Stämme, aus denen die Hamidiye rekrutiert worden war, vor ihrer Verwendung durch den Sultan als Kampfverband auch von dem Straßenraub gelebt.[AP 2] Besonders in den Bergen von Erzurum behielten die kurdischen Truppen auch in der Hamidiye ein hohes Maß an Eigenständigkeit bei[AP 2] und nutzten unter dem Zeichen des Islam ihre Bewaffnung und Organisation in Regimentern für blutige Übergriffe gegen die christlichen Armenier aus.[AP 3] Sie sahen sich als „Stammes-Gendarmerie“ in ihrer „nationalen“ Identität und traditionellen Gegnerschaft zu der vom Tanzimat betriebenen Verwestlichung von ihrem Sultan und Kalifen bestätigt, der keine Maßnahmen traf, dem Fanatismus entgegenzuwirken.[AP 4]

Einsatz, Wirkung und Bewertung

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Neben der Niederhaltung der noch mäßig angewachsenen, separatistischen armenischen Aktivitäten zielte die Aufstellung und der Einsatz der Hamidiye-Regimenter auf die Kontrolle der Kurden ab, die durch die mit hohem Ansehen verbundene besoldete Anstellung und die faktisch wirksame Duldung zum Raub dem Sultan gegenüber verpflichtet werden sollten.[MvB 10] So wurde der Sultan denn auch tatsächlich von den betreffenden Kurden als Bavê Kurdan („Vater der Kurden“) verehrt.[MvB 10] Das gegenseitige Ausspielen der kurdischen Stämme zum Ziele osmanischer Kontrolle über sie – wie es etwa zeitgenössische britische Konsuln der Region als beabsichtigte Wirkung sahen – war jedoch nur zum Teil bewirkt worden.[MvB 10] Zwar war die Anzahl der belegten Fehden zwischen den Stämmen in den Jahren 1893/1894 gegenüber früheren Jahren angestiegen.[MvB 11] Doch hatte die Erlangung der Kompetenzen in der Hamidiye für die als Offiziere verwendeten Stammesführer eine offenbar inadäquate Machtsteigerung mit sich gebracht, die sie naheliegenderweise auch für eigene Interessen missbrauchten und die auch zu einer Verschiebung der Kräfteverhältnisse innerhalb der Stämme der Region führten.[MvB 9] Sowohl die mit hohem Prestige verbundene Bezahlung als Hamidiye-Kommandeur als auch die Verfügbarkeit von Waffen verschaffte einzelnen Persönlichkeiten so große Vorteile gegenüber ihren Rivalen, dass zumindest zwei Führer Machtpositionen erreichen konnten, die selbst für den Staat eine potentielle Bedrohung boten.[MvB 10] Es waren dies der noch heute regional in hohem Ansehen stehende Mistefa Pascha von den Mîran[MvB 12] und zum Zweiten Ibrahîm Pascha, das Oberhaupt der großen Milan-Konföderation, der als „der ungekrönte König von Kurdistan“ für seine sagenhafte Räuberei bis ins Ausland Berühmtheit erlangte[MvB 13] und dessen einflussreicher Sohn Mehmûd 1919 noch als geeigneter Kandidat für die Herrschaft in einem kurdischen Vasallenkönigreich gehandelt wurde, dessen Einrichtung die Briten damals planten.[MvB 14]

Berüchtigt ist die Hamidiye für ihre Rolle, die sie bei der ersten Serie von Massakern an den Armeniern (1894–1896) gespielt hatte.[MvB 15] Als 1894 die Bewegungen von Exil-Armeniern – nach drei Jahren des Terrorismus und Gegenterrorismus[SeS 5] – im Distrikt Sasun (südlich von Muş) zu armenischen Aufständen gegen das die Kurden begünstigende Steuersystem führten, gipfelte ihre Niederschlagung durch Hamidiye-Truppen in „Massakern“ (oder „Gegenmassakern“[SeS 6]) an Armeniern, die besonders von den Briten der osmanischen Regierung zur Last gelegt wurden.[AP 5] Während beispielsweise nach Shaw & Shaw (1977) die Initiative nicht von der Zentralregierung, sondern von den osmanischen Truppen und lokalen Kommandeuren ausgegangen war,[SeS 6] geht etwa van Bruinessen (1989) davon aus, dass der Befehl für die Angriffe und Überfälle auf die armenischen Dörfer meist vom Sultan gegeben wurde, wenn er auch einräumt, dass nicht nur keine systematische Vertreibung oder Auslöschung versucht wurde, sondern die Zivilbehörden im Gegenteil bemüht waren, einigen Schaden, den die Milizen verursacht hatten, wiedergutzumachen.[MvB 3] Jedenfalls aber förderte der Einsatz der Hamidiye als „militante“ Muslime durch Abdülhamid II. bei den europäischen Großmächten die weitgehende Verurteilung und Ablehnung Abdülhamids.[AP 4] Der Sultan wurde des Befehles zur Vernichtung von 25 Ortschaften und der Anweisung zur Exekution von 20.000 armenischen Dorfbewohnern beschuldigt.[SeS 6] Wenn internationale Untersuchungen auch ergaben, dass die Anschuldigungen übertrieben waren, so ließen sich europäische Öffentlichkeit und Politik von einer Intervention doch erst abbringen, als der Sultan seine Reformwilligkeit beteuerte.[SeS 7] In Kleinasien jedoch hinterließ das Wirken der Hamidiye ein nachhaltiges Erbe des rassistischen und religiösen Hasses, das weit ins 20. Jahrhundert fortwirkte.[AP 3]

Über die Hamidiye, ihre Entstehung und Geschichte gibt es bisher sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen, und die ausschließlich in türkischer Sprache. Weiterhin grundlegend ist:

  • Bayram Kodaman: Hamidiye Hafif Süvari Alayları. (II. Abdülhamid ve Doğu-Anadolu Aşiretleri). Tarih Dergisi. 32, 1979, S. 427–480.

Während Kodaman (1979) osmanische Archivmaterialien ausgewertet hat, richteten sich Shaw & Shaw (1977) in ihrer straffen Darstellung nach zeitgenössischen britischen Konsularberichten aus Ostanatolien:[MvB 16]

  • Stanford J. Shaw, Ezel Kural Shaw: Reform, Revolution, and Republic: The Rise of Modern Turkey, 1808-1975. In: Stanford J. Shaw (Hrsg.): History of the Ottomoman Empire and Modern Turkey. 2, Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1977, ISBN 0-521-21449-1, S. I-XXV, S. 1–518, hier S. 246.

Die bekannte Arbeit von van Bruinessen, der Mitte der 1970er Jahre selbst Feldstudien betrieben hatte, baut auf seiner Dissertation (1978) auf, die wie ihre deutsche Übersetzung und Bearbeitung (1989) bestimmte Ergebnisse aus Kodaman (1979) noch nicht berücksichtigt:[MvB 17]

  • Martin van Bruinessen: Agha, Scheich und Staat – Politik und Gesellschaft Kurdistans. S. 247–253.

Wohl den aktuellen Forschungsstand gibt wieder

  • Hendrik Fenz: Die Hamidiye-Milizen: Grenzland außer Kontrolle. In: Hendrik Fenz (Hrsg.): Strukturelle Zwänge – Persönliche Freiheiten. Osmanen, Türken, Muslime: Reflexionen zu gesellschaftlichen Umbrüchen. Gedenkband zu Ehren Petra Kapperts. (= Studien zur Geschichte und Kultur des islamischen Orients, Bd. 21) Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2009, ISBN 978-3-11-020055-3, S. 105–126.

Einzelnachweise

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  1. Bruno Öhrig: Meinungen und Materialien zur Geschichte der Karakeçili Anatoliens. In: Matthias S. Laubscher (Hrsg.): Münchener Ethnologische Abhandlungen. 20, Akademischer Verlag, München 1998 (Edition Anacon), zugleich Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München, München 1996, ISBN 3-932965-10-8, S. 36, u. a. mit Verweis auf Ş. Beysanoğlu: Ziya Gökalp´in İlk Yazı Hayatı – 1894–1909. Istanbul 1956, S. 164–168.
  2. Vgl. deutschsprachige Wikipedia, Artikel „Yörük“, Abschnitt „Herkunft und Einwanderung nach Kleinasien“, Versions-ID 31139363.
  3. a b c Erik J. Zürcher: Turkey – A Modern History. Tauris, London / New York 1998, ISBN 1-86064-222-5, S. 169.
  • (MvB) Martin van Bruinessen: Agha, Scheich und Staat – Politik und Gesellschaft Kurdistans. Ed. Parabolis, Berlin 2003, ISBN 3-88402-259-8.
  1. S. 248: van Bruinessen erwähnt die „gelegentliche“ Rekrutierung eines „türkischen“ Stammes („Quarapapakh“)
  2. a b c d e f g h i j k S. 248.
  3. a b c d S. 252.
  4. a b S. 252f.
  5. a b S. 467, Fußnote 173.
  6. a b S. 253.
  7. S. 253, 403.
  8. S. 249, Fußnote 169, S. 487, mit Verweis auf Bayram Kodaman, Hamidiye hafif Süvarî alayları (II. Abdülhamit ve Doğu-Anadolu aşiretleri), Tarih Dergisi, 32, 1979, S. 427–480.
  9. a b S. 248f.
  10. a b c d S. 249.
  11. S. 249, mit Verweis auf S. Duguid, The politic of unity: Hamidian policy in Eastern Anatolia, Middle Eastern Studies, 9/2, S. 139–156.
  12. S. 242, 249f.
  13. S. 250.
  14. S. 252, 409, mit Verweis auf Captain Woolley, FO 371, 1919: ME44/91 479/3050
  15. S. 252.
  16. Martin van Bruinessen: Agha, Scheich und Staat – Politik und Gesellschaft Kurdistans. S. 487, Fußnote 169.
  17. Martin van Bruinessen: Agha, Scheich und Staat – Politik und Gesellschaft Kurdistans. S. 7, S. 9–16, S. 487, Fußnote 168.
  1. a b S. 1–448, S. 249, 258 und 389.
  2. a b c d e f g S. 249.
  3. a b S. 250.
  4. a b S. 250 und 259
  5. S. 258f.
  • (SeS) Stanford J. Shaw, Ezel Kural Shaw: History of the Ottoman Empire and Modern Turkey. Volume 2: Reform, Revolution, and Republic: The Rise of Modern Turkey 1808-1975. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1977, ISBN 0-521-21449-1.
  1. a b c d e f g h i j k l m S. 246.
  2. S. 246, mit Verweis auf Başvekâlet Istatistik Umum Müdürlüğü, Istatistik Yıllığı, 1963, S. 42.
  3. a b S. 246, mit Verweis auf Düstur: Tertib-i Salis, vols. 1-41, Ankara, 1921–1971 [Laws of the First Turkish Republic, 1920-1970], 21, 443 und auf Resmi Gazete [Official newspaper of the Turkish Republic], Ankara, 1920 [to date], 2892
  4. S. 246, mit Verweis auf Başvekâlet Istatistik Umum Müdürlüğü, Istatistik Yıllığı, 27, 249 und auf Z. Y. Hershlag, Turkey: A Economy in Transition, The Hague, 1968, S. 201.
  5. S. 203.
  6. a b c S. 204.
  7. S. 204, mit Verweis auf D. E. Webster: The Turkey of Atatürk: Social Process in The Turkish Reformation. Philadelphia, Pa. 1939, S. 307–309 und auf Suna Kili: Kemalism. Istanbul 1969, S. 79.