Rechtsschule
Die Rechtsschule ist eine Lehrstätte des Rechts, insbesondere in der römischen Antike und im Islam. Auch unterschiedliche Denkrichtungen innerhalb der Rechtswissenschaften und der Scharia werden so bezeichnet.
Vertiefungsstudium
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Heute werden als „Rechtsschule“ auch Vertiefungsstudien bezeichnet, die (auch deutschsprachige) Universitäten im Ausland anbieten, beispielsweise
- die Deutsche Rechtsschule an der Universität Szeged
- Zentrum für Deutsches Recht in Vilnius
- Schule für polnisches und europäisches Recht in Vilnius
- Schule für Osteuroparecht in Vilnius
- die Österreichische Rechtsschule in Brünn
- die Kaiserliche Rechtsschule in St. Petersburg.
Bekannte Schulen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- in Berytos – die Rechtsschule von Beirut
- und in Konstantinopel;
- im römischen Recht war vor allem die Schule der Sabinianer und Prokulianer bedeutsam.
- Mittelalter, Neuzeit
- im Mittelalter jene an der Universität Bologna und der Universität Pavia
- und im 19. Jahrhundert die Historische Rechtsschule in Deutschland.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es nach Auflösung des Reichskammergerichts die Rechtsschule Wetzlar.
Rechtsschulen im Islam
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Islamische Rechtsschulen werden als Madhhab bezeichnet. Der Begriff steht für verschiedene Richtungen in der Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia. In der Frühzeit des Islam – seit dem 8. Jahrhundert – haben sich mehrere Rechtsschulen herausgebildet, von denen heute vor allem 5 bis 6 von Bedeutung sind. Es sind dies
- für die Sunniten die Rechtsschulen der Hanafiten (Hanafiya), der Malikiten (Malikiya), der Schafiiten (Schafi'iya) und der Hanbaliten (Hanbaliya),
- für die Schiiten hingegen die Dschafariten (Dschafariya) der Zwölfer-Schiiten und im Jemen die Zaiditen (Zaidiya) der Fünfer-Schiiten.