Traglast
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Mit Traglast wird in der Baustatik die absolute Beanspruchungsgrenze eines statisch unbestimmten Systems vor Erreichen des kinematischen Zustandes beschrieben.
Im Traglastverfahren wird, meist im Stahl- oder Stahlbetonbau, das örtliche Plastifizieren von Bauteilen oder Verbindungsmitteln zugelassen. Mit jedem plastischen Dreh- oder Verschiebungsgelenk wird die statische Unbestimmtheit reduziert, bis zuletzt ein verschiebliches System vorliegt.
Die Beanspruchbarkeit bis zu diesem Punkt ist die absolute Traglast.
Nennbelastung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Veranstaltungstechnik und Fördertechnik wird die Summe aus Traglast (Nennlast) und dynamischen Kräften im Betriebsfall als Nennbelastung definiert.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen, VBG-Fachinformation, BGI 810-3. Version 2.0/2007-03