Strenge Logik
Die strenge Logik (engl.: strict logic) ist die Bezeichnung für die Logik der streng wahren Aussagen innerhalb der dialogischen Logik.
Streng wahre Aussagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aussagen heißen streng wahr, wenn es eine Gewinnstrategie für sie unter der Regel gibt, dass die Argumente des Gegners jeweils höchstens einmal angegriffen werden dürfen.[1] Man greift eine vom anderen gesetzte Aussage an oder verteidigt sich gegen einen Angriff des anderen.[2]
Die strenge Logik enthält weniger wahre Aussagen als die Intuitionistische Logik,[3] ist aber verschieden vom Minimalkalkül Kolmogorows. Die strenge Logik ist entscheidbar.[4]
Abgrenzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die strenge Logik ist etwas anderes als die strikte Implikation und auch etwas anderes als die strenge Implikation von Ackermann (Logik des Entailments).
Ebenfalls unterschieden werden muss die strenge Logik von der so genannten Strengen Logik Walther Brünings.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Peter Schroeder-Heister: Logik, strenge. In: Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. Band 5, Metzler, Stuttgart / Weimar 2013, S. 82.
- Kuno Lorenz, Paul Lorenzen: Dialogische Logik. WBG, Darmstadt 1978, S. 55ff.
- Paul Lorenzen: Lehrbuch der konstruktiven Wissenschaftstheorie. BI-Wissenschaftsverlag, Mannheim u. a. 1987, ISBN 3-411-03154-9 (Metzler Reprint. Metzler, Stuttgart u. a. 2000, ISBN 3-476-01784-2), S. 65.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Peter Schroeder-Heister: Logik, strenge. In: Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. Band 5, Metzler, Stuttgart / Weimar 2013, S. 82.
- ↑ Wilhelm Kamlah Paul Lorenzen: Logische Propädeutik oder Vorschule des vernünftigen Redens 1973, ISBN 3-411-05227-9, S. 215
- ↑ Man sagt dazu auch, die strenge Logik sei schwächer als die Intuitionistische Logik.
- ↑ Peter Schroeder-Heister: Logik, strenge. In: Jürgen Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. S. 82.